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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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15.11.2019

Einkünfte aus inländischen öffentlichen Kassen im Sinne des § 49 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe b EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 13.11.2019 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen vor dem Hintergrund der BFH-Entscheidung v. 28. 3. 2018 -I R 42/16 Stellung genommen.

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15.11.2019

Folgen des EuGH-Urteils vom 26. Februar 2019, Wächtler, C-581/17

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 13.11.2019 hat die Finanzverwaltung zu den sich aus der EuGH-Entscheidung v. 26.2.2019 - C-581/17 ergebenden Rechtsfolgen Stellung genommen.

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15.11.2019

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.11.2019 hat die Finanzverwaltung die Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020 bekannt gemacht.

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15.11.2019

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben vom 7.11.2019 hat die Finanzverwaltung zum Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale im ELStAM-Verfahren für gemäß § 1 Absatz 4 EStG beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer ab dem 1.1.2020 Stellung genommen.

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15.11.2019

Alle weiteren am 14.11.2019 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze und die Volltexte der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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15.11.2019

Auflösung einer positiven Ergänzungsrechnung anlässlich der Veräußerung eines Teilmitunternehmeranteils

Kurzbesprechung

Erwirbt ein Mitunternehmer einen weiteren Anteil an derselben Personengesellschaft aufgrund des Todes eines Mitgesellschafters im Wege der Anwachsung hinzu, vereinigt sich der hinzuerworbene Anteil in der Regel mit dem bisherigen Mitunternehmeranteil des Erwerbers zu einem einheitlichen Mitunternehmeranteil. Dies gilt auch dann, wenn der Mitunternehmer bereits im Anwachsungszeitpunkt die Absicht hat, den hinzuerworbenen Anteil an einen anderen Mitgesellschafter zu veräußern.

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15.11.2019

Vertrauensschutz bei nachträglichen Anschaffungskosten - Nachweis von Gesellschafterforderungen

Kurzbesprechung

Steuerpflichtige, die ihrer GmbH als Gesellschafter bis zum 27.09.2017 eine (ehemals) eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe geleistet haben, können den Ausfall ihrer Rückzahlungs- oder Regressansprüche im Fall der Veräußerung oder Auflösung der Gesellschaft als nachträgliche Anschaffungskosten geltend machen. Bestreitet das FA, dass eine in der Bilanz der Gesellschaft ausgewiesene Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter bestand, spricht die Feststellung des Jahresabschlusses indiziell dafür, dass dem Gesellschafter eine Forderung in der ausgewiesenen Höhe zustand.

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15.11.2019

Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters nach Einführung der Abgeltungsteuer

Kurzbesprechung

Der Verzicht eines Gesellschafters auf eine Darlehensforderung gegen die Gesellschaft kann nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führen.

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14.11.2019

Berücksichtigung des Forderungsverzichts eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft nach Einführung der Abgeltungsteuer

BFH v. 6.8.2019 - VIII R 18/16

Der Verzicht eines Gesellschafters auf eine Darlehensforderung gegen die Gesellschaft kann nach Einführung der Abgeltungsteuer zu einem steuerlich zu berücksichtigenden Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Damit setzt der VIII. Senat seine Rechtsprechung fort, nach der seit Einführung der Abgeltungsteuer grundsätzlich sämtliche Wertveränderungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen zu erfassen sind und dies gleichermaßen für Gewinne und Verluste gilt.

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14.11.2019

Gegenstandswert bei Streit über Zuweisung eines anderen Aufgabenbereichs

LAG Berlin-Brandenburg v. 31.10.2019 - 26 Ta (Kost) 6100/19

Wehrt sich ein Arbeitnehmer gegen eine Änderung des Aufgabenbereichs, beträgt der Gegenstandswert in der Regel eine Bruttomonatsvergütung bis zu einem Vierteljahresentgelt, abhängig vom Grad der Belastungen aus der Änderung der Arbeitsbedingungen für die klagende Partei. Bei wirtschaftlichen Auswirkungen ist der dreijährige Differenzbetrag in Ansatz zu bringen, maximal aber drei Bruttoeinkommen.

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