WuW - WIRTSCHAFT und WETTBEWERB Zeitschrift & Digital (Bundle) Die Fachzeitschrift für Kartellrecht & Wettbewerbsrecht

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Hochrangige Experten stellen die unterschiedlichen Sichtweisen von Gesetzgebung, Rechtsprechung, Politik und Unternehmenspraxis dar und liefern damit den notwendigen Überblick zum aktuellen Rechtsstand und dessen praktische Auswirkungen.

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Beratermodul WuW - WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Beratermodul Kartellrecht

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juris Kartellrecht

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ISSN 0043-6151

Jahresbezugspreis 2026: 531 € (inkl. MwSt.)
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12 Print-Ausgaben im Jahr, Zugang zum Beratermodul WuW - WIRTSCHAFT und WETTBEWERB und zur Otto Schmidt Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Wirtschaft braucht Wettbewerb. Wettbewerb braucht Aufsicht – Die führende Fachzeitschrift für Kartellrecht & Wettbewerbsrecht.

Mit WIRTSCHAFT und WETTBEWERB erkennen Sie entscheidende Entwicklungen und Zusammenhänge im deutschen und europäischen Kartellrecht sowie im Wettbewerbsrecht. WIRTSCHAFT und WETTBEWERB ist das führende deutsche Medium auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Kartellrechts, Wettbewerbsrecht, Fusionsrechts sowie der Wettbewerbspolitik.

Hochrangige Experten aus Gesetzgebung, Rechtsprechung, Politik und Unternehmerpraxis liefern wertvolle Einblicke und kommentieren aktuelle Entwicklungen im Kartellrecht und Wettbewerbsrecht. Mit prägnanten Analysen und verständlichen Erläuterungen bietet die Fachzeitschrift einen fundierten Überblick über den aktuellen Rechtsstand und dessen Auswirkungen auf die Praxis.

Top-Themen aus Kartellrecht und Wettbewerbsrecht – Immer auf dem neuesten Stand.

Mit WIRTSCHAFT und WETTBEWERB sind Sie umfassend informiert zu den top-aktuellen Themen:

  • Kartellrecht

  • Wettbewerbsrecht

  • Kartellverbot

  • Fusionskontrolle

  • Kartellschadensersatz

  • Marktbeherrschung

  • Missbrauchsaufsicht

  • Bußgeldverfahren

Durch den Abdruck und die Kommentierung wichtiger Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen erkennen Sie die entscheidenden Entwicklungen und Zusammenhänge im deutschen und europäischen Kartellrecht. Mit dem WuW-Entscheidungsteil erhalten Sie Monat für Monat die aktuellen und wichtigen Entscheidungen des EuGH, der EU-Kommission, des BGH, der Instanzgerichte und des Bundeskartellamtes. Durch die redaktionelle Aufbereitung der Entscheidungen wird das Erfassen der Kerninhalte wesentlich vereinfacht. Der Blick in andere europäische Kartellrechtsordnungen bietet Lösungsansätze für nationale Praxisfragen.

WIRTSCHAFT und WETTBEWERB richtet sich an Rechtsanwälte in Kanzleien, Firmen und in Wirtschafts- und Fachverbänden sowie an Behörden, Gerichte und Universitäten.

www.wuw-online.de

Erscheinungsweise:
1x monatlich

Aktuelles Heft

Heft 3/2026

Mundt, Andreas, Kartellrecht in Zeiten maximalen Wandels, WUW 2026, 121-122

Franck, Jens-Uwe, Von der Kunst, ministerial-höflich zu berichten, zu ermahnen und zu zweifeln, WUW 2026, 123-124

Abhandlung

Gollasch, Simon / Schmauder, Simon, Erweiterte Zusammenschlusskontrolle abseits bekannter Umsatzschwellen – Die Anordnung von Anmeldepflichten im Anschluss an eine Sektoruntersuchung nach § 32f Abs. 2 GWB, WUW 2026, 125-133

Die Möglichkeit der Anordnung von fusionskontrollrechtlichen Anmeldepflichten unterhalb der regulären Schwellenwerte führte im früheren § 39a GWB a.F. ein Schattendasein ohne einen einzigen Anwendungsfall. Die erstmalige Anwendung der nun in § 32f Abs. 2 GWB geregelten Befugnis durch das Bundeskartellamt im Fall “Rethmann“ vergangenen November bringt das Instrument endgültig aufs kartellrechtliche Tapet. Der Beitrag erläutert Struktur und Eingriffsvoraussetzungen der Norm und beschäftigt sich mit ihren praktischen Konsequenzen.
First-time application of Section 32f(2) ARCWith the first-time application of Section 32f(2) ARC in the ‘Rethmann’ case, the FCO is bringing the instrument to the forefront of antitrust law. This raises a number of questions, particularly regarding the relationship between Section 32f(2) ARC and the general merger control provisions as well as its ‘predecessor provision’ in Section 39a ARC. It can be assumed that a considerable number of these questions will be clarified in connection with the first application of the provision. For the future, Section 32f (2) ARC offers a flexible instrument for capturing regional mergers that would otherwise fall under the ‘radar’ of merger control law. However, the instrument is significantly limited by the requirement of a sector inquiry, both in terms of scope and of the resources of the FCO.

