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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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14.07.2015

BVerfG-Vorlage hinsichtlich der Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen

BGH 1.7.2015, XII ZB 89/15

Das BVerfG soll entscheiden, ob § 1906 Abs. 3 BGB mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist. Nach Überzeugung des BGH verstößt es gegen den Gleichheitssatz, dass eine in stationärem Rahmen erfolgende ärztliche Maßnahme nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Untersuchung des Gesundheitszustands, Heilbehandlung oder ärztlicher Eingriff) gegen den natürlichen Willen des Betroffenen nur möglich ist, wenn der Betroffene zivilrechtlich untergebracht ist, nicht jedoch, wenn eine freiheitsentziehende Unterbringung ausscheidet, weil der Betroffene sich der Behandlung räumlich nicht entziehen will und/oder aus körperlichen Gründen nicht kann.

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14.07.2015

Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

BGH 14.7.2015, KVR 77/13

Die Kartellbehörde kann bei einer Preismissbrauchskontrolle anhand der Preisbildungsfaktoren auf die einschlägigen und gegebenenfalls weiterzuentwickelnden ökonomischen Theorien zurückgreifen. Ein Einschreiten der Kartellbehörde ist bereits dann möglich, wenn die Preise um 3% überhöht sind.

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14.07.2015

Zur Änderung einer Spaltungsbilanz

Schleswig-Holsteinisches FG 24.4.2015, 3 K 106/11

Nach ständiger BFH-Rechtsprechung liegt eine vGA an die Muttergesellschaft vor, wenn eine Tochterkapitalgesellschaft ihrer Schwestergesellschaft einen Vorteil außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung zuwendet, den ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte. Außerdem ist nach Abschluss einer Abspaltung zur Neugründung, d.h. Eintragung der Spaltung im Handelsregister der übertragenden Gesellschaft, eine Änderung der zwischen den Gesellschaften ursprünglich getroffenen Vermögenszuordnung nicht mehr möglich.

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14.07.2015

Einlagekonto: Verfassungsmäßigkeit von sog. materiellen Präklusionsbestimmungen

BFH 11.2.2015, I R 3/14

Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, dass ein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekonto, d.h. dessen Minderung vor Auskehrung der ausschüttbaren Gewinne nach § 27 Abs. 1 S. 3 KStG 2002 i.d.F. des SEStEG, auch dann nicht in Betracht kommt, wenn die Leistung der Kapitalgesellschaft auf die Auflösung von Kapitalrücklagen zurückgeht. Das gilt auch dafür, dass nach § 27 Abs. 5 S. 3 KStG 2002 i.d.F. des SEStEG die Berichtigung oder erstmalige Erteilung einer Steuerbescheinigung ausgeschlossen ist, wenn entweder die Minderung des Eigenkapitals zu niedrig bescheinigt oder eine Steuerbescheinigung bis zur Bekanntgabe der erstmaligen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nicht erteilt wurde.

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14.07.2015

Jede Pflichtverletzung ist verjährungsrechtlich selbständig zu behandeln

BGH 2.7.2015, III ZR 149/14

Wird der Schadensersatzanspruch eines Anlegers auf verschiedene Aufklärungs- oder Beratungsfehler gestützt, ist jede Pflichtverletzung verjährungsrechtlich selbständig zu behandeln. Bei der eingeschränkten Fungibilität einer Kommanditbeteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds und der fehlenden Eignung der Beteiligung zur Altersvorsorge handelt es sich um voneinander abgrenzbare Gesichtspunkte, die Gegenstand eigenständiger Aufklärungs- und Beratungspflichten sein können, die verjährungsrechtlich selbständig zu behandeln sind.

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14.07.2015

Zur Wirksamkeit einer Rückzahlungsklausel in einem Vertrag über die Teilnahme an einem dualen Hochschulstudium

ArbG Gießen 3.2.2015, 9 Ca 180/14

Bei einer Klausel in einem Vertrag über die Teilnahme an einem dualen Hochschulstudium, nach der bei Nichtannahme eines angebotenen Arbeitsverhältnisses neben Studiengebühren auch anteilig gezahlte Vergütung zurückzuzahlen ist, handelt es sich nicht um eine überraschende Klausel nach § 305c Abs. 1 BGB. Eine solche Rückzahlungsklausel stellt auch nicht zwangsläufig eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 Abs. 1 BGB dar.

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13.07.2015

Auslegung des § 35 Abs. 1 S. 5 EStG i.S. einer betriebsbezogenen Betrachtung

Schleswig-Holsteinisches FG 29.10.2014, 5 K 115/12

Bei der (unmittelbaren oder mittelbaren) Beteiligung eines Steuerpflichtigen an mehreren der Gewerbesteuer unterliegenden Mitunternehmerschaften ist die Beschränkung des Steuerermäßigungsbetrages für gewerbliche Einkünfte gem. § 35 Abs. 1 S. 5 EStG jeweils betriebsbezogen zu ermitteln. Die Frage, ob in solchen Fällen die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer gesellschafterbezogen oder betriebsbezogen erfolgt, ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten.

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13.07.2015

Zur Bilanzierung von Verbindlichkeiten bei Rangrücktritt

BFH 15.4.2015, I R 44/14

Eine Verbindlichkeit, die nach einer im Zeitpunkt der Überschuldung getroffenen Rangrücktrittsvereinbarung nur aus einem zukünftigen Bilanzgewinn und aus einem etwaigen Liquidationsüberschuss zu tilgen ist, unterliegt dem Passivierungsverbot des § 5 Abs. 2a EStG 2002. Beruht der hierdurch ausgelöste Wegfallgewinn auf dem Gesellschaftsverhältnis, ist er durch den Ansatz einer Einlage in Höhe des werthaltigen Teils der betroffenen Forderungen zu neutralisieren (Rechtsprechungskorrektur).

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13.07.2015

Kein Beseitigungsanspruch bei Verschattung eines Grundstücks durch Bäume einer Grünanlage

BGH 10.7.2015, V ZR 229/14

Luftverbesserung, zur Schaffung von Naherholungsräumen und als Rückzugsort für Tiere gerade auch große Bäume enthalten, für deren Anpflanzung auf vielen privaten Grundstücken kein Raum ist. Die damit einhergehende Verschattung ist Ausdruck der Situationsgebundenheit eines Grundstücks, das am Rand einer solchen öffentlichen Grünanlage liegt; der Grundstückseigentümer kann deshalb nicht die Beseitigung der Bäume verlangen.

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13.07.2015

Zur Zuordnung von Steuerschulden im Zusammenhang mit Leibrenten

FG Düsseldorf 20.5.2015, 7 K 1668/14 E

Zwar folgt nach BFH-Auffassung alleine aus der Zugehörigkeit einer Forderung zur Masse nicht, dass die mit dieser Forderung zusammenhängenden Verbindlichkeiten stets Masseverbindlichkeiten sind. Andererseits hat nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur noch der Insolvenzverwalter die Verfügungsmacht über die Insolvenzmasse.

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