Leipold/Tsambikakis/Zöller

Strafgesetzbuch

Strafgesetzbuch
Buch C.F. Müller Verlag
Für den erfolgreichen Abschluss strafrechtlicher Mandate!
aus der Reihe: Heidelberger Kommentar
  • Mit vielen Hinweisen zu Taktik und Strategie
  • Argumentationshilfen für neuralgische Fragestellungen
  • Hoher Praxisnutzen

ISBN 978-3-8114-6466-7

170 X 240 mm, 4., neu bearbeitete Auflage 2026, ca. 2.900 Seiten, Kommentar, Buch Hardcover
ca. 199,00 € inkl. MwSt.
  • Mai 2026

Beschreibung

Der AnwaltKommentar StGB wird zum HK StGB! Denn hier finden nicht nur Anwaltschaft und Strafverteidigung, sondern auch Strafgerichte, Staatsanwaltschaft und Polizei Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen sowie richtungsweisende Lösungsvorschläge. Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erläutert die Neuauflage wieder alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise.

Der Kommentar

  • enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung,
  • bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische Fragestellungen,
  • wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren und Autorinnen aus Rechtsanwaltschaft, Justiz und Wissenschaft verfasst,
  • garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen,
  • überzeugt durch hohe Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen.

Neu in der 4. Auflage:

  • Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder
  • Aufhebung des Verbots der Werbung für Schwangerschaftsabbruch (§ 219a StGB)
  • Anpassung der Mindeststrafen bei Kinderpornografie
  • Cannabisgesetz.
Autoren
Herausgegeben von Dr. Klaus Leipold, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht; Prof. Dr. Mark Alexander Zöller
Von (Verfasser) Prof. Dr. Martin Asholt; Prof. Dr. Stephan Barton; Dr. René Börner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Dr. Matthias Brockhaus, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Stefan Conen, Rechtsanwalt; Prof. Dr. Robert Esser; Prof. Dr. Karsten Gaede; Dr. jur. Nikolaos Gazeas, Rechtsanwalt; Prof. Dr. Björn Gercke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Dr. Jörg Habetha, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Prof. Dr. Dela-Madeleine Halecker; Prof. Dr. Pierre Hauck, LL.M. (Sussex); Dr. Diana Hembach, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht; Dr. Saleh R. Ihwas, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Dr. Ines Kilian, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht; Dr. Nikola König; Prof. Dr. Paul Krell; Ass. Prof. Dr. Joachim Kretschmer, Rechtsanwalt; Carsten Krumm, Richter am AG; Dr. Jenny Lederer, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht; Dr. Klaus Leipold, Rechtsanwalt; Dr. Kamila Matthies, LL.M. (Polen), Rechtsanwältin, Fachanwältin für Strafrecht; Dr. Markus Mavany, Richter am LG; Prof. Dr. Wolfgang Mitsch; Ole Mückenberger, Rechtsanwalt; Dr. Alexander Paradissis, Fachanwalt für Strafrecht; Dr. Daphne Petry, LL.M. (Canterbury), Rechtsanwältin; Dr. Anneke Petzsche, M.Sc. (Oxford); Prof. Dr. Andreas Popp, M.A.; Prof. Dr. Holm Putzke, LL.M. (Krakau); Prof. Dr. Markus Rübenstahl, Rechtsanwalt, Lehrbeauftrager der Univ. Freiburg; Dr. Torsten Schaefer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Jasper Graf von Schlieffen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Marvin Schroth, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Dr. Frank Seebode, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Dr. Christoph Skoupil, Rechtsanwalt; Prof. Dr. Ulrich Sommer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Dr. André-M. Szesny, LL.M., Rechtsanwalt; Prof. Dr. Gerson Trüg, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Prof. Dr. Michael Tsambikakis, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht und Medizinrecht; Prof. Dr. Dr. h.c. Martin Paul Waßmer; Dr. Sebastian Wollschläger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht; Prof. Dr. Sascha Ziemann; Dr. Jörg Ziethen, Vorsitzender Richter am LG; Prof. Dr. Till Zimmermann; Prof. Dr. Mark Alexander Zöller

Rezensionen

Ohne Übertreibung lässt sich sagen, dass der Anwaltskommentar unter den zahlreich vorhandenen StGB-Kommentaren einen vorderen Platz einnimmt.
Dr. Christian Brand, Konstanz, in: ZWH 1-2/2022

