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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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30.10.2018

Betriebsvereinbarung ist ohne Beschluss des Gremiums "Betriebsrat" unwirksam - Keine normative Wirkung kraft Rechtsscheins

LAG Düsseldorf 27.4.2018, 10 TaBV 64/17

Eine vom Arbeitgeber und dem Vorsitzenden des Betriebsrats unterzeichnete Betriebsvereinbarung entfaltet keine normativen Rechtswirkungen gem. § 77 Abs. 4 BetrVG, wenn eine wirksame Beschlussfassung im Gremium des Betriebsrats nicht stattgefunden hat. Es mag sein, dass sich der Arbeitgeber im Hinblick auf konkrete Maßnahmen, die er in Vollziehung einer solchen Betriebsvereinbarung in der Vergangenheit ergriffen hat, mit schutzwürdigem Vertrauen rechtfertigen kann und sich nicht deren Unwirksamkeit vorwerfen lassen muss. Das gilt jedoch nur im Hinblick auf konkrete Mitbestimmungsfragen, wie bei Kündigungen nach §§ 102, 103 BetrVG. Der Rechtsschein der Betriebsvereinbarung verleiht ihr keine rechtliche Wirkung i.S.d. § 77 Abs. 4 BetrVG.

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30.10.2018

Zu den Voraussetzungen der Steuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 d EnergieStG

FG Düsseldorf 13.6.2018, 4 K 1483/17 VE

Der Tatbestand der Steuerentlastung nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 d EnergieStG setzt voraus, dass das Energieerzeugnis nicht ausschließlich zur Erzeugung thermischer Energie verheizt, sondern auch zu einem anderen Zweck als Heiz- oder Kraftstoff eingesetzt wird, wobei beide Verwendungszwecke nicht zeitgleich erreicht werden müssen. Er setzt nicht voraus, dass die Erzeugung thermischer Energie gegenüber dem mit der Verbrennung des Energieerzeugnisses verfolgten nichtenergetischen Zweck in den Hintergrund tritt.

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30.10.2018

Fehlender Unfallversicherungsschutz für Weg vom Kindergarten zum Heimarbeitsplatz

LSG Niedersachsen-Bremen 26.9.2018, L 16 U 26/16

Eltern, die ihr Kind auf dem Weg zur Arbeit in den Kindergarten bringen, sind grds. gesetzlich unfallversichert. Das gilt jedoch nicht, wenn sie in Heimarbeit tätig sind.

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30.10.2018

Elternunterhalt: Unbillige Härte kann Anspruchsübergang auf den Träger der Sozialhilfe entgegenstehen

BGH 12.9.2018, XII ZB 384/17

Eine unbillige Härte i.S.v. § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII liegt insbesondere vor, wenn die laufende Heranziehung in Anbetracht der sozialen und wirtschaftlichen Lage des Unterhaltspflichtigen mit Rücksicht auf die Höhe und Dauer des Bedarfs zu einer nachhaltigen und unzumutbaren Beeinträchtigung des Unterhaltspflichtigen und der übrigen Familienangehörigen führen würde. Die Heranziehung der unterhaltspflichtigen Kinder für erhöhte Heimkosten aufgrund der Unterbringung ihrer gehörlosen Mutter in einer Gehörlosenwohngruppe stellt eine unbillige Härte dar.

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30.10.2018

Elternunterhalt: Unbillige Härte kann Anspruchsübergang auf den Träger der Sozialhilfe entgegenstehen

Eine unbillige Härte i.S.v. § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII liegt insbesondere vor, wenn die laufende Heranziehung in Anbetracht der sozialen und wirtschaftlichen Lage des Unterhaltspflichtigen mit Rücksicht auf die Höhe und Dauer des Bedarfs zu einer nachhaltigen und unzumutbaren Beeinträchtigung des Unterhaltspflichtigen und der übrigen Familienangehörigen führen würde. Die Heranziehung der unterhaltspflichtigen Kinder für erhöhte Heimkosten aufgrund der Unterbringung ihrer gehörlosen Mutter in einer Gehörlosenwohngruppe stellt eine unbillige Härte dar.

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30.10.2018

Mutter-Mutter-Kind: Ehefrau der Kindesmutter wird nicht aufgrund der Ehe zum rechtlichen Mit-Elternteil

BGH 10.10.2018, XII ZB 231/18

Die Ehefrau einer das Kind gebärenden Mutter ist (allein) aufgrund der bestehenden Ehe nicht als weiterer Elternteil des Kindes in das Geburtenregister einzutragen, da die bei verschiedengeschlechtlichen Ehepaaren geltende Abstammungsregelung des § 1592 Nr. 1 BGB bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren nicht gilt. Die Ehefrau bleibt jedenfalls bis zu einer gesetzlichen Neuregelung auf eine Adoption nach § 1741 Abs. 2 S. 3 BGB verwiesen, um in die rechtliche Elternstellung zu gelangen.

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30.10.2018

Keine Kürzung des inländischen Kindergeldanspruchs bei fehlender Weiterleitung des Antrags an den vorrangig zuständigen Staat

FG Düsseldorf 28.5.2018, 7 K 1723/17 Kg

Nach Art 68 Abs. 2 der VO 883/2004 sind zwar die vom nachrangig zuständigen Staat zustehenden Ansprüche bis zur Höhe der im vorrangen Staat vorgesehenen Leistungen auszusetzen, es ist auch der Antrag an den vorrangig zuständigen Träger weiterzuleiten und nur der Differenzbetrag zu leisten. Solange dieser unionsrechtlich vorgesehene Ablauf nicht eingehalten wird, ist dagegen das volle Kindergeld zu gewähren.

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29.10.2018

Steuerhinterziehung durch Unterlassen bei Kenntnis der Finanzbehörde vom wahren Sachverhalt?

OLG Oldenburg 10.7.2018, 1 Ss 51/18

Das Erfordernis der Unkenntnis führt nicht zu einer Verdopplung der objektiven Tatbestandsmerkmale, vielmehr ist die Unkenntnis der Finanzbehörde lediglich die logische Voraussetzung dafür, dass der Täter diese in Unkenntnis lassen kann. Sind den Finanzbehörden steuerlich erhebliche Tatsachen bereits bekannt, können sie über diese nicht mehr gem. § 370 Abs. 1 Ziffer 2. AO in Unkenntnis gelassen werden.

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29.10.2018

Banken können Veröffentlichung des Beschlusses der Kommission zum EURIBOR-Kartell nicht verhindern

EuG 25.10.2018, T-419/18 u.a.

Der Präsident des EuG hat den Antrag von Crédit agricole und JPMorgan Chase zurückgewiesen, mit dem die Veröffentlichung des Beschlusses der Kommission zum EURIBOR-Kartell verhindert werden sollte. Die Banken waren der Ansicht, dass die gesamte Schilderung der Zuwiderhandlung unkenntlich gemacht werden müsse oder die Kommission sogar jegliche Veröffentlichung dieses Beschlusses unterlassen müsse.

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29.10.2018

Presserecht: Keine einstweilige Verfügung ohne Anhörung der Gegenseite

BVerfG 30.9.2018, 1 BvR 1783/17 u.a.

Aus dem grundrechtsgleichen Recht auf prozessuale Waffengleichheit folgt, dass ein Gericht im Presse- und Äußerungsrecht grundsätzlich vor einer stattgebenden Entscheidung über den Antrag einer Partei der Gegenseite Recht auf Gehör gewähren muss. Auch wenn Pressesachen häufig eilig sind, folgt hieraus kein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs oder eines Gegendarstellungsrechts dem Antragsgegner verborgen bleibt.

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