Podcast

Der Podcast von Otto Schmidt: Neueste Urteile, wichtige Gesetze und Rechtsfragen, die die Branche bewegen. Hier kommentieren Expertinnen und Experten, deren Meinung Gewicht hat. Hier gelangen Sie zur Übersicht aller bisher erschienenen Folgen.

  • Der EuGH hat sich in seinem Urteil vom 13. November 2025, Rs. C-654/23, Inteligo Media SA / ANSPDCP mit der Zulässigkeit der E-Mail-Werbung gegenüber Bestandskunden befasst. Die Grundlage für die Entscheidung ist Art. 13 der Datenschutzrichtline für elektronische Kommunikation 2002/58/EG, der in Deutschland in § 7 UWG umgesetzt wurde. Darüber hinaus nimmt der EuGH auch Stellung zum Verhältnis dieser Richtlinie zur DSGVO mit Blick auf die Frage der Rechtsgrundlage. Der Podcast setzt die Regelungen in ihren – auch historischen – Kontext, beleuchtet die Aussagen des EuGH und ordnet sie für die Praxis ein.

  • Sind Zweckbestimmung im Sinne des AI-Act und Zweckbindung im Sinne der DSGVO Unterschiedliches oder doch gleich? Diese Frage diskutiere ich mit Kristin Benedikt. Wir beleuchten die Bedeutung der Zweckbestimmung im AI-Act und wie sich diese auf die Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO auswirkt. In der Diskussion ergeben sich Leitlinien für die Praxis zum Zusammenspiel von AI-Act und DSGVO!

  • „The Bridge Blueprint - Thesen zur einheitlichen Anwendung von Datenschutz- und KI-Regulierung beim KI-Einsatz“ in seiner Version wurde durch die Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig Holstein und Den Hamburgischen Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Version 0.9 veröffentlicht, um den Brückenschlag zwischen Datenschutz und KI-Nutzung zu erreichen. Es werden 5 Hauptthesen formuliert. Im Gespräche mit Marit Hansen, Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig Holstein, werden diese beleuchtet und besprochen.

  • Mit seinem Urteil vom 04.09.2025, Rs. C. 413/23 P, hat der EuGH einen Meilenstein zur Bestimmung des Personenbezugs im Datenschutzrecht gesetzt. Der EuGH erteilt dem absoluten bzw. objektiven Ansatz zur Bestimmung des Personenbezugs eine klare Absage. Es gilt damit der relative bzw. subjektive Ansatz zur Bestimmung des Personenbezugs. Der EuGH befasst sich anhand seiner Rechtsprechung seit 2016 mit Kriterien zur Bestimmung des Personenbezugs. Diese Ausführungen müssen jedoch unter vertiefter Berücksichtigung dieser Entscheidungen gelesen werden, um Fehlinterpretationen zu vermeiden. Darüber hinaus befasst sich der EuGH auch mit der Frage, ob die betroffenen Personen (dennoch) über potentielle Empfänger informiert werden müssen, auch wenn die Information für diese nicht personenbezogen ist. Der Podcast arbeitet die wesentlichen Aussagen des Urteils des EuGH vom 04.09.2025, Rs. C. 413/23 P, heraus, stellt sie in den Kontext der bisherigen Rechtsprechung und wirft einen Blick auf die Auswirkungen für Auftragsverhältnisse (bspw. der Nutzung von Cloud Services), den Drittlandtransfer und die Bewertung des Einsatzes von KI.

  • In der Entscheidung des LG Berlin II vom 20.08.2025 (Urt. v. 20.08.2025, 2 O 202/24) ging es um eine mittels KI generierte Stimme, die einer bekannten Stimme zum Verwechseln ähnlich klang. Das Landgericht Berlin II befasste sich mit der Frage der Zulässigkeit, der fiktiven Lizenzgebühr und ob sich eine Berechtigung aufgrund der Nutzung einer KI-Software ergeben kann. Wenngleich die Entscheidung einen wohl nicht alltäglichen Sachverhalt betrifft, können die Kernaussagen von allgemeiner Relevanz sein – jedenfalls regt die Entscheidung zum Nachdenken an.

  • Hat das OLG Köln mit seinem Urteil vom 23.05.2025, 15 UKl 2/25, das KI Training durch Meta – abschließend – gestattet, welche Auswirkungen hat diese Entscheidung auf die datenschutzrechtliche Bewertung des Trainings von KI oder sogar auf deren Nutzung – und wäre die Entscheidung anders ausgefallen, wenn ein Verwaltungsgericht entschieden hätte? Im Interview klärt Kristin Benedikt (Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg, von 2015-2020 Leitung des Bereichs Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht, Mitglied des Vorstands der GDD Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e. V. und des Instituts für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR)) diese Fragen auf und gibt einen weitreichenderen Blick auf die Auswirkungen der Entscheidung!

  • Das VG Bremen hat in seinem Urteil vom 17.12.2024, 4 K 2297/23, eine umfangreiche Pflicht zur Auskunft über die Löschung personenbezogener Daten und des Nachweises dieser Löschung konstatiert. In der Praxis fordern nun auch betroffene Personen in diesem Umfang Informationen und Nachweise. Besteht eine solche Pflicht oder verkennen die betroffenen Personen, dass das VG Bremen über ein behördliches Auskunftverlangen nach Art. 58 Abs. 1 lit. a DSGVO entschieden hat? Dieser Frage geht der Podcast nach und beleuchtet die Thematik etwas umfassender.

  • Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist wirft unter dem Aspekt der Transparenz, Fairness und Richtigkeit – sowohl nach Art. 5 DSGVO als auch im Rahmen einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO – besondere Fragen auf. Denn der KI sind der BIAS (Verzerrungseffekt) und die Halluzination (Konfabulation) immanent. Aber was ist und was bedeutet das? Im Gespräch mit den Experten Christian Specker und Hendrik Schlademann gehe ich dieser Frage nach.

  • Der EuGH hat sich mit dem Beschäftigtendatenschutz mehrfach befasst - zuletzt mit der Betriebsvereinbarung. Im Interview zeigt Vorsitzender Richter am VG i.R. Hans-Hermann Schild auf, wie die Rechtsprechung des EuGH zur Betriebsvereinbarung zu verstehen ist, und was sich für die Praxis hieraus ergibt.

  • Die Anforderungen an die Interessenabwägung als Rechtsgrundlage konkretisiert der EuGH in seinem Urteil vom 09.01.2025, Rs. C 394/23 – SNCF weitergehend. Er setzt seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 04.10.2024, Rs. C 621/22 – Niederländischer Tennisbund fort.

    In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen beleuchtet und hinterfragt. Der vierte Podcast befasst sich mit der Konkretisierung der Anforderungen in der Entscheidung SNCF.

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