ZAU Zeitschrift & Digital (Bundle) Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen

ZAU Zeitschrift & Digital (Bundle)

Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen wichtiges Know-how speziell für die arbeitsrechtliche Praxis, speziell im Unternehmen.

Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Aktionsmodul Arbeitsrecht
Beratermodul ZAU

  • Fundierte Beiträge zu individuellem & kollektivem Arbeitsrecht sowie Personal-Praxis
  • Praxisorientierte Empfehlungen für Ihre tägliche Beratung im Unternehmen
  • Aktuelle Gesetzes- und Gerichtsentscheidungen kompakt aufbereitet
  • Inklusive ZAU Online-Archiv
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2750-9702

Jahresbezugspreis 2026: 301 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 24 € (inkl. MwSt), Ausland: 43,60 €

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen und zur Otto Schmidt Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen und meinungsstarken Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesvorhaben und Rechtsprechung wichtiges Know-how für die arbeitsrechtliche Praxis. Der Praxisbezug und -nutzen steht dabei stetig im Vordergrund. In den sechs Rubriken (Magazin, Im Fokus, Arbeitsrecht im Unternehmen, Personal & Digital, Fachbeiträge und Rechtsprechung Kompakt) erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends – von der schnellen und übersichtlichen Information bis hin zu fundiert recherchierten Fachaufsätzen. Profitieren Sie von der Arbeit einer erfahrenen und innovativen Redaktion, die aus der Informationsflut sorgfältig auswählt, worauf es ankommt.

In den sechs Rubriken erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends:

  • Mit dem Magazin vorne sind Sie kompakt und aktuell auf dem Laufenden und erfahren was im kommenden Monat ansteht.

  • In der Rubrik Im Fokus widmen wir uns einem aktuellen Fokus-Thema und beleuchten unterschiedliche Aspekte aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

  • In Arbeitsrecht im Unternehmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) das Wichtigste aus der arbeitsrechtlichen Community und aktuelle Brennpunkte dort beleuchten.

  • Personal & Digital hat das Ziel, Sie zu den unterschiedlichsten Themen wie z.B. Rechtsanwaltsrecht, Digitalisierung (inkl. KI), HR (inkl. Entgeltabrechnung) oder New Work – kompakt und übersichtlich zu informieren.

  • In Fachbeiträge erhalten Sie fundiert recherchierte und zitierbare Fachaufsätze in der gewohnten "DER BETRIEB"-Qualität.

  • Rechtsprechung Kompakt informiert Sie jeweils auf einer Seite über wichtige Entscheidungen zum Focus-Thema in Kommentarform und immer mit Praxishinweisen.

 Die Themen

Die ZAU Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert Ihnen das entscheidende Know-how zu den Themen:

  • Arbeitsverträge und Vertragsgestaltung

  • Arbeitszeit und Urlaubsrecht

  • Kündigungsrecht und betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Vergütungsrecht

  • Betriebsverfassungsrecht und Betriebsratsarbeit

  • Fremdpersonaleinsatz und neue Arbeitsformen

  • Tarifvertragsrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Betriebliche Altersversorgung

 Die ZAU richtet sich an Arbeitsrechtler in Unternehmen und deren Berater. Das reicht von der Personalabteilung über Betriebsräte bis hin zu jedweden Personalverantwortlichen. Weitere Informationen und täglich aktuelle News erhalten Sie auf der Webseite www.zau-zeitschrift.de.

Erscheinungsweise:
10 Ausgaben/Jahr

Aktuelles Heft

Heft 6-7/2026

Magazin

Bücker, Anna Viola, Neues aus Berlin!?, ZAU 2026, 353

Fricke, Silvio, (Z)Ausblick – Das sollten Sie wissen, ZAU 2026, 356-357

Deutschland hat die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie nicht eingehalten: Wen trifft die Schuld? Entscheidet sich das BAG für personenbezogene Ausstattungsansprüche einzelner Betriebsratsmitglieder? Und wird sich eine der Regierungsparteien im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur AGG-Reform rechtzeitig an den eigenen Parteitagsantrag zum AGG-Hopping erinnern?

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht befasst BSG erneut, ZAU 2026, 358

Wie bewertet Kassel die rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht bei Syndikusrechtsanwälten und wann sind Befreiungsanträge bei Tätigkeitswechseln zu stellen?

Wie Arbeitgeber bei Entgeltgleichheitsklagen argumentieren können, ZAU 2026, 359

Verhandlungsgeschick zählt nicht mehr: Gleiche Arbeit von Männern und Frauen darf nur noch unter sehr spezifischen Voraussetzungen verschieden vergütet werden.

