WuW - WIRTSCHAFT und WETTBEWERB Zeitschrift & Digital (Bundle) Die Fachzeitschrift für Kartellrecht & Wettbewerbsrecht
Hochrangige Experten stellen die unterschiedlichen Sichtweisen von Gesetzgebung, Rechtsprechung, Politik und Unternehmenspraxis dar und liefern damit den notwendigen Überblick zum aktuellen Rechtsstand und dessen praktische Auswirkungen.
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Beratermodul WuW - WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
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Beschreibung
Wirtschaft braucht Wettbewerb. Wettbewerb braucht Aufsicht – Die führende Fachzeitschrift für Kartellrecht & Wettbewerbsrecht.
Mit WIRTSCHAFT und WETTBEWERB erkennen Sie entscheidende Entwicklungen und Zusammenhänge im deutschen und europäischen Kartellrecht sowie im Wettbewerbsrecht. WIRTSCHAFT und WETTBEWERB ist das führende deutsche Medium auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Kartellrechts, Wettbewerbsrecht, Fusionsrechts sowie der Wettbewerbspolitik.
Hochrangige Experten aus Gesetzgebung, Rechtsprechung, Politik und Unternehmerpraxis liefern wertvolle Einblicke und kommentieren aktuelle Entwicklungen im Kartellrecht und Wettbewerbsrecht. Mit prägnanten Analysen und verständlichen Erläuterungen bietet die Fachzeitschrift einen fundierten Überblick über den aktuellen Rechtsstand und dessen Auswirkungen auf die Praxis.
Top-Themen aus Kartellrecht und Wettbewerbsrecht – Immer auf dem neuesten Stand.
Mit WIRTSCHAFT und WETTBEWERB sind Sie umfassend informiert zu den top-aktuellen Themen:
Kartellrecht
Wettbewerbsrecht
Kartellverbot
Fusionskontrolle
Kartellschadensersatz
Marktbeherrschung
Missbrauchsaufsicht
Bußgeldverfahren
Durch den Abdruck und die Kommentierung wichtiger Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen erkennen Sie die entscheidenden Entwicklungen und Zusammenhänge im deutschen und europäischen Kartellrecht. Mit dem WuW-Entscheidungsteil erhalten Sie Monat für Monat die aktuellen und wichtigen Entscheidungen des EuGH, der EU-Kommission, des BGH, der Instanzgerichte und des Bundeskartellamtes. Durch die redaktionelle Aufbereitung der Entscheidungen wird das Erfassen der Kerninhalte wesentlich vereinfacht. Der Blick in andere europäische Kartellrechtsordnungen bietet Lösungsansätze für nationale Praxisfragen.
WIRTSCHAFT und WETTBEWERB richtet sich an Rechtsanwälte in Kanzleien, Firmen und in Wirtschafts- und Fachverbänden sowie an Behörden, Gerichte und Universitäten.
Erscheinungsweise:
1x monatlich
Aktuelles Heft
Heft 9/2026
Gastkommentar
Wagner-von Papp, Florian, Independence slaughtered, WUW 2026, 445-446
Abhandlungen
Kollmann, Emanuel / Podszun, Rupprecht, Marktübergreifende Betrachtungen in der Zusammenschlusskontrolle, WUW 2026, 447-453
Die Marktabgrenzung in der deutschen Fusionskontrolle folgt typischerweise einem engen Bedarfsmarktkonzept, das zur kleinteiligen Abgrenzung von Märkten führen kann. Der Vorteil dieser Erfassung ist, dass aus Verbraucherperspektive Auswahl vor Ort gesichert werden kann. Der Preis einer solch starken Differenzierung ist allerdings, dass marktübergreifende Effekte weniger gut sichtbar werden. Am Beispiel des in Deutschland stark konzentrierten Lebensmitteleinzelhandels lässt sich zeigen, dass dadurch die wettbewerbliche Lage nicht immer vollständig abgebildet wird. Bei der Feststellung vieler kleinteiliger Märkte sollten zwingend immer auch ergänzende marktübergreifende Betrachtungen angestellt werden.
