Versicherungsrecht (VersR)

Versicherungsrecht (VersR)

Die Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR) ist die führende deutschsprachige Fachzeitschrift auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Haftungs- und Schadensrechts mit großer nationaler und internationaler Anerkennung. Seit 70 Jahren ist VersR verlässliche Informationsquelle für Richter, Rechtsanwälte, Praktiker aus Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträgern, Verbänden und Behörden, Versicherungsvermittler und Sachverständige. Als unabhängige juristische Fachzeitschrift ist sie zugleich anerkannte Plattform für den wissenschaftlichen Diskurs und den Fachaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

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  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
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ISSN 0342-2429

Jahresbezugspreis 2026: 544 € (inkl. MwSt.)
(inkl. Versand Inland)
Versand Ausland: 180 €
Einzelheft: 31,50 € 

24 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zu VersR online (powered by juris). Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die VersR erscheint im Verlag Versicherungswirtschaft und hält ihre Leser mit zwei Ausgaben im Monat stets aktuell informiert. Die rd. 500 im Jahr abgedruckten Entscheidungen dokumentieren die relevante Rechtsprechung nachhaltig und vollständig. In fundierten Urteilsanmerkungen werden besonders wichtige Entscheidungen kommentiert und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtkontext eingeordnet. Pro Jahr veröffentlicht die Zeitschrift über 70 vertiefende Aufsätze von renommierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis.

Die Fachbeiträge vermitteln ausführliche Informationen zu grundlegenden und aktuellen Themen auf hohem Niveau. Alle wichtigen neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, und Unternehmenspraxis werden umfassend behandelt und aufbereitet. Die Autoren der Zeitschrift nehmen hierdurch starken und wegweisenden Einfluss auf die versicherungs- und haftungsrechtliche Diskussion in Wissenschaft und Praxis. Fundierte Information und fachlicher Diskurs zwischen Wissenschaft und Praxis sind Markenzeichen des Rechtsstandorts Deutschland. Dies gilt in besonderem Maß für den staatlich umfassend regulierten Versicherungsbereich mit seinen Rechtsprodukten, den über 460 Mio. Versicherungsverträgen, und für die tägliche Anwalts- und Gerichtspraxis in dem alle Lebensbereiche erfassenden Haftungs- und Schadensrecht. Die hochkarätig besetzte Schriftleitung aus Wissenschaft und Praxis ist Garant für die dauerhafte Qualität und die erfolgreiche Weiterentwicklung der Zeitschrift.

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Erscheinungsweise:
2 × monatlich am 1. und am 15.

Aktuelles Heft

Heft 4/2026

Aufsätze

Koch, Robert, Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Auftritts eines Versicherungsmaklers unter der Bezeichnung “unabhängiger Versicherungsmakler“, VersR 2026, 193-201

Das Urteil des OLG Dresden ist das erste obergerichtliche Urteil, das sich mit der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit des Auftritts eines Versicherungsmaklers, der für seine Vermittlerleistung Provisionen (Courtage) vom Versicherer erhält, unter der Bezeichnung “unabhängiger Versicherungsmakler“ befasst und die Zulässigkeit anders als noch das LG Leipzig verneint. Der nachstehende Beitrag setzt sich kritisch mit der Urteilsbegründung auseinander und zeigt auf, dass Versicherungsmakler, die von Versicherern rechtlich und wirtschaftlich unabhängig sind, bei der Ausgestaltung der Versicherungsverträge ausschließlich die Interessen ihres Auftraggebers vertreten und bei der Auswahl eines Versicherers ihre Eigeninteressen nicht über die Interessen ihres Auftraggebers stellen, sich als unabhängig bezeichnen dürfen.

Lüders, Gerrit, Nachhaltigkeitsbezogene Finanzproduktkategorisierung durch Mindestinvestitionsquoten auf Umwegen über aufsichtsbehördliche Vorgaben für den Produktnamen, VersR 2026, 201-209

Die ESMA hat – unter Berufung auf Art. 23 Abs. 7 AIFM-RL, Art. 69 Abs. 6 OGAW-RL und Art. 16 Abs. 1 ESMA-Verordnung – Leitlinien zu Fondsnamen veröffentlicht, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden. Darin werden Mindestquoten bestimmter Investitionen als Voraussetzung für die nachhaltigkeitsbezogene Bezeichnung der Finanzprodukte etabliert. Diese sektorenspezifische Entwicklung ist vor dem Hintergrund des sektorenübergreifenden Gesamtrechtsrahmens der Nachhaltigkeitsregulierung, der im mehrebigen Finanzgesetzgebungsverfahren normiert wurde, kritisch zu betrachten. Denn die auf Transparenzerwägungen basierenden produktbezogenen Offenlegungspflichten werden – unter Bezugnahme auf die gemäß den Anhängen II und III der Delegierten Verordnung zur Offenlegung-VO verfügbaren Informationen – um klassifizierende aufsichtsbehördliche Anforderungen ergänzt. Es stellt sich auch die Frage, ob die Leitlinien noch mit den vom Unionsgesetzgeber definierten Befugnissen der ESMA zu vereinbaren sind. Die Untersuchung erstreckt sich weiterhin auf die im Versicherungsbereich geltenden Anforderungen und die einschlägige EIOPA-Opinion.

