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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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13.08.2024

Erweiterte Zuständigkeit für das EuG

Dem Gericht der Europäischen Union (EuG) wird die Zuständigkeit für Vorabentscheidungen in sechs besonderen Sachgebieten übertragen. Die Umsetzung dieser teilweisen Übertragung der Zuständigkeit für Vorabentscheidungen vom EuGH auf das EuG schließt sich an an die Reform des Gerichtssystems der Europäischen Union und wird Vorabentscheidungsfragen betreffen, die ab dem 1.10.2024 vorgelegt werden.

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12.08.2024

Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung

LAG Berlin-Brandenburg v. 29.7.2024 - 12 Ta 625/24

Im arbeitsgerichtlichen Verfahren hat auch die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung zur Voraussetzung, dass ein dringender Fall i.S.v. § 62 Abs. 2 Satz 2 ArbGG vorliegt. Anderenfalls ist aufgrund mündlicher Verhandlung und damit unter Zuziehung der ehrenamtlichen Richter zu entscheiden. Liegt kein dringender Fall vor, entscheidet das Arbeitsgericht aber dennoch ohne mündliche Verhandlung durch den Kammervorsitzenden allein, so liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor, der grundsätzlich geeignet ist, die Aufhebung des Beschlusses und Zurückverweisung des Verfahrens zu begründen.

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12.08.2024

Mieterhöhung über den Mietspiegel hinaus? ("Stichtagszuschlag")

LG München I v. 17.7.2024 - 14 S 3692/24

Vermieter fordern teilweise eine Mieterhöhung, die über die Anpassung der Miete aufgrund des Mietspiegels hinausgeht. Sie begründen dies auch mit der gestiegenen Inflation seit Erlass des Mietspiegels ("Stichtagszuschlag"). Das LG München I setzte dem jetzt deutliche Grenzen. Ein solcher Zuschlag lasse sich jedenfalls nicht mit dem Anstieg des Verbraucherpreisindex (Inflation) begründen. Es handelt sich um eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung für eine Vielzahl von Mietverhältnissen in München.

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12.08.2024

Konnte ein Vormund in der Corona-Pandemie auch telefonisch wirksam bestellt werden?

OLG Frankfurt a.M. v. 27.6.2024 - 7 WF 74/23

Bis Ende 2022 sollte die Bestallung eines Vormundes mittels Handschlags bei persönlicher Anwesenheit des Vormundes erfolgen (§ 1789 S. 2 BGB). Das OLG Frankfurt a.M. hat beschlossen, dass eine Bestallung auch ohne Handschlag und Anwesenheit telefonisch wirksam sein kann, wenn sie im Übrigen ordnungsgemäß erfolgte und nachvollziehbare Gründe im Hinblick auf die Pandemielage für ein Abweichen vom gesetzlichen Regelfall vorlagen.

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12.08.2024

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Neues Q&A der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen veröffentlicht, um Interessenträger bei der Umsetzung der EU-Vorschriften für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu unterstützen.

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12.08.2024

Entwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes veröffentlicht

Deutschland hat sich als Fondsmarkt in den letzten Jahren gut entwickelt. Es gibt jedoch immer noch Potenzial für Verbesserungen. Ein starker und gleichzeitig resilienter Fondsmarkt kann einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung von Infrastruktur und Transformation der Wirtschaft leisten. Zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes hat das Bundesministerium der Finanzen den Referentenentwurf eines Gesetzes vorgelegt.

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12.08.2024

beA: Anforderungen an die Signatur bei Einreichung des Schriftsatzes eines anderen Rechtsanwalts

BGH v. 3.7.2024 - XII ZB 538/23

Reicht ein Rechtsanwalt über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einen Schriftsatz, den ein anderer Rechtsanwalt verfasst, aber nicht qualifiziert elektronisch signiert hat, bei Gericht ein, ist dies nicht wirksam.

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12.08.2024

Zwangsvollstreckung: Höhere Pfändungsfreigrenzen seit dem 1.7.2024

Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge haben sich zum 1.7.2024 erhöht.

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09.08.2024

Vorweggenommene Erbfolge und Nießbrauch: Zum außerordentlichen Kündigungsrechts gem. § 1056 Abs. 2 BGB

BGH v. 12.6.2024 - XII ZR 92/22

Der nach § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO gebotene Hinweis auf die beabsichtigte Beschlusszurückweisung der Berufung kann im Hinblick auf den Anspruch des Berufungsklägers auf Gewährung rechtlichen Gehörs verfahrensordnungsgemäß erst nach dem Vorliegen der Berufungsgründe einschließlich etwaiger (zulässig) geltend gemachter neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel erteilt werden. Der Grundstückseigentümer, der den verstorbenen Nießbraucher nicht als Alleinerbe beerbt hat, ist in Ansehung der von dem Nießbraucher abgeschlossenen Mietverträge nicht schon deshalb nach Treu und Glauben an der Ausübung des außerordentlichen Kündigungsrechts gem. § 1056 Abs. 2 BGB gehindert, weil ihm das dienende Grundstück von dem Nießbraucher mit dem Motiv der vorweggenommenen Erbfolge übertragen worden ist.

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09.08.2024

Berechnung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach § 8 Abs. 3 InvStG 2004

Kurzbesprechung

1. Bei der Ermittlung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns ist der nach § 8 Abs. 3 Satz 1 bis 3 des Investmentsteuergesetzes 2004 (InvStG 2004) ermittelte Wert auch dann nach § 8 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2004 zu kürzen, wenn im Vorjahr § 8 InvStG 2004 noch nicht anwendbar gewesen ist.
2. Die Berücksichtigung des Korrekturbetrags nach § 8 Abs. 3 Satz 4 InvStG 2004 setzt nicht voraus, dass in den vorangegangenen Jahren tatsächlich eine außerbilanzielle Korrektur in entsprechender Höhe stattgefunden hat.
3. Eine außerbilanzielle Kürzung infolge einer Teilwertzuschreibung von Investmentanteilen nach § 8 Abs. 2 InvStG 2004 i.V.m. § 8b Abs. 2 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) scheidet aus, wenn in früheren Jahren eine steuerwirksame Abschreibung auf den niedrigeren Teilwert stattgefunden hat und diese bisher nicht durch den Ansatz eines höheren Teilwerts ausgeglichen worden ist (§ 8b Abs. 2 Satz 4 KStG).

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