ZAU Zeitschrift & Digital (Bundle) Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen

ZAU Zeitschrift & Digital (Bundle)

Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen wichtiges Know-how speziell für die arbeitsrechtliche Praxis.

Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Aktionsmodul Arbeitsrecht
Beratermodul ZAU

  • Fundierte Beiträge zu individuellem & kollektivem Arbeitsrecht sowie Personal-Praxis
  • Praxisorientierte Empfehlungen für Ihre tägliche Beratung im Unternehmen
  • Aktuelle Gesetzes- und Gerichtsentscheidungen kompakt aufbereitet
  • Inklusive ZAU Online-Archiv
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2750-9702

Jahresbezugspreis 2026: 301 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 24 € (inkl. MwSt), Ausland: 43,60 €

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen und zur Otto Schmidt Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen und meinungsstarken Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesvorhaben und Rechtsprechung wichtiges Know-how für die arbeitsrechtliche Praxis. Der Praxisbezug und -nutzen steht dabei stetig im Vordergrund. In den sechs Rubriken (Magazin, Im Fokus, Arbeitsrecht im Unternehmen, Arbeitsrecht Kompakt, Fachbeiträge und Rechtsprechung Kompakt) erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends – von der schnellen und übersichtlichen Information bis hin zu fundiert recherchierten Fachaufsätzen. Profitieren Sie von der Arbeit einer erfahrenen und innovativen Redaktion, die aus der Informationsflut sorgfältig auswählt, worauf es ankommt.

In den sechs Rubriken erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends:

  • Mit dem Magazin vorne sind Sie kompakt und aktuell auf dem Laufenden und erfahren was im kommenden Monat ansteht.

  • In der Rubrik Im Fokus widmen wir uns einem aktuellen Fokus-Thema und beleuchten unterschiedliche Aspekte aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

  • In Arbeitsrecht im Unternehmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) das Wichtigste aus der arbeitsrechtlichen Community und aktuelle Brennpunkte dort beleuchten.

  • Arbeitsrecht Kompakt hat das Ziel, Sie zu den unterschiedlichsten Themen – wie z.B. Mitarbeiterdatenschutz, Vergütung oder New Work – aus dem Arbeitsrecht kompakt und übersichtlich zu informieren.

  • In Fachbeiträge erhalten Sie fundiert recherchierte und zitierbare Fachaufsätze in der gewohnten Qualität.

  • Rechtsprechung Kompakt informiert Sie jeweils auf einer Seite über die wichtigsten Entscheidungen des Monats in Kommentarform und immer mit Praxishinweisen.

 Die Themen

Die ZAU Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert Ihnen das entscheidende Know-how zu den Themen:

  • Arbeitsverträge und Vertragsgestaltung

  • Arbeitszeit und Urlaubsrecht

  • Kündigungsrecht und betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Vergütungsrecht

  • Betriebsverfassungsrecht und Betriebsratsarbeit

  • Fremdpersonaleinsatz und neue Arbeitsformen

  • Tarifvertragsrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Betriebliche Altersversorgung

 Die ZAU richtet sich an Arbeitsrechtler in Unternehmen und deren Berater. Das reicht von der Personalabteilung über Betriebsräte bis hin zu jedweden Personalverantwortlichen. Weitere Informationen und täglich aktuelle News erhalten Sie auf der Webseite www.zau-zeitschrift.de.

Erscheinungsweise:
1x monatlich

Aktuelles Heft

Heft 1/2026

Bücker, Anna Viola, “Flash, Flash, blitzschnell und fesch“, ZAU 2026, 1

Magazin

Fricke, Silvio, (Z)Ausblick – Das sollten Sie wissen, ZAU 2026, 4-5

Warum grüßt in Berlin jährlich das Murmeltier, wenn es um Reformen im Arbeitsrecht geht? Und was bringt Ende Januar 2026 eine Grundsatzentscheidung des BAG zur Betriebsratsfähigkeit digital organisierter Einheiten? Herzlich Willkommen im neuen Jahr und bleiben Sie gesund!

Individualarbeitsrecht: Die wichtigsten Entscheidungen aus 2025, ZAU 2026, 6

Welche individualarbeitsrechtlichen Themenbereiche und Gerichtsverfahren hatten im vergangenen Jahr die größte Bedeutung für die Praxis? Ein Überblick.

Massenentlassungsanzeige: Doch keine Rechtsprechungsänderung, ZAU 2026, 7

Gleich zwei BAG-Senate hatten vor, das Unwirksamkeitsdogma bei Fehlern im Anzeigeverfahren zu kippen. Vor dem EuGH blieben sie allerdings erfolglos. Die Hintergründe.

KI im Recruiting: Was ist möglich, was ist erlaubt?, ZAU 2026, 8

KI-Tools können den Bewerbungsprozess erleichtern und verbessern. Ihr Einsatz unterliegt jedoch datenschutzrechtlichen Restriktionen, dem AGG und der KI-Verordnung.

