WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

Die WM informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Im Beitragsteil erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen.

ISSN 0342-6971

Jahresbezugspreis 2026: 1.590 € (inkl. MwSt.)
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52 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Online-Archiv und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die WM informiert wöchentlich aktuell und vollständig über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Sämtliche für die Kreditwirtschaft bedeutsamen Entscheidungen werden in vollem Wortlaut veröffentlicht.

Im Beitragsteil und in Sonderbeilagen erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen des Wirtschafts- und Bankrechts sowie Rechtsprechungsübersichten. Rezensionen informieren über Neuerscheinungen im Bankrecht und Wirtschaftsrecht. 

Aktuell und ungekürzt

  • Rechtsprechung
    Veröffentlichung aller wichtigen Entscheidungen aus dem Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht

Praxisrelevant und fundiert

  • Beiträge
    Abhandlungen, Diskussionsbeiträge und Sichtweisen namhafter Autoren zu aktuellen Problemstellungen

Ausführlich und informativ

  • Rechtsprechungsübersichten

  • Dokumentationen

  • Rezensionen relevanter Literatur

  • Deutsche Rechtspolitik aktuell

  • Brüssel aktuell

Auch Online erhältlich

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Erscheinungsweise:
Die WM erscheint wöchentlich samstags.

Aktuelles Heft

Heft 29/2026

Beiträge

Mülbert, Peter O. / Heim, Christoph V., KI-basierte Marktmanipulation – Zur Reichweite und Anwendung der Art. 12, 15 MAR, WM 2026, 1349-1364

Der Einsatz künstlicher Intelligenz am Kapitalmarkt eröffnet neue Möglichkeiten marktmissbräuchlichen Verhaltens. Diese betreffen sowohl die Optimierung bekannter Manipulationsstrategien als auch qualitativ neuartige Verhaltensweisen, die erst durch autonome KI-Systeme möglich werden. Der Beitrag untersucht die aus dem KI-Einsatz resultierenden Missbrauchsrisiken und deren rechtliche Erfassung durch das Marktmanipulationsverbot der Art. 12, 15 MAR, ausgehend von der Unterscheidung zwischen dem gezielten Einsatz von KI als Werkzeug (Marktmanipulation mittels KI) und autonomem KI-Verhalten, das ohne konkrete Einzelanweisung manipulative Strategien entwickelt (Marktmanipulation durch KI). Mit Blick auf autonomes KI-Verhalten werden drei übergeordnete Problemkreise behandelt: (i) ob eine autonome KI i.S.d. Art. 12 Abs. 1 MAR handeln und subjektive Tatbestandsmerkmale erfüllen kann, (ii) auf welcher normativen Grundlage sich dieses tatbestandsmäßige Verhalten einem Verbotsadressaten zurechnen lässt, wobei diese Zurechnung als strukturell eigenständige Kategorie erstmals die Verbindung zwischen tatbestandsmäßigem Verhalten oder Wissen einer nicht-rechtsfähigen Entität und einem Verbotsadressaten begründet, und (iii) wer Zurechnungsadressat ist. Über den KI-Einsatz hinaus geht schließlich die Frage, ob das Marktmanipulationsregime eine tatbestandliche Exkulpation durch Compliance zulässt. Die Untersuchungsergebnisse werden unter rechtsmethodischen Aspekten zu drei Anforderungen verdichtet, unter denen kapitalmarktrechtliche Verbote die Vorgänge autonomer KI sachgerecht zu erfassen vermögen.

Richter, Thomas / Loibl, Sina, Marktmanipulation mit Künstlicher Intelligenz – ersetzen Maschinen den Menschen?, WM 2026, 1364-1370

Der Beitrag beschreibt neue Muster der informationsgestützten Marktmanipulation durch “Pump and Dump“ mit Künstlicher Intelligenz (KI). Während die Masche des Pump and Dump an sich nicht neu ist, sinken durch den Einsatz von KI die organisatorischen Hürden erheblich. Manipulationshandlungen, die bis vor wenigen Jahren ein ganzes Netzwerk von Tätern und Gehilfen erforderten, können heute von der KI in einigen Sekunden erledigt werden. Zugleich treten die tatsächlichen wie auch die rechtlichen Grenzen der Strafverfolgung zutage.

Rechtsprechung

Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht

EuGH v. 2.7.2026 - C-261/25, C-262/25, Beginn der Verjährung eines Anspruchs auf Rückforderung zu Unrecht gezahlter Zinsen, WM 2026, 1370-1375

EuGH v. 5.3.2026 - C-70/25, Europarechtliche Vorgaben für die Erstattung einer nicht autorisierten Zahlung bei Vorliegen eines Schadensersatzanspruchs der Bank, WM 2026, 1375-1381

BGH v. 19.5.2026 - XI ZB 12/22, Pflicht zur Aufklärung im Verkaufsprospekt über besondere Schwierigkeiten durch eine Vielzahl benötigter Baugenehmigungen und hierfür regelmäßig erforderlicher Schmiergeldzahlungen bei Bauprojekt in Indien, WM 2026, 1381-1389

LG Hanau v. 5.6.2026 - 7 O 1455/25, Übertragung der Rechtsprechung des BGH zu Negativzinsen auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, WM 2026, 1389-1392

Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung

BGH v. 11.6.2026 - IX ZB 1/25, Kein Pfändungsschutz nach § 850i ZPO für Zugewinnausgleichsforderung, WM 2026, 1392-1394

Bürgerliches Recht und Handelsrecht

BayObLG v. 16.6.2026 - 101 Sch 171/25 e, Anforderungen an eine wirksame Schiedsvereinbarung, WM 2026, 1394-1396

Bücherschau

Karsten Schmidt, Insolvenzordnung: InsO, WM 2026, 1396

Autoren und Redaktion

Redaktionsbeirat:

RA Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., Berlin (Vorsitzender); Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London), Eberhard Karls Universität Tübingen; Vizepräsident des BGH Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Karlsruhe; Prof. Dr. Rafael Harnos, Universität Passau; RAin Dr. Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; RA Dr. Heinrich Nemeczek, LL.M. (Harvard), General Counsel bei Scalable Capital, Berlin; PD Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford), Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe

Redaktion:

RA Dr. Andreas Lange (verantw. Redakteur), Tel.: 0160/98 77 68 90, E-Mail: a.lange@wmrecht.de
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ole Böger, Karlsruhe
Vors. Richter am Oberlandesgericht Jens Rathmann, Frankfurt/M.
RA Arne Wittig, Frankfurt/M. (sämtlich Anschrift des Verlags)

Lektorat: Sandra Emmerich, Tel. 0221-93738-535, E-Mail: s.emmerich@otto-schmidt.de; Sepideh Mokhtar-Harris, LL.M., Tel. 0221-93738-536, E-Mail: s.mokhtar-harris@otto-schmidt.de

Redaktionsmanagement: Sylvia Mahler, Tel. 0221-93738-534, E-Mail: s.mahler@otto-schmidt.de

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