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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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31.10.2024

Kein Werbungskostenabzug für ausschließlich durch ein Insolvenzverfahren verursachte Aufwendungen

Kurzbesprechung

1. Die Beurteilung, ob Aufwendungen durch eine einen Einkünftetatbestand verwirklichende Tätigkeit oder privat veranlasst sind, obliegt in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung des Finanzgerichts.
2. Die ausschließlich durch ein (Regel-)Insolvenzverfahren verursachten Aufwendungen sind der privaten Vermögenssphäre des Steuerpflichtigen zuzuordnen und daher nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes abziehbar. Dies gilt nicht für solche Aufwendungen, die zwar ihre Ursache in einer durch den Insolvenzverwalter durchgeführten Verwertungsmaßnahme haben, aber auch angefallen wären, wenn der Steuerpflichtige das Wirtschaftsgut außerhalb eines Insolvenzverfahrens veräußert hätte und in einem solchen Fall als Werbungskosten abziehbar wären.

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31.10.2024

AdV betreffend Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags für eine Photovoltaikanlage

Kurzbesprechung

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob ein im Jahr 2021 in Abzug gebrachter Investitionsabzugsbetrag für eine im Jahr 2022 tatsächlich erworbene und nach § 3 Nr. 72 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerbefreite Photovoltaikanlage allein wegen des Inkrafttretens dieser Steuerbefreiung gemäß § 7g Abs. 3 Satz 1 EStG im Jahr 2021 rückgängig zu machen ist.

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31.10.2024

Anwendung von § 117 Abs. 1 S. 1 - 3 FamFG im vereinfachten Unterhaltsverfahren

OLG Frankfurt a.M. v. 11.10.2024 - 6 UF 181/24

Ob § 117 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 FamFG im vereinfachten Unterhaltsverfahren anzuwenden ist, ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur streitig. Der Senat folgt der Gegenansicht. Auch wenn die erstinstanzliche Entscheidung gem. § 116 Abs. 3 Satz 3 FamFG für sofort wirksam erklärt werden soll, bleibt es dabei, dass das die in § 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG gewährte Frist für die Begründung der Beschwerde von zwei Monaten, gegebenenfalls ergänzt um eine Erwiderungsfrist, mit der durch die §§ 251 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 252 Abs. 5 FamFG erzielten beschleunigten Durchführung des vereinfachten Unterhaltsverfahrens nicht in Einklang zu bringen ist.

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31.10.2024

Auf Steuerforderungen gestützter Insolvenzantrag: Zur Glaubhaftmachung durch das Finanzamt

BGH v. 19.9.2024 - IX ZB 13/22

Stützt das Finanzamt den Insolvenzantrag auf Steuerforderungen, die sich - etwa bei Lohn- und Umsatzsteuer - aus Steueranmeldungen oder Steuervoranmeldungen des Schuldners ergeben, genügt zur Glaubhaftmachung die genaue Aufstellung der einzelnen Steueranmeldungen und Steuervoranmeldungen zusammen mit der Erklärung des Finanzamts, dass es sich dabei um Forderungen aus entsprechenden (Vor-)Anmeldungen des Schuldners handele.

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31.10.2024

Kinderwunsch: Krankenkasse muss für drei Versuche mit derselben Methode zahlen

LSG Berlin-Brandenburg v. 16.10.2024 - L 16 KR 101/22

Krankenkassen müssen die Kosten für drei erfolglose Versuche der Kinderwunschbehandlung übernehmen. Für die Anzahl der erfolglosen Versuche ist nur auf dieselbe Behandlungsmethode abzustellen; dass daneben auch weitere erfolglose Versuche mit anderen Methoden unternommen wurden, ist grundsätzlich unbeachtlich.

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31.10.2024

Sturz beim Tabletten-Holen während der Pause ist kein Arbeitsunfall

LSG Berlin-Brandenburg v. 26.9.2024 - L 21 U 40/21

Eine Arbeitnehmerin, die eine Arbeitspause einlegt, um von ihr vergessene, regelmäßig eingenommene Medikamente aus ihrem Auto zu holen, steht auf dem Rückweg vom Parkplatz zu ihrer Arbeitsstätte nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Besteht ein bloß abstraktes Risiko, dass es ohne die regelmäßige Einnahme der Tabletten während der Arbeitszeit zu einem Epilepsie-Anfall kommen könne, so liegt die Einnahme vorrangig im privaten Interesse und damit im nicht versicherten Bereich.

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30.10.2024

GewSchG: Einstellen von Inhalten in Statusmeldung von WhatsApp-Profil stellt keine Kontaktaufnahme dar

OLG Hamburg v. 8.10.2024 - 12 WF 87/24

Die Festsetzung eines Ordnungsmittels ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Verpflichtung des Antragsgegners die Antragstellerin nicht zu beleidigen innerhalb des Gewaltschutz-verfahrens rechtswidrig angeordnet wurde. Für eine Kontaktaufnahme reicht es nicht aus, Inhalte in das eigene Profil bei WhatsApp in die Statusmeldung einzustellen. Vielmehr ist eine aktive Kontaktaufnahme erforderlich, um den Tatbestand der Verbindungsaufnahme zu erfüllen.

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30.10.2024

Kündigung wegen in der Dachrinne entsorgter Essensreste

AG Hannover v. 11.1.2024 - 510 C 5216/23

Entsorgt der Mieter einer Dachgeschosswohnung Essensreste in der Dachrinne und beschädigt diese hierdurch, so verletzt er seine mietvertraglichen Pflichten nicht unerheblich schuldhaft. Ein darauf basierender Kündigungsausspruch ist von einem ausreichenden Kündigungsgrund getragen.

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30.10.2024

Wann liegt ein die Inkongruenz begründender Druck vor?

AG Charlottenburg v. 11.10.2024 - 209 C 6/24

Um eine inkongruente Deckung i.S.d. Anfechtungsrechts handelt es sich bereits dann, wenn der Schuldner während der "kritischen Zeit" der letzten drei Monate vor dem Eröffnungsantrag oder in der Zeit nach Stellung des Insolvenzantrags unter dem Druck unmittelbar drohender Zwangsvollstreckungsmaßnahmen leistet, um sie zu vermeiden. Ein die Inkongruenz begründender Druck einer unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung besteht dagegen noch nicht, wenn der Schuldner nach Zustellung eines Titels die titulierte Forderung erfüllt, ohne dass der Gläubiger die Zwangsvollstreckung zuvor eingeleitet oder angedroht hat.

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30.10.2024

Verjährung bei Verstoß des Erbbauberechtigten gegen Reparatur- und Erneuerungspflicht

BGH v. 27.9.2024 - V ZR 21/24

Bei dem Verstoß des Erbbauberechtigten gegen die ihn nach dem Erbbaurechtsvertrag treffende Verpflichtung, das von ihm errichtete Bauwerk in einem guten baulichen Zustand zu halten und die erforderlichen Reparaturen und Erneuerungen auf eigene Kosten vorzunehmen, handelt es sich um eine fortdauernde Vertragswidrigkeit; die Verjährungsfrist für den Anspruch des Grundstückseigentümers auf Vornahme der jeweils erforderlichen Maßnahmen beginnt daher nicht zu laufen, solange der Verstoß andauert.

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