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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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05.07.2024

Räumung einer Büroimmobilie nach ordentlicher Kündigung des Gewerbemietvertrags

OLG Hamburg v. 31.1.2024 - 4 U 69/23

Einer Willenserklärung, deren Wortlaut den wahren Willen des Erklärenden bei Abgabe der Erklärung zutreffend wiedergibt, kann nicht nachträglich zu Lasten des Erklärungsempfängers ein abweichender Inhalt beigemessen werden, nur weil für den mit der Erklärung bezweckten Erfolg eine Erklärung anderen Inhalts erforderlich gewesen wäre. Änderungen des Mietzwecks bzw. der zulässigen Nutzungen der Mietsache sind stets wesentliche Vertragsinhalte, die zur Vermeidung der Rechtsfolgen des § 550 BGB der Schriftform bedürfen.

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05.07.2024

Befristete Arbeitszeiterhöhung kann rechtswidrig sein

ArbG Köln v. 25.4.2024 - 8 Ca 423/24

Das systematische Angebot des Arbeitgebers, unbefristet grundsätzlich nur Teilzeit-Stellen anzubieten, befristet jedoch die Arbeitszeit auf eine Vollzeit-Stelle zu erhöhen, deren Verlängerung nach qualitativen und quantitativen Leistungskriterien sowie den Abwesenheitszeiten und der Bereitschaft zur Übernahme von Zusatzdiensten "verdient" werden kann, stellt keinen geeigneten Sachgrund für eine Angemessenheitskontrolle einer befristeten Arbeitszeiterhöhung i.S.d. § 307 BGB dar.

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04.07.2024

Musterfeststellungsklagen zu Zinsanpassungen bei Prämiensparverträgen

OLG Dresden v. 19.6.2024 - 5 MK 1/21 u.a.

Das OLG Dresden hat zwei Urteile in Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen e.V. gegen die Kreissparkasse Bautzen und die Sparkasse Meißen verkündet.

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04.07.2024

Mittels App eingesetzte Auslieferungsfahrer dürfen eigenen Betriebsrat wählen

ArbG Aachen v. 23.4.2024 - 2 BV 56/23

Für die Annahme eines relativ verselbstständigten Betriebsteils i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG genügt es, dass in der organisatorischen Einheit überhaupt eine den Einsatz der Arbeitnehmer bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die Weisungsrechte des Arbeitgebers ausübt (im Anschluss an BAG v. 21.6.2023 - 7 ABR 19/22). Die innerhalb eines abgrenzbaren Liefergebietes tätigen Arbeitnehmer eines Onlinemarktplatzes können somit einen eigenen Betriebsrat wählen.

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04.07.2024

Hypothekendarlehen in Spanien: Verbandsklagen gegen Mindestzinssatzklauseln

EuGH v. 4.7.2024 - C-450/22

Die Transparenz von Mindestzinssatzklauseln kann im Rahmen einer das gesamte Bankensystem eines Landes betreffenden Verbandsklage kontrolliert werden. Bei seiner Kontrolle kann das EuG die Entwicklung der Wahrnehmung des Durchschnittsverbrauchers in Bezug auf diese Klauseln berücksichtigen.

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04.07.2024

Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Absatz 4 AO

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 28.6.2024 hat die Finanzverwaltung umfassend zum beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO Stellung genommen.

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04.07.2024

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 146a

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 28.6.2024 hat die Finanzverwaltung den AO- Anwendungserlass (AEAO) zu § 146a geändert.

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04.07.2024

Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu §§ 89 und 89a AO

BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 26.6.2024 hat die Finanzverwaltung zu § 89a AO (Vorabverständigungsverfahren) erstmals eine Anwendungsregelung in den AO-Anwendungserlass (AEAO) aufgenommen.

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04.07.2024

Spartenrechnung im Sinne des § 8 Abs. 9 KStG

Kurzbesprechung

1. Der Körperschaftsteuerfestsetzung kommt gemäß § 10d Abs. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 2 KStG Bindungswirkung zu. Auf § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 1 KStG beruhende Feststellungsbescheide sind daher hinsichtlich der Höhe des verbleibenden negativen Gesamtbetrags der Einkünfte und dessen Zuordnung zu den Sparten im Sinne des § 8 Abs. 9 Satz 1 und 3 Halbsatz 1 KStG einer gerichtlichen Überprüfung auf ihre materielle Richtigkeit hin entzogen.
2. Die Gleichartigkeit im Sinne von § 8 Abs. 9 Satz 3 Halbsatz 1 KStG ist tätigkeitsbezogen auszulegen, so dass die Voraussetzungen von § 4 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 und 3 KStG ohne Bedeutung sind.

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04.07.2024

Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer

Kurzbesprechung

1. Einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer fließen Einnahmen aus Tantiemeforderungen gegen seine Kapitalgesellschaft bereits bei Fälligkeit zu (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
2. Fällig wird der Tantiemeanspruch mit der Feststellung des Jahresabschlusses, sofern die Vertragsparteien nicht zivilrechtlich wirksam und fremdüblich eine andere Fälligkeit im Anstellungsvertrag vereinbart haben.
3. Tantiemeforderungen, die in den festgestellten Jahresabschlüssen nicht ausgewiesen sind, fließen dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nicht zu, auch wenn eine dahingehende Verbindlichkeit nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung in den (festgestellten) Jahresabschlüssen hätte gebildet werden müssen (a.A. Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 12.05.2014, BStBl I 2014, 860).

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