ZAU Zeitschrift & Digital (Bundle) Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen

ZAU Zeitschrift & Digital (Bundle)

Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen wichtiges Know-how speziell für die arbeitsrechtliche Praxis.

Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Aktionsmodul Arbeitsrecht
Beratermodul ZAU

  • Fundierte Beiträge zu individuellem & kollektivem Arbeitsrecht sowie Personal-Praxis
  • Praxisorientierte Empfehlungen für Ihre tägliche Beratung im Unternehmen
  • Aktuelle Gesetzes- und Gerichtsentscheidungen kompakt aufbereitet
  • Inklusive ZAU Online-Archiv

ISSN 2750-9702

Jahresbezugspreis 2026: 301 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 24 € (inkl. MwSt), Ausland: 43,60 €

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen und meinungsstarken Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesvorhaben und Rechtsprechung wichtiges Know-how für die arbeitsrechtliche Praxis. Der Praxisbezug und -nutzen steht dabei stetig im Vordergrund. In den sechs Rubriken (Magazin, Im Fokus, Arbeitsrecht im Unternehmen, Arbeitsrecht Kompakt, Fachbeiträge und Rechtsprechung Kompakt) erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends – von der schnellen und übersichtlichen Information bis hin zu fundiert recherchierten Fachaufsätzen. Profitieren Sie von der Arbeit einer erfahrenen und innovativen Redaktion, die aus der Informationsflut sorgfältig auswählt, worauf es ankommt.

In den sechs Rubriken erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends:

  • Mit dem Magazin vorne sind Sie kompakt und aktuell auf dem Laufenden und erfahren was im kommenden Monat ansteht.

  • In der Rubrik Im Fokus widmen wir uns einem aktuellen Fokus-Thema und beleuchten unterschiedliche Aspekte aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

  • In Arbeitsrecht im Unternehmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) das Wichtigste aus der arbeitsrechtlichen Community und aktuelle Brennpunkte dort beleuchten.

  • Arbeitsrecht Kompakt hat das Ziel, Sie zu den unterschiedlichsten Themen – wie z.B. Mitarbeiterdatenschutz, Vergütung oder New Work – aus dem Arbeitsrecht kompakt und übersichtlich zu informieren.

  • In Fachbeiträge erhalten Sie fundiert recherchierte und zitierbare Fachaufsätze in der gewohnten Qualität.

  • Rechtsprechung Kompakt informiert Sie jeweils auf einer Seite über die wichtigsten Entscheidungen des Monats in Kommentarform und immer mit Praxishinweisen.

 Die Themen

Die ZAU Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert Ihnen das entscheidende Know-how zu den Themen:

  • Arbeitsverträge und Vertragsgestaltung

  • Arbeitszeit und Urlaubsrecht

  • Kündigungsrecht und betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Vergütungsrecht

  • Betriebsverfassungsrecht und Betriebsratsarbeit

  • Fremdpersonaleinsatz und neue Arbeitsformen

  • Tarifvertragsrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Betriebliche Altersversorgung

 Die ZAU richtet sich an Arbeitsrechtler in Unternehmen und deren Berater. Das reicht von der Personalabteilung über Betriebsräte bis hin zu jedweden Personalverantwortlichen. Weitere Informationen und täglich aktuelle News erhalten Sie auf der Webseite www.zau-zeitschrift.de.

Erscheinungsweise:
1x monatlich

Aktuelles Heft

Heft 2/2026

Bücker, Anna Viola, Ruhelos im Ruhestand, ZAU 2025, 73

Magazin

Fricke, Silvio, (Z)Ausblick – Das sollten Sie wissen, ZAU 2025, 76-77

Umsetzungserfordernisse frühzeitig erkennen, das ist gerade im Arbeitsrecht wichtig: Das BAG hat Ende Februar die Chance, die Herausnahme der verspäteten Auskunftserteilung aus dem Anwendungsbereich von Art. 82 DSGVO zu klären – spannend! Und was wollen zur Wahl stehende Parteien nach der Bundestagswahl im Februar beim Thema Arbeitszeit (ändern)?

