Versicherungsrecht (VersR)

Versicherungsrecht (VersR)

Die Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR) ist die führende deutschsprachige Fachzeitschrift auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Haftungs- und Schadensrechts mit großer nationaler und internationaler Anerkennung. Seit 70 Jahren ist VersR verlässliche Informationsquelle für Richter, Rechtsanwälte, Praktiker aus Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträgern, Verbänden und Behörden, Versicherungsvermittler und Sachverständige. Als unabhängige juristische Fachzeitschrift ist sie zugleich anerkannte Plattform für den wissenschaftlichen Diskurs und den Fachaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

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  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
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ISSN 0342-2429

Jahresbezugspreis 2026: 544 € (inkl. MwSt.)
(inkl. Versand Inland)
Versand Ausland: 180 €
Einzelheft: 31,50 € 

24 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zu VersR online (powered by juris). Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die VersR erscheint im Verlag Versicherungswirtschaft und hält ihre Leser mit zwei Ausgaben im Monat stets aktuell informiert. Die rd. 500 im Jahr abgedruckten Entscheidungen dokumentieren die relevante Rechtsprechung nachhaltig und vollständig. In fundierten Urteilsanmerkungen werden besonders wichtige Entscheidungen kommentiert und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtkontext eingeordnet. Pro Jahr veröffentlicht die Zeitschrift über 70 vertiefende Aufsätze von renommierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis.

Die Fachbeiträge vermitteln ausführliche Informationen zu grundlegenden und aktuellen Themen auf hohem Niveau. Alle wichtigen neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, und Unternehmenspraxis werden umfassend behandelt und aufbereitet. Die Autoren der Zeitschrift nehmen hierdurch starken und wegweisenden Einfluss auf die versicherungs- und haftungsrechtliche Diskussion in Wissenschaft und Praxis. Fundierte Information und fachlicher Diskurs zwischen Wissenschaft und Praxis sind Markenzeichen des Rechtsstandorts Deutschland. Dies gilt in besonderem Maß für den staatlich umfassend regulierten Versicherungsbereich mit seinen Rechtsprodukten, den über 460 Mio. Versicherungsverträgen, und für die tägliche Anwalts- und Gerichtspraxis in dem alle Lebensbereiche erfassenden Haftungs- und Schadensrecht. Die hochkarätig besetzte Schriftleitung aus Wissenschaft und Praxis ist Garant für die dauerhafte Qualität und die erfolgreiche Weiterentwicklung der Zeitschrift.

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Erscheinungsweise:
2 × monatlich am 1. und am 15.

Aktuelles Heft

Heft 15/2026

Aufsätze

Rapp, Julian, Präjudizienarmut im VVG?, VersR 2026, 945-954

Der Beitrag untersucht Ursachen und Folgen des Rückgangs ober- und höchstgerichtlicher Entscheidungen im Privatversicherungsrecht. Sowohl alternative Streitbeilegungsmechanismen im VVG als auch die aleatorische Vertragsstruktur der Versicherung tragen maßgeblich zu einer Präjudizienarmut bei, wobei sich die Rechtfortbildung im Schwerpunkt auf das Recht der Klauselkontrolle verlagert hat. Eine Erosion des VVG sollte jedoch vermieden werden, um die Entwicklungsoffenheit des Versicherungsrechts zu erhalten.

Dreher, Meinrad, Mitgliedschaftliche Teilhaberechte im VVaG – Bestehen, Geltendmachung und Auskunftsansprüche, VersR 2026, 955-961

Mitglieder, die der obersten Vertretung eines VVaG in Form einer Mitgliedervertreterversammlung nicht angehören, haben nur sehr beschränkte Möglichkeiten, mitgliedschaftliche Teilhaberechte geltend zu machen. Der Beitrag untersucht die damit verbundenen Rechtsfragen.

Präve, Peter, Vom Nutzen und Nachteil der Versicherungsregulierung mit Fokus auf die private Altersvorsorge, VersR 2026, 962-968

In Zeiten weltweiter Erschütterungen richten sich mit Recht Erwartungen an das private Versicherungswesen, geht es doch um Vorsorge und Absicherung, die in solchen Zeiten immer wichtiger werden. Zugleich ist der Reformbedarf gewaltig. Und das gilt im Besonderen für die Alterssicherung. Der Beitrag beleuchtet den Stellenwert des Gesetzgebers und der Rechtsprechung in diesem Kontext und fokussiert dann ausführlich die Reform der privaten Altersvorsorge.

