ArbRB - Arbeits-Rechtsberater Informationsdienst für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis

ArbRB - Arbeits-Rechtsberater

Fachkundig aufbereitete Darstellungen und Analysen aller wichtigen Entscheidungen zum Arbeitsrecht mit praxisorientierten Beraterhinweisen und Musterformulierungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

  • Aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen
  • Aktuelle Urteile zum materiellen und formellen Recht
  • Praxistipps, Checklisten, Musterformulierungen und hilfreiche Beispielfälle
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1618-0143

Jahresbezugspreis 2025: 373 € (inkl. MwSt.)
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Arbeitsrecht und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Der Arbeits-Rechtsberater unterscheidet sich von herkömmlichen Fachzeitschriften vor allem durch seine strenge Ausrichtung an der Praxis. Die Zeitschrift bietet aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen. Der "Arbeits-Rechtsberater" erläutert monatlich die wichtigsten Urteile zum materiellen und formellen Recht und gibt Praxistipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien. Beispielsfälle z.B. zur Berechnung von Abfindungen und Fristen, Prüfungsschemata, Checklisten und Musterformulierungen helfen, eine komplizierte Materie schnell und weiterführend zu erfassen.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ArbRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul Arbeitsrecht, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv des ArbRB seit 2001

  • Henssler/Willemsen/Kalb (HWK), Arbeitsrecht Kommentar 

  • Preis, Der Arbeitsvertrag 

  • Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch

  • Bauer/Diller/Arnold/Kaufmann, Anwalts-Formularbuch Arbeitsrecht

  • Mues/Eisenbeis/Laber, Handbuch Kündigungsrecht 

  • Arbeitsrechtliche Entscheidungen im Volltext, Gesetzestexte

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail

  •  Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat 

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Auf der Internetseite des ArbRB unter www.arbrb.de finden Sie oben rechts das Login-Fenster. Melden Sie sich hier als Abonnent einfach mit dem Benutzernamen und Passwort an. Oder Sie testen: 1 Heft und 1 Monate Testzugang gratis.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.

Aktuelles Heft

Heft 6/2025

Aktuelle Kurzinformationen

Online-Beilage: Was ist Arbeitszeit? – Ein Überblick, ArbRB 2025, 161

BAG: Mehrfaches Wahlrecht bei Betriebsratswahlen in Matrix-Strukturen, ArbRB 2025, 161

BAG: Schadensersatz nach der DSGVO bei Verstoß gegen Betriebsvereinbarung, ArbRB 2025, 161

BVerwG: Wahl des Gesamtpersonalrats beim Bundesnachrichtendienst ungültig, ArbRB 2025, 161

Änderung des MuSchG seit dem 1.6.2025 in Kraft, ArbRB 2025, 162

BAG-Terminvorschau Juli 2025, ArbRB 2025, 162

Rechtsprechung

Individualarbeitsrecht

EuGH v. 19.12.2024 - C-65/23 / Markowski, Jürgen, Beachtung der DSGVO in Betriebsvereinbarungen als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung, ArbRB 2025, 162-163

BAG v. 28.1.2025 - 9 AZR 48/24 / Kühnel, Artur, Bereitstellung von Entgeltabrechnungen in digitaler Form, ArbRB 2025, 163-164

BAG v. 19.2.2025 - 10 AZR 57/24 / Esser, Patrick, Verspätete Zielvorgabe – Schadensersatz, ArbRB 2025, 164-165

BAG v. 3.4.2025 - 2 AZR 156/24 / Windeln, Norbert, Sonderkündigungsschutz für Schwangere – Nachträgliche Zulassung der Klage, ArbRB 2025, 165-166

BAG v. 4.12.2024 - 5 AZR 276/23 / Range-Ditz, Daniela, Keine Anwendung von § 326 Abs. 2 BGB bei krankheitsbedingter Unmöglichkeit der Erbringung von Arbeitsleistungen, ArbRB 2025, 166-167

