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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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17.04.2015

Fahrdienst Uber bleibt in Berlin verboten

OVG Berlin-Brandenburg 10.4.2015, OVG 1 S 96.14

Das Verbot der Smartphone-Apps UberPOP und UberBlack oder vergleichbarer Apps zur gewerblichen Vermittlung von Personenförderungen hat im Land Berlin weiterhin Bestand. Das Unternehmen hat über ihre in Amsterdam ansässige Tochterfirma eine gewerbliche Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen betrieben und damit gegen zahlreiche Bestimmungen des Personenbeförderungsrechts verstoßen, ohne im Besitz der erforderlichen Genehmigung zu sein.

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17.04.2015

Keine Schadensersatzansprüche wegen der Untersagung der Sportwettenvermittlung

BGH 16.4.2015, III ZR 204/13 u.a.

Der BGH hat die Abweisung der Klagen von zwei Gewerbetreibenden bestätigt, denen in den Jahren 2006 und 2007 auf der Grundlage des seinerzeit geltenden Lotteriestaatsvertrags die Vermittlung von Sportwetten untersagt worden war. Den Behörden fällt weder ein für einen unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch notwendiger qualifizierter Rechtsverstoß noch ein für einen Amtshaftungsanspruch gem. § 839 Abs. BGB, Art. 34 S. 1 GG notwendiges Verschulden zur Last.

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17.04.2015

Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

BGH 16.4.2015, I ZR 69/11

Bibliotheken dürfen in entsprechender Anwendung des § 52a Abs. 3 UrhG Bücher ihres Bibliotheksbestandes auch ohne Einwilligung des Rechtsinhabers digitalisieren, wenn dies erforderlich ist, um diese Bücher an elektronischen Leseplätzen ihrer Bibliothek zugänglich zu machen. Auch das Ausdrucken oder Abspeichern von an elektronischen Leseplätzen bereitgestellten Werken kann in vielen Fällen als Vervielfältigung zum privaten oder sonstigen eigenen Gebrauch nach § 53 UrhG zulässig sein.

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17.04.2015

Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen Musiksequenzen als Hintergrund-Loops für Rap-Stücke

BGH 16.4.2015, I ZR 225/12

Der BGH hat das Verbot der Verbreitung von Aufnahmen des Rappers "B." wegen der Verwendung von Musikstücken einer französischen Musikgruppe weitgehend aufgehoben. Es ist nicht ersichtlich, durch welche objektiven Merkmale die für einen urheberrechtlichen Schutz erforderliche schöpferische Eigentümlichkeit der übernommenen Sequenzen aus den vom Kläger komponierten Musikstücken bestimmt wird.

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16.04.2015

Mogelpackung: Verbot von übergroßen Umverpackungen bei Frischkäse

OLG Karlsruhe 20.3.2015, 4 U 196/14

Beträgt das Volumen der Umverpackung eines Produkts mehr als das Doppelte des Volumens der Innenpackung, so handelt es sich um eine Mogelpackung. Das gilt auch dann, wenn der Formunterschied zwischen der größeren Umverpackung und der kleineren Innenverpackung bei einiger Aufmerksamkeit sowohl durch "Fenster" der Umverpackung als auch bei einem Griff nach der Packung zu erkennen ist.

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16.04.2015

Gebot des fairen Verfahrens gilt in besonderem Maße in Arzthaftungsprozessen

OLG Hamm 30.1.2015, 26 U 5/14

In einem Arzthaftungsprozess hat das zuständige Gericht in besonderem Maße für ein faires Verfahren zu sorgen, weil es typischerweise ein Informationsgefälle zwischen der ärztlichen Seite und dem Patienten gibt, welches auszugleichen ist. Dazu gehört es, einer medizinisch nicht sachkundigen Partei Gelegenheit zu geben, auch nach dem Vorliegen eines gerichtlichen Gutachtens unter Zuhilfenahme eines weiteren Mediziners zu schwierigen medizinischen Fragen noch einmal Stellung zu nehmen.

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16.04.2015

EuGH-Vorlage bezüglich sog. RESCUE-Produkte

BGH 12.3.2015, I ZR 29/13

Sind in Pipettenfläschchen (hier: RESCUE-Produkte) mit einem Inhalt von 10 oder 20 ml und als Spray über Apotheken vertriebene, als Spirituosen bezeichnete Flüssigkeiten mit einem Alkoholgehalt von 27% Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2% i.S.v. von Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (Health-Claims-Verordnung, HCVO), wenn nach den auf ihren Verpackungen gegebenen Dosierungshinweisen vier Tropfen der Flüssigkeit in ein Wasserglas zu geben und über den Tag verteilt zu trinken oder bei Bedarf vier Tropfen unverdünnt zu sich zu nehmen sind bzw. zwei Sprühstöße der als Spray vertriebenen Flüssigkeit auf die Zunge zu geben sind.

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16.04.2015

Halbeinkünfteverfahren: Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung gegen wiederkehrende Bezüge bei Wahl der Zuflussbesteuerung

BFH 18.11.2014, IX R 4/14

Bei Veräußerung einer Beteiligung i.S.v. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG und Wahl der Zuflussbesteuerung richtet sich die Besteuerung nach dem im Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Recht. § 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. c S. 1 EStG ist bei einer Veräußerung gegen wiederkehrende Leistung und Wahl der Zuflussbesteuerung anwendbar, auch wenn die Veräußerung vor Einführung des Halbeinkünfteverfahrens stattgefunden hat, wenn im Zeitpunkt des Zuflusses für laufende Ausschüttungen aus der Gesellschaft das Halbeinkünfteverfahren anwendbar gewesen wäre.

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16.04.2015

Fristlose Kündigung des Vermieters wegen verweigerter Instandsetzungsarbeiten: Kein Vorrang der Duldungsklage

BGH 15.4.2015, VIII ZR 281/13

Der Vermieter kann das Mietverhältnis unter Umständen durch Kündigung beenden, wenn sich der Mieter weigert, notwendige Instandsetzungsarbeiten an der Mietsache zu dulden und dem Vermieter (bzw. Handwerkern) hierzu Zutritt zu gewähren. Eine auf die Verletzung von Duldungspflichten gestützte Kündigung des Mietverhältnisses kommt nicht generell erst dann in Betracht, wenn der Mieter einen gerichtlichen Duldungstitel missachtet oder sein Verhalten "querulatorische Züge" zeigt, denn Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen können für die Erhaltung des Mietobjekts von wesentlicher Bedeutung sein.

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15.04.2015

Gebrauchtwagenhändler: Sofortiger Rücktritt bei fehlender Verkehrssicherheit eines als "TÜV neu" verkauften Fahrzeugs

BGH 15.4.2015, VIII ZR 80/14

Erwirbt ein Käufer bei einem Autohändler einen gebrauchten Pkw, der laut Kaufvertrag "HU neu" ist und am Tag des Fahrzeugkaufs mit einer neuen TÜV-Plakette versehen wird, so verliert sie nachvollziehbar jedes Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Fachkompetenz des Händlers, wenn das Auto am nächsten Tag nicht anspringt und sich herausstellt, dass es erheblich und die Verkehrssicherheit beeinträchtigend beschädigt ist. In einem solchen Fall muss sich der Käufer nicht auf eine Nacherfüllung durch den Gebrauchtwagenhändler einlassen.

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