Versicherungsrecht (VersR)

Versicherungsrecht (VersR)

Die Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR) ist die führende deutschsprachige Fachzeitschrift auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Haftungs- und Schadensrechts mit großer nationaler und internationaler Anerkennung. Seit 70 Jahren ist VersR verlässliche Informationsquelle für Richter, Rechtsanwälte, Praktiker aus Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträgern, Verbänden und Behörden, Versicherungsvermittler und Sachverständige. Als unabhängige juristische Fachzeitschrift ist sie zugleich anerkannte Plattform für den wissenschaftlichen Diskurs und den Fachaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

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  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
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ISSN 0342-2429

Jahresbezugspreis 2026: 544 € (inkl. MwSt.)
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Einzelheft: 31,50 € 

24 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zu VersR online (powered by juris). Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die VersR erscheint im Verlag Versicherungswirtschaft und hält ihre Leser mit zwei Ausgaben im Monat stets aktuell informiert. Die rd. 500 im Jahr abgedruckten Entscheidungen dokumentieren die relevante Rechtsprechung nachhaltig und vollständig. In fundierten Urteilsanmerkungen werden besonders wichtige Entscheidungen kommentiert und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtkontext eingeordnet. Pro Jahr veröffentlicht die Zeitschrift über 70 vertiefende Aufsätze von renommierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis.

Die Fachbeiträge vermitteln ausführliche Informationen zu grundlegenden und aktuellen Themen auf hohem Niveau. Alle wichtigen neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, und Unternehmenspraxis werden umfassend behandelt und aufbereitet. Die Autoren der Zeitschrift nehmen hierdurch starken und wegweisenden Einfluss auf die versicherungs- und haftungsrechtliche Diskussion in Wissenschaft und Praxis. Fundierte Information und fachlicher Diskurs zwischen Wissenschaft und Praxis sind Markenzeichen des Rechtsstandorts Deutschland. Dies gilt in besonderem Maß für den staatlich umfassend regulierten Versicherungsbereich mit seinen Rechtsprodukten, den über 460 Mio. Versicherungsverträgen, und für die tägliche Anwalts- und Gerichtspraxis in dem alle Lebensbereiche erfassenden Haftungs- und Schadensrecht. Die hochkarätig besetzte Schriftleitung aus Wissenschaft und Praxis ist Garant für die dauerhafte Qualität und die erfolgreiche Weiterentwicklung der Zeitschrift.

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Erscheinungsweise:
2 × monatlich am 1. und am 15.

Aktuelles Heft

Heft 14/2026

Aufsätze

Vuattoux-Bock, Samuel, Die Betriebsbezogenheit des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb einer Fluggesellschaft bei einer Flughafenblockade durch Klimaaktivisten, VersR 2026, 873-879

In einer Entscheidung, die Ende 2025 große mediale Aufmerksamkeit erhielt, verurteilte das LG Hamburg eine Gruppe der “Letzten Generation“ zu Schadensersatz wegen Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (§ 823 Abs. 1 BGB). Wenngleich das Gericht in einem langen Vorspann sehr ausführlich den Stand der Wissenschaft bezüglich des Klimawandels und der Erderwärmung beschreibt und dabei richtigerweise die Wichtigkeit der öffentlichen Auseinandersetzung mit diesen Themen betont, fällt die Begründung der Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb deutlich kürzer aus. Insbesondere ist fraglich, inwiefern die Voraussetzung eines zielgerichteten Eingriffs in den Gewerbebetrieb der klagenden Fluggesellschaften tatsächlich vorliegt. Der folgende Beitrag setzt sich mit der Frage der Betriebsbezogenheit bei einer gewaltlosen Blockade einer Infrastruktur Dritter für nicht exklusive Nutzer auseinander. Er möchte zeigen, dass das Urteil des LG Hamburg insbesondere die Gefahr eines dogmatischen Wertungswiderspruchs mit dem deutschen Deliktsrecht im Hinblick auf reine Vermögensschäden aufzeigt.

