AfP - Zeitschrift für das gesamte Medienrecht Archiv für Presserecht

AfP - Zeitschrift für das gesamte Medienrecht

Zeitschrift für das gesamte Medienrecht und Kommunikationsrecht. Damit sind Sie aktuell und kompetent über den gesamten Bereich des Presserechts informiert. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Medienrecht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

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ISSN 0949-2100

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Beschreibung

Die Zeitschrift für das gesamte Medienrecht informiert aktuell und kompetent über den gesamten Bereich des Presserechts. Aus wissenschaftlicher und praxisorientierter Sicht werden medien- und kommunikationsrechtliche Entwicklungen in unterschiedlichen Rubriken dargestellt:

  • Aufsätze
  • EGMR-Rechtsprechung
  • Blick nach Brüssel
  • Medienkartellrecht
  • Nachrichten
  • Entscheidungen
  • Buchbesprechungen

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  • Archiv der AfP seit 2001
  • Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung
  • Soehring/Hoene, Presserecht
  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen
  • DEMIS-Datenbank
  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 
  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

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Erscheinungsweise:
6 x jährlich zum Monatsende Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember

Aktuelles Heft

Heft 6/2025

Aufsätze

Manns, Luca, Presserechtliche Ansprüche gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes, AfP 2025, 469-474

Die Schlagkraft der Nachrichtendienste des Bundes hängt von der wirksamen Abschirmung ihrer Erkenntnisse und Methoden vor fremden Mächten und extremistischen Akteuren ab. Zugleich besteht ein gesteigertes öffentliches Interesse an rechtsstaatlicher Einhegung und Kontrolle der Behörden, die auch durch die Presse als “vierte Gewalt“ erfolgt. Der vorliegende Beitrag stellt den Umfang presserechtlicher Ansprüche gegenüber den Diensten vor und nimmt dabei das Instrument der Hintergrundgespräche gesondert in den Blick.

Mitzscherlich, Johann, Das Recht an der eigenen Stimme – Teil 2: Schutz vor ungewollter Kommerzialisierung und KI-Imitation, AfP 2025, 475-484

Im ersten Teil dieses Beitrags (Mitzscherlich, AfP 2025, 374) wurde herausgearbeitet, dass sich der persönlichkeitsrechtliche Schutz der menschlichen Stimme in einem Recht an der eigenen Stimme manifestiert, das die Verbreitung und Verfälschung einer erkennbaren Stimme und ihre verdeckte, also für den Zuhörer nicht erkennbare Nachahmung als besonderes Persönlichkeitsrecht in entsprechender Anwendung der §§ 22 f. KUG untersagt. Die offene Imitation der Stimme fällt dagegen nur unter den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts als Rahmenrecht, weil es den Zuweisungsgehalt der Stimme als authentisches Identifikationsmerkmal nicht infrage stellt. Diesen Befund gilt es im zweiten Teil des Beitrags auf die beiden wichtigsten Anwendungsfälle des Rechts an der eigenen Stimme, die Kommerzialisierung der Stimme in der Werbung und ihre Imitation durch KI, zu übertragen.

Hermann, Tobias, Kein Grundrechtsschutz für bekannte Personen bei satirischen Werbeanzeigen?, AfP 2025, 484-489

Der I. Zivilsenat des BGH hat mit seinem Lafontaine-Urteil vor knapp 20 Jahren den Weg für satirische Werbeanzeigen bereitet, die keiner Einwilligung der abgebildeten Personen bedürfen, soweit es der beauftragten Werbeagentur gelingt, eine Verbindung des Werbeträgers zu einem tagesaktuellen Ereignis zu konstruieren. Mittlerweile setzt nicht nur ein Autovermieter als Veranlasser dieser Rechtsprechung diese Grundsätze in regelmäßigen Abständen um, sondern zahlreiche weitere Firmen kalkulieren bewusst Rechtsverletzungen ein. Dies war zuletzt im Zusammenhang mit der “Kiss-Cam-Affäre“ auf einem Coldplay-Konzert zu beobachten, wobei diesmal zwei (Ereignis-)Prominente betroffen waren.
Die – eigentlich nur ausnahmsweise zulässige – werbliche Zwangskommerzialisierung von Personen ist längst zur Regel geworden, und zwar sowohl im politischen als auch im unterhaltenden Zusammenhang. Der BGH und ihm folgend das OLG Dresden stellen satirisch-spöttische Meinungsäußerungen einerseits unter den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, versagen den Betroffenen jedoch andererseits jeglichen Grundrechtsschutz.
Der Beitrag fasst die Rechtsprechung knapp 20 Jahre nach dem Lafontaine-Urteil zusammen, legt dar, warum das tragende “normenhierarchische Argument“ des BGH unhaltbar ist, und spricht sich für eine Rückkehr zur Unzulässigkeit der werblichen Zwangskommerzialisierung von Politikern, Gewerkschaftsführern oder Personen aus der Unterhaltungsöffentlichkeit aus.

