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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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20.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Beitragsentlastungen für Betriebsrentner

Ab 2020 müssen Betriebsrentner nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159 € liegt. Der Freibetrag gilt gleichermaßen für monatliche Zahlungen wie für einmalige Kapitalauszahlungen. Das ergibt sich aus dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrentenfreibetragsgesetz), dem der Bundestag am 13.12.2019 zugestimmt hat.

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20.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Änderungen bei der Arbeitnehmerentsendung

Die EU hat mit der Richtlinie (EU) 2018/957 die bisherige Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern) geändert. Die Änderungsrichtlinie ist bis zum 30.7.2020 in nationales Recht umzusetzen. Hierzu liegt seit dem 12.11.2019 ein Referentenentwurf vor ("Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern (Entsenderichtlinie)").

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20.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Der Brexit und das Arbeitsrecht

Kommt der Brexit und falls ja mit oder ohne Deal? Das steht im Moment noch nicht fest. Der deutsche Gesetzgeber hat sich auf den "Worst Case" eingestellt und mit der Fünften Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung Regelungen beschlossen, die im Fall eines Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirlands aus der EU ohne Austrittsabkommen in Kraft treten werden.

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20.12.2019

Sonderumlagen als Gewinnminderungen i.S. des § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 KStG

BFH v. 22.5.2019, I R 16/17

Typischer Anwendungsfall des § 8b Abs. 6 Satz 2 KStG ist die Beteiligung eines durch § 8b KStG begünstigten Betriebs gewerblicher Art einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einem (regelmäßig selbst rechtsfähigen) Verband, der wiederum an einer Körperschaft des öffentlichen Rechts beteiligt. Zahlungen eines Betriebs gewerblicher Art in Form von Sonderumlagen an einen öffentlich-rechtlichen Verband, die dem Ausgleich eines Bilanzverlusts aus der Teilwertabschreibung auf dessen Beteiligung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen, unterstehen dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 6 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 KStG.

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20.12.2019

Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Auf die Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf das aufsehenerregende Arbeitszeiturteil des EuGH (EuGH, Urt. v. 14.5.2019 - C-55/18, ArbRB 2019, 162 [Marquardt]) wartet die Fachwelt zwar noch vergeblich. Auch die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen bei der sachgrundlosen Befristung ist noch nicht in Sicht. Andere Neuerungen hat der Gesetzgeber aber auf den Weg gebracht, wie z.B. das Fachkräfteeinwanderungsgesetz, das am 1.3.2020 in Kraft treten wird, und damit weitere im Zusammenhang stehende Verordnungen.

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20.12.2019

Kündigungsschutzklage kann wegen des Grundsatzes eines fairen Verfahrens auch nach über sechs Monaten noch fristgerecht erhoben werden

LAG Berlin-Brandenburg v. 7.11.2019 - 5 Sa 134/19

Eine Kündigungsschutzklage kann auch später als sechs Monate nach Ablauf der Klagefrist und damit entgegen § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG nachträglich zugelassen werden, wenn das Arbeitsgericht dem Verfahren trotz der erkennbaren Versäumung der Klagefrist Fortgang gibt und so zum Ausdruck bringt, es wolle in der Sache entscheiden.

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20.12.2019

Zinsen aus der Stundung eines Ausgleichsanspruchs für den Pflichtteilsverzicht sind einkommensteuerbar

BFH v. 6.8.2019, VIII R 22/17

Zwar unterliegt das Entgelt für den Verzicht auf den Pflichtteil nicht der Besteuerung, da es sich bei der Regulierung der Vermögensnachfolge um einen erbrechtlich, bürgerlich-rechtlich und steuerrechtlich unentgeltlichen Vertrag handelt. Verzichtet ein Kind gegenüber seinen Eltern auf künftige Pflichtteilsansprüche und erhält es dafür einen fälligen Zahlungsanspruch, so führt allerdings die Verzinsung dieses Zahlungsanspruchs zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.

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20.12.2019

Geschlecht der Lehrkraft ist keine zulässige berufliche Anforderung im Sportunterricht

BAG v.19.12.2019 - 8 AZR 2/19

Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts kann nach § 8 Abs. 1 AGG in unionsrechtskonformer Auslegung nur zulässig sein, wenn es um den Zugang zur Beschäftigung einschließlich der zu diesem Zweck erfolgenden Berufsbildung geht und ein geschlechtsbezogenes Merkmal aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt.

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20.12.2019

Rechtskraft des eine Kündigungsschutzklage abweisenden Urteils schließt grundsätzlich Anspruch auf Ersatz entgangenen Verdienstes aus

BAG v. 19.12.2019 - 8 AZR 511/18

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis gekündigt und dessen hiergegen gerichtete Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen wurde, hat grds. keinen Anspruch auf Ersatz entgangenen Verdienstes oder entgangener Rentenansprüche, selbst wenn ein Urteil des EGMR die Kündigung als Verstoß gegen Art. 8 EMRK einstuft. Etwas anderes kann ausnahmsweise bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung i.S.d. § 826 BGB durch den Kündigenden in Betracht kommen.

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20.12.2019

Die Auskunftspflicht einer Geldanlagenberatung kann sich auf spätere Anlageentscheidungen des Anlegers erstrecken

BGH v. 21.11.2019 - III ZR 244/18

Der Schutzzweck einer Auskunfts- oder Beratungspflicht ist nicht stets auf den ersten Erwerb einer Anlage auf der Grundlage der Empfehlung begrenzt, es steht den Vertragsparteien vielmehr frei, auch größere oder unbestimmte Risiken einzugehen, wodurch insofern der Schutzzweck haftungserweiternd wirken kann. Daher können auch spätere Anlageentscheidungen, die der Anleger auf der Grundlage der pflichtwidrig erteilten Empfehlung, jedoch ohne erneute Beratung trifft, dem Berater oder Vermittler zuzurechnen sein.

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