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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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31.03.2022

Hotel in Flughafennähe: Reiseveranstalter muss Intensität der Lärmbelästigung nicht erkunden

BGH v. 8.2.2022 - X ZR 97/20

Beruft sich der Reisende zur Begründung eines Reisemangels darauf, dass während seines Aufenthalts nachts teils mehrmals pro Stunde Flugzeuge in niedrigem Abstand über das von ihm gebuchte Hotel geflogen seien, wodurch seine Nachtruhe erheblich beeinträchtigt worden sei, ist sein Vorbringen zwar noch hinreichend vollständig im Sinne von § 138 Abs. 1 ZPO. Unter diesen Umständen genügt aber auch ein einfaches Bestreiten des Reiseveranstalters den Anforderungen des § 138 Abs. 2 ZPO.

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31.03.2022

Online-Kauf von Eintrittskarten für Kultur- oder Sportveranstaltungen

EuGH v. 31.3.2022 - C-96/21

Der EuGH hat sich vorliegend mit dem Online-Kauf von Eintrittskarten für Kultur- oder Sportveranstaltungen befasst und klargestellt, wann kein Widerrufsrecht besteht. Wie beim Kauf unmittelbar beim Veranstalter besteht beim Kauf über einen Vermittler kein Widerrufsrecht, sofern das wirtschaftliche Risiko der Ausübung des Widerrufsrechts den Veranstalter treffen würde.

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31.03.2022

Public-Private-Partnerships (PPP) im Bundesfernstraßenbau

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 30.3.2022 hat das BMF zu den umsatzsteuerrechtlichen Folgen Stellung genommen und das BMF-Schreiben v. 3.2.2005, BStBl. I 2005, 414 aktualisiert.

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31.03.2022

Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 29.3.2022 hat die Finanzverwaltung weitere Fragen zum BMF-Schreiben vom 8.7.2021 (BStBl I S. 919) geklärt.

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31.03.2022

Vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren (§ 165 Absatz 1 Satz 2 AO)

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 28.3.2022 hat die Finanzverwaltung ihren Vorläufigkeitskatalog erneut geändert.

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31.03.2022

Neunte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien vom 6.5.2020 in Sachen Grenzpendler

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 25.3.2022 hat die Finanzverwaltung die neunte Verlängerung der Konsultationsvereinbarung bekannt gegeben.

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31.03.2022

Verständigungsvereinbarung zwischen Deutschland und Luxemburg vom 22.3.2022 zur Besteuerung von Grenzpendlern

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 25.3.2022 hat die Finanzverwaltung die einvernehmliche Kündigung der Verständigungsvereinbarung vom 7.10.2020 zum 30.6.2022 mitgeteilt.

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31.03.2022

Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch eine BZSt-Online-Anfrage

Kurzbesprechung

Die für eine Verjährungsunterbrechung nach § 231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 AO erforderliche Außenwirkung liegt auch dann vor, wenn die Finanzbehörde durch eine BZSt-Online-Anfrage direkt auf die IdNr.-Datenbank zugreift. Zuständigkeitsmängel hindern die Unterbrechungswirkung einer Ermittlungsmaßnahme nicht. Ob die Finanzbehörde, welche die Maßnahme durchgeführt hat, örtlich zuständig war, hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Maßnahme in Bezug auf die Verjährungsunterbrechung.

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31.03.2022

Missbräuchliche Klauseln in Verträgen über Fremdwährungskredite

EuGH v. 31.3.2022 - C-472/20

Die unverbindliche Stellungnahme eines Obersten Gerichtshofs, mit der den untergeordneten Gerichten vorgegeben wird, wie sie vorzugehen haben, um einen Vertrag für gültig zu erklären, wenn dieser Vertrag aufgrund der Missbräuchlichkeit einer seinen Hauptgegenstand betreffenden Klausel nicht fortbestehen kann, reicht nicht aus, um einen umfassenden Schutz für die durch diese Klausel verletzten Personen sicherzustellen. Ist der Vertrag ungültig und eine Wiederherstellung des Zustands vor Vertragsabschluss unmöglich, muss das nationale Gericht das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien wiederherstellen, jedoch ohne über das hinauszugehen, was hierfür unbedingt erforderlich ist.

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31.03.2022

Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Anwendungsbereich des § 23 HO - RhPf

Kurzbesprechung

1. Versorgungsleistungen können --unter bestimmten weiteren Voraussetzungen-- auch dann abziehbar sein, wenn der Erblasser sie dem Vermögensübernehmer in einer letztwilligen Verfügung auferlegt hat. Sind in der letztwilligen Verfügung keine Versorgungsleistungen bezeichnet, wird dies im Anwendungsbereich des § 23 HO - RhPf auch mit ertragsteuerrechtlicher Wirkung durch den aus dieser Norm folgenden gesetzlichen Anspruch auf Versorgungsleistungen ersetzt.
2. Eine die Höhe der Versorgungsleistungen konkretisierende nachträgliche vertragliche Vereinbarung zwischen den Erben oder sonstigen Begünstigten muss den Vorgaben des § 23 Abs. 3 HO - RhPf entsprechen, wenn die Leistungen als Sonderausgaben abziehbar sein sollen. Falls die Parteien Leistungen in einer Höhe vereinbaren wollen, die nicht aus § 23 HO - RhPf abgeleitet werden könnte, müssen sie dies bereits im Übergabevertrag oder in der letztwilligen Verfügung regeln, wenn sie die einkommensteuerrechtliche Anerkennung erreichen wollen.
3. Beruhen der Vermögensübergang und die Verpflichtung zur Erbringung von Versorgungsleistungen auf einer letztwilligen Verfügung, kommt es für die Anwendung der Übergangsregelung des § 52 Abs. 23g EStG nicht auf den Zeitpunkt der Errichtung der letztwilligen Verfügung, sondern auf den des Erbfalls an.

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