Aktuelles Steuerrecht 2025
Neuerungen in der Steuergesetzgebung und Rechtsprechung

Themen
Neue Gesetzgebung im Steuerrecht
Neue Rechtsprechung des BFH
Was ist in der Gestaltung zu berücksichtigen?
Fehler, die Sie nach neuer Gesetzeslage vermeiden sollten
Besteht Anpassungsbedarf nach der neuen Gesetzgebung bzw. Rechtsprechung?
Programm
1. Aktuelle Steuergesetzgebung
Im Koalitionsvertrag vorgesehene steuerliche Änderungen
Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm
Gesetz zur Umsetzung der DAC 8 (Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz)
Steueränderungsgesetz 2025
Arbeitsmarktstärkungsgesetze
Anpassung des Mindeststeuergesetzes
Gesetz zur Förderung privater Investitionen und des Finanzstandorts
Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
sowie weitere Änderungen im Steuerrecht, soweit absehbar.
2. Aktuelles aus der Finanzverwaltung
Übersicht über wichtige Veröffentlichungen der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben) 2024 und 2025 sowie Details zu den BMF-Schreiben zur Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG und zur Sonder-AfA nach § 7b EStG.
3. Aktuelle Steuerrechtsprechung
BFH-Entscheidungen zu:
Kaufmännische Führung einer Freiberuflerpraxis durch den Mitunternehmer – schädlich?
Erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung des Grundbesitzes
Besteuerung eines Pkw – nochmals neue Rechtsprechung zur 1-%-Regel (Anscheinsbeweis), Leasing etc.
Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG bei teilentgeltlicher Übertragung auf die Tochter
Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen und AdV-Zinsen – Ende der Niedrigzinsphase?
Vorläufigkeitsvermerk bei Betriebsgründung
Verzögerte Bekanntgabe wegen langen Postlaufs vs. Drei- bzw. Vier-Tages-Fiktion
beA/beSt-Fehler (keine Einreichung durch Anwälte u. a.)
Terminsverlegung bei krankem Kind
Die Vortragsinhalte können aufgrund von Aktualität angepasst werden.
Ihr Nutzen
Zielgruppe
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller Verlag Dr. Otto Schmidt KGGustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail:
2.5 Zeitstunden gem. § 15 FAO
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