Podcast

Der Podcast von Otto Schmidt: Neueste Urteile, wichtige Gesetze und Rechtsfragen, die die Branche bewegen. Hier kommentieren Expertinnen und Experten, deren Meinung Gewicht hat. Hier gelangen Sie zur Übersicht aller bisher erschienenen Folgen.

  • In seinem Urteil vom 09.01.2025, Rs. C 394/23 – SNCF konkretisiert der EuGH seine Auslegung an die Vertragserfüllung als Rechtsgrundlage. Neben der Konkretisierung der Interessenabwägung ist das der zweite wesentliche Teil der Entscheidung SNCF.

  • In seinem Urteil vom 09.01.2025, Rs. C 394/23 – SNCF befasst sich der EuGH zunächst mit dem Verhältnis der Einwilligung zu den weiteren Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO und den generelle mit Anforderungen an die Rechtsgrundlagen nach Buchst. b bis Buchst. f des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 DSGVO. Er setzt dabei seine Rechtsprechung aus dem Urteil vom 04.10.2024, Rs. C 621/22 – Niederländischer Tennisbund fort.

    In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen beleuchtet und hinterfragt. Dieser zweite Podcast befasst sich mit generellen Aspekte der Rechtsgrundlagen.

  • Der EuGH hat sich in Urteilen vom 04.10.2024 (Niederländischer Tennisbund) und 09.01.2025 (SNCF) mit der Interessenabwägung als Rechtsgrundlage und den Anforderungen hieran befasst. In der Gesamtschau der Entscheidungen ergeben sich wesentliche Anhaltspunkte zur Anwendung, aber auch Kritikpunkte an der Auslegung durch den EuGH.

    In einer Reihe von vier Podcasts, die jeweils in sich geschlossen sind, wird diese Rechtsprechung zu den Rechtsgrundlagen beleuchtet und hinterfragt. Der erste Podcast befasst sich mit den Grundlagen im Urteil vom 04.10.2024, Rs. C 621/22 – Niederländischer Tennisbund

  • Der Podcast beleuchtet die Grundlagen des Transfers personenbezogener Daten in die USA und regt an darüber nachzudenken, was die Rücknahme der „Executive Order On Enhancing Safeguards For United States Signals Intelligence Activities” für den Drittlandtransfer bedeutet könnte.

  • Der Europäische Datenschutzausschuss hat sich mit der „Opinion 28/2024 on certain data protection aspects related to the processing of personal data in the context of AI models“ zu den datenschutzrechtlichen Fragen zur Nutzung von KI Modellen befasst. Im Podcast teilt Carolin Loy, Bereichsleitung Digitalwirtschaft und Rechtsfragen Künstlicher Intelligenz beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), ihre persönliche Sicht auf diese Positionierung des EDSA und ordnet diese ein. Das beginnt bereits mit der Einordnung des Verfahrens nach Art. 64 DSGVO und schafft ein weitergehendes Verständnis für das datenschutzrechtliche Verständnis!

  • Wie weit geht der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO? Der VGH München hat in seinem Beschluss vom 21.02.2025, Az. 7 ZB 24.651 zum einen klargestellt, dass der Auskunftsanspruch der betroffenen Person nach Art. 15 DSGVO nicht auch die Einsicht in die Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung umfasst und zum anderen die betroffene Person kein eigenes Recht zur Überprüfung der geschlossenen Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung hat. Vielleicht nicht überraschend, aber dennoch nun gerichtlich klargestellt.

  • Gerade im Kontext der Umsetzung von KI-Projekten und der Cyber Security Regulation (NIS-2, DORA, usw.) kommt immer wieder die Betriebsvereinbarung als Rechtsgrundlage im Sinne der DS-GVO ins Spiel und damit auch das Urteil des EuGH vom 19.12.2023 (Rs. C-65/23). Damit stellt sich aber auch die Frage, ob diese Entscheidung wirklich zu einer Konkretisierung der Anforderungen und damit zur Rechtssicherheit beigetragen hat. Diese Frage beleuchtet der Podcast.

  • Der Digital Services Act (DSA) enthält in seinen Artt. 26, 28 speziellere und strenger Datenschutzregelungen für Anbieter von Online-Plattformen. Der Podcast ruft diese Regelungen in der Erinnerung und beleuchtet sie.

  • Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 29.01.2025 (6 C 3.23) mit Zulässigkeit von Telefonwerbung gegenüber Nicht-Verbrauchern in der „Schnittmenge“ von Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht befasst. Auch wenn bisher nur die Pressemitteilung vorliegt, muss die Entscheidung in ihren Kontext eingeordnet werden: B2B-Werbung erfordert nicht zwingend eine erklärte Einwilligung, sondern eine mutmaßliche Einwilligung genügt (weiterhin)!

  • Seit dem 02.02.2025 gelten die Regelungen zur KI Kompetenz (Art. 4 AI Act) und zu den Verbotenen Praktiken (Art. 5 AI Act). Was bedeutet das? Was müssen Sie tun? Und warum ist das auch für den Datenschutz wichtig? Diese Fragen beleuchtet der Podcast.

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