Rechtsprechung

Versicherungsaufsichtsrecht

VG Frankfurt v. 16.4.2026 - 7 K 2956/24.F, Behördliche Verwarnung setzt kein schuldhaftes Verhalten voraus, VersR 2026, 968-977

Versicherungsvertragsrecht

BGH v. 13.5.2026 - IV ZR 27/25, Unzulässige Ersetzung unwirksamer Klauseln in der Krankentagegeldversicherung, VersR 2026, 977-980

OLG Hamm v. 24.6.2025 - 7 U 78/24, Kein Direktanspruch gegen einen einfachen Haftpflichtversicherer aus Rechtsschein, VersR 2026, 980-983

OLG Karlsruhe v. 9.3.2026 - 12 U 57/25, Wirksamer Ausschluss von Motor- und Getriebeschäden in Versicherung für Brems-, Betriebs- und Bruchschäden, VersR 2026, 983-985

Haftungsrecht

BGH v. 9.10.2025 - IX ZR 18/24, Der Prozessverlust in zwei Instanzen vermittelt nicht die für den Verjährungsbeginn erforderliche Kenntnis eines Anwaltsfehlers, VersR 2026, 985-989

BGH v. 10.12.2025 - II ZR 132/24, Anspruch auf Herausgabe aller E-Mail-Adressen der Vereinsmitglieder zur Einflussnahme auf Mitgliederversammlung, VersR 2026, 989-992

BGH v. 19.5.2026 - VI ZR 67/25, Geltung des Wirtschaftlichkeitsgebots auch bei Anmietung eines klassenniedrigeren Ersatzfahrzeugs, VersR 2026, 992-996

OLG Hamm v. 21.11.2025 - 7 U 49/24, Kein Mitverschulden einer Hundehalterin bei Verletzung auf einer Hundewiese durch einen spielenden Hund, VersR 2026, 996-1001

OLG Hamm v. 12.5.2026 - 4 UKl 3/25, Haftung für irreführende Angaben eines KI-Chatbots über die Facharztqualifikation der Geschäftsführer seines Betreibers, VersR 2026, 1001-1006

Prozessrecht

BGH v. 12.6.2025 - IX ZR 163/24, Bei Vorschussrückforderung keine Bindung des Rechtsschutzversicherers an Vergütungsfestsetzungsbeschluss gegen VN, VersR 2026, 1006-1008

Aktuell

OLG Frankfurt: Krankenversicherung muss Kosten einer Hautstraffung nach Fettabsaugung erstatten, VersR 2026, R3

Aus dem Inhalt der nächsten Ausgaben, VersR 2026, R3

Autoren und Redaktion

Einreichung von Manuskripten für die Zeitschrift VersR

Bitte übersenden Sie Ihr Manuskript als Word-Datei (nicht als PDF-Datei) per E-Mail an die Redaktion (redaktion-versr@vvw.de). Bitte geben Sie bei der Einreichung Ihre vollständigen Kontaktdaten mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer an.

Autorenrichtlinien

Herausgeber und Hauptschriftleiter:
Prof. Dr. Manfred Wandt, Frankfurt/M.

Weitere Mitglieder der Schriftleitung:
Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M., Mannheim (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Krankenversicherung); Dr. Jürgen Bürkle, Stuttgart (Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht); VRiOLG a.D. Lothar Jaeger, Köln (Berufshaftungs- und Amtshaftungsrecht); RA Prof. Dr. Theo Langheid, Salzburg (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, alle Versicherungszweige außer Haftpflicht- und Personenversicherung); Prof.Dr. Dirk Looschelders, Düsseldorf (Haftpflichtversicherung, Haftungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht); Prof. Dr. Mark Makowsky, Mannheim (Unfallversicherung und Straßenverkehrsrecht); Prof. Dr. Peter Reiff, Trier (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Vertriebsrecht, Prozessrecht).

Herausgeberbeirat:
Prof. Dr. Walter Bayer, Jena; RA Dr. Gunne Bähr, LL.M., Köln; Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M., Mainz; RA Dr. Joachim Grote, Köln; VRiOLG Dr. Gregor Gundlach, Hamm; RiBGH Marion Harsdorf-Gebhardt, Karlsruhe; RA Dr. Bodo Hasse, LL.M., München; Prof. Dr. Helmut Heiss, LL.M., Zürich; VRiBGH Dr. Ulrich Herrmann, Karlsruhe; Dr. Sibylle Kessal-Wulf, BVR a.D., Ombudsfrau für Versicherungen, Berlin; Prof. Dr. Robert Koch, LL.M., Hamburg; Prof. Dr. Leander D. Loacker, Zürich; Prof. Dr. Jan Lüttringhaus, LL.M., Hannover; RiBGH Sascha Piontek, Karlsruhe; Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster; Prof. Dr. Roland Rixecker, Saarbrücken; Prof. Dr. Lena Rudkowski, Gießen; Prof. Dr. Martin Schauer, Wien; Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier, BVR a.D., vertr. Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin; Prof. Dr. Andreas Spickhoff, München; RiBGH Vera von Pentz, Karlsruhe; Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., Berlin.

Angaben zur Produktsicherheit

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