WuW - WIRTSCHAFT und WETTBEWERB Zeitschrift & Digital (Bundle) Die Fachzeitschrift für Kartellrecht & Wettbewerbsrecht

WuW - WIRTSCHAFT und WETTBEWERB Zeitschrift & Digital (Bundle)

Hochrangige Experten stellen die unterschiedlichen Sichtweisen von Gesetzgebung, Rechtsprechung, Politik und Unternehmenspraxis dar und liefern damit den notwendigen Überblick zum aktuellen Rechtsstand und dessen praktische Auswirkungen.

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Beratermodul WuW - WIRTSCHAFT und WETTBEWERB
Beratermodul Kartellrecht

WuW bei juris:
juris Kartellrecht

ISSN 0043-6151

Jahresbezugspreis 2026: 531 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 24 € (inkl. MwSt.), Ausland: 47,70 €

12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul WuW - WIRTSCHAFT und WETTBEWERB. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Wirtschaft braucht Wettbewerb. Wettbewerb braucht Aufsicht – Die führende Fachzeitschrift für Kartellrecht & Wettbewerbsrecht.

Mit WIRTSCHAFT und WETTBEWERB erkennen Sie entscheidende Entwicklungen und Zusammenhänge im deutschen und europäischen Kartellrecht sowie im Wettbewerbsrecht. WIRTSCHAFT und WETTBEWERB ist das führende deutsche Medium auf dem Gebiet des deutschen und europäischen Kartellrechts, Wettbewerbsrecht, Fusionsrechts sowie der Wettbewerbspolitik.

Hochrangige Experten aus Gesetzgebung, Rechtsprechung, Politik und Unternehmerpraxis liefern wertvolle Einblicke und kommentieren aktuelle Entwicklungen im Kartellrecht und Wettbewerbsrecht. Mit prägnanten Analysen und verständlichen Erläuterungen bietet die Fachzeitschrift einen fundierten Überblick über den aktuellen Rechtsstand und dessen Auswirkungen auf die Praxis.

Top-Themen aus Kartellrecht und Wettbewerbsrecht – Immer auf dem neuesten Stand.

Mit WIRTSCHAFT und WETTBEWERB sind Sie umfassend informiert zu den top-aktuellen Themen:

  • Kartellrecht

  • Wettbewerbsrecht

  • Kartellverbot

  • Fusionskontrolle

  • Kartellschadensersatz

  • Marktbeherrschung

  • Missbrauchsaufsicht

  • Bußgeldverfahren

Durch den Abdruck und die Kommentierung wichtiger Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen erkennen Sie die entscheidenden Entwicklungen und Zusammenhänge im deutschen und europäischen Kartellrecht. Mit dem WuW-Entscheidungsteil erhalten Sie Monat für Monat die aktuellen und wichtigen Entscheidungen des EuGH, der EU-Kommission, des BGH, der Instanzgerichte und des Bundeskartellamtes. Durch die redaktionelle Aufbereitung der Entscheidungen wird das Erfassen der Kerninhalte wesentlich vereinfacht. Der Blick in andere europäische Kartellrechtsordnungen bietet Lösungsansätze für nationale Praxisfragen.

WIRTSCHAFT und WETTBEWERB richtet sich an Rechtsanwälte in Kanzleien, Firmen und in Wirtschafts- und Fachverbänden sowie an Behörden, Gerichte und Universitäten.

www.wuw-online.de

Erscheinungsweise:
1x monatlich

Aktuelles Heft

Heft 1/2026

Martyniszyn, Marek, From the Limited to the Expansive State: Germany and Europe at a Crossroads, WUW 2026, 1-2Bernatt, Maciej, Pro-Democratic Role of Competition Law, WUW 2026, 3-4

Abhandlung

Huber, Peter M., Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auferlegung einer Zusammenschlusskontrolle nach Sektoruntersuchung (§ 32f Abs. 2 GWB) – Teil 2, WUW 2026, 5-16