Berweiler, Tim, Aktuelle Entwicklungen zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, VersR 2026, 879-885

In Zeiten rasanter technischer Entwicklungen hat das Allgemeine Persönlichkeitsrecht große haftungsrechtliche Relevanz. Als “Rahmenrecht“ erfordert es eine Güter- und Interessenabwägung, was zu einer Vielzahl höchstrichterlicher Entscheidungen auf diesem Gebiet führt. Der Beitrag beleuchtet wichtige aktuelle Entwicklungen im persönlichkeitsrechtlichen Diskurs. Behandelt werden der postmortale Persönlichkeitsschutz und die Vererblichkeit des Geldentschädigungsanspruchs (Kohl-Protokolle), das “Recht auf Vergessen“ im Spannungsfeld von nationalem Recht und DS-GVO, die Haftung von Bewertungsportalbetreibern, der Ehrschutz bei Hassrede im Internet (Causa Künast), die Verdachtsberichterstattung sowie das Recht am eigenen Bild und an der eigenen Stimme im Kontext von KI-generierten Inhalten und Deepfakes.

Shen, Xiaojun, Haftung und Versicherung autonomer Fahrzeuge in China, VersR 2026, 885-894

Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Haftung und Versicherung autonomer Fahrzeuge im chinesischen Recht. Anlass ist die zunehmende Verbreitung automatisierter Fahrfunktionen in China sowie die dadurch aufgeworfene Frage, ob das bestehende Entschädigungssystem für Verkehrsunfälle den Besonderheiten autonomer Fahrzeuge gerecht wird. Zunächst werden die Leistungsvoraussetzungen der obligatorischen und der freiwilligen Kfz-Haftpflichtversicherung dargestellt und auf ihre Anwendbarkeit auf autonome Fahrzeuge untersucht. Dabei zeigt sich, dass beide Versicherungsformen wesentliche Schutzlücken aufweisen, insbesondere bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter sowie bei Personenschäden von Insassen. Anschließend wird die Produkthaftung der Hersteller autonomer Fahrzeuge analysiert, wobei die Besonderheiten bei der Fehlerbestimmung und der Beweislast im Vordergrund stehen. Abschließend entwickelt der Beitrag Reformvorschläge, die auf eine Vereinheitlichung der haftpflichtversicherungsrechtlichen Regelungen für autonome Fahrzeuge, eine Deregulierung der Versicherungsbedingungen sowie einen erweiterten Datenaustausch zwischen Versicherern und Fahrzeugherstellern zielen. Der Beitrag kommt zu dem Ergebnis, dass das geltende chinesische Haftpflichtversicherungssystem den Herausforderungen des autonomen Fahrens nur teilweise gerecht wird und daher einer gezielten Anpassung bedarf, um einen hinreichenden Opferschutz zu gewährleisten.

Krimphove, Dieter, Die neue MaGo 09/2025, VersR 2026, 894-899

Die neue MaGo 09/2025 vom 14.7.2025 nimmt die zahlreichen ökonomischen, gesellschaftlichen, technischen und rechtlichen Änderungen der letzten acht Jahre auf und ersetzt die MaGo 02/2017. Dementsprechend vielseitig sind ihre Neuerungen. Diese betreffen nicht nur die Präzisierung bestehender Anforderungen und die Schaffung neuer Anforderungen, sondern auch die Belastung der Versicherungsunternehmen mit zusätzlichen Anforderungen und Sicherheitsstandards sowie tiefgreifende Eingriffe in die Struktur der MaGo. Der Beitrag stellt die Neuerungen der MaGo 09/2025 dar und setzt sich kritisch mit ihnen auseinander.

Rechtsprechung

Versicherungsvertragsrecht

BGH v. 13.5.2026 - IV ZR 68/25, Anforderungen des Transparenzgebots an Belehrungen über das Widerrufsrecht betreffend Lebensversicherungsverträge, VersR 2026, 900-904

OLG Karlsruhe v. 25.6.2025 - 25 U 210/23, Darlegungs- und Beweislast für den zuletzt ausgeübten Beruf, VersR 2026, 904-906

OLG Stuttgart v. 4.12.2025 - 7 U 512/23, Vorlage der ärztlichen Invaliditätsfeststellung bis spätestens zum Schluss der mündlichen Verhandlung bei unterbliebenem Hinweis gem. § 186 S. 1 VVG, VersR 2026, 906-912

Saarl. OLG v. 17.10.2025 - 3 U 11/25, Keine Erledigung des Rechtsstreits durch Zahlung des Haftpflichtversicherers des Schädigers an Kaskoversicherer des Geschädigten, VersR 2026, 912-914

OLG Hamburg v. 6.6.2025 - 9 U 4/24, Erstattungsfähige Schadensermittlungskosten für verstopften Ablauf der Dusche, VersR 2026, 914-916

