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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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23.11.2018

Umsätze aus Fahrsicherheitstrainings sind umsatzsteuerfrei

Niedersächsisches FG 28.6.2018, 5 K 250/16

Die Einnahmen aus einem Fahrsicherheitstraining sind gem. § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerfrei. Es würde die Grenzen einer zulässigen richtlinienkonformen Auslegung überschreiten, würde man bei der Auslegung des § 4 Nr. 22a UStG dessen Wortlaut durch den Text des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL, der die Steuerbefreiung allein auf erzieherische und berufsbezogene Veranstaltungen beschränkt, ersetzen.

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23.11.2018

Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 22.11.2018 hat die Finanzverwaltung die Vervielfältiger für Bewertungsstichtage ab 1.1.2019 bekannt gemacht.

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23.11.2018

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab 2019

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 16.11.2018 hat die Finanzverwaltung die ab 2019 geltenden Sachbezugswerte von Mahlzeiten, die Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt gewährt werden, festgelegt.

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22.11.2018

Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehensverträgen

BGH 16.10.2018, XI ZR 45/18

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Widerrufsrechts des Darlehensnehmers verwirkt ist, ist sowohl der Umstand, dass der Darlehensgeber Sicherheiten freigegeben hat als auch der Umstand, dass der Darlehensnehmers nach Beendigung des Darlehensvertrag mit Leistungen des Darlehensgebers gearbeitet hat, mit in die Würdigung einzubeziehen und nicht per se auszuschließen.

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22.11.2018

Tarifbegünstigung bei Land - und Forstwirtschaft nach § 34b EStG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 18.11.2018 hat die Finanzverwaltung zur Anerkennung von Rotfäule als Holznutzung im Sinne des § 34b Abs. 1 Nr. 2 EStG Stellung genommen und eine Vereinfachungsregelung getroffen.

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22.11.2018

Gesellschaftereinlage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten auf die GmbH-Beteiligung

Kurzbesprechung

Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Gesellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung.

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22.11.2018

Abwärtsverschmelzung mit ausländischer Anteilseignerin

Kurzbesprechung

Die Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften kann zu einem steuerfreien Auflösungsgewinn i.S. des § 8b Abs. 2 Satz 3 KStG führen, von dem 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben gelten. Die Verschmelzung einer Mutterkapitalgesellschaft, deren Anteilseignerin im Ausland ansässig ist, auf ihre Tochtergesellschaft (Abwärtsverschmelzung) kann nur dann ohne Aufdeckung stiller Reserven vollzogen werden, wenn die Besteuerung der stillen Reserven der Muttergesellschaft sichergestellt ist.

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22.11.2018

Abwärtsverschmelzung mit ausländischer Anteilseignerin

BFH 30.5.2018, I R 31/16

Die Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften kann zu einem steuerfreien Auflösungsgewinn i.S.d. § 8b Abs. 2 S. 3 KStG führen, von dem 5 % als nicht abziehbare Betriebsausgaben gelten. Die Verschmelzung einer Mutterkapitalgesellschaft, deren Anteilseignerin im Ausland ansässig ist, auf ihre Tochtergesellschaft (Abwärtsverschmelzung) kann nur dann ohne Aufdeckung stiller Reserven vollzogen werden, wenn die Besteuerung der stillen Reserven der Muttergesellschaft sichergestellt ist.

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22.11.2018

Zur rückwirkenden Festsetzung von Kindergeld

Niedersächsisches FG 25.9.2018, 8 K 95/18

§ 66 Abs. 3 EStG ist im Festsetzungsverfahren, nicht im Erhebungsverfahren zu berücksichtigen. Wird Kindergeld entgegen § 66 Abs. 3 EStG für Zeiträume, die mehr als sechs Monate vor dem Monat der Antragsstellung liegen, rückwirkend festgesetzt, steht § 66 Abs. 3 EStG der Auszahlung des einmal festgesetzten Kindergeldes nicht entgegen.

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22.11.2018

Verwirkung des Widerrufsrechts und sonstige rechtsmissbräuchliche Ausübung bei Verbraucherdarlehensverträgen

BGH 16.10.2018, XI ZR 69/18

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Widerrufsrechts des Darlehensnehmers verwirkt ist, ist sowohl der Umstand, dass der Darlehensgeber Sicherheiten freigegeben hat als auch der Umstand, dass der Darlehensnehmers nach Beendigung des Darlehensvertrag mit Leistungen des Darlehensgebers gearbeitet hat, mit in die Würdigung einzubeziehen und nicht auszuschließen. Schließlich kann die Ausübung eines Widerrufsrechts im Einzelfall eine unzulässige Rechtsausübung aus sonstigen Gründen darstellen und in Widerspruch zu § 242 BGB stehen, obwohl die Voraussetzungen einer Verwirkung nicht vorliegen.

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