Podcast
Der Podcast von Otto Schmidt: Neueste Urteile, wichtige Gesetze und Rechtsfragen, die die Branche bewegen. Hier kommentieren Expertinnen und Experten, deren Meinung Gewicht hat. Hier gelangen Sie zur Übersicht aller bisher erschienenen Folgen.
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Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 29.01.2025 (6 C 3.23) mit Zulässigkeit von Telefonwerbung gegenüber Nicht-Verbrauchern in der „Schnittmenge“ von Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht befasst. Auch wenn bisher nur die Pressemitteilung vorliegt, muss die Entscheidung in ihren Kontext eingeordnet werden: B2B-Werbung erfordert nicht zwingend eine erklärte Einwilligung, sondern eine mutmaßliche Einwilligung genügt (weiterhin)!
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Seit dem 02.02.2025 gelten die Regelungen zur KI Kompetenz (Art. 4 AI Act) und zu den Verbotenen Praktiken (Art. 5 AI Act). Was bedeutet das? Was müssen Sie tun? Und warum ist das auch für den Datenschutz wichtig? Diese Fragen beleuchtet der Podcast.
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Das OLG Stuttgart befasst sich in seinem Beschluss vom 15.10.2024, 4 U 729/24, mit der Haftung eines Auftraggebers für die unterlassene Datenlöschung seines Auftragsverarbeiters. Der Sachverhalt weicht von der Entscheidung des OLG Dresden (Urt. v. 15.10.2024, 4 U 940/24) (siehe Podcast Datenschutzrecht vom 08.11.2024) ab. Das OLG Stuttgart zieht eine klare Grenze der Haftung des Auftraggebers. Aber ist diese Grenzziehung zutreffend (begründet)?
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Die Maßnahmen zur Erfüllung der DORA können nicht erst am Tag des Anwendungsbeginns erstmals gestartet werden. Dasselbe gilt für die Umsetzung der Pflichten aus der NIS-2-Richtlinie. Der Podcast geht der Frage nach, welche Rechtsgrundlagen anzuwenden sind und greift Besonderheiten der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie auf.
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Das LG Duisburg befasst sich in seinem Urteil vom 08.11.2023 (2 O 31/24) mit der Verjährung von Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DSGVO und bejaht die Anwendung der Regelverjährung des BGB. Das Gericht befasst sich aber darüber hinaus mit den Anforderungen an eine wirksame Einwilligung und an einen immateriellen Schaden, was einen Blick darauf wirft, dass doch nicht alle Aspekte hierzu hinreichend eindeutig sind.
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Der EuGH hat mit seinem Urteil vom 28.11.2024 (Rs. C-169/23) die Abgrenzung der Anwendungsbereiche der Artt. 13 und 14 DSGVO geklärt, ein Beispiel für die Auslegung der DSGVO bei unterschiedlichen Sprachfassungen gegeben, den Maßstab für die Auslegung der Aufnahmen aufgezeigt sowie den Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung) in diesem Kontext eingeordnet. Eine Entscheidung, die Aufmerksamkeit verdient.
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Der Podcast geht der Frage nach, wie der Personenbezug im Sinne der DSGVO zu bestimmen ist und nimmt dazu die jüngere Rechtsprechung, vor allem auch die Entscheidung des EuGH vom 07.03.2024 (Rs. C-604/22 – IAB Europe), in Bezug.
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Das OLG Dresden befasst sich in seinem Urteil vom 15.10.2024 (4 U 940/24) mit dem Pflichten des Verantwortlichen zur Prüfung der Löschung durch den Auftragnehmer. Die Entscheidung macht deutlich, dass die Kontrollpflicht erst nach der Löschung endet und Vertragspflichten auch durch den Auftraggeber gelebt werden müssen.
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Mit Blick auf die Relevanz der Joint Controllership im Kontext der Nutzung von Künstlicher Intelligenz und der jüngeren Rechtsprechung des EuGH geht der Podcast der Frage nach, welche Konsequenzen die Annahme einer Joint Controllership hat.
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Der Podcast geht der Frage nach, wie der Personenbezug im Sinne der DSGVO zu bestimmen ist und nimmt dazu die jüngere Rechtsprechung, vor allem auch die Entscheidung des EuGH vom 07.03.2024, (Rs. C-604/22 – IAB Europe), in Bezug.