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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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02.05.2024

Umgekehrte Betriebsaufspaltung und erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG

Kurzbesprechung

1. Aus einer sogenannten umgekehrten Betriebsaufspaltung kann wegen des Durchgriffsverbots eine originär gewerbliche Tätigkeit der Besitzkapitalgesellschaft nicht abgeleitet werden.
2. Das Durchgriffsverbot gilt bei der Besteuerung einer Besitzkapitalgesellschaft auch im Fall der mittelbaren Beteiligung der Betriebspersonengesellschaft an der Besitzkapitalgesellschaft über eine Kapitalgesellschaft (Abgrenzung zu Urteil des Bundesfinanzhofs vom 16.09.2021 - IV R 7/18, BFHE 274, 218, BStBl II 2022, 767).

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02.05.2024

Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 89 FamFG nur bei Umgangsregelungen mit vollstreckungsfähigem Inhalt

BGH v. 21.2.2024 - XII ZB 401/23

Voraussetzung für die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 89 FamFG ist eine Umgangsregelung mit vollstreckungsfähigem Inhalt, mithin eine nach Art, Ort und Zeit erschöpfende, hinreichend bestimmte und konkrete Regelung des Umgangsrechts. Einer Umgangsregelung, durch die der Umgang auf einen bestimmten Rhythmus festgelegt wird oder dem umgangsberechtigten Elternteil bestimmte Umgangszeiten zugewiesen werden, ist nicht mit für eine Vollstreckung hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, dass sich der Umgangsberechtigte eines Umgangs mit dem Kind in der übrigen Zeit zu enthalten hat. Ein solches Gebot muss sich stets ausdrücklich und eindeutig aus der Umgangsregelung ergeben und von dem nach § 89 Abs. 2 FamFG zu erteilenden Hinweis umfasst sein, um taugliche Grundlage für die Anordnung eines Ordnungsmittels zu sein.

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30.04.2024

Gesetz über digitale Dienste: EU-Kommission leitet förmliches Verfahren gegen Facebook und Instagram ein

Die Europäische Kommission hat ein förmliches Verfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Meta, der Anbieter von Facebook und Instagram, möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstoßen hat. Große digitale Plattformen müssten ihrer Verpflichtung nachkommen, ausreichende Ressourcen dafür einzusetzen, um vor gezielter Desinformation und Manipulation durch Drittländer zu schützen.

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30.04.2024

Auf der Internetsete des Reisebüros verklickt? Anfechtung gegen hohe Stornierungsgebühren gescheitert

AG München v. 18.4.2024 - 275 C 20050/23

Das AG München hat in einem Rechtsstreit um Ansprüche auf Rückerstattung aus einem Reisevertrag eine Klage auf Zahlung von 4.000 € abgewiesen. Die Stornierungsgebühren seien in dieser Höhe rechtswirksam entstanden. Der Kläger hatte sich darauf berufen, seine Reise nur versehentlich storniert zu haben. Dies hielt das AG jedoch für nicht glaubwürdig, da die Stornierung im Internet einen komplizierten Prozess in fünf Schritten voraussetze.

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30.04.2024

Auf der Internetseite des Reisebüros verklickt? Anfechtung gegen hohe Stornierungsgebühren gescheitert

AG München v. 18.4.2024 - 275 C 20050/23

Das AG München hat in einem Rechtsstreit um Ansprüche auf Rückerstattung aus einem Reisevertrag eine Klage auf Zahlung von 4.000 € abgewiesen. Die Stornierungsgebühren seien in dieser Höhe rechtswirksam entstanden. Der Kläger hatte sich darauf berufen, seine Reise nur versehentlich storniert zu haben. Dies hielt das AG jedoch für nicht glaubwürdig, da die Stornierung im Internet einen komplizierten Prozess in fünf Schritten voraussetze.

