Datenschutzrecht

Der Datenschutzrecht-Podcast von Otto Schmidt: Neueste Urteile, wichtige Gesetze und Rechtsfragen. Hier kommentieren Expertinnen und Experten im Datenschutzrecht, deren Meinung Gewicht hat. Hier gelangen Sie zur Übersicht aller bisher erschienenen Folgen.

  • Die Diskussion um den AI Act (KI Verordnung) schafft aktuell Aufmerksamkeit für das Thema Künstliche Intelligenz, aber für das Datenschutzrecht ist die Bewertung von Künstlicher Intelligenz nicht erst und schon gar nicht erst aufgrund des AI Act eine Aufgabe. Die Entwicklung und der Einsatz von KI muss datenschutzrechtliche bewertet werden – unabhängig davon, ab wann ein AI Act in Kraft tritt und (Jahre später) Geltung erlangt. Allerdings kann und sollte eine datenschutzrechtliche Bewertung schon jetzt im Lichte des AI Act(-Entwurfs) erfolgen. Damit geht aber auch einher, die DSGVO als „Risikobeherrschungsgesetz“ zu verstehen und die Parallelitäten in der Bewertung bereits jetzt zu identifizieren.

  • Der Podcast setzt sich mit dem Rechtsrahmen und den Anforderungen zur Erstellung und Verwendung von Fotos mit abgebildeten Personen auseinander. Ein viel diskutiertes und nur in wenigen Punkten geklärtes Thema. Aber nicht nur die rechtlichen Anforderungen, sondern auch die praktische Umsetzung hat es in sich. Der Podcast wirft ein Schlaglicht hierauf!

  • Mit Urteil vom 26.10.2023 (Rs. C-307/22) hat sich der EuGH zum vierten Mal in diesem Jahr mit dem Auskunftsanspruch befasst. Er ist damit nicht nur in der Praxis, sondern auch in der Rechtsprechung des EuGH ein Dauerbrenner.

  • Der Mitarbeiterexzess ist in der DSGVO nicht direkt geregelt, dennoch sieht die DSGVO Regelungen hierzu vor. Der Podcast beleuchtet den Mitarbeiterexzess unter verschiedenen Blickwinkeln.

  • Die LDI Bremen hat mir ihrer Stellungnahme zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation die Frage nach der Dispositionsbefugnis der betroffenen Person wieder ins Spiel gebracht. Das Sozialgericht Hamburg befasste sich jüngste mit den Auswirkungen der strikten Verneinung der Dispositionsbefugnis und machte deutlich, dass diese noch größere Nachteile für die betroffene Person bergen kann.

  • Der Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes sieht in § 40a BDSG eine Regelung zur Schaffung der Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde für gemeinsam verantwortlicher Unternehmen. Das Ziel ist wünschenswert. Die konkrete Ausgestaltung der Regelung wird im Podcast kritisch hinterfragt.

  • Wirkt sich das EU-U.S. Data Privacy Frameworks auf die Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 UAbs. 1 lit. a DSGVO aus und – falls ja – wie? Über diese Frage wird im Podcast laut nachgedacht.

  • Die Wirkung des EU-U.S. Data Privacy Frameworks nach Maßgabe des Art. 45 Abs. 3 DSGVO liegen auf der Hand. Der Podcast beleuchtet die Frage, ob und wie sich die Begründung des gemessenheitsbeschlusses durch die EU-Kommission auch auf andere Instrumente zur Legitimation des Drittlandtransfers auswirken (können).

  • Das AG Stuttgart hat sich in einer Entscheidung zum Straßenverkehrsrecht mit der Frage befasst, ob personenbezogene Daten allein zum Geltendmachen von Regressansprüchen erhoben und verarbeitet werden dürfen (Beschl. v. 03.06.2023 - Az.: 20 OWi 1497/23). Wenngleich diese Entscheidung nicht direkt für Datenverarbeitungen im Vertragsverhältnis ins Auge springt, gibt die Entscheidung doch Anlass über die Grenzen einer Verarbeitung personenbezogener Daten allein für den Fall von Regressansprüchen zu sprechen.

  • Die EU-Kommission hat am 10.07.2023 das EU-U.S. Data Privacy Framework als Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 Abs. 3 DSGVO veröffentlicht. Für die Praxis stellt sich zunächst die Frage, wie der Beschluss für Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules wirkt, und zwar sowohl unmittelbar als auch sogar mittelbar . Diesem ersten Blick auf die Wirkung widmet sich der Podcast.

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