Parameter der Betriebsrentenanpassung im Jahr 2025, ZAU 2025, 78

Was Arbeitgeber bei den aktuellen Anpassungsprüfungen laufender Betriebsrenten beachten müssen – und wie sich drohende Mehrbelastungen begrenzen lassen.

Leitfaden zur flexiblen Nutzung von Lebensarbeitszeitkonten, ZAU 2025, 79

Lebensarbeitszeitkonten eröffnen flexible Möglichkeiten für die eigenverantworliche Gestaltung der Work-Life-Balance und leisten einen Beitrag zur langfristigen Mitarbeiterbindung. Bei der Gestaltung bestehen jedoch noch rechtliche Unsicherheiten.

Die größten Herausforderungen der pauschaldotierten U-Kasse, ZAU 2025, 80

Zu den Vorteilen, Restriktionen und Handlungsoptionen eines sehr besonderen Durchführungswegs in der betrieblichen Altersversorgung.

Umgang mit älteren Arbeitnehmern: Trennung oder Verlängerung?, ZAU 2025, 81

Dem Fachkräftemangel in einigen Bereichen steht der Arbeitsplatzabbau in anderen Bereichen gegenüber. Wie Arbeitgeber beide Herausforderungen meistern können.

Im Fokus

Manhart, Jörn, Sanierungsbeiträge aus betrieblicher Altersversorgung?, ZAU 2025, 85-87

Der Wind ist zurzeit mitunter eisig. Das gilt nicht nur für das noch andauernde Winterwetter, sondern auch für die konjunkturelle Stimmung. Keine Überraschung ist, dass gerade die “Old Industry“ mit häufig energieintensiver Produktion und vielen historischen Lasten hiervon betroffen ist. Sanierung ist an allen Ecken und Enden gefragt.

Pickstone, Robin, Erfahrene Arbeitnehmer im Rentenalter weiterbeschäftigen, ZAU 2025, 88-89

Die meisten Arbeitsverträge sehen vor, dass Mitarbeitende mit dem Eintritt in das Rentenalter aus dem Unternehmen ausscheiden. Während sicherlich viele Beschäftigte ihren verdienten Ruhestand antreten möchten, gibt es andere, die gerne weiterarbeiten wollen und deren langjährige Erfahrung und Kontakte der Arbeitgeber nicht missen möchte. In diesen Fällen hilft der Abschluss einer Hinausschiebensvereinbarung weiter.

Kössel, Andreas, Risiko einer Scheinselbstständigkeit bei der Weiterbeschäftigung von Rentnern, ZAU 2025, 90-92

Fachkräftemangel, demografischer Wandel und nicht zuletzt der Wunsch jüngerer Menschen, nicht mehr in Vollzeit arbeiten zu wollen, zwingen Arbeitgeber dazu, alternative Beschäftigungsmodelle in Betracht zu ziehen.

Körlings, Peter, Altersdiskriminierung bei Bewerbungen von Rentnern, ZAU 2025, 93-95

Unternehmen dürfen Bewerber nicht pauschal wegen ihres Alters ablehnen, haben aber ein berechtigtes Interesse, dass Arbeitsverhältnisse mit Renteneintritt enden. Das führt bei der Bewerbung von Rentnern in eine Zwickmühle, aus der es einen Ausweg gibt.

Frank, Thomas, Betriebliche Altersversorgung im Konzern, ZAU 2025, 96-98

Betriebliche Altersversorgung in Konzerngesellschaften ist im Grunde nicht anders als im Familienunternehmen oder Start-up. Hier wie dort steht der Arbeitgeber als Versorgungsschuldner in der Pflicht. Einige Besonderheiten gibt es aufgrund der Verflechtungen mit anderen Konzerngesellschaften aber doch.