Cross-market considerations in merger controlMarket definition in German merger control typically follows a narrow substitutability concept, which can lead to the definition of many markets in a highly fragmented sector. The advantage of this approach is that it helps to safeguard local consumer choice. The cost of such a high degree of differentiation, however, is that cross-market effects become less apparent. The example of the food retail sector in Germany, which is highly concentrated, demonstrates that this approach does not always provide a complete picture of the competitive landscape. When identifying many finely segmented markets, it is therefore necessary to supplement this analysis with cross-market considerations.
Zober, Marcel, Sachliche Rechtfertigung und Beweislastverteilung in § 19a Abs. 2 GWB, WUW 2026, 454-462
Mit der Einführung von § 19a GWB unternahm der deutsche Gesetzgeber den ersten Versuch, mit neuartigen kartellrechtlichen Instrumenten die bestehenden wettbewerblichen Probleme der Digitalwirtschaft zu adressieren. Zeitnah zog der Europäische Gesetzgeber mit dem DMA nach. Während letzterer einen (reinen) per se Ansatz verfolgt, ermöglicht § 19a GWB es den Adressaten ihr Verhalten im Einzelfall zu rechtfertigen, auch wenn sie hierfür die Beweislast tragen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der sachlichen Rechtfertigung in § 19a Abs. 2 GWB und der Beweislastumkehr in § 19a Abs. 2 Satz 3 GWB.
Objective justification and burden of proof in Sec. 19a(2) ARCSec. 19a(2) ARC allows undertakings with paramount significance for competition across markets to objectively justify their behaviour. However, they bear the burden of proof. This paper examines the limits of the burden of proof, given that undertakings cannot present evidence that is neither within their sphere of control nor publicly available. It argues that this constraint limits the burden of producing evidence but not the substantive burden of proof. Additionally, it identifies six possible grounds for justification: (1) efficiencies, (2) legitimate business interests, (3) the absence of harm to competition, (4) pro-competition defence, (5) the harmful effects of the potential remedy and (6) public interests.
Hegyesi, Zsolt, A German Model for Hungary?, WUW 2026, 463-466
The introduction of market investigation tools that allow competition authorities to remedy structural dysfunctions without establishing an individual infringement has become one of the defining developments in recent competition law. Germany introduced such an instrument in 2023 and deployed it for the first time in the fuel wholesale sector in 2025, with further legislative activity in 2026. In late 2025, Hungary introduced a new competition tool drawing explicitly on the German model. This article compares the two instruments, highlights their common conceptual foundations and identifies key structural differences, in particular Hungary’s restriction of the tool to the construction and mining sectors.
Ein deutsches Modell für Ungarn? Ungarns neues Wettbewerbsinstrument im internationalen Vergleich
Zu den prägenden Entwicklungen des jüngeren Wettbewerbsrechts zählen Instrumente, die es den Behörden ermöglichen, bei strukturellen Störungen einzugreifen, ohne dass hierfür ein konkreter Verstoß eines Unternehmens vorliegen muss. Deutschland führte ein solches Instrument im Jahr 2023 ein, setzte es 2025 erstmals im Kraftstoffgroßhandel ein und novellierte es 2026. Ende 2025 führte Ungarn ein neues Wettbewerbsinstrument ein, das sich ausdrücklich am deutschen Vorbild orientiert. Dieser Artikel vergleicht die beiden Instrumente, hebt ihre gemeinsamen konzeptionellen Grundlagen hervor und identifiziert wesentliche strukturelle Unterschiede, insbesondere die Beschränkung des ungarischen Instruments auf den Bau- und Bergbausektor.
