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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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25.04.2024

Umstellung von Grenzscheidungsantrag auf Grenzfeststellungsantrag ist keine Klageerweiterung

BGH v. 23.3.2024 - V ZR 111/23

Weder Verfahrensfehler in erster Instanz noch die Wahrung von Verfahrensgrundrechten eröffnen die Möglichkeit zur Einlegung einer Anschlussberufung nach Ablauf der Anschlussberufungsfrist gem. § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO (Anschluss an BGH, Beschluss vom 25. Januar 2022 - VIII ZR 359/20, BGHZ 232, 284 Rn. 37 ff.). Die Umstellung von einem Grenzscheidungsantrag (§ 920 BGB) auf einen Grenzfeststellungsantrag stellt keine Klageerweiterung (§ 264 Nr. 2 ZPO) dar, wenn der Kläger seinen Anträgen jeweils denselben Grenzverlauf zugrunde legt. Für eine solche Änderung des Klageantrags in der Berufungsinstanz bedarf es weder der Einlegung einer Anschlussberufung nach § 524 ZPO noch der Einhaltung der Voraussetzungen des § 533 ZPO.

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24.04.2024

Amazon hat überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb

BGH v. 23.4.2024 - KVB 56/22

Das Bundeskartellamt hat gem. § 19a Abs. 1 GWB zu Recht festgestellt, dass Amazon in erheblichem Umfang auf mehrseitigen Märkten gem. § 18 Abs. 3a GWB tätig ist und dem Konzern eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt. Die Feststellung der überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb setzt keine konkrete Wettbewerbsgefahr oder Wettbewerbsbeeinträchtigung voraus. Vielmehr reicht dafür das Vorliegen der strategischen und wettbewerblichen Möglichkeiten aus, deren abstraktes Gefährdungspotential durch die Vorschrift adressiert wird.

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24.04.2024

Rückforderung von Schulungskosten: AGB-Recht als international zwingendes Recht

BAG v. 23.1.2024 - 9 AZR 115/23

Ein Formulararbeitsvertrag ist auch bei einer anderweitigen Rechtswahl durch die Parteien (Art. 8 Abs. 1 Satz 1 Rom I-VO) einer AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB) zu unterziehen, wenn ohne die Rechtswahl deutsches Recht anzuwenden wäre. Ist danach eine den Arbeitnehmer belastende Vertragsklausel unwirksam, erübrigt sich der ansonsten erforderliche Günstigkeitsvergleich. Das Recht der AGB etabliert als unabdingbares Recht i.S.d. Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Rom I-VO ein Schutzniveau, von dem zu Lasten des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden darf.

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24.04.2024

DSGVO: Keinerlei Ansprüche nach Datenleck bei einem Finanzdienstleister

LG München I v. 19.4.2024, 31 O 2122/23

Hinsichtlich eines Anspruchs auf immateriellen Schadenersatz aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist die Klagepartei für den konkreten Schaden darlegungs- und ggf. beweispflichtig. Unerwünschte Kontaktaufnahmeversuche sind zwar durchaus lästig, aber im Hinblick auf die vermehrte Angabe von Kontaktdaten bei Online-Einkäufen, Reservierungen etc. nicht zu vermeiden.

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24.04.2024

Vielfachabmahner II- Rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit eines Interessenverbandes?

BGH v. 7.3.2024 - I ZR 83/23

Von einem rechtsmissbräuchlichen Abmahnverhalten ist auszugehen, wenn sich der Gläubiger bei Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs überwiegend von sachfremden Gesichtspunkten leiten lässt. Ohne Hinzutreten weiterer Indizien kann dies regelmäßig nicht allein deshalb angenommen werden, weil der Gläubiger die geltend gemachten Unterlassungsansprüche in einer Vielzahl von Fällen trotz ausgebliebener Unterwerfungserklärungen der Schuldner nicht gerichtlich weiterverfolgt hat.

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23.04.2024

Verurteilung eines Sparkassen-Mitarbeiters wegen Betrugs bestätigt

BGH v. 6.2.2024 - 1 StR 348/23

Der BGH hat die Verurteilung eines Mitarbeiters der Sparkasse Furtwangen wegen Betrugs u.a. Straftatbestände bestätigt. Der Mitarbeiter hatte u.a. eine Vorgehensweise entwickelt, mit der er, unentdeckt und ohne hierzu beauftragt worden zu sein, durch kurzzeitige Kontoeröffnungen, Umbuchungen von Vermögenswerten sowie Barabhebungen und anschließende Kontoauflösungen Kundengelder vereinnahmen konnte.

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23.04.2024

Was ist ein Einfamilienhaus i.S.d. §§ 656a ff. BGB?

OLG Hamm v. 18.3.2024 - 18 U 80/23

Eine Anwendung der §§ 656a ff. BGB auf Objekte mit mehreren Wohnungseigentumseinheiten unter dem Begriff "Wohnung" scheidet aus. Im Rahmen der Prüfung, ob ein Objekt als "Einfamilienhaus" i.S.d. §§ 656a ff. BGB zu qualifizieren ist, ist darauf abzustellen, ob eine Nutzung des Gesamtobjekts durch die Mitglieder eines einzigen Haushalts nach der Aufteilung des Gebäudes und dessen sonstigen Eigenschaften unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung objektiv angelegt ist.

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23.04.2024

Zur Bestimmung der angemessenen Abfindung für die ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre

OLG Karlsruhe v. 16.4.2024 - 12 W 27/23

Der Börsenwert der Aktie ist Untergrenze der angemessenen Barabfindung. Dieser ist nach dem Durchschnittskurs innerhalb einer dreimonatigen Referenzperiode vor der Bekanntmachung der beabsichtigten Strukturmaßnahme zu bestimmen. Der Referenzzeitraum ist nicht vorzuverlegen im Hinblick auf die Bekanntmachung von zeitlich früheren Maßnahmen - hier Anteilserwerb durch die Hauptaktionärin -, die den späteren Squeeze-Out vorbereitet haben. Eine Verzinsung des Börsenwerts bis zum Bewertungsstichtag hat nicht zu erfolgen.

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23.04.2024

Auslegung des Inhalts einer letztwilligen Verfügung

LG Lübeck v. 13.12.2023 - 6 O 206/22

Im Streit um das Erbe hatte das LG Lübeck den Willen der Verstorbenen zu ermitteln. Dabei bezog es ein maschinell geschriebenes Dokument in die Auslegung des letzten Willens mit ein. Das maschinell geschriebene Dokument stelle zwar selbst kein gültiges Testament dar, könne aber zur Interpretation des handschriftlichen Testaments herangezogen werden.

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23.04.2024

Feuchte Wohnung kann auch ohne Schimmel mangelhaft sein

LG Paderborn v. 6.3.2024 - 1 S 72/22

Durch die Durchfeuchtung der Wände ist die Tauglichkeit der Mietsache gemindert. Nach der BGH-Rechtsprechung haben zudem massive Durchfeuchtungen von Innen- und Außenwänden von Mietwohnungen erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Wohnkomfort, Gesundheit und den optischen Eindruck. Massive Durchfeuchtungen der Innen- und Außenwände müssten deshalb weder in Wohnungs- noch in Teileigentumseinheiten hingenommen werden, und zwar auch dann nicht, wenn gesundheitsschädlicher Schimmel (noch) nicht aufgetreten ist.

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