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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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04.05.2018

Zu den Sanierungspflichten in einem in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilten Altbau

BGH 4.5.2018, V ZR 203/17

Weist das Gemeinschaftseigentum gravierende bauliche Mängel auf (hier: Feuchtigkeitsschäden), die die zweckentsprechende Nutzung von Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen, ist eine sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich. Einzelne Wohnungseigentümer können dann die Sanierung gem. § 21 Abs. 4 WEG verlangen

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04.05.2018

Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Aussetzungszinsen

FG Baden-Württemberg 16.1.2018, 2 V 3389/16

An der Rechtmäßigkeit von Aussetzungszinsen, insbesondere deren Höhe, bestehen keine ernstlichen Zweifel. Die Höhe der Aussetzungszinsen von 0,5 % für jeden Monat (6 % pro Jahr) verstößt weder gegen das Übermaßverbot noch gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

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04.05.2018

Datenschutzkonferenz: Positionspapier zur Anwendbarkeit des TMG unter der DSGVO

Datenschutzkonferenz - DSK, 26.4.2018

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz - DSK) hat am 26.4.2018 ein Positionspapier veröffentlicht, in welchem sie sich mit der Anwendbarkeit des TMG für nicht-öffentliche Stellen ab dem 25.5.2018 beschäftigt. Mit dem reduzierten Anwendungsbereich des TKG ab diesem Zeitpunkt setzen sich Kiparski/Sassenberg, "DSGVO und TK-Datenschutz - Ein komplexes europarechtliches Geflecht", CR 5/2018, 324-330, auseinander.

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03.05.2018

Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder zu Arbeitzimmereinsprüchen

Verwaltungsanweisung

Mit Allgemeinverfügung v. 30.4.2018 hat die Finanzverwaltung anhängige Einsprüche zur Berücksichtigung von Arbeitszimmerkosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in Fällen nicht ausschließlich betrieblich oder beruflich genutzter häuslicher Arbeitszimmer zurückgewiesen.

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03.05.2018

Bustransfer zu einer Betriebsveranstaltung kein geldwerter Vorteil für Arbeitnehmer

FG Düsseldorf 22.2.2018, 9 K 580/17 L

Die Zuwendung eines Arbeitgebers anlässlich einer Betriebsveranstaltung einen Shuttleservice von der Betriebsstätte zum Veranstaltungsort zur Verfügung zu stellen, stellt keinen geldwerten Vorteil für die Arbeitnehmer dar, da es sich bei dem Transfer um einen Teil der Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Veranstaltung ohne eigenen Konsumwert handelt (anders bei Beförderungen mit Erlebniswert).

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03.05.2018

Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliches Verbringen im grenznahen Bereich

BMF-Schreiben

Mit BMF-Scheiben v. 23.4.2018 hat die Finanzverwaltung die Vereinfachungsregelung für innergemeinschaftliches Verbringen im grenznahen Bereich geändert.

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03.05.2018

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung in der Steuerverwaltung

BMF-Schreiben

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder hat das BMF mit Schreiben vom 1. 5. 2018 das allgemeine Informationsschreiben zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Steuerverwaltung bekannt gemacht.

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03.05.2018

Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 17.4.2018 hat die Finanzverwaltung die Frist für die elektronische Übermittlung für das Anlagejahr 2017 verlängert.

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03.05.2018

Zur Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich erwähnten Vereins

Kurzbesprechung

Ein (islamischer) Verein, der im Verfassungsschutzbericht des Bundes/eines Bundeslandes ausdrücklich als extremistisch bezeichnet wird, ist nicht gemeinnützig.

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03.05.2018

Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage an den EuGH

Kurzbesprechung

Die Auslegung und Anwendung des Art. 267 Abs. 3 AEUV durch ein letztinstanzliches Gericht verletzt nur dann Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sie bei verständiger Würdi-gung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist. Die Beurteilung, ob die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt, so dass davon abgesehen werden kann, dem EuGH eine vor ihm aufgeworfene Frage nach der Auslegung des Unionsrechts vorzulegen, obliegt allein dem nationalen Gericht.

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