ZAU Zeitschrift & Digital (Bundle) Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen

ZAU Zeitschrift & Digital (Bundle)

Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen wichtiges Know-how speziell für die arbeitsrechtliche Praxis, speziell im Unternehmen.

Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Aktionsmodul Arbeitsrecht
Beratermodul ZAU

  • Fundierte Beiträge zu individuellem & kollektivem Arbeitsrecht sowie Personal-Praxis
  • Praxisorientierte Empfehlungen für Ihre tägliche Beratung im Unternehmen
  • Aktuelle Gesetzes- und Gerichtsentscheidungen kompakt aufbereitet
  • Inklusive ZAU Online-Archiv
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2750-9702

Jahresbezugspreis 2026: 301 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 24 € (inkl. MwSt), Ausland: 43,60 €

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen und zur Otto Schmidt Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen und meinungsstarken Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesvorhaben und Rechtsprechung wichtiges Know-how für die arbeitsrechtliche Praxis. Der Praxisbezug und -nutzen steht dabei stetig im Vordergrund. In den sechs Rubriken (Magazin, Im Fokus, Arbeitsrecht im Unternehmen, Personal & Digital, Fachbeiträge und Rechtsprechung Kompakt) erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends – von der schnellen und übersichtlichen Information bis hin zu fundiert recherchierten Fachaufsätzen. Profitieren Sie von der Arbeit einer erfahrenen und innovativen Redaktion, die aus der Informationsflut sorgfältig auswählt, worauf es ankommt.

In den sechs Rubriken erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends:

  • Mit dem Magazin vorne sind Sie kompakt und aktuell auf dem Laufenden und erfahren was im kommenden Monat ansteht.

  • In der Rubrik Im Fokus widmen wir uns einem aktuellen Fokus-Thema und beleuchten unterschiedliche Aspekte aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

  • In Arbeitsrecht im Unternehmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) das Wichtigste aus der arbeitsrechtlichen Community und aktuelle Brennpunkte dort beleuchten.

  • Personal & Digital hat das Ziel, Sie zu den unterschiedlichsten Themen wie z.B. Rechtsanwaltsrecht, Digitalisierung (inkl. KI), HR (inkl. Entgeltabrechnung) oder New Work – kompakt und übersichtlich zu informieren.

  • In Fachbeiträge erhalten Sie fundiert recherchierte und zitierbare Fachaufsätze in der gewohnten "DER BETRIEB"-Qualität.

  • Rechtsprechung Kompakt informiert Sie jeweils auf einer Seite über wichtige Entscheidungen zum Focus-Thema in Kommentarform und immer mit Praxishinweisen.

 Die Themen

Die ZAU Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert Ihnen das entscheidende Know-how zu den Themen:

  • Arbeitsverträge und Vertragsgestaltung

  • Arbeitszeit und Urlaubsrecht

  • Kündigungsrecht und betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Vergütungsrecht

  • Betriebsverfassungsrecht und Betriebsratsarbeit

  • Fremdpersonaleinsatz und neue Arbeitsformen

  • Tarifvertragsrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Betriebliche Altersversorgung

 Die ZAU richtet sich an Arbeitsrechtler in Unternehmen und deren Berater. Das reicht von der Personalabteilung über Betriebsräte bis hin zu jedweden Personalverantwortlichen. Weitere Informationen und täglich aktuelle News erhalten Sie auf der Webseite www.zau-zeitschrift.de.

Erscheinungsweise:
10 Ausgaben/Jahr

Aktuelles Heft

Heft 8/2026

Magazin

Bücker, Anna Viola, Here Comes the Sun, ZAU 2026, 425

Fricke, Silvio, (Z)Ausblick – Das sollten Sie wissen, ZAU 2026, 428-429

Mit der Einführung der Teilarbeitsunfähigkeit verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, Beschäftigten eine frühere und flexiblere Rückkehr an den Arbeitsplatz zu ermöglichen. Welche neuen Pflichten, Entscheidungsprozesse und Rechtsunsicherheiten bringt die Neuregelung mit sich und rechtfertigt der angestrebte Nutzen den erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand?

Neue Spielregeln für Matrixmanager und Effekte für die Praxis, ZAU 2026, 430

Die jüngste Rechtsprechung des BAG zur Eingliederung von Matrixmanagern beeinflusst unter anderem Restrukturierungen und betriebsbedingte Kündigungen.