Hagemann, Thomas, Fünf vor zwölf für die Altersversorgung, ZAU 2025, 99-100

Deutschland hat ein Problem in der Altersversorgung. Die Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden immer weiter aufgeschoben. Die betriebliche Altersversorgung kann helfen, die Lücken zu schließen, aber dann muss die Politik ihr auch die notwendige Unterstützung zukommen lassen.

Arbeitsrecht im Unternehmen

Falter, Kira / van Waveren, Cora Rahel Marie, Restriktive Regelungen für Plattformarbeit durch neue EU-Richtlinie, ZAU 2025, 102-104

Die EU-Plattformarbeitsrichtlinie zielt darauf ab, den arbeitsrechtlichen Status von Personen, die Plattformarbeit leisten, zu verbessern. Herzstück ist eine gesetzliche Vermutung zugunsten der Arbeitnehmereigenschaft, welche Unternehmen verpflichtet, das Fehlen eines Arbeitsverhältnisses nachzuweisen.

Kies, Roman / Münnich, Benjamin, Strategische Planung arbeitsrechtlicher Umstrukturierungen, ZAU 2025, 105-107

Die strategische Planung der Maßnahmen ist zentral für das Gelingen arbeitsrechtlicher Umstrukturierungen. Die wichtigsten To-dos erfahren Sie in diesem Beitrag.

People & Work

Willig, Adrian / Rauhut, Ingo, Fachkräftemangel: Ältere Beschäftigte als weiterer Schlüssel zur Lösung, ZAU 2025, 108-110

Der Fachkräftemangel in IT und Ingenieurwesen stellt seit Jahren eine Herausforderung dar. Die aktuelle konjunkturelle Abkühlung und laut VDI-/IW-Ingenieurmonitor erstmals sinkende Zahlen offener Stellen in diesen Berufsbildern tun dem längerfristigen Bedarf an qualifizierten Fachkräften keinen Abbruch. Diese Entwicklung wird durch den Ruhestandseintritt vieler Babyboomer bis 2030 verschärft. Jetzt gilt es, diese zu halten und ihr Wissen weiterzugeben.

Schäfer, Holger, Ein Arbeitskräftemangel ist kaum noch zu verhindern, ZAU 2025, 111-113

Die Verrentung geburtenstarker Jahrgänge stellt den Arbeitsmarkt vor große Herausforderungen. Vieles spricht dafür, dass die Zeit für kompensierende Maßnahmen bereits zu knapp ist und sich ein deutlich verschärfter Arbeitskräftemangel kaum noch verhindern lässt.

Appenroth, Max, Erfolg kennt kein Alter, ZAU 2025, 114-116

Die Diskussion über Diversität hat viele Facetten – Geschlecht, Migrationsbiografie, soziale Klasse oder auch die sexuelle Orientierung. Doch als eine weitere Vielfaltsdimension bleibt das Alter dabei oft unzureichend beleuchtet.

Fachbeiträge

Betriebliche Altersversorgung

Andersen, Jan / Ringwald, Gerd, Teuerungsanpassung der Betriebsrenten im Jahr 2025, ZAU 2025, 117-122

Sagt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu, so ist er gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG grundsätzlich verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung dieser Leistungen aufgrund der Teuerungsrate zu prüfen. Der folgende Beitrag erörtert und erläutert die anzuwendenden Bewertungsmaßstäbe.

