Datenschutzrecht
Der Datenschutzrecht-Podcast von Otto Schmidt: Neueste Urteile, wichtige Gesetze und Rechtsfragen. Hier kommentieren Expertinnen und Experten im Datenschutzrecht, deren Meinung Gewicht hat. Hier gelangen Sie zur Übersicht aller bisher erschienenen Folgen.
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Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) enthält keine dem Art. 32 DSGVO vergleichbare Regelung zur Sicherheit der Verarbeitung.
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Schmerzensgeldansprüche sind (berechtigt oder unberechtigt) ein stetiges Thema in der Praxis.
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Bei einer Veranstaltung der IHK Region Stuttgart und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg vom 28.09.2021 hielt Dr. Jens Eckhardt einen Vortrag zu den Erfahrungen nach drei Jahren DSGVO.
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Das Anknüpfung des Anwendungsbereichs in § 3 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG an „geschäftsmäßig angebotenen Telekommunikationsdiensten“ ist weder mit Blick auf DS-GVO und ePrivacy-Richtlinie.
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Der Podcast geht der Frage nach, ob das wirklich eine Unstimmigkeit ist oder nur ein Missverständnis. Die praktische Auswirkung zeigt sich bei der Einordnung der Privatnutzung von Telekommunikation durch Beschäftigte.
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Das TTDSG regelt seinen räumlichen Anwendungsbereich in § 1 Abs. 3 TTDSG.
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Mit einem neuen §7a UWG wird eine wettbewerbsrechtliche (!) Pflicht zur Dokumentation der Einwilligung in Telefonwerbung eingeführt.
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Der OGH will vom EuGH wissen, wie weit die Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO eine Verarbeitung personenbezogener Daten des Vertragspartners trägt. Der Podcast ordnet die Fragestellung in einen weitergehenden Kontext ein und beleuchtet die Frage über die Begründung des OGH hinaus.
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Der Podcast beleuchtet den Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO im Lichte dieser BGH-Entscheidung.
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Im Interview mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen Barbara Thiel geht Dr. Jens Eckhardt der Frage nach, ob die DSGVO als EU-Verordnung nur zu einem einheitlichen Datenschutzrecht (ge-) führt (hat), oder auch zur einheitlichen Rechtsanwendung.