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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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19.09.2019

Müssen Hersteller unabhängigen Marktteilnehmern Zugang zu Reparaturinformationen für Fahrzeuge in elektronisch weiterzuverarbeitender Form gewähren?

EuGH v. 19.9.2019 - C-527/18

Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 ist dahin auszulegen, dass er Automobilhersteller nicht verpflichtet, unabhängigen Marktteilnehmern Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge in elektronisch weiterzuverarbeitender Form zu gewähren. Die Vorschrift ist dahin auszulegen, dass, wenn ein Automobilhersteller durch Einschaltung eines Informationsdienstleisters zugunsten von autorisierten Händlern und Reparaturbetrieben einen weiteren Informationskanal für den Vertrieb von Originalersatzteilen eröffnet, darin kein Zugang unabhängiger Marktteilnehmer liegt, der gegenüber dem Zugang der autorisierten Händler und Reparaturbetriebe diskriminierend im Sinne dieser Bestimmung ist, sofern die unabhängigen Marktteilnehmer im Übrigen über einen Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge verfügen, der gegenüber dem Zugang der autorisierten Händler und Reparaturbetriebe und der diesen gewährten Informationsbereitstellung nicht diskriminierend ist.

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19.09.2019

Nachunternehmerhaftung für große Paketdienstleister

Durch einen Gesetzesentwurf zur Nachunternehmerhaftung für Paketdienstleister will die Bundesregierung die Arbeitsbedingungen für Paketboten verbessern, indem Generalunternehmer künftig dazu verpflichtet sein sollen, Sozialabgaben für säumige Subunternehmer nachzuzahlen.

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19.09.2019

Zum Umfang eines Einspruchs bei gleichzeitig mit der Steuerfestsetzung erfolgten Zinsfestsetzung

Niedersächsisches FG v. 8.5.2019 - 4 K 50/19

Einsprüche, in denen nur die Steuerbescheide genannt und inhaltlich angegriffen werden, richten sich nur gegen die Steuer-, nicht aber gegen die damit verbundenen Zinsfestsetzungen.

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19.09.2019

Unbelegte Brötchen mit Heißgetränken stellen kein Frühstück dar

BFH v. 3.7.2019 - VI R 36/17

Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot nebst Heißgetränken zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereit, handelt es sich dabei grundsätzlich nicht um Arbeitslohn, sondern um nicht steuerbare Aufmerksamkeiten. Unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot mit einem Heißgetränk stellen kein Frühstück i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SvEV dar. Für die Annahme eines (einfachen) Frühstücks muss jedenfalls ein Aufstrich oder Belag hinzutreten.

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19.09.2019

Keine Bildung einer Pensionsrückstellung trotz arbeitsrechtlicher Unwirksamkeit eines Widerrufsvorbehalts

FG Düsseldorf v. 29.5.2019 - 15 K 736/16 F

In der Literatur wird zwar vertreten, dass dieser neueren BAG-Rechtsprechung auch steuerlich Rechnung zu tragen ist, weil § 6a EStG an der Arbeitsrechtslage orientiert sei - mit der Folge, dass selbst beliebige Widerrufsvorbehalte nicht länger rückstellungsschädlich sein könnten. Allerdings sieht sich das Gericht an den eindeutigen Wortlaut des Gesetzes gebunden. § 6a EStG ist, solange die Norm besteht, eine eigenständige steuerliche Regelung, für die lediglich der Wortlaut der Zusage maßgeblich ist - nicht die daraus arbeitsrechtlich tatsächlich eintretende Wirkung.

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18.09.2019

Steuerrechtliche Stellung des Kanzleiabwicklers

FG Berlin-Brandenburg 26.6.2019, 7 K 7092/18

Da der Kanzleiabwickler nach § 55 BRAO und nicht mehr der Inhaber der abgewickelten Kanzlei die Honorarforderungen abrechnen und einziehen darf, entspricht es dem Sicherungszweck des § 34 AO, den Kanzleiabwickler auch für die Abführung der in den vereinnahmten Beträgen enthaltenen Umsatzsteuern an das Finanzamt in Anspruch zu nehmen. Allerdings wurde die Revision zugelassen, weil die Frage, ob ein Kanzleiabwickler Vermögensverwalter i.S.d. § 34 Abs. 3 AO ist, höchstrichterlich nicht geklärt und im Schrifttum nicht ganz unumstritten ist.

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17.09.2019

Formwechsel einer zur Teilgewinnabführung verpflichteten GmbH in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft

BGH v. 16.7.2019 - II ZR 175/18

Teilgewinnabführungsverträge mit einer GmbH als abführungspflichtiger Gesellschaft unterliegen keinen besonderen Wirksamkeitsanforderungen, wenn sie keine satzungsüberlagernde Wirkung haben. Ob dies auch dann gilt, wenn ein Großteil oder zumindest überwiegender Anteil der Gewinne abzuführen ist, lässt der Senat offen. Erhält eine zur Teilgewinnabführung verpflichtete GmbH durch Formwechsel die Rechtsform einer Aktiengesellschaft, berührt dies den Fortbestand eines zuvor wirksam abgeschlossenen Teilgewinnabführungsvertrags nicht.

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17.09.2019

+++ Großes Online-Dossier zum Thema Arbeitszeit:+++ Das EuGH-Urteil vom 14.5.2019 und seine Folgen

Das Urteil des EuGH vom 14.5.2019 (Rs. C-55/18) zur Arbeitszeiterfassung birgt Sprengstoff: zum einen wegen seiner weitreichenden individual- und kollektivrechtlichen Auswirkungen und zum anderen, weil es womöglich Anlass für eine grundlegende Reform des deutschen Arbeitszeitrechts ist. In unserem Online-Dossier zum Thema beleuchten renommierte Praktiker, Wissenschaftler und Richter die verschiedenen Facetten des EuGH-Urteils und befassen sich mit weiteren aktuellen Fragen zum Arbeitszeitrecht.

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17.09.2019

+++ Großes Online-Dossier zum Thema Arbeitszeit:+++ Das EuGH-Urteil vom 14.5.2019 und seine Folgen (Stand: 2.12.2019)

Das Urteil des EuGH vom 14.5.2019 (Rs. C-55/18) zur Arbeitszeiterfassung birgt Sprengstoff: zum einen wegen seiner weitreichenden individual- und kollektivrechtlichen Auswirkungen und zum anderen, weil es womöglich Anlass für eine grundlegende Reform des deutschen Arbeitszeitrechts ist. In unserem Online-Dossier zum Thema beleuchten renommierte Praktiker, Wissenschaftler und Richter die verschiedenen Facetten des EuGH-Urteils und befassen sich mit weiteren aktuellen Fragen zum Arbeitszeitrecht.

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17.09.2019

Antrag nach § 32d Abs. 2 EStG kann auch noch nach Abgabe der Steuererklärung gestellt werden

FG Münster v. 14.5.2019 - 2 K 3677/16 E

Ein Antrag nach § 32d Abs. 2 EStG kann nach Ansicht des Senats auch noch nach Abgabe der Steuererklärung gestellt werden, wenn sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit erklärte Aufwendungen den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen sind. Allerdings wird der BFH abschließend in der Sache entscheiden müssen.

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