AfP - Zeitschrift für das gesamte Medienrecht Archiv für Presserecht

AfP - Zeitschrift für das gesamte Medienrecht

Zeitschrift für das gesamte Medienrecht und Kommunikationsrecht. Damit sind Sie aktuell und kompetent über den gesamten Bereich des Presserechts informiert. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Medienrecht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

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ISSN 0949-2100

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Beschreibung

Die Zeitschrift für das gesamte Medienrecht informiert aktuell und kompetent über den gesamten Bereich des Presserechts. Aus wissenschaftlicher und praxisorientierter Sicht werden medien- und kommunikationsrechtliche Entwicklungen in unterschiedlichen Rubriken dargestellt:

  • Aufsätze
  • EGMR-Rechtsprechung
  • Blick nach Brüssel
  • Medienkartellrecht
  • Nachrichten
  • Entscheidungen
  • Buchbesprechungen

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Beziehern der AfP steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul Medienrecht, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der AfP seit 2001
  • Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung
  • Soehring/Hoene, Presserecht
  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen
  • DEMIS-Datenbank
  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

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Erscheinungsweise:
6 x jährlich zum Monatsende Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember

Aktuelles Heft

Heft 4/2025

Aufsätze

Schertz, Christian, Das öffentliche Interesse an der Bereitschaft zur Mitwirkung in Staat und Gesellschaft als Abwägungskriterium im Persönlichkeits- und Presserecht, AfP 2025, 277-283

Die politischen wie auch die tatsächlichen Rahmenbedingungen für Politikerinnen und Politiker sind derzeit so schlecht wie noch nie, so dass sich die Frage stellt, wer unter den aktuellen Bedingungen überhaupt noch bereit ist, in Staat und Gesellschaft Verantwortung zu übernehmen. Sie sind teils einem unbändigen Hass im Netz durch sog. Wutbürger ausgesetzt. Eine Vielzahl von Kommunalpolitikern berichtet in einer aktuellen Umfrage von Bedrohungen und Beleidigungen. Auch medial stehen Politiker unter “Dauerbeschuss“, sie sind also ständiger Kritik ausgesetzt, wobei Sachverhalte nicht selten bewusst skandalisiert werden, um Klickzahlen, Einschaltquoten und Auflagen zu generieren. Viele Politikerinnen und Politiker sind im Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus einem Amt im Ansehen beschädigter als zu dem Zeitpunkt, als sie es angetreten haben.
Zu Recht hat daher das BVerfG zuletzt in der Künast-Entscheidung festgestellt, dass ein “wirksamer Schutz der Persönlichkeitsrechte von Amtsträgerinnen und Amtsträgern, sowie Politikerinnen und Politikern über die Bedeutung für die jeweils Betroffenen hinaus im öffentlichen Interesse liegt, was das Gewicht dieser Rechte in der Abwägung verstärken kann.“ Im Folgenden soll untersucht werden, inwiefern dieses vom BVerfG faktisch neu eingeführte Abwägungskriterium des öffentlichen Interesses am gesellschaftlichen Engagement im Persönlichkeits- und Presserecht in Zukunft einen stärkeren Persönlichkeitsschutz der betreffenden Berufsgruppe garantieren kann und ob dieses Kriterium nicht nur in Fällen von Schmähungen und Beleidigungen zur Anwendung kommt, sondern auch in Fällen der sog. Verdachtsberichterstattung und des Schutzes der Privatsphäre bei der Abwägung Berücksichtigung finden muss.

Peifer, Karl-Nikolaus, Öffentliches Engagement und Persönlichkeitsschutz in den Medien – ein Spannungsverhältnis, AfP 2025, 284-295

Die Frage, ob ein schwacher Persönlichkeitsschutz das öffentliche Engagement hemmt, ist nicht neu. Sie ist Teil der anhaltenden Debatte darüber, ob die Kommunikation im Internet demokratische Prozesse gefährdet. Das betrifft den Ehrschutz, den Schutz der Privatsphäre und den Schutz der persönlichen Wahrheit (Individualität). Der Beitrag geht dieser Frage nach, nennt zahlreiche Fallkonstellationen, in denen sie eine Rolle spielt, weist auf ungelöste Probleme der Digitalisierung dieser Debatte hin und kommt zu dem Ergebnis, dass die Meinungsfreiheit auch dann leidet, wenn gesellschaftliches Engagement gezielt verhindert wird.

