RPflG
Kommentar zum Rechtspflegergesetz
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- Gündlich überarbeitet und aktualisiert.
- Berücksichtigt die neueste Rechtsprechung
Beschreibung
Das Rechtspflegergesetz hat in letzter Zeit Veränderungen in erheblichem Ausmaß erfahren. Der von Arnold/Meyer-Stolte begründete und von Rellermeyer/Hintzen/Georg fortgeführte Kommentar zum RPflG erscheint daraufhin in 9. Auflage gründlich überarbeitet und aktualisiert.
Die vertiefte Darstellung berücksichtigt die neueste Rechtsprechung, das einschlägige Schrifttum und alle gesetzgeberischen Reformen seit der Vorauflage, so unter anderem das
- Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz
- Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
- Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (Inkrafttreten 1.1.2023)
- Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) (Inkrafttreten 1.1.2024)
Autoren
Von (Verfasser) ; Dr. Egon Arnold; Klaus Meyer-Stolte, Dipl.-Rechtspfleger; Klaus Rellermeyer, Dipl.-Rechtspfleger; Prof. Udo Hintzen, Dipl.-Rechtspfleger; Manfred Georg, Dipl.-RechtspflegerRezensionen
„Der Kommentar ist sehr übersichtlich aufgebaut, mit Übersichten nach jeder Norm. Alle sich beim Lesen einer Norm aufdrängenden Fragen sind erörtert. Literatur und Rechtsprechung sind erschöpfend verzeichnet. Der Kommentar bietet aber noch mehr, z.B. die Liste der 119 (!) Änderungen des Rechtspflegergesetzes von 1969; Rechtspflegerzuständigkeiten in Europa (vor § 1 Rn. 32.1). Die Bezeichnung „Rechtspfleger" tauchte übrigens erstmals in einer Preußischen Entlastungsverfügung von 1923 auf (vor § 1 Rn. 4).
Insgesamt ist das ein hervorragendes Werk, notwendig für jede Gerichtsbibliothek."
(Prof. Dr. Dr. h.c Walter Zimmermann, Passau, RpflStud 2022, 150)
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