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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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23.01.2025

Welche Informationen sind in Verbraucherkreditverträgen zwingend anzugeben?

EuGH v. 23.1.2025 - C-677/23

In einem Verbraucherkreditvertrag ist die Laufzeit dieses Vertrags nicht zwingend ausdrücklich anzugeben, sofern die Klauseln dieses Vertrags es dem Verbraucher ermöglichen, diese Laufzeit ohne Schwierigkeiten und mit Sicherheit zu bestimmen. Die in die Berechnung des effektiven Jahreszinses einfließenden Annahmen sind hingegen im Kreditvertrag ausdrücklich anzugeben.

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23.01.2025

Alle weiteren zuletzt veröffentlichten Verwaltungsanweisungen

BMF-Schreiben

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zahlreiche Verwaltungsanweisungen veröffentlicht. Wir haben alle, die von uns noch nicht publiziert worden sind, für Sie kurz zusammengefasst.

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23.01.2025

Nebenintervention wegen Gutachten: Rein wirtschaftliches Interesse des Insolvenzgläubigers

BGH v. 5.12.2024 - IX ZB 42/23

Das Interesse eines Insolvenzgläubigers, einen gegen den Insolvenzverwalter geltend gemachten Anspruch, die Herausgabe eines Gutachtens an die Insolvenzgläubiger zu unterlassen, abzuwehren, stellt auch dann nur ein rein wirtschaftliches und kein die Zulässigkeit der Nebenintervention begründendes rechtliches Interesse dar, wenn das Gutachten dazu dient, das Bestehen eines Anfechtungsanspruchs zu überprüfen. Ein Insolvenzgläubiger kann sich zur Begründung eines Interventionsinteresses nicht auf das Recht der Gläubigerversammlung auf Unterrichtung durch den Insolvenzverwalter stützen.

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23.01.2025

Tauschähnlicher Umsatz in der Entsorgungsbranche

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 15.1.2025 hat sich die Finanzverwaltung zum tauschähnlichen Umsatz in der Entsorgungsbranche geäußert und den Umsatzsteuer - Anwendungserlass in Abschnitt 3.16 Abs. 1 angepasst

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23.01.2025

Anwendungsfragen zu den Regelungen im Jahressteuergesetz 2009 zur Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art (BgA) und Eigengesellschaften von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 14.1.2025 hat die Finanzverwaltung die Übergangsregelung des BMF-Schreibens vom 15.12.2021 (BStBl. I 2021, 2483, verlängert durch das BMF-Schreiben vom 26.1.2023, BStBl. I 2023, 206) in Fällen von Verpachtungs-BgA von juristischen Personen des öffentlichen Rechts verlängert.

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23.01.2025

Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c EStG)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 23.12.2024 hat die Finanzverwaltung ausführlich zum amtlichen Muster der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens und der nach § 88 Gebäudeenergiegesetz ausstellungsberechtigten Person Stellung genommen sowie das bisherige Anwendungsschreiben neu gefasst.

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23.01.2025

Neue Gesellschafter bei einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft

Kurzbesprechung

Wird eine an der grundbesitzenden Personengesellschaft mittelbar beteiligte Personengesellschaft in die Gesellschafterstruktur eingefügt (Verlängerung der Beteiligungskette), ohne dass sich die Gesellschafter geändert haben, ist kein neuer Gesellschafter der grundbesitzenden Personengesellschaft im Sinne von § 1 Abs. 2a Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes hinzugekommen.

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23.01.2025

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für Out of Home-Werbung

Kurzbesprechung

1. Die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) setzt subjektive Rechte an unkörperlichen Gütern mit selbständigem Vermögenswert voraus, die eine Nutzungsbefugnis enthalten und an denen eine geschützte Rechtsposition ‑‑ein Abwehrrecht‑‑ besteht (Anschluss an die Senatsurteile vom 26.04.2018 - III R 25/16; vom 19.12.2019 - III R 39/17 und vom 29.06.2022 - III R 2/21). Kann eine mit der Mediaplanung beauftragte Spezialagentur aus ihren Verträgen mit den Werbeträgeranbietern keine Ansprüche ableiten, die über die Erfüllung der Verpflichtung zum Sichtbarmachen von Werbung hinausgehen und eine Abwehrbefugnis gegenüber Dritten beinhalten, fehlt es an einer Rechteüberlassung im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG.
2. Für die rechtliche Zuordnung von Verträgen, die Werbung mit digitalen oder analogen Werbeträgern zum Gegenstand haben, zum Vertragstyp Werkvertrag oder Mietvertrag ist entscheidend, ob die Vertragsparteien als Hauptleistungspflicht ein vom Anbieter mit dem Werbeträger zu erzielendes Arbeitsergebnis oder das Zur-Verfügung-Stellen des Werbeträgers zur Nutzung durch den Kunden vereinbart haben. Bei digitaler Werbung steht regelmäßig nicht die Benutzung der digitalen Fläche, sondern eine mit der digitalen Fläche vom Anbieter zu erbringende Werbeleistung im Vordergrund. Übernimmt der Anbieter von analogen Werbeträgern neben der Pflicht zur Anbringung der Werbemittel gewichtige auf den Werbeerfolg bezogene Pflichten, kann dies zur Einordnung des Vertrags als Werkvertrag führen.

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23.01.2025

Keine erweiterte Kürzung bei Veräußerung des gesamten Grundbesitzes im Laufe des Erhebungszeitraums

Kurzbesprechung

Hat eine Kapitalgesellschaft ihren gesamten Grundbesitz einen Tag vor Ablauf des Erhebungszeitraums ("zu Beginn des 31.12.") veräußert, kann sie die sogenannte erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes nicht in Anspruch nehmen, da sie in diesem Fall nicht ausschließlich grundstücksverwaltend tätig war.

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23.01.2025

Volljährigenadoption: Gesetzliche Regelungen über namensrechtlichen Folgen verfassungsgemäß

BVerfG v. 24.10.2024 - 1 BvL 10/20

Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, dass als Folge der Adoption einer volljährigen Person diese ihren bisherigen Nachnamen nicht unverändert fortführen kann. Die gesetzlichen Regelungen über die Volljährigenadoption ordnen im Grundsatz an, dass als Folge der Adoption die angenommene volljährige Person den Familiennamen der annehmenden Person als Geburtsnamen erhält. Damit kann einhergehen, dass sich auch der geführte Familienname der angenommenen Person ändert und sie ihren bisherigen Familiennamen lediglich noch als Teil eines Doppelnamens beibehalten kann. Die Entscheidung des BVerfG ist mit 5:3 Stimmen ergangen - die Richterin Ott, der Richter Eifert und die Richterin Meßling haben ein Sondervotum verfasst.

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