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In der ersten steuerstrafrechtlichen Folge von Otto Schmidt live – der Podcast erläutert Dr. Peter Steinberg das Urteil des BVerfG zur Entscheidung über die echte Rückwirkung des Art. 316h S. 1 EGStGB zur selbständigen Einziehung bei verjährten Straftaten (§ 76a StGB). Dabei handelt es sich um eine Entscheidung mit wesentlicher Relevanz für die Beachtung finanzieller Aspekte bei der Steuerstrafverteidigung und in der Selbstanzeigenberatung (§ 371 AO).
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Mit dem juris Modul GmbH-Recht steht Ihnen eine Onlinebibliothek mit explizitem Fokus auf die Gesellschaftsform der GmbH zur Verfügung. Sie enthält allein vier Premium-Kommentierungen zum GmbHG – darunter Klassiker wie der „Scholz“. Außerdem enthalten sind eine Vielzahl an Handbüchern zum Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht von GmbH und GmbH & Co.
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Das LG Berlin hat mit Beschluss vom 18.02.2021 den Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzbeauftragten aufgehoben. Anders als das LG Bonn folgt das LG Berlin nicht dem Ansatz des „funktionalen Unternehmensbegriffs des EU-Kartellrechts“.
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Der Anwaltsgerichtshof NRW hat sich mit Urteil vom 12.03.2021 (1 AGH 9/19) in einem klar begründeten Urteil zur Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten und der grundsätzlichen Vereinbarkeit mit dem RDG geäußert.
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Die Berliner Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat eine Checkliste zur Prüfung von Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung veröffentlicht.
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In der neuen arbeitsrechtlichen Episode mit der FGS-Anwältin Dr. Sandy Siegfanz-Strauß und der ArbRB-Redakteurin Petra Rülfing geht es um die zahlreichen Gesetzesänderungen im Arbeits- und Sozialrecht zum Jahreswechsel.
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Das juris Familienrecht premium liefert wertvolle Informationen zum neuen Verfahrensrecht in Familiensachen, zum Betreuungsrecht und Vormundschaftsrecht sowie zum Kindschaftsrecht, Unterhaltsrecht, Eherecht und Scheidungsrecht.
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Die Diskussion um den AI Act (KI Verordnung) schafft aktuell Aufmerksamkeit für das Thema Künstliche Intelligenz, aber für das Datenschutzrecht ist die Bewertung von Künstlicher Intelligenz nicht erst und schon gar nicht erst aufgrund des AI Act eine Aufgabe. Die Entwicklung und der Einsatz von KI muss datenschutzrechtliche bewertet werden – unabhängig davon, ab wann ein AI Act in Kraft tritt und (Jahre später) Geltung erlangt. Allerdings kann und sollte eine datenschutzrechtliche Bewertung schon jetzt im Lichte des AI Act(-Entwurfs) erfolgen. Damit geht aber auch einher, die DSGVO als „Risikobeherrschungsgesetz“ zu verstehen und die Parallelitäten in der Bewertung bereits jetzt zu identifizieren.
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Im Dezember 2022 haben die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörde die Version 1.1 der Orientierungshilfe Telemedien 2021 veröffentlicht.
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Der Podcast hinterfragt die Diskussion über die Rechtsgrundlage und ihre Auswirkungen vor allem auch im Kontext von Widerspruchsmöglichkeit und Hinweispflichten.