Arbeitszeitrecht / Entgeltrecht

Lachmann, Maximilian, Von der Ansparphase bis zur Freistellung, ZAU 2025, 123-126

Sabbatical, Pflegezeit oder Vorruhestand – für viele Arbeitnehmer erscheinen längere Freistellungsphasen attraktiv. Um eine finanzierte Auszeit von der Arbeit nehmen zu können, bieten Lebensarbeitszeitkonten eine gute Möglichkeit. Sie eröffnen flexible Möglichkeiten für die eigenverantwortliche Gestaltung der Work-Life-Balance und leisten einen Beitrag zur langfristigen Mitarbeiterbindung. Lebensarbeitszeitkonten sind vor allem deshalb lukrativ, weil ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auch während der Freistellungsphase aufrechterhalten wird. Immer mehr Unternehmen haben daher ein Interesse an dieser Option. Die gesetzliche Regelungsdichte dagegen ist gering und bei der konkreten Umsetzung besteht noch immer erhebliche Unsicherheit. Die zentralen Fragen rund um Lebensarbeitszeitkonten sollen im Folgenden beantwortet werden.

Betriebliche Altersversorgung

Denfeld, Jens / Veh, Claudia, Die pauschaldotierte Unterstützungskasse in der Praxis, ZAU 2025, 127-132

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse, ein in Deutschland immer noch weit verbreiteter Weg zur Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung, birgt an der einen oder anderen Stelle Besonderheiten, die in der Praxis zu Schwierigkeiten führen können. In diesen Fällen kann es vorkommen, dass Unternehmen einen Ausstieg aus diesem Konstrukt wünschen. Im Folgenden wird ein Überblick über die Funktionsfähigkeit der pauschaldotierten Unterstützungskasse gegeben und es werden typische Praxisprobleme und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Arbeitsvertragsrecht / Kündigungsrecht

Reichel, Christian / Böhm, Anna Verena / Maurer, Ludmilla, Trennung oder Weiterbeschäftigung von älteren Mitarbeitern, ZAU 2025, 133-140

Eine zunehmend ältere Belegschaft stellt Arbeitgeber vor besondere Herausforderungen. Flexible Beendigungsmodelle sind verstärkt gefragt. Auf der anderen Seite wird nicht zuletzt aufgrund eines Fachkräftemangels vermehrt auch die Weiterbeschäftigung von Rentnern attraktiv. Dieser Aufsatz möchte einen Überblick zu verschiedenen Handlungsoptionen geben und dabei arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Auswirkungen jew. in den Blick nehmen.

Rechtsprechung Kompakt

Böglmüller, Matthias / Zintl, Svenja, Gleichbehandlungsgrundsatz in der bAV – Keine Anwendung bei tarifvertraglicher Anspruchsgrundlage, ZAU 2025, 142

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz ist nicht anwendbar, wenn der Arbeitgeber lediglich Normen eines Tarifvertrags zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) vollzieht. Dies gilt auch, wenn die bAV auf einem Haustarifvertrag beruht sowie bei einer lediglich arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf einen Tarifvertrag.

Frohne, Kristin, Auszahlungszeitpunkt des Guthabens aus einem Zeitwertkonto bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ZAU 2025, 143

Ein Zeitwertkonto bietet Arbeitgebern die Möglichkeit, eine längere Freistellung des Arbeitnehmers aus verschiedenen Gründen finanziell abzusichern. Hierzu gehört z.B. die Altersteilzeit oder Zeiten eines Sabbaticals. Regelungen hierzu werden nicht selten in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geschlossen. Wie eine solche tarifvertragliche Regelung, die sich mit dem Schicksal des Geldes für den Fall einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses befasst, auszulegen ist, ist Gegenstand der folgenden Entscheidung.

Entgeltrecht / Tarifvertragsrecht

Tödtmann, Ulrich / Quicker, Julius, Keine Inflationsausgleichsprämie in Passivphase der Altersteilzeit, ZAU 2025, 144

Das LAG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob Arbeitnehmer in der Passivphase der Altersteilzeit von einer tarifvertraglichen Inflationsausgleichsprämie ausgeschlossen werden dürfen. Das Gericht beantwortete dabei auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine solche Einmalzahlung steuerprivilegiert ist.

Autoren und Redaktion

Anna Viola Bücker (verantw. Redakteurin), Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210911-11 bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: a.buecker@fachmedien.de

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