Die mit der Zusammenschlusskontrolle nach Sektoruntersuchung gemäß §§ 32e und 32f GWB verbundenen erheblichen Eingriffe in das Recht der betroffenen Unternehmen auf Chancengleichheit im Wettbewerb (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) bedingen, dass die in Rede stehenden Vorschriften den aus dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Bestimmtheitsanforderungen ebenso genügen wie dem Allgemeinheitsgebot aus Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG. Der Verstoß gegen diese Anforderungen führt grundsätzlich zur Nichtigkeit der betreffenden Normen soweit nicht eine verfassungskonforme – restriktive – Auslegung in Betracht kommt. Beim Vollzug der §§ 32e, 32f Abs. 2 GWB sind die Kartellbehörden zudem an Art. 3 Abs. 1 GG gebunden, so dass das Herausgreifen eines einzelnen Unternehmens unangemessen sein kann.
Equal opportunities in competition and the interpretation of Section 32f Para 2 German Competition Act (GWB)Merger control following sector inquiries (Sections 32e, 32f GWB) entails significant infringements of the affected companies’ right to equal opportunities in competition (Article 12 and Article 3 GG). Against this background Sections 32e, 32f Para 2 GWB must therefore be concretized by the legislator in sufficient detail which has not happened. Besides the question whether the history of these prescriptions gives also rise to the concerns with regard to the principle of generality a violation of constitutional standards renders a provision invalid. Even if a provision does not violate the constitution it must be interpreted in conformity with its standards. Finally, in enforcing Sections 32e, 32f Para 2 GWB, the Federal Cartel Office is bound by Article 3 GG, so that singling out an individual company may be inappropriate.

Karaorman, Semih / Paha, Johannes, Effizienz versus Ausbeutung: Preisdiskriminierung in Kartellrecht und Ökonomie, WUW 2026, 17-23

Mit der Aufhebung des deutschen Rabattgesetzes im Jahr 2001 wurde Unternehmen weitreichende Freiheit eingeräumt, unterschiedliche Preise für identische Waren oder Dienstleistungen gegenüber verschiedenen Abnehmern zu verlangen. Diese unternehmerische Freiheit erfährt allerdings dort Grenzen, wo irreführende Praktiken gegen das UWG verstoßen oder eine Behinderung von Wettbewerbern i.S.d. GWB droht. Vor dem Hintergrund der rasanten digitalen Entwicklung in den letzten 25 Jahren, insbesondere im Bereich des Onlinehandels, und der damit verbundenen technischen Möglichkeiten zur datenbasierten Preisdiskriminierung, beleuchtet der Beitrag diese Praktiken, die perspektivisch einen Ausbeutungsmissbrauch darstellen könnten, aus ökonomischer Warte. Die Analyse kommt zum Schluss, dass preisdiskriminierende Geschäftsmodelle weiterhin sorgfältig beobachtet werden sollten.
From Efficiency to Exploitative Abuses: Price Discrimination in Competition Law and EconomicsWith the repeal of Germany’s Discount Act in 2001, companies gained broad freedom to charge different prices for identical goods or services. This freedom is limited where pricing practices are misleading under the Act Against Unfair Competition or likely to produce anti-competitive effects under the Act Against Restraints of Competition (GWB). In light of rapid digital developments over the past 25 years, particularly in e-commerce, and the resulting data-driven pricing technologies, this article examines price discrimination and its potential for exploitative abuses from an economic perspective and concludes that such business models should continue to be closely monitored.

Petrasincu, Alex, A tale of two cities – OLG Stuttgart und LG München I zur Schadensbestimmung in Kartellschadensersatzverfahren, WUW 2026, 24-25

In der Kolumne “Private Kartellrechtsdurchsetzung“ werden in regelmäßigem Turnus Themen aus dem Bereich der Durchsetzung des Kartellrechts mit Mitteln des Privatrechts von Mitgliedern des Competition Litigation Forum e.V. erörtert. In dieser Kolumne geht es um eine der großen verbliebenen Fragen im Kartellschadensersatzrecht: Wie haben Gerichte bei der Bestimmung kartellbedingter Schäden vorzugehen? Im November 2025 gab es hierzu einige interessante Entwicklungen.