Kleczka, Mitja, Wettbewerbliche Implikationen vertikaler Integration im Getränkeeinzelhandel: Mehr als Marktanteile, WUW 2026, 134-143

Vertikale Integration birgt Effizienzpotentiale, zugleich aber auch wettbewerbliche Risiken. Dieser Beitrag zeigt, dass horizontale Zusammenschlüsse und Kooperationen ohne Berücksichtigung ausgeprägter vertikaler Integration nicht sachgerecht bewertet werden können. Konkretes Fallbeispiel ist die beim Bundeskartellamt angemeldete Einkaufskooperation zwischen EDEKA und Getränke Hoffmann, welche über ihre Verbundunternehmen entlang der gesamten Lieferkette vertikal integriert sind. Erstens wird die horizontale Marktposition der Parteien erheblich gestärkt. Zweitens entstehen durch ihre vertikale Integration zusätzliche Effekte auf sämtlichen Ebenen der Lieferkette, die Marktabschottungen und -bereinigungen begünstigen und die Marktpositionen über den reinen Marktanteilszuwachs hinaus verbessern.
Competition implications of vertical integration in the retail sale of beverages: More than market sharesVertical integration may enable efficiency gains, but also entail competitive risks along the supply chain. This paper shows that horizontal mergers and cooperation agreements cannot be adequately assessed without considering the effects of extensive vertical integration. Specifically, we examine the purchasing cooperation between EDEKA and Getränke Hoffmann, notified to the German Federal Cartel Office. Both parties are vertically integrated across the entire supply chain. First, the cooperation significantly strengthens the parties’ horizontal market position. Secondly, their vertical integration leads to additional effects on all levels of the supply chain, increasing market foreclosure and consolidation risks and further enhancing their market positions beyond mere market share growth.

Zschocke, Christian / Masling, Michael, Developments in National Competition Laws (October 1, 2025 – December 31, 2025), WUW 2026, 144-148

Entscheidungsanmerkung

Schwemer, Sebastian Felix, Angemessene Lizenzgebühren und die ökonomische Realität: Belegungsrate als Maßstab, WUW 2026, 149

Mit seinem Urteil in der Rs. C-161/24 (OSA II) präzisiert der EuGH die Grenzen der Tarifgestaltung für Verwertungsgesellschaften nach Art. 102 Abs. 2 Buchst. a AEUV. Danach kann die Forderung pauschaler Lizenzgebühren missbräuchlich sein, wenn sie Zimmerbelegungsraten – und damit die ökonomische Realität der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke – unberücksichtigt lässt, obwohl deren Berücksichtigung technisch und wirtschaftlich zumutbar wäre. Auch wenn es bei OSA II erneut um das Gastgewerbe geht (vgl. Rs. C-351/12), sendet das Urteil Signale, die über das unbelegte Hotelzimmer hinausgehen.

Pless, Viola / Mackenrodt, Mark-Oliver, Marktmachtmissbrauch auf den Ad Tech-Märkten, WUW 2026, 150

Die EU-Kommission hat festgestellt, dass Google über verschiedene Dienste im Bereich der Online-Werbetechnologie den Tatbestand des Marktmachtmissbrauchs nach Art. 102 AEUV erfüllt. Neben einem Bußgeld i.H.v. 2,95 Mrd. € wurde Google aufgegeben, Abhilfemaßnahmen vorzuschlagen.

EuGH v. 18.12.2025 - C-161/24, Unangemessene urheberrechtliche Lizenzgebühren: Preisüberhöhung durch Verwertungsgesellschaft, WUW 2026, 151-154

EuGH v. 15.1.2026 - C-588/24, Kartonkartell: Zur Verlängerung kartellbehördlicher Ermittlungsfristen im Unionsrecht, WUW 2026, 155-159

EuG v. 21.1.2026 - T-93/24, Kartellbeteiligung: Unschuldsvermutung bei vorangegangenem Settlement-Verfahren, WUW 2026, 160-161

EU-Kommission v. 5.9.2025 - AT.40670, Google-Dominanz bei Werbung: Kommission entscheidet zum AdTech-Stack, WUW 2026, 161-163

EU-Kommission v. 8.9.2025 - AT.40966, Geldbuße: Unvollständige Beantwortung eines kartellbehördlichen Auskunftsverlangens, WUW 2026, 163-164

OLG Düsseldorf v. 5.3.2025 - 6 Kart 2/21 (OWi), Informationsaustausch in Branchentreffen: Zur Bußgeldhaftung von Leitungspersonen, WUW 2026, 164-170

OLG Nürnberg v. 23.12.2025 - 3 U 667/25 Kart, Auskunftsanspruch für Schadensersatz: Umdeutung einer unzulässigen Stufenklage in Klagehäufung, WUW 2026, 170-174

LG Frankfurt/M. v. 10.9.2025 - 2-06 O 271/25, KI-Übersicht in Suchmaschinen: Keine unbillige Behinderung trotz Zero-Click-Effekt, WUW 2026, 174-178

Entscheidung

Neues von der Europäischen Kommission, WUW 2026, 178-179

Presse-Grosso: BKartA billigt Pläne der FFF-Gruppe, WUW 2026, 179

Fox, Eleanor M., Fünf Fragen an Eleanor Fox, WUW 2026, 180

Autoren und Redaktion

Herausgeber; Prof. Dr. Podszun, Rupprecht; Mundt, Andreas; Vors. RiBGH a.D. Prof. Dr. Kirchhoff, Wolfgang; Prof. Dr. Zimmer, Daniel; RA Prof. Dr. Seeliger, Daniela; Prof. Dr. Haucap, Justus; Prof. Dr. Pohlmann, Petra; Prof. Dr. Wagner-von Papp, Florian

Ruth Smith (verantw. Redakteurin), Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Niederlassung Düsseldorf, Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210911-53, 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-906 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: r.smith@fachmedien.de

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