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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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20.06.2024

Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 7.6.2024 hat die Finanzverwaltung ihre bisherigen Anweisungen zu § 138f AO aufgrund des Wachstumschancengesetzes v. 27.3.2024 (BGBL: I Nr. 108) aktualisiert.

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20.06.2024

Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 13.6.2024 hat die Finanzverwaltung die finale Staatenaustauschliste 2024 im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30.9.2024 bekannt gemacht.

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20.06.2024

Grundsätze zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 14.6.2024 hat die Finanzverwaltung zur Anwendung des Steueroasen-Abwehrgesetzes Stellung genommen.

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20.06.2024

Alle weiteren am 20.6.2024 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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20.06.2024

Anwendung der DSGVO im Bereich der Steuerverwaltung

Kurzbesprechung

Zu den Voraussetzungen und der Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO.

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20.06.2024

Nicht geimpfte Pflegekräfte: unbezahlte Freistellung ja - Abmahnung nein

BAG v. 19.6.2024 - 5 AZR 192/23

Betreiber von Pflegeeinrichtungen i.S.d. vormaligen § 20a Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG a.F.) durften in der Zeit vom 16.3.2022 bis zum 31.12.2022 nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Mitarbeiter ohne Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freistellen. Zur Abmahnung dieser Arbeitnehmer waren die Arbeitgeber allerdings nicht berechtigt.

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20.06.2024

Steuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten

Kurzbesprechung

1. Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt (entgegen Senatsurteil vom 27.08.2002 - VI R 64/96, BFHE 200, 240, BStBl II 2002, 883).
2. Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer für die zuschlagsbewehrte Tätigkeit neben den Erschwerniszuschlägen einen Anspruch auf Grundlohn hat.

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20.06.2024

Anforderungen an das sog. Schonvermögen der unterhaltenen Person beim Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen

Kurzbesprechung

1. Die Wertgrenze in Höhe von 15.500 € (R 33a.1 Abs. 2 Satz 3 der Einkommensteuer-Richtlinien) für "ein geringes Vermögen" im Sinne des § 33a Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 1 des Einkommensteuergesetzes (sogenanntes Schonvermögen) ist für das Streitjahr 2019 nicht zu beanstanden.
2. Angesparte und noch nicht verbrauchte Unterhaltsleistungen werden grundsätzlich erst nach Ablauf des Kalenderjahres ihres Zuflusses zu (abzugsschädlichem) Vermögen.

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20.06.2024

Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs im Falle eines fehlerhaften Protokollurteils

BGH v. 14.5.2024 - VIII ZR 15/24

Ein Protokollurteil kann in der Weise prozessordnungsgemäß ergehen, dass ein alle nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO erforderlichen Bestandteile enthaltendes Urteil von den mitwirkenden Richtern unterschrieben und mit dem Sitzungsprotokoll verbunden wird, um so den inhaltlichen Bezug zu den in das Sitzungsprotokoll "ausgelagerten" tatsächlichen und rechtlichen Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 ZPO herzustellen. Insoweit reicht es jedoch nicht aus, wenn die nach § 311 Abs. 2 ZPO für die Verkündung regelmäßig erforderliche schriftlich abgefasste Urteilsformel bereits von den mitwirkenden Richtern unterschrieben wurde, dieses Schriftstück aber mit dem zunächst vorläufig aufgezeichneten Sitzungsprotokoll erst nach dessen Herstellung verbunden wird. Vielmehr muss das - aus mehreren Teilen bestehende - Protokollurteil schon im Zeitpunkt seiner Unterzeichnung durch die mitwirkenden Richter in vollständiger Form abgefasst sein.

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19.06.2024

Erstattungsfähigkeit von Beschwerdekosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren

LAG Berlin-Brandenburg v. 11.6.2024 - 26 Ta (Kost) 6017/24

§ 12a ArbGG steht der Erstattungsfähigkeit von Beschwerdekosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren nicht entgegen. Anwälte, die im Rahmen des Antrags auf Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Beschwerdeverfahren tätig sind, erhalten die Gebühr nach Nr. 3500 VV RVG. Während das Verfahren auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung regelmäßig eine Zusammenhangstätigkeit nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 11 RVG darstellt, wenn nicht über den Einstellungsantrag eine gesonderte mündliche Verhandlung stattgefunden hat (dazu Nr. 3328 VV RVG), handelt es sich bei Beschwerdeverfahren auch in Zwangsvollstreckungssachen um eigene Angelegenheiten, § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG.

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