Podcast
Der Podcast von Otto Schmidt: Neueste Urteile, wichtige Gesetze und Rechtsfragen, die die Branche bewegen. Hier kommentieren Expertinnen und Experten, deren Meinung Gewicht hat. Hier gelangen Sie zur Übersicht aller bisher erschienenen Folgen.
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In der neuen arbeitsrechtlichen Episode von "Otto Schmidt live - Der Podcast" mit der FGS-Anwältin Dr. Sandy Siegfanz-Strauß und der ArbRB-Redakteurin Petra Rülfing geht es um die in diesem Frühjahr anstehenden Betriebsratswahlen.
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Der Podcast widmet sich Überlegungen zum Einwilligungsmanagement im Dialogmarketing.
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Der Podcast geht der Frage nach, ob und inwieweit diese Entscheidungen des BGH auch Auswirkungen auf die Auslegung des TTDSG haben.
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Der Podcast geht dem Verhältnis zwischen juristischen Personen und den für sie handelnden nach und zieht diese Betrachtung des OLG Dresden – jedenfalls als generelle Aussage – in Zweifel.
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Das familienrechtliche Gespräch: Jörn Hauß lädt ein – Heinrich Schürmann zum Thema Großelternhaftung für den Enkelunterhalt.
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Schlägt das OLG Dresden mit seinem Urteil vom 14.12.2021 (4 U 1278/21) ein neues Kapitel für die Löschpflicht trotz bestehender Aufbewahrungspflicht nach § 147 AO auf?
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In der neuen arbeitsrechtlichen Episode mit der FGS-Anwältin Dr. Sandy Siegfanz-Strauß und der ArbRB-Redakteurin Petra Rülfing geht es um die zahlreichen Gesetzesänderungen im Arbeits- und Sozialrecht zum Jahreswechsel.
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Die österreichische Datenschutzaufsichtsbehörde hat sich mit Entscheidung vom 22.12.2021 (vermeintlich) bahnbrechend mit der Nutzung von Google Analytics befasst – jedenfalls mit einem damit verbundenen Drittlandtransfer.
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Der Podcast geht der Frage nach, dass sich die Anerkennung des Bezahlens mit Daten auf die Auslegung im Rahmen der DSGVO auswirkt, aber auch der Frage, welche Folgen die Unterscheidung zwischen Vertragserfüllung und Einwilligung auf die Anwendung der Regelungen über die „Verbraucherverträge über digitale Produkte“ hat.
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Das familienrechtliche Gespräch: Jörn Hauß lädt ein – Dr. Renata von Pückler zur Frage: Das Familienrecht – Nische oder Herzstück des Rechts?