Bezahlung in Bitcoin: Was heute schon möglich ist, ZAU 2026, 360

Die Internationalisierung der Arbeit lenkt den Blick auf die rechtlichen Aspekte der Berechnung und Auszahlung von Arbeitsentgelt in ausländischer und Kryptowährung.

Genussrechte gewinnen bei der Mitarbeiterbindung an Bedeutung, ZAU 2026, 361

Aufgrund der jüngeren BAG- und BFH-Rechtsprechung rückt die Einräumung von Genussrechten als Form der Mitarbeiterbeteiligung zunehmend in den Fokus.

Im Fokus

Reinhard, Barbara, ETRL und Umgang mit geltenden Vergütungsmodellen, ZAU 2026, 365-367

In vielen Unternehmen gelten Vergütungssysteme, die zwar nach objektiven Kriterien Vergütung zumessen, aber weder analytisch aufgebaut noch auf zulässige Kriterien nach der ETRL beschränkt sind. Dies umfasst Systeme zur Grundvergütung, zu Sonderzahlungen wie auch zur bAV. Sofern in der Vergangenheit Vergütungsdifferenzen systemkonform waren, stellt sich die Frage, ob diese auch unter dem neuen Regime fortgeführt werden dürfen, d.h. inwiefern ein “Grandfathering“ zulässig ist. Andernfalls griffe die ETRL in bereits abgeschlossene Sachverhalte ein und hätte enorme wirtschaftliche Auswirkungen.

Bissels, Alexander / Hoffmann, Maren, Rückzahlungsklauseln bei Fortbildungen: BAG schärft AGB-Kontrolle, ZAU 2026, 368-370

Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten bleiben grundsätzlich zulässig. Das BAG verlangt aber eine präzise, aus sich heraus verständliche Klauselarchitektur. Wer in einer Sammelformel die Eigen- und Arbeitgeberkündigung sowie den Aufhebungsvertrag unter eine unklare Regelung zum Vertretenmüssen fasst, riskiert wegen Mehrdeutigkeit und unangemessener Benachteiligung den vollständigen Ausfall des arbeitgeberseitigen Rückzahlungsanspruchs.

Groß, Ferdinand, Neue Anforderungen an variable Vergütungssysteme, ZAU 2026, 371-373

Variable Vergütungssysteme geraten zunehmend unter Anpassungsdruck: Entgelttransparenz, die anstehende Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie und die verschärfte jüngere Rspr. des BAG zu Zielvereinbarungen und Zielvorgaben verengen die arbeitgeberseitigen Spielräume zunehmend. Der Beitrag analysiert das Zusammenspiel dieser Entwicklungen und formuliert die daraus folgenden Gestaltungsanforderungen für die arbeitsrechtliche Praxis.

Merla, Livia, Entgelttransparenz Update, ZAU 2026, 374-376

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird das deutsche Entgelttransparenzrecht grundlegend verändern. Sie geht deutlich über das bisherige Entgelttransparenzgesetz hinaus und erweitert die Pflichten von Arbeitgebern erheblich. Künftig müssen Unternehmen transparenter darlegen, nach welchen Kriterien sie Vergütung festlegen. Dies beginnt bereits im Bewerbungsverfahren, setzt sich mit erweiterten Auskunftsansprüchen im laufenden Arbeitsverhältnis fort und gewinnt insbesondere im Streitfall an Bedeutung. Wer Vergütungsentscheidungen nicht objektiv, nachvollziehbar und geschlechtsneutral dokumentieren kann, setzt sich einem erheblichen rechtlichen Risiko aus.

Arndt, Theresa / Kanschik, Niklas, Rechtssicherer Umgang des Arbeitgebers mit Betriebsrats-“Mehrarbeit“, ZAU 2026, 377-379

Der Beitrag erläutert den Rechtsrahmen für “Mehrarbeit“ von Betriebsräten und betont den Vorrang des Freizeitausgleichs gegenüber dem finanziellen Ausgleich. Er beschreibt, wann aus “betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit“ Betriebsratsarbeit geleistet wird und was bei der Geltendmachung der Ausgleichsansprüche zu beachten ist. Zudem geht der Beitrag auf typische Fehler im Umgang mit “Mehrarbeit“ ein und gibt praxisnahe Empfehlungen an die Hand.

Misterek, Miriam, Die neue Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 21 EStG und ihre Tücken, ZAU 2026, 380-381

Wie können Unternehmen dem Fachkräftemangel begegnen und gleichzeitig ältere Arbeitnehmer sinnvoll einbinden? Die Aktivrente bietet spannende Anreize – doch welche steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte müssen Arbeitgeber beachten?

