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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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15.12.2017

Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld können ermäßigt zu besteuern sein

FG Münster 15.11.2017, 7 K 2635/16 E

Erhält ein Arbeitnehmer von einer Transfergesellschaft, in der er nach Beendigung seines bisherigen Arbeitsverhältnisses übergangsweise beschäftigungslos angestellt ist, Aufstockungsbeträge zum Transferkurzarbeitergeld, unterliegen diese Beträge dem ermäßigten Steuertarif.

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15.12.2017

Zugewinnausgleich: Zwischenbilanz zum Stichtag im Rahmen der Bewertung einer freiberuflichen Praxis nicht erforderlich

BGH 22.11.2017, XII ZB 230/17

Der Bewertung einer freiberuflichen Praxis zum Stichtag kann im Rahmen des Zugewinnausgleichs regelmäßig der Zeitraum der letzten drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt werden. Eine Zwischenbilanz zum Stichtag ist grundsätzlich nicht erforderlich.

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15.12.2017

Bach-Blüten-Produkte: Vom Arzneimittel zum Lebensmittel

BGH 21.9.2017, I ZR 29/13

Der Anwendung der Übergangsregelung des Art. 28 Abs. 2 Halbs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 auf ein vor dem 1.1.2005 als Arzneimittel und nachfolgend als Lebensmittel vertriebenes Produkt stehen Änderungen seiner Aufmachung nicht und Änderungen seiner Darreichungsform nur dann entgegen, wenn sie zu einer Änderung seiner materiellen Eigenschaften geführt haben.

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15.12.2017

Entgegen BMF: Die Zinsschrankenfreigrenze berücksichtigt auch erstmalige Abzinsungserträge

FG Münster 17.11.2017, 4 K 3523/14 F

Erträge aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlichkeiten gehören zu den Zinserträgen, die mit Zinsaufwendungen bei der Berechnung der Zinsschrankenfreigrenze zu verrechnen sind. Dem Wortlaut der Zinsschrankenregelung ist insoweit keine Einschränkung zu entnehmen (entgegen dem BMF-Schreiben vom 4.7.2008).

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15.12.2017

Anwendungserlass zur Abgabenordnung

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 11.12.2017 hat die Finanzverwaltung die Regelungen des Anwendungserlasses zu § 154 AO an die aktuelle Rechtslage angepasst.

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15.12.2017

Änderungen des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses zum 31.12.2017

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 13.12.2017 hat die Finanzverwaltung aktuelle Rechtsprechung und redaktionelle Änderungen in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitet.

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15.12.2017

Umsatzsteuerbefreiung der Angebote zur Unterstützung im Alltag

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 8.12.2017 reagiert die Finanzverwaltung auf die die gesetzliche Anpassung von § 4 Nr. 16 Buchstabe g UStG.

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15.12.2017

Umsatzsteuerbefreiung bei Vermietung und Verpachtung von Grundstücken mit Einrichtungsgegenständen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 8.12.2017 hat die Finanzverwaltung auf eine Entscheidung des BFH reagiert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend geändert.

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15.12.2017

Überschreiten privater Vermögensverwaltung

Kurzbesprechung

Die Rechtsprechung, wonach der Ankauf, die Vermietung und der Verkauf von Wirtschaftsgütern zu einer einheitlichen, die private Vermögensverwaltung überschreitenden Tätigkeit verklammert sein können, ist nicht auf bewegliche Wirtschaftsgüter beschränkt, sondern gilt gleichermaßen für unbewegliche Wirtschaftsgüter. Eine Verklammerung kann auch dann zu bejahen sein, wenn die (beweglichen oder unbeweglichen) Wirtschaftsgüter veräußert werden, nachdem die in § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Haltefristen abgelaufen sind.

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15.12.2017

Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen

Kurzbesprechung

Einer Mitteilung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG (aktuell: § 13a Abs. 1 Satz 4 EStG) bedarf es, wenn die Voraussetzungen für die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen zunächst vorgelegen haben und sodann in einem späteren Wirtschaftsjahr weggefallen sind. Dies gilt auch für den Fall, dass die Voraussetzungen für eine Besteuerung nach Durchschnittssätzen aufgrund einer Gesetzesänderung entfallen sind. Haben dagegen die Voraussetzungen zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen dagegen von Anfang an nicht vorgelegen, bedarf es auch dann keiner Mitteilung nach § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG (aktuell: § 13a Abs. 1 Satz 4 EStG), wenn das FA die Gewinnermittlung nach § 13a EStG jahrelang nicht beanstandet hat. Ein schützenswertes Vertrauen des Steuerpflichtigen in den (vorübergehenden) Fortbestand der für ihn günstigen, aber fehlerhaften Verwaltungspraxis besteht nicht.

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