Versicherungsunternehmensrecht

EuGH v. 29.1.2026 - C-291/24, Geldwäscherechtliche Sanktionen gegen Unternehmen erfordern keine Namhaftmachung einer rechtswidrig und schuldhaft handelnden natürlichen Person, VersR 2026, 916-922

Haftungsrecht

BGH v. 14.10.2025 - II ZR 78/24, Verletzung der Überwachungspflicht des Aufsichtsrats bei Duldung unzureichender Vorstandsberichte, VersR 2026, 922-926

BGH v. 3.3.2026 - XI ZR 39/25, Beginn der Widerrufsfrist beim Verbraucherdarlehensvertrag trotz fehlender Angabe des konkreten Verzugszinssatzes, VersR 2026, 926-928

LG Hamburg v. 20.11.2025 - 325 O 168/24, Haftung von Klimaaktivisten für Schäden von Luftfahrtunternehmen durch Störung des Flugverkehrs, VersR 2026, 928-933

OLG Stuttgart v. 18.6.2025 - 3 U 91/24, Kein Schadenseintritt beim Betrieb eines Kranfahrzeugs bei Unfall mit Kranarm, VersR 2026, 933-938

BGH v. 16.12.2025 - VI ZR 142/24, Zulässigkeit einer identifizierenden Presseberichterstattung über zeitlich zurückliegende strafrechtliche Verurteilung, VersR 2026, 938-942

BGH v. 24.3.2026 - VI ZR 405/24, Unzumutbarkeit der Reparatur des Unfallfahrzeugs in einer vom Schädiger benannten freien Fachwerkstatt bei fiktiver Schadensabrechnung, VersR 2026, 942-944

Aktuell

BGH entscheidet über den Umfang erstattungsfähiger Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall, VersR 2026, R3

Aus dem Inhalt der nächsten Ausgaben, VersR 2026, R3

Autoren und Redaktion

Einreichung von Manuskripten für die Zeitschrift VersR

Bitte übersenden Sie Ihr Manuskript als Word-Datei (nicht als PDF-Datei) per E-Mail an die Redaktion (redaktion-versr@vvw.de). Bitte geben Sie bei der Einreichung Ihre vollständigen Kontaktdaten mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer an.

Autorenrichtlinien

Herausgeber und Hauptschriftleiter:
Prof. Dr. Manfred Wandt, Frankfurt/M.

Weitere Mitglieder der Schriftleitung:
Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M., Mannheim (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Krankenversicherung); Dr. Jürgen Bürkle, Stuttgart (Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht); VRiOLG a.D. Lothar Jaeger, Köln (Berufshaftungs- und Amtshaftungsrecht); RA Prof. Dr. Theo Langheid, Salzburg (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, alle Versicherungszweige außer Haftpflicht- und Personenversicherung); Prof.Dr. Dirk Looschelders, Düsseldorf (Haftpflichtversicherung, Haftungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht); Prof. Dr. Mark Makowsky, Mannheim (Unfallversicherung und Straßenverkehrsrecht); Prof. Dr. Peter Reiff, Trier (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Vertriebsrecht, Prozessrecht).

Herausgeberbeirat:
Prof. Dr. Walter Bayer, Jena; RA Dr. Gunne Bähr, LL.M., Köln; Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M., Mainz; RA Dr. Joachim Grote, Köln; VRiOLG Dr. Gregor Gundlach, Hamm; RiBGH Marion Harsdorf-Gebhardt, Karlsruhe; RA Dr. Bodo Hasse, LL.M., München; Prof. Dr. Helmut Heiss, LL.M., Zürich; VRiBGH Dr. Ulrich Herrmann, Karlsruhe; Dr. Sibylle Kessal-Wulf, BVR a.D., Ombudsfrau für Versicherungen, Berlin; Prof. Dr. Robert Koch, LL.M., Hamburg; Prof. Dr. Leander D. Loacker, Zürich; Prof. Dr. Jan Lüttringhaus, LL.M., Hannover; RiBGH Sascha Piontek, Karlsruhe; Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster; Prof. Dr. Roland Rixecker, Saarbrücken; Prof. Dr. Lena Rudkowski, Gießen; Prof. Dr. Martin Schauer, Wien; Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier, BVR a.D., vertr. Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin; Prof. Dr. Andreas Spickhoff, München; RiBGH Vera von Pentz, Karlsruhe; Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., Berlin.

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