Teichmann, Fabian, Phishing und Social Engineering im Mediensektor: Prävention und rechtliche Herausforderungen, AfP 2025, 490-499

Phishing und Social Engineering zählen heute zu den häufigsten und zugleich gefährlichsten Angriffsmethoden im digitalen Raum – insb. im Mediensektor. Der Beitrag analysiert die Funktionsweise dieser Angriffe, ihre spezifischen Risiken für journalistische Organisationen sowie die daraus resultierenden straf-, zivil- und datenschutzrechtlichen Implikationen.
Medienunternehmen sehen sich nicht nur mit der Gefahr des unbefugten Zugriffs auf vertrauliche Informationen konfrontiert, sondern auch mit gezielten Versuchen der Desinformation, Plattformmanipulation und finanziellen Erpressung. Die rechtliche Analyse zeigt, dass bestehende Normen des deutschen Strafrechts (u.a. §§ 202a, 263, 303b StGB), zivilrechtliche Haftungstatbestände und die DSGVO zwar eine grundsätzliche Erfassung solcher Angriffe ermöglichen, jedoch in bestimmten Konstellationen noch Klärungsbedarf besteht – insb. bei neuartigen Täuschungsformen wie Deepfakes. Vor diesem Hintergrund werden praxisnahe Präventionsmaßnahmen vorgestellt, flankiert von regulatorischen Entwicklungen wie dem IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und der NIS-2-Richtlinie. Abschließend formuliert der Beitrag Empfehlungen an Unternehmen und Gesetzgeber zur besseren Absicherung des Mediensektors gegenüber Social Engineering-Angriffen. Ziel ist es, die Resilienz der journalistischen Infrastruktur zu stärken und das Vertrauen in unabhängige Medien auch im digitalen Zeitalter nachhaltig zu schützen.

Bericht

Zarnt, Annika, Datenrecht im Ausnahmefall, AfP 2025, 500-502

EGMR-Rechtsprechung

Ramelli, Sebastian, Aserbaidschan: Entzug der Anwaltszulassung wegen Äußerungen in der Presse, AfP 2025, 502-503

Ramelli, Sebastian, Lettland: Verbot nationalistischer russischer Proteste, AfP 2025, 503-504

Blick nach Brüssel

Eickemeier, Dominik / Schunert, Jonas, Stand: 1.12.2025, AfP 2025, 504-506

Medienkartellrecht

Jäger, Martin, Stand: 1.12.2025, AfP 2025, 507-508

Nachrichten

Libor, Christine, Eckpunkte der Länder zu Digitale Medien-Staatsvertrag, AfP 2025, 508-509

Libor, Christine, Medienverbände gegen Googles AI Mode und AI Overviews, AfP 2025, 509

Libor, Christine, Stärkung des Jugendmedienschutzes durch 6. MedÄndStV, AfP 2025, 509

Libor, Christine, EU-Verordnung zur Transparenz politischer Werbung, AfP 2025, 509-510

Rath-Glawatz, Michael, Politische Werbung in der Presse: Kennzeichnungspflicht der Verlage für Offensichtliches?, AfP 2025, 510

Entscheidungen

EGMR (Vierte Sektion) v. 21.10.2025 - 16756/24, Bezeichnung als “Nazi“ auf Social Media, AfP 2025, 510-514

BGH v. 6.10.2025 - II ZB 19/24, Akteneinsicht aufgrund wissenschaftlichen Interesses, AfP 2025, 514-516

