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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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02.04.2024

Neue Fördermöglichkeiten für die Arbeit von morgen

Die Bundesregierung will Arbeitskräfte fit machen für die Arbeit von morgen und mehr Jugendliche in Ausbildung bringen. Seit dem 1.4.2024 gibt es für Beschäftigte und künftige Auszubildende neue Fördermöglichkeiten. Unternehmen, Beschäftigte und Auszubildende sollen insbesondere mit dem Weiterbildungsgesetz und der Ausbildungsgarantie unterstützt werden.

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28.03.2024

Keine Diskriminierung Schwerbehinderter bei Nichteinstellung aus gesundheitlichen Gründen

ArbG Siegburg v. 20.3.2024 - 3 Ca 1654/23

Widerruft ein Arbeitgeber im Öffentlichen Dienst seine Einstellungszusage aufgrund eines ärztlichen Attests, ist dies keine Diskriminierung aufgrund einer Schwerbehinderung. Eine diskriminierende Handlung und ein Verstoß gegen das AGG liegen in diesem Fall nicht vor.

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28.03.2024

Notarielle Kostenberechnung: Anwendung der Privilegierung gem. § 48 Abs. 1 GNotKG

BGH v. 22.2.2024 - V ZB 65/22

Der Anwendung des Bewertungsprivilegs des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GNotKG steht eine Verpachtung des übergebenen land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs durch den Erwerber jedenfalls dann nicht entgegen, wenn das Pachtverhältnis mit einem nahen Familienangehörigen (hier: Ehemann) begründet wird und der Erwerber den Betrieb mit dem Pächter in Arbeitsteilung gemeinschaftlich bewirtschaftet.

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28.03.2024

Umgangsverfahren können nicht durch eine protokollierte Vereinbarung der Kindeseltern beendet werden

OLG Rostock v. 25.3.2024 - 10 WF 29/24

Umgangsverfahren können mit Blick auf deren Charakter als Amtsverfahren nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur durch eine gerichtliche Umgangsregelung (§ 1684 Abs. 3 Satz 1 BGB), die gerichtliche Billigung eines Umgangsvergleichs (§ 156 Abs. 2 Satz 1 FamFG), einen gerichtlichen Umgangsausschluss (§ 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB) oder - nach entsprechender Prüfung - durch eine gerichtlich begründete Feststellung, dass es keiner gerichtlichen Umgangsregelung (mehr) bedarf, etwa weil die Beteiligten sich außergerichtlich geeinigt haben, beendet werden.

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28.03.2024

Zu der Amtshaftung einer Börse und der Rechtskraft eines verwaltungsgerichtlichen Urteils

BGH v. 22.2.2024 - III ZR 13/23

Für Amtspflichtverletzungen des Organs einer Börse haftet das Land, das den Rechtsträger der Börse durch die Erteilung der Erlaubnis gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 BörsG zu der Errichtung und dem Betrieb der Börse berechtigt und verpflichtet hat. Zivilgerichte sind im Amtshaftungsprozess an rechtskräftige Entscheidungen von Verwaltungsgerichten im Rahmen ihrer Rechtskraftwirkung (§ 121 VwGO) gebunden. Lehnt das Oberverwaltungsgericht einen auf ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des die Klage als unbegründet abweisenden Urteils des Verwaltungsgerichts gestützten Berufungszulassungsantrag (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ab, weil es - nach strikter rechtlicher Prüfung - zum Ergebnis kommt, die Klage sei bereits unzulässig, erwächst das vorinstanzliche Urteil nur nach Maßgabe der Gründe des Nichtzulassungsbeschlusses in Rechtskraft, das heißt mit der Begründung, dass die Klage unzulässig war.

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28.03.2024

Widerspruch des Zessionars einer Lebensversicherung

OLG Dresden v 27.2.2024 - 4 U 2055/23

Ein Widerspruchsrecht des Zessionars einer Lebensversicherung kann nicht zu einer Unwirksamkeit des Versicherungsvertrags führen, wenn sich die Widerspruchserklärung auf den Versicherungsvertrag als solchen und nicht auf dessen Übernahme bezieht. Werden mit dem Policenbegleitschreiben die wesentlichen Vertragsunterlagen übersandt, kann sich der Versicherungsnehmer über dessen Einzelheiten ausreichend informiert; dass die Widerspruchsbelehrung die übersandten Unterlagen nicht im Einzelnen benennt, hindert ihn daher nicht daran, sein Widerspruchsrecht unter im Wesentlichen denselben Bedingungen auszuüben wie bei zutreffender Belehrung.

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27.03.2024

Zur Alleinhaftung eines Kolonnenspringers wegen grob fahrlässigen Verstoßes gegen § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO

LG Ellwangen v. 20.3.2024 - 1 S 70/23

Es besteht keine Verpflichtung stets am äußersten rechten Rand zu fahren, um riskante Überholmanöver durch sog. Kolonnenspringer zu ermöglichen. Eine solche Verpflichtung folgt auch nicht aus der aus einem Ereignisdatenspeicher eines Elektrofahrzeugs ablesbaren Tatsache, dass sich eine Kolonne mit vergleichsweise langsamen knapp 63 km/h - bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h bewegt.

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27.03.2024

Wirksame Einreichung per beA: Qualifizierte elektronische Signatur des einfach elektronisch signierten Schriftsatzes des Anwaltskollegen

BGH v. 28.2.2024 - IX ZB 30/23

Signiert ein Mitglied einer mandatierten Anwaltssozietät einen Schriftsatz, den ein anderes Mitglied der Anwaltssozietät verfasst und einfach elektronisch signiert hat, in qualifiziert elektronischer Form und reicht diesen Schriftsatz über sein besonderes elektronisches Anwaltspostfach bei Gericht ein, ist dies wirksam. Eines klarstellenden Zusatzes ("für") bei der einfachen Signatur des Schriftsatzverfassers bedarf es nicht.

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27.03.2024

Gesetz über digitale Märkte: EU-Kommission leitet Untersuchungen gegen Alphabet, Apple und Meta wegen Nichteinhaltung des DMA ein

Zwei Wochen nach dem Ablauf der Umsetzungsfrist für das Gesetz über digitale Märkte (DMA) hat die Europäische Kommission erste Untersuchungen wegen Nichteinhaltung eingeleitet. Betroffen sind die Gatekeeper Alphabet, Apple und Meta. Konkret geht es um Alphabets Regeln zur Lenkung in Google Play und zur Selbstreferenzierung in der Google-Suche, Apples Regeln zur Lenkung im App Store und zur Auswahl von Browsern und zur Änderung von Standardeinstellungen sowie Metas "Bezahl- oder Zustimmungsmodell".

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27.03.2024

beA: Zugang unabhängig von Benachrichtigungsemail

OLG Hamm v. 22.2.2024 - 22 U 29/23

Sendet ein Rechtsanwalt über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) an einen anderen Rechtsanwalt ein Schreiben, ist dieses dem Empfänger zugegangen, wenn das Dokument auf dem Server für den Empfänger abrufbereit während seiner üblichen oder etwaig darüber hinaus nach außen bekannt gegebenen Büroöffnungszeiten eingeht. Unerheblich für den Zugangszeitpunkt ist, wann die Benachrichtigungs-Email über den Eingang beim empfangenden Rechtsanwalt auf seinem E-Mail-Server eingegangen ist.

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