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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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23.12.2020

Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II

Es wird eine befristete Sonderregelung zur Bemessung des Arbeitslosengeldes eingeführt, wenn das Arbeitsentgelt zuletzt wegen einer Beschäftigungssicherungsvereinbarung vermindert war. Arbeitnehmer, die trotz einer Beschäftigungssicherungsvereinbarung ihre Arbeit verlieren, haben damit keine Nachteile bei der Höhe des Arbeitslosengeldes. Im Fall der Arbeitslosigkeit wird für Beschäftigungszeiten bis Ende 2022 bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das ohne die Beschäftigungssicherungsvereinbarung erzielt worden wäre.

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23.12.2020

Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Mindestlohn und Insolvenzgeld-Umlage

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1.1.2021 je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde 9,50 Euro brutto und ab dem 1.7.2021 9,60 Euro brutto. Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird für das Kalenderjahr 2021 auf 0,12 % festgelegt.

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23.12.2020

Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Mindestlohn, Insolvenzgeld-Umlage und AU-Bescheinigungen

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1.1.2021 je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde 9,50 Euro brutto und ab dem 1.7.2021 9,60 Euro brutto. Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld wird für das Kalenderjahr 2021 auf 0,12 % festgelegt.

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23.12.2020

Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Arbeitsschutzkontrollgesetz

Am 18.12.2020 hat der Bundesrat dem Arbeitsschutzkontrollgesetz zugestimmt. Damit sind in der Fleischindustrie Werkverträge und Leiharbeit im Kerngeschäft verboten. Zudem sollen bessere Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie geschaffen und die staatliche Aufsicht gestärkt werden. Auch für andere Branchen sieht die Neuregelung bundesweit einheitliche Regeln vor, u.a. zur Kontrolle der Betriebe und zur Unterbringung von Beschäftigten.

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23.12.2020

Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Steuerliche Absetzbarkeit von Homeoffice-Tagen

Steuerpflichtige können für jeden Kalendertag der Jahre 2020 und 2021, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro als Werbungskosten geltend machen - max. für 120 Tage pro Jahr und damit i.H.v. bis zu 600,- Euro. Das gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht bzw. die üblichen Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen. Dies sieht das Jahressteuergesetz 2020 vor.

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23.12.2020

Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (InfSG) bei Schul- und Kita-Schließungen

Der Bundesrat hat am 18.12.2020 einer Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt, wonach Eltern gem. § 56 Abs. 1a IfSG einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Schul- oder Kitaferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird. Die Regelung soll rückwirkend zum 16.12.2020 in Kraft treten und damit bereits den begonnenen Lockdown erfassen.

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23.12.2020

Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Verlängerung der Sonderregelungen über Videokonferenzen des Betriebsrats und digitale Gerichtsverhandlungen

Nach § 129 BetrVG n.F. können Sitzungen des Betriebsrats und anderer betriebsverfassungsrechtlicher Organe einschließlich der Einigungsstellen und Betriebsversammlungen auf digitalem Wege, also per Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden. Diese ursprünglich bis zum 31.12.2020 befristete Regelung hat der Gesetzgeber bis zum 30.6.2021 verlängert.

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23.12.2020

Das ändert sich 2021 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Kurzarbeit

Das Corona-Jahr 2020 hatte es (auch) arbeitsrechtlich in sich: Kurzarbeit hat viele Arbeitsplätze gerettet, Arbeitsrechtler haben das Infektionsschutzgesetz entdeckt, Betriebsparteien erstmalig Pandemievereinbarungen abgeschlossen und so viele Beschäftigte wie nie haben von einem Tag auf den anderen auf einmal im Homeoffice gearbeitet - letzteres auch ganz ohne Schützenhilfe durch das umstrittene Mobile-Arbeit-Gesetz, dessen Umsetzung das BMAS jetzt noch einmal angeht. Ebenfalls in Planung für 2021, aber womöglich noch umstrittener ist das Betriebsrätestärkungsgesetz.

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23.12.2020

BMAS legt Entwurf eines Betriebsrätestärkungsgesetzes vor

Das Bundesarbeitsministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte (Betriebsrätestärkungsgesetz) vorgelegt. Kernpunkte sind eine Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens sowie des besonderen Kündigungsschutzes für Initiatoren einer Betriebsratswahl, die Festlegung, dass bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Betriebsrat grds. der Arbeitgeber "Verantwortlicher" im Sinn der datenschutzrechtlichen Vorschriften ist, und ein neues Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung mobiler Arbeit.

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22.12.2020

Voraussetzungen der Anerkennung einer sog. Privatscheidung im Ausland

KG Berlin v. 1.12.2020 - 1 VA 1001/20

Die Scheidung in gegenseitigem Einvernehmen vor einem nicaraguanischen Notar ist eine Privatscheidung ohne konstituiven Hoheitsakt. Eine Anerkennung im Inland kommt bei Anwendung des deutschen Scheidungsstatuts nicht in Betracht.

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