OLG Köln v. 23.9.2025 - 15 U 26/25, Keine Haftung für erwartungsgemäß verkürzten Google-Vorschautext, AfP 2025, 516-518

OLG Köln v. 4.9.2025 - 15 W 83/25, Zulässiger Dienstleistungsvergleich auf Grundlage der Anbieter-AGB, AfP 2025, 518-519

OLG München v. 26.8.2025 - 18 W 677/25 Pre e, Keine Auskunftspflicht des E-Mail-Hosting-Diensts nach § 21 TDDDG, AfP 2025, 519-522

OLG Frankfurt v. 24.7.2025 - 16 U 57/24, Zulässige Verdachtsberichterstattung aufgrund fortgeschrittenen Ermittlungsverfahrens, AfP 2025, 522-528

OLG Hamburg v. 24.6.2025 - 7 U 16/25, Keine Indemnität und kein Laienprivileg für Äußerungen eines Abgeordneten, AfP 2025, 528-530

Schleswig-Holsteinisches OVG v. 17.10.2025 - 6 MB 28/25, Behördliche Versagung einer Presseauskunft als Verwaltungsakt, AfP 2025, 530-545

OVG Rheinland-Pfalz v. 6.8.2025 - 2 B 10838/25.OVG, Presserechtlicher Auskunftsanspruch bzgl. Sponsoring durch öffentlichen Verkehrsverbund, AfP 2025, 545-548

VGH BW v. 22.7.2025 - 1 S 720/23, Unzulässige Äußerung eines Bürgermeisters im Amtsblatt, AfP 2025, 548-552

LG Berlin II v. 18.11.2025 - 27 O 362/25 eV, Zulässige Wiedergabe eines vagen Spionageverdachts, AfP 2025, 552-556

LG Leipzig v. 15.10.2025 - 05 O 3716/24, Unzulässige Übernahme und Verbreitung eines Zeitungsartikels im Telegram-Kanal einer Landespartei, AfP 2025, 556-557

LG Dortmund v. 26.9.2025 - 17 O 31/24, Zulässige Bildberichterstattung über Kontakt eines Lokalpolitikers, AfP 2025, 558-560

LG Berlin II v. 20.8.2025 - 2 O 202/24, Unberechtigte Nutzung der KI-generierten Stimme eines Synchronsprechers, AfP 2025, 560-562

LG Hamburg v. 12.8.2025 - 310 O 127/25, Urheberrechtswidrige Veröffentlichung eines Anwaltsschriftsatzes in Youtube-Video, AfP 2025, 562-565

LG Bonn v. 3.6.2025 - 13 O 156/24, Zulässige Datenübertragung in die USA, AfP 2025, 565-568

BGH v. 24.7.2025 - 3 StR 382/24, Einziehung von Taterträgen aus dem Vertrieb rechtsextremistischer Literatur, AfP 2025, 568

OLG Hamm v. 15.7.2025 - 26 W 18/25, Unsachlicher und beleidigender Vortrag in Anwaltsschriftsatz, AfP 2025, 568

Autoren und Redaktion

Herausgegeben von Prof. Dr. Christian Berger, Leipzig; Dr. Ulf Brühann, Brüssel; Prof. Dr. Emanuel H. Burkhardt, Stuttgart; Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain, Köln; RAin Dr. Verena Hoene, LL.M., Köln; RA Gernot Lehr, Bonn; Richter am BGH Dr. Christian Löffler, Karlsruhe; RA Prof. Dr. Roger Mann, Hamburg; Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Köln; RA Dr. Jörg Soehring, LL.M., Hamburg; Prof. Dr. Christian von Coelln, Köln; Richterin am BGH Vera von Pentz, Karlsruhe; RA Georg Wallraf, Kerpen; RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin

Unter Mitwirkung von RA Dr. Stefan Engels, Hamburg; RA Dominik Eickemeier, Köln; Dr. Thomas Haug, LL.M., Frankfurt/M.; Dr. Ruben A. Hofmann, Köln; RA Dr. Martin Jäger, Düsseldorf; RA Prof. Dr. Reinhard Ricker, Frankfurt/M.; RA Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, Hamburg; RA Dr. Jörg Witting, Düsseldorf

RAin Stefanie Fuchs-Galilea, LL.M. (verantwortliche Redakteurin)

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