Ebhardt, Joachim, Öffentliches Engagement und Persönlichkeitsschutz in den Medien – ein Spannungsverhältnis: Aus der Perspektive der Medien, AfP 2025, 296-299

Die Künast-Entscheidungen der Berliner Gerichte und die folgende Aufhebung durch das BVerfG haben eine rege Debatte über den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Politikern ausgelöst. Aufgegriffen wurde insb. der Hinweis des BVerfG, dass Politiker sich zwar in besonderer Weise Kritik stellen müssen, das damit verbundene Zurücktreten des Persönlichkeitsrechts zugleich aber den Effekt haben kann, öffentliches Engagement für Staat und Gesellschaft zu beeinträchtigen. Der Beitrag zeigt, dass hierin (nur) eine behutsame Korrektur einer überzogenen Anwendung der Vermutungsregel zugunsten der Freiheit der Rede in die Öffentlichkeit berührenden Angelegenheiten liegt. Argumente für eine Neuausrichtung oder Ausdehnung auf andere Spannungsfelder lassen sich weder aus der Entscheidung ableiten, noch gibt es eine Notwendigkeit, die etablierten Abwägungsmechanismen etwa der Verdachtsberichterstattung oder des Schutzes der Privatsphäre zu modifizieren.

Hain, Karl-E., Rundfunkbeitragspflicht und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, AfP 2025, 299-303

Im Hinblick auf Klagen gegen Rundfunkbeitragsfestsetzungsbescheide haben die Verwaltungsgerichte über einen langen Zeitraum auf eine entsprechende Behauptung des Klägers hin abgelehnt zu prüfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag etwa mangels Ausgewogenheit und Vielfalt verfehlt. Diese Rechtsprechung steht nunmehr vor dem BVerwG auf dem Prüfstand. Der folgende Beitrag votiert für eine Korrektur der tradierten Rechtsprechung.

Bericht

Libor, Christine, Öffentliches Engagement und Persönlichkeitsschutz in den Medien – ein Spannungsverhältnis, AfP 2025, 304-309

EGMR-Rechtsprechung

Ramelli, Sebastian, Frankreich: Unzulässige Veröffentlichung von Bildaufnahmen aus Gerichtsverhandlung, AfP 2025, 309-310

Ramelli, Sebastian, Vereinigtes Königreich: Inanspruchnahme der parlamentarischen Immunität zur Offenlegung vertraulicher Informationen, AfP 2025, 310-311

Blick nach Brüssel

Eickemeier, Dominik / Gräter, Till, Stand: 1.8.2025, AfP 2025, 311-314

Medienkartellrecht

Jäger, Martin, Stand: 1.8.2025, AfP 2025, 314-315

Nachrichten

Soehring, Jörg, Renate Damm 1935-2025, AfP 2025, 316

Libor, Christine, Neue EU-Leitlinien zum Jugendschutz auf Online-Plattformen, AfP 2025, 316-317

Libor, Christine, Digitalabgabe für große Internet-Plattformen, AfP 2025, 317

Libor, Christine, Verhaltenskodex für GPAI-Anbieter, AfP 2025, 317-318

Libor, Christine, Forderung nach Überarbeitung der Entwaldungsverordnung, AfP 2025, 318

Entscheidungen

EGMR (Dritte Sektion) v. 29.4.2025 - 36911/20, Beeinträchtigung durch Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verbreitung angeblich unwahrer Informationen, AfP 2025, 318-322

BGH v. 18.6.2025 - I ZR 82/24, Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer weiteren angemessenen Beteiligung – Portraitfoto, AfP 2025, 322

KG v. 25.7.2024 - 10 U 47/24, Kein Unterlassungsanspruch gegenüber Plagiatsvorwurf, AfP 2025, 322-325