Nachrichten
Zschocke, Christian / Masling, Michael, Developments in National Competition Laws (April 1, 2026 – June 30, 2026), WUW 2026, 467-471
Entscheidungsanmerkungen
Horn, Stefan, Kartellrechtliche Grenzen für Spielervermittlerreglements, WUW 2026, 472-473
Der EuGH hat im Juli 2026 in gleich zwei Vorabentscheidungsverfahren Fragen zur kartellrechtlichen Bewertung von Spielervermittlerreglements beantwortet. Darüber hinaus enthalten die beiden Entscheidungen eine Konkretisierung der bisherigen EuGH-Rechtsprechung zum “Sportkartellrecht“ und damit auch eine allgemeine Gebrauchsanweisung für die kartellrechtlichen Grenzen sportverbandlicher Regelsetzung.
Kühling, Jürgen, Kartellrechtswidrigkeit des FFF-Vorhabens zur Umgestaltung des Presse-Grossos (?), WUW 2026, 474
Die Verlagsallianz “Fit for Future“ (FFF) hat auf der Basis eines Duldungsschreibens des Bundeskartellamts einen grundlegenden Umbau des Presse-Grossos mit einem Teil der Grossisten gestartet. Dagegen wehren sich die nicht beteiligten Grossisten vor verschiedenen Gerichten und beklagen einen Kartellrechtsverstoß – mit widerstreitenden Gerichtsentscheidungen.
Entscheidungen
EuGH v. 9.7.2026 - C-428/23, Sportverbandsregeln: Anwendung des Meca-Medina-Tests auf verbandsfremde Unternehmen, WUW 2026, 475-480
EuGH v. 16.7.2026 - C-209/23, FIFA-Spielervermittlerreglement: Kartellrechtliche Grenzen verbandlicher Regulierung, WUW 2026, 480-487
BGH v. 28.7.2026 - KZR 11/24, Rundholzvermarktung: Kartellbetroffenheit und Verjährung von Schadensersatzansprüchen, WUW 2026, 487-491
OLG Frankfurt/M. v. 6.3.2026 - 32 Sch 3/25, Ordre public: Teilschiedsspruch mit überschießendem Wettbewerbsverbot, WUW 2026, 491-496
OLG Hamburg v. 5.6.2026 - 15 W 13/26 Kart, Instagram-Accountsperre: Gerichtsstandsklausel bei gewerblicher Plattformnutzung, WUW 2026, 496-498
LG Bonn v. 28.1.2026 - 62 Qs 86/24, Durchsuchungen: Anforderungen an Anfangsverdacht und Sicherstellung, WUW 2026, 498-501
LG Dortmund v. 4.8.2026 - 8 O 23/25 (Kart), Kartellrechtliche Sammelklagen: Justiziabilität umfangreicher Anspruchsbündelungen, WUW 2026, 501-502
LG Leipzig v. 30.6.2026 - EV 05 O 605/26, Leipzig: Einstweilige Weiterbelieferung bei kartellrechtswidriger Neuordnung des Pressevertriebs, WUW 2026, 502-505
LG München I v. 20.5.2026 - 37 O 2316/26, München: Kartellrechtliche Privilegierung der Neuordnung des Presse-Grosso-Systems, WUW 2026, 505-509
Neues vom Bundeskartellamt, WUW 2026, 510-511
Interview
Pomana, Andrea, Fünf Fragen an Andrea Pomana, WUW 2026, 512
Autoren und Redaktion
Herausgeber; Prof. Dr. Podszun, Rupprecht; Mundt, Andreas; Vors. RiBGH Dr. Stefanie Roloff, Wolfgang; Prof. Dr. Zimmer, Daniel; RA Prof. Dr. Seeliger, Daniela; Prof. Dr. Haucap, Justus; Prof. Dr. Pohlmann, Petra; Prof. Dr. Wagner-von Papp, Florian
Ruth Smith (verantw. Redakteurin), Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Niederlassung Düsseldorf, Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210911-53, 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-906 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: r.smith@fachmedien.de
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