Arbeitsrecht im Unternehmen

Felder, Rupert, Der lange Weg zur gleichen Bezahlung, ZAU 2026, 382-384

Aller Augen warten auf Dich, Entgelttransparenzgesetz. Doch 2026 ist nicht das Startjahr der Entgeltgleichheit. Die Anfänge reichen bis 1951, als in Genf die ILO die Konvention 100 zur Entgeltgleichheit beschlossen hat. Weitere Normen folgten. Doch wo steht die Entgeltgleichheit wirklich?

Schönhöft, Andreas, Rentenbrücken – Lösungen für rentennahe Mitarbeitende, ZAU 2026, 385-390

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland ist angespannt. Durch die deutliche Eintrübung der Konjunktur nimmt die Zahl von Restrukturierungs- und sogar Sanierungsfällen branchenübergreifend spürbar zu. In der arbeitsrechtlichen Praxis stellen sich daher wieder verstärkt die klassischen Fragen des Stellenabbaus durch Freiwilligenprogramme und Sozialpläne.

Personal & Digital

Tenbrock, Klaus, Mehr als nur Gehalt, ZAU 2026, 391-392

Ein attraktives Gehalt bleibt ein entscheidender Faktor bei der Arbeitgeberwahl. Doch längst reicht es vielen Beschäftigten nicht mehr aus. Wer Fachkräfte gewinnen und halten will, muss mehr bieten als ein solides Grundgehalt. Zusatzleistungen, flexible Arbeitsmodelle und langfristige Vorsorgeangebote prägen zunehmend die Wahrnehmung von Arbeitgeberattraktivität – besonders in einem Arbeitsmarkt, der sich strukturell verändert.

Schäfer, Anja, Vom Selbstwert zum Marktwert, ZAU 2026, 393-395

Warum verdienen Unternehmensjuristen mit vergleichbarer Qualifikation so unterschiedlich viel – und was lässt sich dagegen tun? Die STAR-Erhebung der BRAK für das Wirtschaftsjahr 2024 zeigt: Vergütung ist nicht allein das Ergebnis von Leistung, sondern von Positionierung, Sichtbarkeit und Verhandlung. Dieser Beitrag erklärt, wie insbesondere Unternehmensjuristinnen ihren Selbstwert in einen kommunizierbaren Marktwert übersetzen und Verhandlungsspielräume aktiv nutzen.

Wippermann, Frank, Klares Grading-System – Transparentes Gehalt, ZAU 2026, 396-398

Die Übergangsfrist der neuen EU-Entgelttransparenz-RL endete am 06.07.2026 und viele Unternehmen stehen vor erheblichen Herausforderungen. Die anstehenden Berichtspflichten sowie die Notwendigkeit, bestehende Bewertungs-, Grading- und Vergütungssysteme zu überarbeiten, verlangen strukturierte und rechtssichere Lösungen. Wie lässt sich diese komplexe Richtlinie effizient umsetzen?

Greth, Alexander, Entgelttransparenz, Berichtspflichten und Handlungsbedarf, ZAU 2026, 399-400

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie setzt neue Maßstäbe und macht eine faire Vergütung erstmalig systematisch messbar. Mit der Umsetzung der Richtlinie werden auf Unternehmen weitgehende Berichtspflichten zukommen.

Patzal, Carsten, KI-Unterstützung für die Anwendung von RACI, ZAU 2026, 401-404

Wie generative KI mit dem RACI-Code Ordnung in die Stellenbeschreibungen bringen kann.

Fachbeiträge

Huff, Martin W., Aktuelle Rechtsprechung für Syndikusrechtsanwälte, ZAU 2026, 405-406

Der Beitrag beleuchtet die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur rückwirkenden Befreiung von der Versicherungspflicht sowie die Rechtsprechung der Sozialgerichte zur Wirkung der Befreiung bei Erstreckungs- und Neuzulassungsanträgen anlässlich von Tätigkeitswechseln.

Linck, Rüdiger / Salamon, Erwin, Beweislastfragen und Strategien bei Entgeltgleichheitsklagen, ZAU 2026, 407-412

Nicht erst die erwartete Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTranspRL), sondern bereits die aktuelle Anwendung des Verbots geschlechtsbezogener Entgeltbenachteiligung hält Arbeitgeber an, Entgelte nach objektivierten Grundsätzen zu bemessen, um Rückschlüsse auf das Geschlecht zu vermeiden. Mit der Etablierung des Paarvergleichs – es braucht nur der Darlegung eines Arbeitnehmers des anderen Geschlechts mit einem höheren Entgelt, der gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet – als Grundlage einer indizierten Benachteiligung wegen des Geschlechts beim Entgelt ist der Arbeitgeber unabhängig von konkreten geschlechtsbezogenen Indizien in der Notwendigkeit einer Rechtfertigung. Der nachfolgende Beitrag zeigt Ansätze für den Umgang mit solchen Situationen auf und beleuchtet Fragen der Beweislast in einem möglichen Rechtsstreit.