KG v. 2.6.2025 - 10 U 142/23, Unzulässige Berichterstattung über Geburtsdatum einer Minderjährigen, AfP 2025, 325-326

OLG Köln v. 23.5.2025 - 15 UKl 2/25, Zulässiges KI-Training durch Meta, AfP 2025, 327-340

OLG Hamburg v. 5.5.2025 - 7 W 126/25, Zulässige Vermögensschätzung in “Reichenliste“, AfP 2025, 340

LG Hamburg v. 5.3.2025 - 324 O 50/25, Zulässige Nennung in “Reichenliste“, AfP 2025, 340-342

OLG Dresden v. 14.4.2025 - 4 U 1466/24, Unzulässige Verdachtsberichterstattung durch Blogbetreiber, AfP 2025, 342-346

OLG Frankfurt v. 20.3.2025 - 16 U 42/24, Anhörungspflicht trotz pauschaler Ablehnung einer Stellungnahme, AfP 2025, 346-354

OLG Hamburg v. 11.3.2025 - 7 U 56/24, Zulässige Verdachtsberichterstattung über Mitgliedschaft in rechtsterroristischer Gruppe, AfP 2025, 354-355

OLG München v. 14.11.2024 - 18 W 1738/24 Pre e, Keine Kostentragung bei fehlender Veranlassung zur Klageerhebung, AfP 2025, 355-357

Hamburgisches OVG v. 7.4.2025 - 3 Bs 20/25, Auskunftsanspruch bzgl. Verteidiger in Ermittlungsverfahren, AfP 2025, 357-361

LG Köln v. 27.6.2025 - 28 O 18/25, Unzulässige Bildberichterstattung über Auslandsimmobilie eines Prominenten, AfP 2025, 361-363

LG Berlin II v. 22.4.2025 - 27 O 169/23, Kein Anspruch auf Löschung eines Beitrags über namentlich genannte Straftäter aus Online-Archiv, AfP 2025, 364-367

LG Hamburg v. 2.4.2025 - 324 O 134/25, Kein Archiv-Privileg für unwahre Behauptung in Mediathek, AfP 2025, 367-368

BGH v. 7.5.2025 - I ZR 143/24, Kein Werktitelschutz bei fehlender Verwechslungsgefahr – Nie wieder keine Ahnung, AfP 2025, 368

BVerwG v. 30.1.2025 - 1 WB 7.24, Keine Feststellung eines Sicherheitsrisikos nur aufgrund der Angabe von Kontakten in sozialen Netzwerken, AfP 2025, 368

OLG Naumburg v. 12.6.2025 - I Orbs 133/25, Unklare Urteilsgründe aufgrund geschlechtsneutraler Formulierungen, AfP 2025, 368

Autoren und Redaktion

Herausgegeben von Prof. Dr. Christian Berger, Leipzig; Dr. Ulf Brühann, Brüssel; Prof. Dr. Emanuel H. Burkhardt, Stuttgart; Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain, Köln; RAin Dr. Verena Hoene, LL.M., Köln; RA Gernot Lehr, Bonn; Richter am BGH Dr. Christian Löffler, Karlsruhe; RA Prof. Dr. Roger Mann, Hamburg; Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Köln; RA Dr. Jörg Soehring, LL.M., Hamburg; Prof. Dr. Christian von Coelln, Köln; Richterin am BGH Vera von Pentz, Karlsruhe; RA Georg Wallraf, Kerpen; RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin

Unter Mitwirkung von RA Dr. Stefan Engels, Hamburg; RA Dominik Eickemeier, Köln; Dr. Thomas Haug, LL.M., Frankfurt/M.; Dr. Ruben A. Hofmann, Köln; RA Dr. Martin Jäger, Düsseldorf; RA Prof. Dr. Reinhard Ricker, Frankfurt/M.; RA Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, Hamburg; RA Dr. Jörg Witting, Düsseldorf

RAin Stefanie Fuchs-Galilea, LL.M. (verantwortliche Redakteurin)

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Telefon: 0221/93738-169, Fax: 0221/93738-903

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