Entscheidungsanmerkung

Flottmann, Jana, Earnings Calls unter (KI-)Kontrolle: Neuer Ausgangspunkt für Dawn Raids der Kommission, WUW 2026, 26

Öffentliche Äußerungen von Unternehmen in Earnings Calls bergen kartellrechtliche Risiken: Bei solchen Präsentationen von Quartals- oder Jahresergebnissen und der anschließenden Diskussion mit Analysten, Investoren und Journalisten können bestimmte Aussagen als Signale für eine wettbewerbswidrige Koordinierung gewertet werden.

Kersting, Christian, Idealo gegen Google: Marktmachtmissbrauch und Schadenshöhe, WUW 2026, 27

Bereits im Juni 2017 hatte die Kommission festgestellt, dass Google seine marktbeherrschende Stellung seit 2008 dadurch missbraucht, dass es den eigenen Preisvergleichsdienst gegenüber konkurrierenden Vergleichsdiensten bevorzugt (Fall AT.39740 = WUW1260025 – Google Shopping). Dies wurde durch den EuGH 2024 bestätigt (Rs. C-48/22 P = WUW1466242 – Google Shopping). Den hierauf gestützten Schadensersatzklagen von Idealo und Producto hat das LG Berlin II in zwei Urteilen in dreistelliger Millionenhöhe teilweise stattgegeben (Urt. v. 13.11.2025, 16 O 195/19 – Idealo und Urt. v. 13.11.2025, 16 O 275/24 – Producto).

Bangard, Annette, Fusionskontrolle für Krankenhäuser: Zum beabsichtigten neuen § 186a GWB, WUW 2026, 28-29

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Krankenhausreform vorgelegt. Nach dem Entwurf soll auch das Verfahren zur Prüfung von Zusammenschlüssen im Krankenhausbereich noch einmal reformiert werden. Ein neuer § 186a GWB soll den bisherigen § 187 Abs. 10 GWB ersetzen.

EuG v. 9.7.2025 - T-188/24, Signalling: Kartellrechtliche Risiken öffentlicher Kapitalmarktkommunikation, WUW 2026, 30-36

OLG Düsseldorf v. 5.3.2025 - Verg 33/24, Gemeinschaftsunternehmen im Vergabeverfahren: Kein Ausschlussgrund, WUW 2026, 36-37

OLG Düsseldorf v. 29.5.2025 - 3 Kart 481/23, Informationshandeln der Behörde: Identifizierende Pressemitteilung der BNetzA, WUW 2026, 37

OLG Stuttgart v. 20.11.2025 - 2 U 263/21, Schätzkorridor von 5-25%: Stuttgarter Ansatz zur Ermittlung des Preisüberhöhungsschadens, WUW 2026, 38-45

LG Berlin II v. 13.11.2025 - 16 O 195/19 Kart (2), Selbstbevorzugung von Google Shopping: Schadensersatz wegen Marktmachtmissbrauch, WUW 2026, 45-52

LAG Köln v. 17.7.2025 - 6 SLa 484/24, Wettbewerbsverbot: Notwendige Karenzentschädigung bei Mandantenschutzklausel, WUW 2026, 52-53

Neues von der Europäischen Kommission, WUW 2026, 54-55

GWB-Änderung: Fusionskontrollrechtliche Bereichsausnahme für Krankenhäuser, WUW 2026, 55-57

Neues aus dem Bundeskartellamt, WUW 2026, 57-59

Oldehaver, Gunnar, Fünf Fragen an Gunnar Oldehaver, WUW 2026, 60

Autoren und Redaktion

Herausgeber; Prof. Dr. Podszun, Rupprecht; Mundt, Andreas; Vors. RiBGH a.D. Prof. Dr. Kirchhoff, Wolfgang; Prof. Dr. Zimmer, Daniel; RA Prof. Dr. Seeliger, Daniela; Prof. Dr. Haucap, Justus; Prof. Dr. Pohlmann, Petra; Prof. Dr. Wagner-von Papp, Florian

Ruth Smith (verantw. Redakteurin), Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG, Niederlassung Düsseldorf, Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210911-53, 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-906 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: r.smith@fachmedien.de

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