Oehlschläger, Johannes, Ausländische Währungen und Kryptowährungen als besondere Formen des Arbeitsentgelts, ZAU 2026, 413-415

Die Vergütungspflicht ist die synallagmatische Hauptleistungspflicht. Üblicherweise erfolgt die Lohnzahlung durch Überweisung in Euro auf ein vom Arbeitnehmer benanntes Bankkonto. Durch Globalisierung und die Verbreitung von Kryptowährungen entsteht jedoch zunehmend das Bedürfnis, Arbeitsentgelt auch in Fremdwährungen oder Kryptowährungen zu berechnen und auszuzahlen. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob Berechnung und Auszahlung von Fremdwährungen und Kryptowährungen arbeitsrechtlich zulässig sind.

Dombrowsky, Anja / Brandenburger-Nonnast, Martin / Groth, Alexandra, Genussrechte im arbeitsrechtlichen und steuerlichen Fokus, ZAU 2026, 416-419

Mitarbeiterbeteiligungen sind in verschiedenen Formen anzutreffen. Dabei ist das obligatorische Genussrecht eine eher wenig verbreitete Variante, welche nun durch höchstrichterliche Entscheidungen des BAG und des BFH an Relevanz gewinnt.

Rechtsprechung Kompakt

Pitzer, Saskia / Runge, Nicola, Vergütung freigestellter Betriebsräte, ZAU 2026, 420

Das BAG befasst sich mit der aktuellen Frage, unter welchen Voraussetzungen freigestellte Betriebsratsmitglieder eine höhere Vergütung beanspruchen können – insb. im Spannungsfeld zwischen arbeitsvertraglicher Vereinbarung und dem Begünstigungsverbot nach § 78 Satz 2 BetrVG. Das Urteil bringt Klarheit zur “vertraglichen Veränderungssperre“ während der Amtszeit und präzisiert die strengen Anforderungen an eine fiktive Karriereentwicklung sowie die Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast.

Böglmüller, Matthias, Anpassungsprüfungspflicht nach § 16 BetrAVG bei Übertragung von Pensionsverpflichtungen auf Pensionsfonds, ZAU 2026, 421

Normadressat der Pflicht zur Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist allein der Arbeitgeber. Die Anpassungsprüfungspflicht trifft das Unternehmen, welches als Arbeitgeber die entsprechende Versorgungszusage erteilt oder im Wege der Rechtsnachfolge übernommen hat. Dies gilt unabhängig vom gewählten Durchführungsweg.

Bergwitz, Christoph, Rückzahlung von Fortbildungskosten, ZAU 2026, 422

Die Finanzierung einer Fortbildung durch den Arbeitgeber stellt häufig eine erhebliche Investition des Arbeitgebers dar. Daher wird mit dem Arbeitnehmer regelmäßig eine Rückzahlung der Fortbildungskosten für den Fall vereinbart, dass das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bestimmten Bindungsfrist endet. Die Rspr. hat eine Vielzahl von Anforderungen entwickelt, denen formularmäßige Rückzahlungsklauseln genügen müssen. Das BAG hat diese Vorgaben noch einmal verschärft und fordert, dass auch eine Eigenkündigung wegen einer vom Arbeitnehmer bloß fahrlässig verursachten Leistungsunfähigkeit keine Rückzahlungspflicht auslösen darf.

Teske, Kristin, Equal Pay im Fokus: Der Paarvergleich als zentraler Prüfungsmaßstab des BAG, ZAU 2026, 423

Das Urteil des BAG vom 23.10.2025 zum sog. “Paarvergleich“ hat in der Arbeitsrechtswelt und darüber hinaus für erhebliches Aufsehen gesorgt. Mit der nun veröffentlichten Begründung konkretisiert das BAG die Anforderungen an transparente Vergütungssysteme. Der “Paarvergleich“ ist darin zentraler Maßstab. Ob er sich dauerhaft gegen bisherige Bezugspunkte durchsetzt, hängt auch von der Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970; ETRL) in deutsches Recht ab, die bis spätestens 07.06.2026 erfolgen muss.

Kesisoglugil, Benjamin, Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie, ZAU 2026, 424

Der EuGH erklärte die EU-Mindestlohnrichtlinie überwiegend für unionsrechtskonform, kippte jedoch zwingende Mindestlohnkriterien und das Verbot automatischer Absenkungen. Nationale Mindestlohnsysteme bleiben weitgehend unverändert, lediglich punktueller Anpassungsbedarf besteht.

Autoren und Redaktion

Anna Viola Bücker (verantw. Redakteurin), Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210911-11 bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: a.buecker@fachmedien.de

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