Man könnte auch sagen: Ein Kommentar mit geballter Problemlösungskompetenz. Insbesondere liefert er wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung und bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische Fragestellungen.
Rüdiger Rath in: https://justament.de/archives/11331 21.09.2020

Es ermöglicht auch den österreichischen Leserinnen und Lesern, sich rasch und hintergründig eine Information über die deutsche Rechtslage zu verschaffen, nicht zuletzt mit Blick auf die Rechtspraxis. Unter diesem Aspekt ist das vorliegende Buch inspirierend und uneingeschränkt zu empfehlen.
Alois Birklbauer in: JSt 4/2020

Die Kommentierungen zu einigen Paragraphen gehören zu den besten derzeit veröffentlichten. Sie werden dem im Vorwort erhobenen Anspruch auf "wissenschaftliche Fundiertheit und Praxisnähe" vollauf gerecht.
Votum 1/2015

... eine erstklassige Wahl nicht nur für Anwälte, sondern auch für alle anderen Praktiker, die mit dem Strafrecht befasst sind. Zudem profitieren auch Wissenschaftler sowie Studenten und Referendare von dem klaren Aufbau, der Übersichtlichkeit und dem besonderen Praxisbezug des Werkes. Wer diesen Band zur Hand nimmt, wird trotz der neuen Einbandfarbe im Strafrecht nicht mehr rotsehen, sondern immer einen kühlen Kopf behalten und mitunter verblüffende Argumente sowie überraschende Lösungen entdecken.
RA Dipl.-Kfm. Wolfgang Niebeler in: MAV Mitteilungen / Münchener Anwaltverein Juni 2015

Nicht zuletzt um dem Titel Anwaltkommentar gerecht zu werden, haben die Autoren der Kommentierung bei den meisten Normen ein zusätzliches Kapitel "Weitere praktische Hinweise" angehängt, dieser "Annex" stellt aus Sicht des Rezensenten gar den "Clou" des Anwaltkommentars dar ... in den meisten Fällen findet der Praktiker dort aber weitere hilfreiche Hinweise, die er sich sonst erst an anderer Stelle suchen müsste ... Daneben werden an geeigneten Stellen Hinweise auf verfahrensrechtliche Besonderheiten gegeben ... Und zu guter Letzt finden sich in dieser Rubrik mitunter Hinweise auf vergütungsrechtliche Aspekte einer Vorschrift, ein Extra, das der Rezensent aus keinem anderen Kommentar kennt.
RA Christian Lorenz in: StRR 2/2015

Was bleibt als Fazit? Mit diesem Kommentar kann man zielgerichtet und sinnvoll arbeiten und die Benutzung macht Spaß, weil man präzise Antworten auf eine Vielzahl von Fragestellungen findet.
RA Dr. Benjamin Krenberger auf: www.webcritics.de

...ist es den Autoren m.E. durchweg mit einer praxisbezogenen Darstellungsweise gelungen, die bei den einzelnen Vorschriften bestehenden Probleme darzustellen und Lösungen anzubieten, wobei, was erfreulich ist, auch das Verfahrensrecht immer mit im Fokus steht.
RA Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Münster/Augsburg

Was man anderorts gelegentlich vermisst, ist beim AnwaltKommentar geradezu vorbildlich gelöst. Der Leser kann jedes Thema zügig erfassen und zielgerichtet Problemkreise recherchieren und verorten.(...) Fazit: Der AnwaltKommentar StGB hält nicht nur, was er verspricht. Er bietet mehr. (...) Der Kommentar ist für Generalisten und Spezialisten, für Praktiker und Wissenschaftler, für Anwaltschaft und Justiz, für Handbibliothek und Universitätssammlung gleichermaßen eine Bereicherung. Er sollte überall zur Hand sein.
RA Werner Leitner, FA für Strafrecht, München, in: StV 1/2012

Das sowohl für Allgemeinanwälte als auch Spezialisten aller Art geeignete Werk ist ein sicherer und verlässlicher Wegweiser im materiellen Strafrecht, auch und gerade in der heutigen, immer mehr durch Spezialisierung geprägten Zeit. Damit die großen Zusammenhänge durchschaubar bleiben, bedarf es mehr solcher Werke, die übrigens auch für Studenten hervorragend geeignet sind. (...) Wer also im StGB richtig "durchstarten" will, der lege sich diesen Band zu.
RA Dipl.-Kfm.Wolfgang Nieberler, München, in: MAV 1-2/2012

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