Im Fokus

Rettenmaier, Nadine, Die Teilnichtigkeit der EU-Mindestlohnrichtlinie, ZAU 2026, 12-13

Mit Urteil vom 11.11.2025 (C-19/23) hat der EuGH Teile der EU-Mindestlohnrichtlinie für nichtig erklärt. Es stellt sich nun die Frage, ob und inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die in Deutschland jüngst beschlossenen Mindestlohnerhöhungen zum 01.01.2026 (13,90 €) und zum 01.01.2027 (14,60 €) hat.

Hotze, Beatrice Christin / Reißnecker, Benedikt, Massenentlassungsverfahren, ZAU 2026, 14-17

Die lang ersehnte Abkehr vom strengen Nichtigkeitsdogma im Massenentlassungsverfahren ist nicht eingetreten. Der EuGH hat den vom 2. und 6. BAG-Senat insoweit vorgeschlagenen alternativen Sanktionsansätzen bei Fehlern mit seinen Urteilen vom 30.10.2025 (C-134/24 und C-402/24) eine Abfuhr erteilt. Damit ist das BAG erneut gefordert, eine geeignete, den unionsrechtlichen Vorgaben entsprechende Sanktion für Fehler zu finden.

Schönhöft, Andreas, Betriebsratswahl und Gestaltung des Betriebs, ZAU 2026, 18-22

Zur Verkennung des Betriebsbegriffs und wie durch die Gestaltung des Betriebs der Arbeitgeber auch noch kurzfristig Einfluss auf die Betriebsratswahl nehmen kann.

Emmert, Angela / Lambertz, Henry / Thöne, Marie, Bundestariftreuegesetz: Inhalt, Neuerungen und Kritik im Überblick, ZAU 2026, 23-25

Das Bundestariftreuegesetz stärkt die Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen, indem es Auftragnehmer zur Anwendung verbindlicher tariflicher Arbeitsbedingungen verpflichtet. Die neuen Informations-, Kontroll- und Haftungspflichten erhöhen jedoch den Compliance-Aufwand und stoßen bei Arbeitgeberverbänden auf deutliche Kritik.

Judis, Christian / Hofmann, Emma, CSDDD und LkSG im Reformmodus, ZAU 2026, 26-28

Die Reformen von CSDDD und LkSG versprechen eine Entlastung durch angehobene Schwellenwerte, prozessuale Erleichterungen und den Wegfall von Sanktionen, gleichwohl verbleiben Widersprüche. Während die deutlich entschärfte CSDDD künftig nur noch sehr große Unternehmen erfasst, sollen die Kernpflichten des deutschen LkSG bestehen bleiben. Damit verbleiben Fragen zur angemessenen Verteilung von Compliance-Pflichten (und Lasten) in der Lieferkette. Eine echte Harmonisierung täte Not.

Fischer, Stefan / Haubold, Sophie, Tarifautonomie unter Druck, ZAU 2026, 29-30

In mehreren Entscheidungen aus November 2025 lehnt das BAG die Anwendung des erst im Dezember 2024 durch eine Entscheidung des BVerfG geprägte “primäre Korrekturkompetenz der Tarifvertragsparteien“ ab. Das BAG verwies dabei jeweils darauf, dass es sich – anders als im Fall des BVerfG – um einen Verstoß gegen ein “unionsrechtlich überformtes“ Diskriminierungsverbot handele und nahm selbst Anpassungen “nach oben“ vor. Für Arbeitgeber und Tarifparteien stellen sich in der Folge erhebliche praktische Fragen.

Vollstädt, Oliver, Matrix-Führungskräfte bei der Betriebsratswahl, ZAU 2026, 31-33

Das BAG hat am 22.05.2025 (7 ABR 28/24) entschieden, dass Führungskräfte in einer Matrixstruktur bei Betriebsratswahlen doppelt oder gar mehrfach wahlberechtigt sein können. Wahlvorständen wird dadurch eine weitere herausfordernde Fragestellung bei der Aufstellung der Wählerliste und des Wahlausschreibens auferlegt. Sie müssen Matrix-Führungskräfte erkennen und den richtigen Betrieben zuordnen.

Arbeitsrecht im Unternehmen

Zumkeller, Alexander R., Hausaufgaben für Berlin, ZAU 2026, 34-35

Man kann sich stets vortrefflich darüber streiten, welche Entscheidungen des BAG in einem Kalenderjahr die “wichtigsten“ sind. Wichtiger ist jedoch ein anderes Anliegen – nicht Urteilsschelte, sondern die Frage, ob und was aus den Entscheidungen abzuleiten ist. Sozusagen “Hausaufgaben“ für die Bundesregierung.

Patzal, Carsten, Reverse Prompt Engineering in der juristischen Fallbearbeitung, ZAU 2026, 36-39

Wie Juristen diese Methode nutzen können, um mit generativer künstlicher Intelligenz effizienter juristisch zu arbeiten.

Fricke, Bernd, Wenn Trennungen zum Risikofaktor werden, ZAU 2026, 40-42

Trennungen gehören zu den schwierigsten und heikelsten Managementaufgaben. Trotz arbeitsrechtlicher Absicherung ist deren Ausgang oft ungewiss. Wie man Risiken im Trennungsgespräch und darüber hinaus minimieren kann, erläutert Bernd Fricke im Interview.

