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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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10.01.2025

Zur Angabe der Art des Darlehens und der Vertragslaufzeit bei einem grundpfandrechtlich gesicherten Annuitätendarlehen

BGH v. 3.12.2024 - XI ZR 151/23

Der BGH hat sich vorliegend mit der Angabe der Art des Darlehens nach Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB und der Vertragslaufzeit nach Art. 247 § 3 Abs. 1 Nr. 6 EGBGB bei einem grundpfandrechtlich gesicherten Annuitätendarlehen befasst.

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09.01.2025

Alle weiteren am 9.1.2025 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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09.01.2025

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2025

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 10.12.2024 hat die Finanzverwaltung auf der Basis der 15. Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung v. 3.12.2024 (BGBl I Nummer 394) die ab 1.1.2025 für lohnsteuerliche Zwecke anzusetzenden Werte bei unentgeltlicher oder verbilligter Abgabe von Mahlzeiten an Arbeitnehmer bekannt gegeben.

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09.01.2025

Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen (§ 4k EStG)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 5.12.2024 hat die Finanzverwaltung ausführlich zur Anwendung von § 4k EStG Stellung genommen.

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09.01.2025

Auslegungsfragen zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 10.12.2024 hat die Finanzverwaltung auf die Aufhebung des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG reagiert und ihr BMF-Schreiben v. 14.1.2022 - IV C 2 - S 2770/20/10001 :001, BStBl. I 2022, 160 ersetzt.

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09.01.2025

Steuerbarkeit von Geschäftsführungsleistungen einer Praxisgemeinschaft; Reichweite der Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL (Rechtslage vor Inkrafttreten des § 4 Nr. 29 UStG)

Kurzbesprechung

1. Eine zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks nach außen auftretende Praxisgemeinschaft ist Unternehmerin.
2. Eine aus Ärzten bestehende Praxisgemeinschaft, die Leistungen für die Führung ihrer eigenen Geschäfte bezieht, erbringt nicht zwangsläufig gleichzeitig Geschäftsführungsleistungen an ihre Mitglieder.
3. Eine aus Ärzten bestehende Praxisgemeinschaft, die mit einer bei ihr angestellten Arbeitnehmerin Reinigungsleistungen an ihre Mitglieder ausführt und steuerfreie Leistungen von Subunternehmern bezieht, um die bezogenen Leistungen unmittelbar an ihre Mitglieder für die Ausübung von deren ärztlicher Tätigkeit weiterzuleiten, kann sich für Besteuerungszeiträume vor Einführung des § 4 Nr. 29 UStG erfolgreich auf die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. f MwStSystRL berufen, wenn die Praxisgemeinschaft hierfür lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordert und aufgrund der Gewährung der Steuerbefreiung keine Wettbewerbsverzerrungen drohen.

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09.01.2025

BMF veröffentlicht Muster der Umsatzsteuererklärung 2025

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 9.12.2025 hat die Finanzverwaltung die Muster zur Umsatzsteuererklärung 2025 veröffentlicht.

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09.01.2025

Feststellung der Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen

Kurzbesprechung

1. Für die Auslegung der in § 3a Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) enthaltenen Tatbestandsmerkmale ist auf die zu § 3 Nr. 66 EStG a.F. ergangenen Rechtsprechungsleitlinien zurückzugreifen (vgl. Senatsbeschluss vom 27.11.2020 - X B 63/20, BFH/NV 2021, 531, Rz 7).
2. Für die erforderliche Feststellung der Sanierungseignung enthält das Gesetz keine feste Beweisregel dahingehend, dass ein bestimmtes Kriterium, aus dem die Sanierungseignung abgeleitet werden kann, unbedingt vorliegen müsste. Wesentliche Indizien für das Bestehen von Sanierungseignung sind unter anderem das Vorliegen eines nachvollziehbaren und prüfbaren Sanierungskonzepts oder ein rückblickend erfolgreicher Abschluss der Sanierung.
3. Das Tatbestandsmerkmal der "Sanierungsabsicht der Gläubiger" hat im Rahmen des § 3a Abs. 2 EStG eine eigenständige Relevanz (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 27.11.2020 - X B 63/20, BFH/NV 2021, 531, Rz 9). Damit wäre es unvereinbar, das Vorliegen dieses Tatbestandsmerkmals stets bereits dann zu vermuten, wenn ein einzelner Gläubiger im Zusammenhang mit einer Sanierung auf eine Forderung ganz oder teilweise verzichtet.

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09.01.2025

Alle weiteren zuletzt veröffentlichten Verwaltungsanweisungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zwischen den Jahren zahlreiche Verwaltungsanweisungen veröffentlicht. Wir haben alle, die von uns noch nicht publiziert worden sind, für Sie kurz zusammengefasst.

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09.01.2025

Erstattung der Steuerzahlung für einen Verdienstausfallschaden ist einkommensteuerpflichtig

Kurzbesprechung

1. Der einem Steuerpflichtigen zu gewährende Ersatz eines Verdienstausfallschadens führt auch in Höhe der hierauf entfallenden Einkommensteuer zu steuerbaren Einkünften gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG).
2. Die erst in einem späteren Veranlagungszeitraum vom Schädiger erstattete Steuerlast auf den Verdienstausfallschaden hat zur Folge, dass keine für eine tarifermäßigte Besteuerung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG erforderliche Zusammenballung von Einkünften vorliegt.
3. Der Ersatz eines Verdienstausfallschadens stellt keine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG dar.

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