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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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15.04.2024

Streit um Auslegung eines Tarifvertrages - Gutschrift zum Arbeitszeitkonto statt erfolgter Geldzahlung

ArbG Suhl v. 21.3.2024 - 4 Ca 1072/23

Die Stunden - gemeint können nur die die vollen Tage überschießenden Reststunden sein (2 h und 18 Minuten) - können einem Zeitkonto gutgeschrieben oder entsprechend ausgezahlt werden. Beides kann bei dieser Wortwahl ausschließlich und nur der Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer wir in diesem Fall kein Wahlrecht einräumt.

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15.04.2024

Sukzessive Doppelbeauftragung des Maklers

BGH v. 21.3.2024 - I ZR 185/22

§ 656c Abs. 1 Satz 1 BGB gestattet die sukzessive Doppelbeauftragung des Maklers in der Weise, dass zunächst mit einer Partei des Hauptvertrags eine Provision in Höhe der Hälfte der intendierten Gesamtprovision vereinbart wird und anschließend mit der anderen Partei eine Provision in Höhe der restlichen Hälfte. Im Anwendungsbereich des § 656c BGB ist der Makler gegenüber dem Kunden nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verpflichtet, über alle Umstände Auskunft zu erteilen, die für die Entstehung und das Fortbestehen des Provisionsanspruchs von Bedeutung sind. Dem Maklerkunden kann im Falle der von § 656c BGB regulierten Doppeltätigkeit des Maklers diesem gegenüber gem. § 810 Fall 2 BGB ein Anspruch auf Vorlage des mit dem anderen Maklerkunden abgeschlossenen Maklervertrags zustehen.

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15.04.2024

Berechnung der Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds für 2022 rechtswidrig

EuG v. 10.4.2024 - T-411/22

Die Berechnung der im Voraus erhobenen Beiträge zum Einheitlichen Abwicklungsfonds für 2022 ist rechtswidrig. Der Einheitliche Abwicklungsausschuss (SRB) hat eine durch die einschlägigen Rechtsvorschriften festgelegte jährliche Obergrenze überschritten.

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15.04.2024

Ausgestaltung der staatlichen Corona-Hilfen verfassungsgemäß: Keine sachwidrige Benachteiligung von Großunternehmen

BGH v. 11.4.2024 - III ZR 134/22

Der BGH hat entschieden, dass die Infektionsschutzmaßnahmen der beklagten Freie Hansestadt Bremen während des "ersten und zweiten Lockdowns" (März 2020 bis Juni 2021) auf einer verfassungsgemäßen Rechtsgrundlage beruhten und die staatlichen Corona-Hilfen mit Art. 3 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar sind.

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12.04.2024

Umgangsrecht: Polnisches Gericht für unzuständig erklärt

OLG Stuttgart v. 8.4.2024 - 15 WF 16/24

Zwar ist der Senat der Ansicht, dass es im Rahmen des Umgangsverfahrens nicht darauf ankommen kann, ob es sich um Umgangsverfahren vor und nach Rechtskraft der Scheidung handelt, da der Verordnung ein weiter Begriff "desselben Anspruchs" zugrunde liegt. Allerdings besteht eine vorrangige Zuständigkeit polnischer Gerichte weder aus den nationalen polnischen Zuständigkeitsvorschriften noch aus der erlassenen Sicherungsverfügung.

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12.04.2024

Voraussetzungen einer Ehegatteninnengesellschaft

BGH v. 6.3.2024 - XII ZB 159/23

Der BGH hat sich vorliegend mit den Voraussetzungen einer Ehegatteninnengesellschaft befasst (im Anschluss an BGH v. 3.2.2016 - XII ZR 29/13, FamRZ 2016, 965). Für das Zustandekommen einer solchen Ehegatteninnengesellschaft durch konkludenten Vertragsschluss kommt es maßgeblich darauf an, welche Zielvorstellungen die Ehegatten mit einer Vermögensbildung verfolgen, insbesondere ob sie mit ihrer Tätigkeit einen über die bloße Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck erreichen wollen, und ob ihrem Tun die Vorstellung zugrunde liegt, dass das gemeinsam geschaffene Vermögen wirtschaftlich betrachtet nicht nur dem formal Berechtigten, sondern auch dem anderen Ehegatten zustehen soll.

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12.04.2024

Voraussetzungen einer Ehegatteninnengesellschaft

BGH v. 6.3.2024 - XII ZB 159/23

Der BGH hat sich vorliegend mit den Voraussetzungen einer Ehegatteninnengesellschaft befasst (im Anschluss an BGH v. 3.2.2016 - XII ZR 29/13, FamRZ 2016, 965). Für das Zustandekommen einer solchen Ehegatteninnengesellschaft durch konkludenten Vertragsschluss kommt es maßgeblich darauf an, welche Zielvorstellungen die Ehegatten mit einer Vermögensbildung verfolgen, insbesondere ob sie mit ihrer Tätigkeit einen über die bloße Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck erreichen wollen, und ob ihrem Tun die Vorstellung zugrunde liegt, dass das gemeinsam geschaffene Vermögen wirtschaftlich betrachtet nicht nur dem formal Berechtigten, sondern auch dem anderen Ehegatten zustehen soll.

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12.04.2024

Vorsatzanfechtung: Unmittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Veräußerung eines Vermögensgegenstands

BGH v. 22.2.2024 - IX ZR 226/20

Führt die Veräußerung eines Vermögensgegenstands zu einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung, stellt dies ein eigenständiges Beweisanzeichen für die subjektiven Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung dar. Ficht der Insolvenzverwalter sowohl das Verpflichtungs- als auch das hiervon getrennt und zu einem späteren Zeitpunkt vorgenommene Erfüllungsgeschäft mit dem einheitlichen Rechtsschutzziel der Rückgewähr des zur Erfüllung Geleisteten an, handelt es sich um unterschiedliche Streitgegenstände und muss der Insolvenzverwalter bestimmen, in welcher Reihenfolge er die Ansprüche geltend machen will.

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11.04.2024

Kosten des Insolvenzenzverfahrens keine Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastung

FG Hamburg v. 19.10.2023 - 1 K 97/22

Die Kosten des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners sind keine Werbungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter. Sie stellen auch keine außergewöhnliche Belastung dar.

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11.04.2024

Verbot der Rechtsberatung für in Russland niedergelassene Personen

EuGH, C 109/23: Schlussanträge des Generalanwalts vom 11.4.2024

Die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrags über Immobiliareigentum einer in Russland niedergelassenen juristischen Person fällt nicht unter das in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorgesehene Verbot. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich die juristische Person nach dieser Verordnung an Transaktionen beteiligen darf und die Beurkundung nicht durch eine Rechtsberatung ergänzt wird.

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