Folgen des Widerspruchs bei vollständiger Geschäftsveräußerung, ZAU 2026, 431

Bei Veräußerung des ganzen Geschäftsbetriebs entfällt die Beschäftigungsmöglichkeit beim alten Arbeitgeber. Was bedeutet das für den Umgang mit widersprechenden Arbeitnehmern?

Im Fokus

Dachner, Anja, Betriebsänderungen neu denken, ZAU 2026, 435-437

Restrukturierungen werden häufig noch als reine Abbauprozesse verstanden. Tatsächlich entscheidet heute die Fähigkeit, Beschäftigung zu sichern, Alternativen zu entwickeln und Sozialpartner frühzeitig einzubinden, über den Erfolg einer Betriebsänderung.

Seidler, Christoph / Buruncayir, Asil, Kein Kurswechsel bei Massenentlassungen, ZAU 2026, 438-439

Fehler im Massenentlassungsverfahren führen auch künftig zur Unwirksamkeit der später ausgesprochenen Kündigungen. Doch eine neue Entscheidung des 6. BAG-Senats deutet auf eine gewisse Fehlertoleranz in der Rechtsprechung hin.

Bissels, Alexander / Steeger, Stefan, Zur Berechnung von Einsatzzeiten eines Zeitarbeitnehmers beim Betriebsübergang auf Entleiherseite, ZAU 2026, 440-442

Der Generalanwalt schlägt in der Rs. C-136/25 vor, Veräußerer und Erwerber eines entleihenden Betriebs für die Bestimmung der Einsatzzeiten eines Zeitarbeitnehmers stets als dasselbe “entleihende Unternehmen“ zu behandeln. Die Schlussanträge lösen sich vom rechtsträgerbezogenen Entleiherbegriff des AÜG und der Zeitarbeitsrichtlinie, obwohl § 613a BGB weder das Arbeitsverhältnis des Zeitarbeitnehmers zum Verleiher noch das Einsatzverhältnis zum Entleiher auf den Erwerber überleitet.

Morgenroth, Sascha / Heinrichs, Eva, KI und Personalabbau, ZAU 2026, 443-446

KI-getriebene Restrukturierungen werfen neue Fragen für das Arbeitsrecht auf. Im Mittelpunkt steht dabei weniger die Entscheidung zum KI-Einsatz als die arbeitsrechtliche Bewertung seiner Auswirkungen auf Beschäftigungsbedarf, Qualifizierung und Personalabbau.

Scharff, Bettina / Schulz, Uwe, Restrukturierung in Matrixstrukturen, ZAU 2026, 447-450

Zwei höchst praxisrelevante Entscheidungen des BAG aus 2025 haben die mehrfache Betriebszugehörigkeit von Führungskräften in Matrixstrukturen auch dann anerkannt, wenn die betreffende Person nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Betriebsinhaber steht. Hieraus und aus Matrixstrukturen im Allgemeinen resultieren Herausforderungen für Restrukturierungsprojekte.

Müller, Sabine / Leubner, Franziska, Kurzarbeit und Personalabbau, ZAU 2026, 451-453

Die anhaltende Wirtschaftsschwäche zwingt viele Unternehmen zu Reaktionen. Während einige versuchen, kurzfristige Beschäftigungsrückgänge mit Kurzarbeit aufzufangen, nehmen andere langfristige strukturelle Anpassungen vor. Doch ist auch beides nebeneinander oder nacheinander möglich?

Santon, Tomislav / Vollstädt, Oliver, Betriebsänderung durch Einführung neuer IT-Systeme, ZAU 2026, 454-457

Digitalisierung ist wirtschaftliche Notwendigkeit und nimmt immer größeren Umfang ein. Abhängig von den betrieblichen Auswirkungen kann ein IT-Projekt zum Restrukturierungsfall werden und komplexe Handlungspflichten auslösen.

Arbeitsrecht im Unternehmen

Zumkeller, Alexander R., “So wird was draus“, ZAU 2026, 458-460

Die Praktiker haben einiges zu diesem Thema zu sagen! Hört die Bundesregierung endlich auf die wichtigsten Stakeholder?