Rechtsprechung

Versicherungsvertragsrecht

OLG Karlsruhe v. 9.12.2025 - 12 W 21/25, Selbstständiges Beweisverfahren im Bereich der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, VersR 2026, 209-212

LG Coburg v. 9.10.2024 - 12 O 232/24, Kein “Neustart“ der befristeten Laufzeit durch Erweiterung des Versicherungsschutzes, VersR 2026, 212-215

BGH v. 3.12.2025 - IV ZR 185/24, Leistungskürzung wegen Vorschädigung durch eine für die unfallbedingte Gesundheitsschädigung mitursächliche Krankheit, VersR 2026, 215-217

OLG Frankfurt v. 17.6.2025 - 30 W 73/25, Kein Verzug des Haftpflichtversicherers vor Ablauf einer angemessenen Prüfungsfrist, VersR 2026, 217-220

OLG Saarbrücken v. 21.5.2025 - 5 U 57/24, Hälftige Leistungskürzung wegen Verletzung einer Sicherheitsvorschrift, VersR 2026, 220-227

Haftungsrecht

OLG Köln v. 10.2.2025 - 5 U 33/23, Unterlassene Kontrolluntersuchung als Befunderhebungsfehler, VersR 2026, 227-233

OLG Frankfurt v. 22.4.2025 - 17 W 17/24, Geltung der für den Patienten im Arzthaftungsprozess eingeschränkten Darlegungslast auch für Anspruch auf Hinterbliebenengeld, VersR 2026, 233-235

BGH v. 14.10.2025 - VI ZR 431/24, Übermittlung personenbezogener Positivdaten an eine Wirtschaftsauskunftei ist zur Prävention von Betrugsstraftaten zulässig, VersR 2026, 235-244

Prozessrecht

BGH v. 15.10.2025 - IV ZR 157/24, Beweisvereitelung in Beitragserhöhungsprozess durch Ausbleiben einer Geheimhaltungsanordnung nur wegen Nichterscheinens des Anwalts, VersR 2026, 244-249

Arbeitsrecht

LAG Frankfurt v. 30.5.2025 - 10 GLa 337/25, Unterlassungsanspruch nach Repressalien gegen Hinweisgeber, VersR 2026, 249-256

Aktuell

BGH: Wohnungsmakler schuldet Schadensersatz wegen Benachteiligung einer Mietinteressentin aus ethnischen Gründen, VersR 2026, R3

Aus dem Inhalt der nächsten Ausgaben, VersR 2026, R3

Autoren und Redaktion

Herausgeber und Hauptschriftleiter:
Prof. Dr. Manfred Wandt, Frankfurt/M.

Weitere Mitglieder der Schriftleitung:
Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M., Mannheim (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Krankenversicherung); Dr. Jürgen Bürkle, Stuttgart (Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht); VRiOLG a.D. Lothar Jaeger, Köln (Berufshaftungs- und Amtshaftungsrecht); RA Prof. Dr. Theo Langheid, Salzburg (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, alle Versicherungszweige außer Haftpflicht- und Personenversicherung); Prof.Dr. Dirk Looschelders, Düsseldorf (Haftpflichtversicherung, Haftungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht); Prof. Dr. Mark Makowsky, Mannheim (Unfallversicherung und Straßenverkehrsrecht); Prof. Dr. Peter Reiff, Trier (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Vertriebsrecht, Prozessrecht).

Herausgeberbeirat:
Prof. Dr. Walter Bayer, Jena; RA Dr. Gunne Bähr, LL.M., Köln; Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M., Mainz; RA Dr. Joachim Grote, Köln; VRiOLG Dr. Gregor Gundlach, Hamm; RiBGH Marion Harsdorf-Gebhardt, Karlsruhe; RA Dr. Bodo Hasse, LL.M., München; Prof. Dr. Helmut Heiss, LL.M., Zürich; VRiBGH Dr. Ulrich Herrmann, Karlsruhe; Dr. Sibylle Kessal-Wulf, BVR a.D., Ombudsfrau für Versicherungen, Berlin; Prof. Dr. Robert Koch, LL.M., Hamburg; Prof. Dr. Leander D. Loacker, Zürich; Prof. Dr. Jan Lüttringhaus, LL.M., Hannover; RiBGH Sascha Piontek, Karlsruhe; Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster; Prof. Dr. Roland Rixecker, Saarbrücken; Prof. Dr. Lena Rudkowski, Gießen; Prof. Dr. Martin Schauer, Wien; Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier, BVR a.D., vertr. Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin; Prof. Dr. Andreas Spickhoff, München; RiBGH Vera von Pentz, Karlsruhe; Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., Berlin.

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
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