Personal & Digital

Lilienthal, Nadine, Legal Context Engineering, ZAU 2026, 43-44

KI verändert den Rechtsmarkt schneller als erwartet. Der Einkauf von Tools reicht nicht mehr aus: Wer konkurrenzfähig bleiben will, muss KI nicht nur nutzen, sondern selbst gestalten. Der Beitrag zeigt, warum fast alle juristischen Tätigkeiten betroffen sind, welche neuen Berufsbilder entstehen und wie der Einstieg gelingt.

Bittner, Jörn, Sichere Digitalisierung – DSGVO-konform und europäisch, ZAU 2026, 45-46

US-Konzerne wie Microsoft dominieren seit Jahren den Softwaremarkt. In Bezug auf DSGVO-Konformität und die europäische digitale Souveränität wird diese Vormachtstellung jedoch zunehmend und zu Recht kritisch gesehen. Wie können sich Unternehmen also technisch fundiert und DSGVO-konform unabhängig von US-Diensten digital sicher aufstellen?

Greger, Daniel, Entgeltabrechnung 2026, ZAU 2026, 47-49

Die Entgeltabrechnung dokumentiert die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts. Sie erfüllt Informations- und Nachweisfunktionen und ist Schnittstelle zum Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Zum Jahreswechsel 2025/2026 werden bestimmte Neuerungen relevant: die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns, die Anpassung der Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen sowie das Inkrafttreten des Gesetzes zur Aktivrente. Der nachfolgende Beitrag fasst die Grundlagen zur Entgeltabrechnung zusammen und beleuchtet die zentralen Aspekte, die speziell für das Jahr 2026 zu beachten sind.

Fachbeiträge

Kündigungsrecht / Entgeltrecht / Arbeitszeitrecht

Schiefer, Bernd / Arnold, Iris, Rechtsprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht, ZAU 2026, 50-57

Der Beitrag knüpft an eine Zusammenfassung der Rechtsprechung zum Individualarbeitsrecht in DB 2025 S. 2569 an und fasst weitere – aus Sicht der Autoren – besonders praxisrelevante Entscheidungen – wiederum ohne Anspruch auf Vollständigkeit – kurz zusammen.

Kündigungsrecht

Lembke, Mark, Massenentlassungen nach “Tomann“ und “Sewel“, ZAU 2026, 58-64

Die Hoffnung auf eine Rechtsprechungsänderung zum Massenentlassungsrecht hat sich durch zwei Urteile des EuGH vom 30.10.2025 (Rs. “Tomann“ und “Sewel“) zerschlagen. Der Beitrag erläutert die Hintergründe und Zusammenhänge der Entscheidungen sowie ihre Folgen für die Praxis.

Digitalisierung

Schüttauf, Andre, Die Verwendung von KI im Einstellungsverfahren, ZAU 2026, 65-70

Künstliche Intelligenz (KI) hält zunehmend Einzug in das Personalwesen – und ihr größtes Potenzial wird dabei im Recruiting gesehen. Getrieben wird dieser Trend durch den Fachkräftemangel, aufgrund dessen viele Stellen mangels geeigneter Bewerber nicht besetzt werden können. KI-Tools können hier Abhilfe schaffen, unterliegen jedoch nicht nur den erwartbaren datenschutzrechtlichen Restriktionen, sondern auch neuen grundlegenden Regeln durch die KI-Verordnung. Und dann ist da auch noch das AGG.

Rechtsprechung Kompakt

Kleinmann, Christof, AVE als zulässiges Streikziel – Unterstützerstreik im Konzernverbund bleibt rechtmäßig, ZAU 2026, 71

Darf eine Gewerkschaft für den gemeinsamen Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) streiken – und darf sie zur Unterstützung eines Hauptarbeitskampfs konzernverbundene, aber tarifungebundene Unternehmen bestreiken? Das LAG Köln bejaht beides und stärkt damit Reichweite und Gestaltungsspielräume gewerkschaftlicher Arbeitskampfmittel. Besonders praxisrelevant: Auch schuldrechtliche Verpflichtungen, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen betreffen, sind erstreikbar; zudem kann der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens einer Zurechnung von Streikschäden entgegenstehen.

Santon, Tomislav, Schadensersatz nach Datenübermittlung zur testweisen Nutzung von “Workday“, ZAU 2026, 72

Betriebsparteien vereinbaren im Kontext der Mitbestimmungsausübung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG regelmäßig, wann eine Verarbeitung von Mitarbeiterdaten durch technische Einrichtungen (insb. Software) zulässig sein soll. Arbeitgeber riskieren bei der auf eine entsprechende Betriebsvereinbarung gestützten Datenverarbeitung jedoch Schadensersatzansprüche ihrer Mitarbeiter, wenn die Verarbeitung nicht auch nach gesetzlichen Vorschriften erlaubt ist.

Autoren und Redaktion

Anna Viola Bücker (verantw. Redakteurin), Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210911-11 bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: a.buecker@fachmedien.de

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