Burholt, Christian / Jaeger, Lara, Kartellrecht im HR-Bereich, ZAU 2026, 461-463

Während arbeitsmarktbezogene Kartellverfahren lange vor allem aus den USA bekannt waren, ist das Thema inzwischen auch bei europäischen Wettbewerbsbehörden angekommen. Die Bußgeldentscheidung der Europäischen Kommission in Sachen Delivery Hero/Glovo aus dem vergangenen Jahr hat dieser Entwicklung zusätzliche Dynamik verliehen.

Löw, Hans-Peter / Lange, Jule, Entgeltgestaltung und Entgelttransparenz, ZAU 2026, 464-466

Die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist abgelaufen, ohne dass ein nationales Umsetzungsgesetz erlassen wurde – dennoch besteht bereits jetzt erheblicher Handlungsbedarf für Arbeitgeber.

Personal & Digital

Wloch, Yannek, Die Rechtsabteilung im KI-Zeitalter, ZAU 2026, 467-469

Recherche, Dokumentenanalyse, Vertragsprüfung und Entwurfsarbeit – KI verändert juristische Arbeit tiefgreifend. Die entscheidende Frage lautet jetzt: Wie verändern sich juristische Organisationen, wenn KI ein natürlicher Teil ihrer Leistungserbringung wird?

Patzal, Carsten, Kann die KI bei der tariflichen Eingruppierung unterstützen?, ZAU 2026, 470-472

Rechtliche Herausforderungen für die Umsetzung einer KI-Unterstützung

Fricke, Bernd / Wittenbrink-Daut, Sabine, Wenn es die Führungsebene trifft – Trennungsprozesse im KI-Zeitalter, ZAU 2026, 473-475

Restrukturierung und Künstliche Intelligenz beeinflussen, wie und wie schnell über Führungspositionen entschieden wird. Was das für Führungskräfte selbst bedeutet, welche Kompetenzen jetzt über ihren Verbleib entscheiden und wo Arbeitsrechtler bei Trennungsprozessen auf externe Partner angewiesen sind, erläutern Bernd Fricke und Sabine Wittenbrink-Daut im Interview.

Aldenhoff, Hans-Hermann / van Dyken, Carla, Neuer Betriebsrat, laufende Restrukturierung – was nun?, ZAU 2026, 476-477

Unternehmen planen Restrukturierungen oft über Monate hinweg; wird in dieser Phase erstmals ein Betriebsrat gewählt, kann sich die gesamte Projektarchitektur aufgrund der Beteiligungsrechte nach §§ 111 ff. BetrVG verschieben. Das macht die Frage nach dem maßgeblichen Zeitpunkt besonders praxisrelevant.

Kurzböck, Christoph, Arbeitsrechtliche Aspekte des Re-Skilling, ZAU 2026, 478-480

Der Wandel der Arbeitswelt schreitet mit hoher Dynamik voran. Digitalisierung, der zunehmende Einsatz künstlicher Intelligenz sowie fortlaufende organisatorische Veränderungen führen dazu, dass sich Tätigkeitsprofile und Qualifikationsanforderungen in vielen Unternehmen grundlegend verändern.

Fachbeiträge

Groth, Alexandra / Vraetz, Marko, Mehrfacheingliederung von Matrixmanagern, ZAU 2026, 481-486

Mit zwei aktuellen Beschlüssen hat das BAG die Spielregeln für Matrixmanager neu definiert: Ihre Eingliederung und Wahlrechte im Betrieb sind klarer geregelt – doch die Auswirkungen reichen weit darüber hinaus. Insbesondere bei betriebsbedingten Entlassungen infolge von Restrukturierungen wird es für Arbeitgeber im Hinblick auf die Beteiligung des Betriebsrats, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und die Sozialauswahl in Matrixstrukturen nun deutlich komplexer. Wer Restrukturierungen rechtssicher gestalten will, muss sich auf einen deutlich höheren Prüf- und Abstimmungsaufwand einstellen. Im Folgenden wird beleuchtet, wie sich dies auf Restrukturierungsvorhaben bei Matrixstrukturen auswirkt und welche besonderen Herausforderungen hierbei bestehen. Es werden insb. die praktischen Konsequenzen für die Gestaltung von Personalmaßnahmen, die Organisation der Mitbestimmung und die Umsetzung von Restrukturierungsprozessen analysiert sowie praxisrelevante Lösungsansätze aufgezeigt.