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30.04.2024

Verschulden eines Rechtsanwalts, der ein vermeintlich verfrüht eingelegtes Rechtsmittel wieder zurücknimmt und dadurch die Rechtsmittelfrist versäumt

BGH v. 6.3.2024 - XII ZB 408/23

Der BGH hat sich zum Verschulden eines Rechtsanwalts geäußert, der ein vermeintlich verfrüht eingelegtes Rechtsmittel wieder zurückgenommen und dadurch die Rechtsmittelfrist versäumt hatte. Dieser habe die Beschwerdefrist nicht unverschuldet versäumt, selbst wenn das Gericht einen unzutreffenden rechtlichen Standpunkt eingenommen habe in Bezug auf die Wirksamkeit der Zustellung des Ausgangsbeschlusses. Dies hätte den Anwalt nicht dazu veranlassen dürfen, seine bereits eingelegte Beschwerde zurückzunehmen. Denn wenn die Rechtslage zweifelhaft sei, müsse der Anwalt den sicheren Weg wählen.

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30.04.2024

Anlagevermittler: Zu Plausibilitätsprüfung und Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresabschlüsse

BGH v. 21.3.2024 - III ZR 70/23

Der BGH hat sich vorliegend mit Plausibilitätsprüfungen und der Pflicht zur Einsichtnahme in Jahresabschlüsse durch den Anlagevermittler sowie mit eingeschränkten Bestätigungsvermerken und einseitig gebliebenen (Teil-)Erledigungserklärungen in der Revisionsinstanz in Bezug auf ein auf Freistellung gerichtetes Feststellungsbegehren befasst. Die Entscheidung betrifft i.Ü. die Pflicht des Anlagevermittlers zur Einsichtnahme in von einem Wirtschaftsprüfer testierte Jahresabschlüsse des kapitalsuchenden Unternehmens und zur Aussagekraft eines eingeschränkten Bestätigungsvermerks nach § 322 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 HGB.

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30.04.2024

Begrenzter Vertrauensschutz bei korrigierender Rückgruppierung in niedrigere Entgeltgruppe

BAG v. 13.12.2023 - 4 AZR 322/22

Eine von der Arbeitgeberin aufgrund eines Höhergruppierungsantrags nach § 29b Abs. 1 TVÜ-VKA vorgenommene Zuordnung der Tätigkeit zu einem neuen Tätigkeitsmerkmal der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA kann nach den Grundsätzen zur korrigierenden Rückgruppierung berichtigt werden. Die auf einen solchen Antrag gestützte Zuordnung zu einer höheren Entgeltgruppe beruht nicht auf der Überprüfung und anschließenden Berichtigung einer nunmehr als fehlerhaft erkannten Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltgruppe. Vielmehr handelt es sich um eine erstmalige Eingruppierungsentscheidung, auf die ohne das Hinzutreten besonderer Umstände die Grundsätze zur sog. wiederholten korrigierenden Rückgruppierung nicht angewendet werden können.

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29.04.2024

DMA: EU-Kommission stuft Apple in Bezug auf iPadOS als Gatekeeper ein

Die Europäische Kommission hat Apple in Bezug auf iPadOS, sein Betriebssystem für Tablets, als "Gatekeeper" im Sinne des Gesetzes über die digitalen Märkte (DMA) eingestuft. Apple hat sechs Monate Zeit, um sicherzustellen, dass die DMA-Verpflichtungen durch iPadOS vollständig eingehalten werden.

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29.04.2024

DMA: EU-Kommission stuft Apple in Bezug auf iPadOS als Gatekeeper ein

Die Europäische Kommission hat Apple in Bezug auf iPadOS, sein Betriebssystem für Tablets, als "Gatekeeper" im Sinne des Gesetzes über die digitalen Märkte (DMA) eingestuft. Apple hat sechs Monate Zeit, um sicherzustellen, dass die DMA-Verpflichtungen durch iPadOS vollständig eingehalten werden.

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