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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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03.02.2022

Beherrschungsidentität bei mittelbarer Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft an einer Besitz-Personengesellschaft

Kurzbesprechung

Auch eine Beteiligung der an der Betriebsgesellschaft beteiligten Gesellschafter an einer Besitz-Personengesellschaft, die lediglich mittelbar über eine Kapitalgesellschaft besteht, ist bei der Beurteilung einer personellen Verflechtung als eine der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung zu berücksichtigen.

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03.02.2022

Steuerfreie Lohnzuschläge im Profisport

Kurzbesprechung

1. Tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit ist jede zu den begünstigten Zeiten tatsächlich im Arbeitgeberinteresse ausgeübte Tätigkeit des Arbeitnehmers, für die er einen Anspruch auf Grundlohn hat.
2. Die arbeitszeitrechtliche Einordnung der Tätigkeit nach dem Arbeitszeitgesetz ist für die Auslegung des Begriffs der tatsächlich geleisteten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit i.S. von § 3b Abs. 1 EStG ohne Bedeutung.
3. Eine konkret (individuell) belastende Tätigkeit des Arbeitnehmers verlangt § 3b EStG für die Steuerfreiheit von Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeitszuschlägen nicht. Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass der Arbeitnehmer eine grundlohnbewehrte Tätigkeit tatsächlich zu den begünstigten Zeiten ausübt.

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03.02.2022

Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft über Bestandsdaten gegenüber einer Social-Media-Plattform erfolgreich

BVerfG v. 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20

Das BVerfG hat Entscheidungen von Fachgerichten aufgehoben, mit denen einer Politikerin der Partei DIE GRÜNEN die notwendige gerichtliche Anordnung zur Auskunft über Bestandsdaten gegenüber einer Social-Media-Plattform teilweise versagt wurden. Es geht um die Herausgabe personenbezogener Daten über mehrere Nutzer, die auf der Plattform Kommentare über die Politkerin getätigt haben. Die Fachgerichte haben unter Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Persönlichkeitsrechts die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht unterlassen.

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02.02.2022

Nachbarwände können von beiden Nachbarn in Richtung auf das eigene Grundstück benutzt werden

BGH v. 12.11.2021 - V ZR 25/21

Werden Reihen- oder Doppelhäuser durch einen zweischaligen Wandaufbau, also durch zwei separate Wände geschieden, handelt es sich nicht um eine Nachbarwand, sondern um zwei Grenzwände. Dies gilt auch, wenn die Grundstücksgrenze eine oder beide Wände schneidet und insoweit ein Überbau vorliegt. Für die sachenrechtliche Beurteilung ist zudem unerheblich, ob die Wände in einer solchen Stärke und Ausführung errichtet worden sind, dass sie jeweils für sich genommen den bauordnungsrechtlichen Vorschriften oder anerkannten Regeln der Technik für eine freistehende Gebäudeaußenwand genügen.

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02.02.2022

Recht auf Meinungsäußerung: Messenger Dienst darf Nutzer bei Versand von Missbrauchsfotos sofort ohne Anhörung sperren

LG München I v. 31.1.2022 - 42 O 4307/19

Nur durch eine sofortige Kündigung des Nutzungsverhältnisses es dem Messenger Dienst möglich, sicherzustellen, dass der Nutzer Missbrauchsfotos nicht weiterverbreitet. Eine vorherige Anhörung ist in einem solchen Fall entbehrlich. Der Nutzer hat die Möglichkeit, die Kündigung nachträglich anzugreifen und spätestens im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens die Gründe für die Sperrung anzugreifen und sich hierzu Gehör zu verschaffen.

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02.02.2022

Arzthaftungsrecht: Keine Umkehr der Beweislast trotz Behandlungsfehlers

OLG Köln v. 20.12.2021 - 5 U 39/21

Wird nach einem Trauma eine Röntgenaufnahme in einer zum Ausschluss einer Fraktur der Wirbelsäule angezeigten zweiten seitlichen Ebene zunächst richtigerweise unterlassen, weil eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus zur Versorgung einer schweren Schädelverletzung im Vordergrund steht, kann sich das Unterlassen der Vervollständigung der Diagnostik im weiteren Verlauf als einfacher, nicht aber als grober Behandlungsfehler darstellen, wenn eindeutig richtungsweisende Symptome fehlen. In einem solchen Fall liegt keine Umkehr der Beweislast vor.

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01.02.2022

Einschränkung des Wohnungseigentümers hinsichtlich Sondereigentums?

AG Essen v. 9.12.2021 - 196 C 73/21

Zwar ist allgemein anerkannt, dass die Wohnungseigentümer die Vermietung/Verpachtung von der Zustimmung eines Dritten entsprechend § 12 WEG abhängig machen können. Allerdings kann das Recht auf Vermietung des Sondereigentums nur durch die Gemeinschaftsordnung, d.h. eine Vereinbarung gem. §§ 10 Abs. 3, 15 WEG eingeschränkt werden.

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01.02.2022

Verbrauch des Kündigungsgrunds durch Abmahnung - Betriebsbegriff des § 23 KSchG

ArbG Gera v. 16.12.2021 - 2 Ca 329/20

Eine Abmahnung beinhaltet regelmäßig konkludent die Aussage, wegen der in ihr gerügten Vorfälle keine weitergehende arbeitsrechtliche Sanktion ergreifen zu wollen. Betriebsteile und Nebenbetriebe werden i.S.v. § 23 KSchG nicht gesondert betrachtet, sondern als Einheit mit dem Hauptbetrieb angesehen, soweit sie arbeitstechnisch nur Teilfunktionen wahrnehmen und über keinen eigenen Leitungsapparat verfügen.

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01.02.2022

Keine Betriebsänderung bei fehlender Verminderung der Betriebskapazität

ArbG Gera v. 24.11.2021 - 5 Ca 935/21

Es besteht kein Anspruch auf Nachteilsausgleich gem. § 113 BetrVG, wenn nur die Arbeitszeit und die Maschinenlaufzeiten verkürzt werden, soweit es dem Arbeitgeber jederzeit möglich ist, im Rahmen seines Weisungsrechts wieder die Arbeitszeit anzuordnen, die vor der Verkürzung geleistet wurde und mit den vorhandenen Maschinen die ursprüngliche Leistungsfähigkeit des Betriebes wieder erreicht werden kann. In einem solchen Fall wurde die Leistungsfähigkeit des Betriebes nicht herabgesetzt, liegt keine Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG vor.

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01.02.2022

Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zum Verbot der Anwendung von Humanhomöopathika durch Tierheilpraktiker erfolglos

BVerfG v. 24.1.2022 - 1 BvR 2380/21 u.a.

Das BVerfG hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem sich die Beschwerdeführerinnen als praktizierende Tierheilpraktikerinnen gegen § 50 Abs. 2 Tierarzneimittelgesetz (TAMG) wenden. Die Vorschrift untersagt Personen, die nicht Tierärzte sind, Humanhomöopathika bei Tieren anzuwenden.

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