Brems, Michael / Croonenbrock, Sophia / Kulov, Gleb, Kollektiver Widerspruch gegen Übergang des Arbeitsverhältnisses bei einer Geschäftsveräußerung im Ganzen, ZAU 2026, 487-492

Arbeitnehmern steht auch dann ein Widerspruchsrecht zu, wenn der gesamte Geschäftsbetrieb im Rahmen eines Betriebsübergangs auf einen Erwerber übergeht und daher kein Geschäftsbetrieb mehr beim Veräußerer zurückbleibt. Es stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber Verhandlungen mit dem Betriebsrat nach §§ 111 BetrVG ff. aufnehmen muss, wenn den widersprechenden Arbeitnehmern mangels Weiterbeschäftigungsmöglichkeit betriebsbedingt gekündigt werden muss. Diese Frage wird besonders virulent, wenn eine große Anzahl von Arbeitnehmern dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses widerspricht. Hat der Veräußerer eine Beschäftigungsgarantie auf Grundlage einer Betriebsvereinbarung gegeben, ist außerdem zu klären, ob diese den widersprechenden Arbeitnehmern noch Schutz gewährt.

Rechtsprechung Kompakt

Schweitzer, Julia, Keine primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien bei Verstoß gegen § 4 Abs. 2 TzBfG, ZAU 2026, 493

Das Verbot der Diskriminierung des § 4 Abs. 2 TzBfG setzt unionsrechtliche Vorgaben der Richtlinie 97/81/EG um, mit dem Ziel, strukturelle Nachteile befristet beschäftigter Arbeitnehmer zu verhindern. In der arbeitsrechtlichen Praxis stellt sich jedoch regelmäßig die Frage, in welchem Umfang Differenzierungen zulässig sind, insbesondere wenn sie auf tarifvertraglichen Regelungen beruhen. In der vorliegenden Entscheidung hatte das BAG Gelegenheit, die Reichweite sowie den gerichtlichen Umgang mit tariflichen Regelungen zu präzisieren, die gegen § 4 Abs. 2 TzBfG verstoßen.

Oltmanns, Sönke, Betriebsinterne Ausschreibung von Arbeitsplätzen muss bestimmte Mindestinformationen enthalten, ZAU 2026, 494

Arbeitgeber können gem. § 93 BetrVG verpflichtet sein, freie Arbeitsplätze zunächst intern auszuschreiben. Soweit nichts Neues. Das BAG hat nun aber klargestellt, dass eine derartige Ausschreibung bestimmte stellen- sowie aufgabenbezogene Mindestinformationen enthalten muss.

Pionteck, Alexander, Einmal unterschrieben, bleibt es dabei: Grenzen der Korrektur von Aufhebungsverträgen, ZAU 2026, 495

Das LAG Köln entschied, dass ein Aufhebungsvertrag hinsichtlich der Höhe eines vereinbarten Überbrückungsgeldes nach seinem eindeutigen Wortlaut auszulegen ist, wenn kein abweichender Parteiwille festgestellt werden kann. Eine vom Arbeitgeber erklärte Anfechtung scheiterte sowohl an der nicht eingehaltenen Anfechtungsfrist des § 121 Abs. 1 BGB als auch an der Unzulässigkeit einer Teilanfechtung der Zahlungsregelung. Die Entscheidung verdeutlicht die hohe Bedeutung sorgfältiger Vertragsgestaltung sowie der unverzüglichen Reaktion auf erkannte Vertragsirrtümer.

Franz, Farina / Groffy, Greta Luise, Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 BetrVG – Wegfall des Rechtsschutzinteresses bei Ausgliederung des betroffenen Betriebsteils, ZAU 2026, 496

Restrukturierungen können laufende Zustimmungsersetzungsverfahren abrupt beenden. Das LAG Nürnberg hat entschieden, dass für einen Zustimmungsersetzungsantrag zu einer Versetzung eines Arbeitnehmers kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht, wenn die Versetzung infolge der Ausgliederung des Betriebsteils gegenstandslos geworden ist.

Autoren und Redaktion

Anna Viola Bücker (verantw. Redakteurin), Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210911-11 bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: a.buecker@fachmedien.de

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