Podcast
Der Podcast von Otto Schmidt: Neueste Urteile, wichtige Gesetze und Rechtsfragen, die die Branche bewegen. Hier kommentieren Expertinnen und Experten, deren Meinung Gewicht hat. Hier gelangen Sie zur Übersicht aller bisher erschienenen Folgen.
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Das VG Ansbach hat im Urteil vom 223.0.2022 (Az. AN 14 K 20.00083) über Untersagung einer Videoüberwachung entschieden.
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Der BGH hat dem EuGH die Frage nach der Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei DSGVO-Verstößen vorgelegt und der EuGH hat diese bejaht.
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Das familienrechtliche Gespräch: Jörn Hauß lädt ein – Edda Bachmann zum Thema Versorgungsausgleich und gesetzliche Rentenversicherung
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Der Podcast ist Einzelaspekten der Änderungen und Ergänzung nach und stellt sich auch die Frage, ob das nur Nachschärfungen im Sinne von Präzisierungen oder doch Verschärfungen – vielleicht sogar über die Rechtslage hinaus - sind.
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Der Podcast widmet sich der Orientierungshilfe Direktwerbung 2022 der Datenschutzkonferenz vom Februar 2022 und den Fragen „Neues oder nicht?“ und „Was ist erfasst und was nicht?“ in einem ersten Blick auf diese Orientierungshilfe.
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Dr. Wienhold Schulte erläutert im Gespräch mit der ArbRB-Redakteurin Petra Rülfing kurz und kompakt, worauf bei Massenentlassungen zu achten ist, und geht dabei auch auf aktuelle Entscheidungen zum Thema ein.
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Bei Auskunfts- und Informationsverlangen der Datenschutzaufsichtsbehörde stellt sich regelmäßig die Frage, wo die Grenze zur Selbstbelastungsfreiheit verläuft.
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Das VG Wiesbaden hatte sich in seinem Urteil vom 19.01.2022, 6 K 361/21.WI, mit der Frage zu befassen, ob das Datenschutzrecht die Rechtsverteidigung im Prozess beschränkt.
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In der sechsten steuerstrafrechtlichen Folge von „Otto Schmidt live – der Podcast“ erläutert Rechtsanwalt Dr. Peter Steinberg das Kompensationsverbot und in diesem Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs im Speziellen auch zur Feststellung der Höhe einer Umsatzsteuerhinterziehung und den dafür notwendigen Feststellungen im Urteil.
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Over-the-Top-Dienste (OTT) sind jetzt durch das TTDSG erfasst, weil das TKG sie als Telekommunikationsdienst qualifziert.