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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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27.03.2020

Anspruch wegen Flugverspätung: Klage gegen Fluggesellschaft bei Buchung über Reisebüro vor Gericht des Abflugortes

EuGH v. 26.3.2020 - C-215/18

Ein Fluggast, der seinen Flug über ein Reisebüro gebucht hat, kann gegen das Luftfahrtunternehmen eine Klage auf Ausgleichsleistung wegen großer Flugverspätung vor dem Gericht des Abflugortes erheben. Obwohl zwischen diesem Fluggast und dem Beförderer kein Vertrag besteht, bilden bei einer solchen Klage nämlich ein Vertrag oder Ansprüche aus einem Vertrag im Sinne der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit den Gegenstand des Verfahrens, so dass die Klage vor dem Gericht des Ortes der Erbringung der Luftbeförderungsleistung erhoben werden kann.

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27.03.2020

Corona-Hilfen im Steuer- und Wirtschaftsrecht

Aktuell werden zahlreiche Anstrengungen unternommen, um die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Wirtschaft abzufedern. Der folgende Beitrag hat die wichtigsten Maßnahmen zusammengefasst.

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26.03.2020

Umsatzsteuerliche Behandlung der Eingliederungshilfe- und Sozialhilfeleistungen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 24.3.2020 hat die Finanzverwaltung zu den umsatzsteuerlichen Folgen des Bundesteilhabegesetzes - BTHG - Stellung genommen.

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26.03.2020

Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 23.3.2020 hat die Finanzverwaltung zur ab 1.1.2020 geänderten Fassung von § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG Stellung genommen.

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26.03.2020

Umsatzsteuerliche Behandlung von Miet- und Leasingverträgen als Lieferung oder sonstige Leistung

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.3.2020 hat die Finanzverwaltung auf das EuGH-Urteil v. 4. 10. 2017, Rs. C-164/16, Mercedes-Benz Financial Services UK Ltd. reagiert und en Umsatzsteuer- Anwendungserlass entsprechend angepasst.

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26.03.2020

Alle weiteren am 26.3.2020 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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26.03.2020

Eine tatsächlich nicht erbrachte Überführungsleistung führt nicht zu einem nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG zu bewertenden Vorteil

Kurzbesprechung

Der Endpreis i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG stellt auf den Endpreis für die konkret zu bewertende Leistung ab. Werden mehrere Leistungen zugewandt, ist für jede Leistung gesondert eine Verbilligung und ein damit einhergehender Vorteil zu ermitteln. Wird dem Arbeitnehmer - anders als einem fremden Endkunden - tatsächlich keine Überführungsleistung (hier eines Fahrzeugs) erbracht, scheidet insoweit die Annahme eines nach § 8 Abs. 3 Satz 1 EStG zu bewertenden geldwerten Vorteils aus.

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26.03.2020

Kurzzeitige Vermietung im Veräußerungsjahr begründet keine Steuerpflicht des Verkaufs der selbstgenutzten Wohnung

Kurzbesprechung

Verkauft der Steuerpflichtige eine Immobilie, die er vor weniger als zehn Jahren entgeltlich erworben und seitdem zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat, muss er den Veräußerungsgewinn auch dann nicht versteuern, wenn er die Wohnung im Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet hatte.

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26.03.2020

Krankheitskosten aufgrund eines Wegeunfalls als Werbungskosten

Kurzbesprechung

Erleidet ein Steuerpflichtiger auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte einen Unfall, kann er die durch den Unfall verursachten Krankheitskosten als Werbungskosten abziehen. Solche Krankheitskosten werden nicht von der Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale erfasst.

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26.03.2020

Kurze Vermietung im Veräußerungsjahr begründet keine Steuerpflicht des Verkaufs der selbstgenutzten Wohnung

BFH v. 3.9.2019 - IX R 10/19

Wird eine Wohnimmobilie im Jahr der Veräußerung kurzzeitig vermietet, ist dies für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3  2. Alt. EStG unschädlich, wenn der Steuerpflichtige das Immobilienobjekt - zusammenhängend - im Veräußerungsjahr zumindest an einem Tag, im Vorjahr durchgehend sowie im zweiten Jahr vor der Veräußerung zumindest einen Tag lang zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat.

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