Hessisches LAG v. 28.2.2025 - 14 SLa 578/24 / Lunk, Stefan, Kündigungsschutz für abberufene GmbH-Geschäftsführer, ArbRB 2025, 167-168

LAG Köln v. 14.1.2025 - 7 SLa 175/24 / Range-Ditz, Daniela, Schadensersatzpflicht nach Rauchen im Dienstfahrzeug, ArbRB 2025, 168-169

Kollektives Arbeitsrecht

BAG v. 26.11.2024 - 1 ABR 37/20 / Grimm, Detlef, Keine Nachholung des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens bei Eintragung einer arbeitnehmerlosen SE, ArbRB 2025, 169-170

Hessisches LAG v. 10.3.2025 - 16 TaBV 109/24 / Braun, Axel, Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds wegen Weiterleitung dienstlicher E-Mails an privaten E-Mail-Account, ArbRB 2025, 170-171

ArbG Zwickau v. 20.3.2025 - 9 BV 12/24 / Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian, Mitbestimmung des Betriebsrats bei internen Meldestellen nach dem HinSchG, ArbRB 2025, 171-172

Sonstiges Recht

BAG v. 21.1.2025 - 3 AZR 45/24 / Wortmann, Florian, Verjährung von auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergegangenen Forderungen in der Insolvenz, ArbRB 2025, 172-173

OLG München v. 31.7.2024 - 7 U 351/23 e / Grimm, Detlef / Güzel, Baris, AG-Vorstand – Außerordentliche Kündigung wegen Weiterleitung geschäftlicher E-Mails an privaten E-Mail-Account, ArbRB 2025, 173-174

Beiträge für die Beratungspraxis

Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis

Bonanni, Andrea, Der Koalitionsvertrag aus arbeitsrechtlicher Sicht, ArbRB 2025, 174-179

Am 9.4.2025 und damit knapp sieben Wochen nach der Bundestagswahl haben sich CDU, CSU und SPD auf einen Koalitionsvertrag verständigt, dem die CSU bereits am Folgetag, die CDU am 28.4.2025 und die SPD-Basis in einer digitalen Abstimmung bis zum 30.4.2025 zugestimmt haben. Am 5.5.2025 wurde der Vertrag unterzeichnet und am 6.5.2025 Friedrich Merz zum neuen Bundeskanzler gewählt. Der Beitrag stellt die im Koalitionsvertrag vorgesehenen arbeitsrechtlichen Vorhaben der neuen Bundesregierung dar und bewertet diese.

Steffan, Ralf, Das Ende des Konzernprivilegs in der Arbeitnehmerüberlassung?, ArbRB 2025, 179-182

Sogenannte Konzernleihen sind ein gern genutztes Mittel des flexiblen Personalmanagements innerhalb eines Konzernverbundes. Fehlen Mitarbeitende (ggf. mit besonderem Know-how) in einem Unternehmen, werden sie durch Mitarbeitende eines anderen Unternehmens des Konzerns leihweise ersetzt. Dabei bedienen sich die Unternehmen häufig der Regelung des § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG. Danach finden die wesentlichen Vorschriften des AÜG keine Anwendung, sofern die Arbeitnehmer vom verleihenden Unternehmen nicht zum Zweck der Überlassung eingestellt und beschäftigt werden. Die Grenzen dieses Konzernprivilegs hat das BAG jetzt in seiner Entscheidung vom 12.11.2024 – 9 AZR 13/24, ZIP 2025, 788 = NZA 2025, 478 = ArbRB 2025, 100, deutlich aufgezeigt.

