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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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16.08.2021

Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers bei Ausübung des Widerrufsrechts nach § 8 Abs. 1 VVG durch den Versicherungsnehmer

BGH v. 8.7.2021 - I ZR 248/19

Die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 8 Abs. 1 VVG durch den Versicherungsnehmer lässt den Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers, auf den wegen einer starken Annäherung an die Stellung eines Versicherungsvertreters nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) der Rechtsgedanke des § 87a Abs. 3 HGB Anwendung findet, entfallen, ohne dass es einer Nachbearbeitung bedarf. Beantragt der Versicherungsnehmer bei dem Versicherungsunternehmen eine Beitragsfreistellung der Lebensversicherung, so besteht im Interesse eines Versicherungsmaklers, auf den wegen einer starken Annäherung an die Stellung eines Versicherungsvertreters nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) der Rechtsgedanke des § 87a Abs. 3 HGB Anwendung findet, eine Pflicht zur Nachbearbeitung. Unterbleibt die rechtzeitige Nachbearbeitung, so bleibt der Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers unberührt.

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16.08.2021

Äußerungen über Fernsehsendung stellen keine geschäftliche Handlung i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar

OLG Frankfurt a.M. v. 27.7.2021 - 6 W 64/21

Die Äußerung eines Fachmanns und Wissenschaftlers gegenüber einer Tageszeitung im Rahmen eines redaktionellen, kritischen Artikels über eine True-Crime-Fernsehsendung dient vorrangig der redaktionellen Unterrichtung der Öffentlichkeit. Sofern sich die Äußerung reflexartig auf die Vortrags- oder Gutachertätigkeit auswirkt, führt dies nicht zur Einordnung als geschäftliche Handlung i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr.1 UWG.

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16.08.2021

Zur Rückerstattung bei illegalem Online-Glücksspiel

LG Paderborn v. 8.7.2021 - 4 O 323/20

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung benachteiligt eine Rechtswahlklausel die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen, weil sich aus ihr nicht klar und verständlich ergibt, welche Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien entstandene Streitigkeiten gelten sollen. Gem. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Rom-I-VO können die Parteien auch bei abgeschlossenen Verbraucherverträgen das anzuwendende Recht grundsätzlich gem. Art. 3 Rom-I-VO frei wählen.

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16.08.2021

Kein Dispositionsrecht der Ehegatten bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG

BGH v. 21.7.2021 - XII ZB 21/21

Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 137 Abs. 2 Satz 1 FamFG tritt der aus Scheidungs- und Folgesache bestehende Verbund kraft Gesetzes ein, ohne dass die Ehegatten hierüber disponieren können. Der Antrag, eine Folgesache entgegen §§ 137 Abs. 1, 142 Abs. 1 Satz 1 FamFG in einem isolierten Verfahren zu führen, ist daher für die Entstehung des Verbunds unbeachtlich.

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13.08.2021

Zum Ermessensspielraum der Sollvorschrift § 18 Abs. 2 VersAusglG

OLG Brandenburg v. 2.6.2021 - 15 UF 8/21

Da § 18 Abs. 2 VersAusglG als Sollvorschrift ausgestaltet ist, ist dem Tatrichter allerdings ein Ermessensspielraum eingeräumt, der den Ausgleich trotz Geringfügigkeit dann erlaubt, wenn dies aufgrund besonderer Umstände zur Wahrung des Halbteilungsgrundsatzes geboten ist. Führt das Gericht den Ausgleich geringwertiger Anrechte in Ausübung dieses Ermessens durch, sind die dafür tragenden Erwägungen in den Entscheidungsgründen darzulegen.

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13.08.2021

Auch Untergemeinschaften müssen eine einheitliche Jahresabrechnung erstellen und beschließen

BGH v. 16.7.2021 - V ZR 163/20

Auch dann, wenn nach der Gemeinschaftsordnung einer Mehrhausanlage Untergemeinschaften in eigener Zuständigkeit nach dem Vorbild selbständiger Eigentümergemeinschaften über die Lasten und Kosten entscheiden, muss für die Wohnungseigentümergemeinschaft eine einheitliche Jahresabrechnung erstellt und beschlossen werden. Über die Gesamtabrechnung als Teil der einheitlichen Jahresabrechnung muss zwingend allein die Gesamtgemeinschaft beschließen.

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12.08.2021

Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts" bei Kauf eines VW-Diesels mit Prüfstanderkennungssoftware

BGH v. 6.7.2021 - VI ZR 40/20

Dem Käufer eines Pkw VW mit Dieselmotor, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, kann gegen den Fahrzeughersteller ein sog. kleiner Schadensersatzanspruch (Anspruch auf Ersatz des "Minderwerts") zustehen. Für die Bemessung dieses kleinen Schadensersatzes ist zunächst der Vergleich der Werte von Leistung (Fahrzeug) und Gegenleistung (Kaufpreis) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich.

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12.08.2021

Änderung des Vornamens eines Elternteils hat im Geburtseintrag des Kindes nichts zu suchen

BGH v. 2.6.2021 - XII ZB 405/20

Die nach der Geburt eines Kindes wirksam werdende, auf der Grundlage des Namensänderungsgesetzes erfolgende Änderung des Vornamens eines Elternteils ist nicht als Berichtigung oder sonstige Folgebeurkundung in den Geburtseintrag des Kindes aufzunehmen.

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12.08.2021

Beschwerdefrist kann nicht ohne Beteiligung am Verfahren beginnen

BGH v. 23.6.2021 - XII ZB 51/21

Wurde in einer Ehesache dem Antragsgegner schon das verfahrenseinleitende Schriftstück nicht ordnungsgemäß zugestellt und hat er sich auch nicht auf das Verfahren eingelassen, wird für ihn die Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 FamFG nicht durch eine anderweitig erlangte Kenntnis von dem Verfahren in Gang gesetzt.

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12.08.2021

Gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber einem Vermächtnisnehmer

Kurzbesprechung

1. Ist ein Vermächtnis auf Zuwendung von Grundbesitz gerichtet, ist für die Besteuerung der nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG gesondert festzustellende Grundbesitzwert maßgeblich.
2. Vermächtnisnehmer sind wie Erben und Miterben am Feststellungsverfahren beteiligt, wenn Gegenstand des Vermächtnisses ein nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG gesondert zu bewertendes Grundstück ist. Eine (eigene) gesonderte Feststellung von Grundbesitzwerten allein gegenüber dem oder --bei mehreren-- den Vermächtnisnehmern ist in §§ 151 ff. BewG nicht vorgesehen.
3. Ein eigenständiger Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert gegenüber einem Vermächtnisnehmer ist fehlerhaft, aber nicht unwirksam. Ein solcher Bescheid kann in Bestandskraft erwachsen.

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