WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

WM - Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht

Die WM informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Im Beitragsteil erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen.

ISSN 0342-6971

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Beschreibung

Die WM informiert wöchentlich aktuell und vollständig über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Sämtliche für die Kreditwirtschaft bedeutsamen Entscheidungen werden in vollem Wortlaut veröffentlicht.

Im Beitragsteil und in Sonderbeilagen erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen des Wirtschafts- und Bankrechts sowie Rechtsprechungsübersichten. Rezensionen informieren über Neuerscheinungen im Bankrecht und Wirtschaftsrecht. 

Aktuell und ungekürzt

  • Rechtsprechung
    Veröffentlichung aller wichtigen Entscheidungen aus dem Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht

Praxisrelevant und fundiert

  • Beiträge
    Abhandlungen, Diskussionsbeiträge und Sichtweisen namhafter Autoren zu aktuellen Problemstellungen

Ausführlich und informativ

  • Rechtsprechungsübersichten

  • Dokumentationen

  • Rezensionen relevanter Literatur

  • Deutsche Rechtspolitik aktuell

  • Brüssel aktuell

Auch Online erhältlich

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Erscheinungsweise:
Die WM erscheint wöchentlich samstags.

Aktuelles Heft

Heft 37/2026

Beiträge

Freitag, Robert / Rösch, Kevin, Ende gut, alles gut im internationalen Insolvenzrecht der Gesellschafterdarlehen? – Anmerkungen zu EuGH v. 19.3.2026 – C-43/25 = WM 2026, 623, WM 2026, 1689-1698

Mit dem Urteil “SML Maschinengesellschaft“ stellt der EuGH klar, dass sich Gesellschafter der Anfechtung von Rückzahlungen auf Gesellschafterdarlehen gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO bei deutschem Insolvenzstatut nicht durch Rechtswahl entziehen können. Das überzeugt zwar im Ergebnis, nicht aber in der Begründung. So hat der EuGH leider versäumt, seine verfehlte Rechtsprechung zum Schutz des Gläubigers vor Insolvenzanfechtungen gem. Art. 16 EuInsVO zu revidieren. Mit der Einstufung der Insolvenzanfechtung gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO als bloße “Rangordnungsanfechtung“, die von Art. 16 EuInsVO nicht erfasst sei, verkennt der EuGH zudem den Charakter des Instituts. Geboten ist stattdessen eine Begrenzung des Art. 16 EuInsVO auf Konstellationen, in denen der von der Insolvenzanfechtung betroffene Gläubiger nicht wie in der Gesellschaftsinsolvenz von Vornherein mit der Geltung der lex fori concursus auch für die Anfechtung rechnen musste.

Langner, Olaf / Samhat, Abbas, Das Pflichtenprogramm für Bankschließfächer im Fall eines Einbruchsdiebstahls, WM 2026, 1698-1707

Einbruchsdiebstähle aus Bankschließfächern werfen die Frage auf, welches Sicherheitsniveau Kreditinstitute ihren Schließfachkunden schulden und wo die Grenze zwischen vertraglicher Schutzpflicht und unzulässiger Erfolgshaftung verläuft. Der Beitrag untersucht das Pflichtenprogramm von Bank und Kunde beim klassischen Bankschließfach unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des Hans. OLG Hamburg vom 27.5.2026 zum Einbruchsdiebstahl in Norderstedt. Der Beitrag wendet sich gegen eine aus dem Schadenseintritt abgeleitete Verschärfung der Sicherungspflichten und zeigt, dass ein klassisches Bankschließfach keine absolute Sicherheit und keine Vollversicherung vermittelt.

Rechtsprechung

Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht

OLG Frankfurt v. 27.5.2026 - 23 U 71/25, Nachweis einer zwischen den Parteien streitigen Autorisierung mehrerer letztlich nicht gewollter Zahlungsvorgänge im Rahmen des Online-Bankings bei durch den Zahlungsdienstleister protokollierten Freigaben im BestSign-Verfahren, WM 2026, 1707-1710

Bdb. OLG v. 27.5.2026 - 4 U 131/25, Mitverschulden der Bank bei Fehlen einer starken Kundenauthentifizierung beim Zugang zum Online-Banking, WM 2026, 1710-1713

LG Bochum v. 23.7.2026 - I-1 O 536/25, Keine Übertragung der Rechtsprechung des BGH zu Negativzinsen auf Körperschaften des öffentlichen Rechts, WM 2026, 1713-1716

Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung

BGH v. 16.7.2026 - IX ZR 71/25, Wirksamkeit der Inkassozession von Forderungen der Masse im Insolvenzplan an einen Sachwalter auch bei Unwirksamkeit von dessen Beauftragung wegen Verstoßes gegen berufsrechtliches Tätigkeitsverbot und Insolvenzzweckwidrigkeit, WM 2026, 1716-1718

Wettbewerbsrecht

BGH v. 24.2.2026 - KZR 51/22, Vorenthaltung von Kontaktdaten, Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen und unzulässige Platzierung durch Verlangen erhöhter Provisionen als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei Vermittlung von Hotelbuchungen über eine Buchungsplattform, WM 2026, 1718-1729

Sonstiges

BGH v. 13.7.2026 - VII ZB 24/24, Keine Einbeziehung der Einkünfte des nicht getrennt lebenden Ehegatten in die Prüfung nach § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO, ob der notwendige Unterhaltsbedarf des Schuldners bei der Ermittlung des ihm pfandfrei zu belassenden Betrags hierdurch ganz oder teilweise tatsächlich gedeckt ist, WM 2026, 1729-1732

Bücherschau

Markus J. Friedl/Mauricio Hartwig-Jacob/Roland Schmidtbleicher, Schuldverschreibungsgesetz (SchVG), WM 2026, 1732

Autoren und Redaktion

Redaktionsbeirat:

RA Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., Berlin (Vorsitzender); Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London), Eberhard Karls Universität Tübingen; Vizepräsident des BGH a.D. Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Karlsruhe; Prof. Dr. Rafael Harnos, Universität Passau; RAin Dr. Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; RA Dr. Heinrich Nemeczek, LL.M. (Harvard), General Counsel bei Scalable Capital, Berlin; PD Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford), Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe

Redaktion:

RA Dr. Andreas Lange (verantw. Redakteur), Tel.: 0160/98 77 68 90, E-Mail: a.lange@wmrecht.de
Richter am Bundesgerichtshof Dr. Ole Böger, Karlsruhe
Vors. Richter am Oberlandesgericht Jens Rathmann, Frankfurt/M.
RA Arne Wittig, Frankfurt/M. (sämtlich Anschrift des Verlags)

Lektorat: Sandra Emmerich, Tel. 0221-93738-535, E-Mail: s.emmerich@otto-schmidt.de; Sepideh Mokhtar-Harris, LL.M., Tel. 0221-93738-536, E-Mail: s.mokhtar-harris@otto-schmidt.de

Redaktionsmanagement: Sylvia Mahler, Tel. 0221-93738-534, E-Mail: s.mahler@otto-schmidt.de

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