Laber, Jörg, Mutterschutz – Was gibt es Neues?, ArbRB 2025, 182-185

Nachdem der Gesetzgeber das Mutterschutzgesetz (MuSchG) zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2018 reformiert hatte, hat der Bundesrat am 14.2.2025 den Weg für das vom Bundestag am 30.1.2025 beschlossene “Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz)“ freigemacht, so dass dieses zum 1.6.2025 in Kraft treten konnte. Wie dadurch Frauen bei einer Fehlgeburt besser geschützt werden sollen, stellt der folgende Beitrag dar. Darüber hinaus wird die wichtigste höchstrichterliche Rechtsprechung nach Umsetzung der Reform des MuSchG zum 1.1.2018 vorgestellt.

Schipp, Johannes, Wie kann sich Teilzeitarbeit auf die Höhe einer Betriebsrente auswirken?, ArbRB 2025, 185-188

Wer in den letzten Berufsjahren in Teilzeit arbeitet, kann bei seiner Betriebsrente eine böse Überraschung erleben. Betriebliche Ruhegelder, bei denen die Höhe der Leistung vom zuletzt bezogenen Entgelt abhängt, können deutlich niedriger ausfallen, obwohl im weit überwiegenden Teil des Arbeitsverhältnisses Vollzeitarbeit geleistet wurde. Der folgende Beitrag zeigt auf, wie sich Teilzeitarbeit auf die Höhe der Betriebsrente auswirken kann, und geht auf die einzelnen Begrenzungsfaktoren ein.

Häußer, Christian, Retention Boni, ArbRB 2025, 188-192

Retention Boni (auch Halteprämien, Bleibeprämien oder Bindungsprämien genannt) dienen der Bindung wichtiger Mitarbeiter. Üblicherweise wird diesen die Zahlung eines größeren Geldbetrags versprochen, sofern sie bis zu einem bestimmten Stichtag im Unternehmen verbleiben. Der folgende Beitrag setzt sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen Aufsichtsrecht und Arbeitsrecht auseinander, das bei der Gewährung von Retention Boni an Mitarbeiter eines Instituts besteht, für das die Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV) gilt. Zugleich zeigt er eine praxistaugliche Lösungsmöglichkeit auf.

Autoren und Redaktion

Rechtsprechung: RA FAArbR Axel Braun, RA FAArbR Dr. Patrick Esser, RA FAArbR Axel Groeger, RA FAArbR Dr. Henning Hülbach, RAin FAinArbR Dr. Jessica Jacobi, RA FAArbR Prof. Dr. Stefan Lunk, RA FAArbR Jürgen Markowski, RAin FAinArbR Dr. Cornelia Marquardt, RAin FAinArbR Daniela Range-Ditz, RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, RA FAArbR Dr. Gerhard Schäder, RA FAArbR Dr. Sascha Schewiola, RA FAArbR Dr. Stefan Seitz, RA Dr. Ralf Steffan, RA FAArbR Dr. Norbert Windeln.

Arbeitsrecht kompakt: RAin FAinArbR Dr. Annett Böhm, RAin FAinArbR Dr. Andrea Bonanni, RA FAArbR Prof. Dr. Boris Dzida, RA FAArbR Dr. Oliver Fröhlich, RA FAArbR Prof. Dr. Björn Gaul, RA FAArbR Dr. Detlef Grimm, RAin FAinArbR Ebba Herfs-Röttgen, Ass. jur. Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, RiArbG Michael H. Korinth, RA FAArbR Dr. Jörg Laber, RA FAArbR Christoph Legerlotz, RA FAArbR Christian Moderegger, RA FAArbR Thomas Niklas, RAin FAinArbR Dr. Nathalie Oberthür, RAin FAinArbR Prof. Dr. Barbara Reinhard, RA FAArbR Prof. Dr. Martin J. Reufels, RA FAArbR Dr. Johannes Schipp, RA FAArbR Dr. Wienhold Schulte , DirArbG Dr. Jens Tiedemann.

RAin Petra Rülfing u. Ass. iur. Friederike Voss (verantw. Redakteurinnen),

Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlags, Tel. 0221/93738-189 (Redaktions-Sekr.) bzw. -997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-906 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: arbeitsrechtsberater@otto-schmidt.de,

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