ZAU Zeitschrift & Digital (Bundle) Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen

ZAU Zeitschrift & Digital (Bundle)

Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen wichtiges Know-how speziell für die arbeitsrechtliche Praxis.

Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Aktionsmodul Arbeitsrecht
Beratermodul ZAU

  • Fundierte Beiträge zu individuellem & kollektivem Arbeitsrecht sowie Personal-Praxis
  • Praxisorientierte Empfehlungen für Ihre tägliche Beratung im Unternehmen
  • Aktuelle Gesetzes- und Gerichtsentscheidungen kompakt aufbereitet
  • Inklusive ZAU Online-Archiv
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2750-9702

Jahresbezugspreis 2026: 301 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 24 € (inkl. MwSt), Ausland: 43,60 €

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht im Unternehmen und zur Otto Schmidt Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die ZAU – Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert mit aktuellen und meinungsstarken Beiträgen und Kommentaren renommierter Autoren sowie der Berichterstattung über Gesetzesvorhaben und Rechtsprechung wichtiges Know-how für die arbeitsrechtliche Praxis. Der Praxisbezug und -nutzen steht dabei stetig im Vordergrund. In den sechs Rubriken (Magazin, Im Fokus, Arbeitsrecht im Unternehmen, Arbeitsrecht Kompakt, Fachbeiträge und Rechtsprechung Kompakt) erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends – von der schnellen und übersichtlichen Information bis hin zu fundiert recherchierten Fachaufsätzen. Profitieren Sie von der Arbeit einer erfahrenen und innovativen Redaktion, die aus der Informationsflut sorgfältig auswählt, worauf es ankommt.

In den sechs Rubriken erfahren Sie alles über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Themen und Trends:

  • Mit dem Magazin vorne sind Sie kompakt und aktuell auf dem Laufenden und erfahren was im kommenden Monat ansteht.

  • In der Rubrik Im Fokus widmen wir uns einem aktuellen Fokus-Thema und beleuchten unterschiedliche Aspekte aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

  • In Arbeitsrecht im Unternehmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen (BVAU) das Wichtigste aus der arbeitsrechtlichen Community und aktuelle Brennpunkte dort beleuchten.

  • Arbeitsrecht Kompakt hat das Ziel, Sie zu den unterschiedlichsten Themen – wie z.B. Mitarbeiterdatenschutz, Vergütung oder New Work – aus dem Arbeitsrecht kompakt und übersichtlich zu informieren.

  • In Fachbeiträge erhalten Sie fundiert recherchierte und zitierbare Fachaufsätze in der gewohnten Qualität.

  • Rechtsprechung Kompakt informiert Sie jeweils auf einer Seite über die wichtigsten Entscheidungen des Monats in Kommentarform und immer mit Praxishinweisen.

 Die Themen

Die ZAU Zeitschrift für Arbeitsrecht in Unternehmen liefert Ihnen das entscheidende Know-how zu den Themen:

  • Arbeitsverträge und Vertragsgestaltung

  • Arbeitszeit und Urlaubsrecht

  • Kündigungsrecht und betriebliches Eingliederungsmanagement

  • Vergütungsrecht

  • Betriebsverfassungsrecht und Betriebsratsarbeit

  • Fremdpersonaleinsatz und neue Arbeitsformen

  • Tarifvertragsrecht

  • Sozialversicherungsrecht

  • Betriebliche Altersversorgung

 Die ZAU richtet sich an Arbeitsrechtler in Unternehmen und deren Berater. Das reicht von der Personalabteilung über Betriebsräte bis hin zu jedweden Personalverantwortlichen. Weitere Informationen und täglich aktuelle News erhalten Sie auf der Webseite www.zau-zeitschrift.de.

Erscheinungsweise:
1x monatlich

Aktuelles Heft

Heft 5/2026

Magazin

Bücker, Anna Viola, No Limits!?, ZAU 2026, 281

Fricke, Silvio, (Z)Ausblick – Das sollten Sie wissen, ZAU 2026, 284-285

Der RefE eines “Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit“ markiert einen der tiefgreifendsten Eingriffe in das deutsche Statusrecht seit Jahrzehnten. Er reagiert auf ein strukturelles Problem: die seit Langem kritisierte Unsicherheit bei der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit, insb. im Kontext wissensbasierter Dienstleistungen und projektbezogener Arbeit.

Aktuelle Entscheidungen zum Individualarbeitsrecht, ZAU 2026, 286

Die Rechtsprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht umfasst besonders praxisrelevante Entscheidungen bis März 2026 – von Annahmeverzug bis Wiederholungskündigung.

Der Unterschied zwischen “dauerhaft“ und “immer wieder“ krank, ZAU 2026, 287

Der einheitliche Verhinderungsfall ist ein wichtiges Instrument um endlose Entgeltfortzahlungen zu begrenzen. Arbeitgeber müssen aber auch die Risiken kennen.

Die Tücken des grenzüberschreitenden Fremdpersonaleinsatzes, ZAU 2026, 288

Nach wie vor herrscht erhebliche Unsicherheit darüber, wann und unter welchen Bedingungen ein grenzüberschreitender Fremdpersonaleinsatz rechtssicher möglich ist.

Im Fokus

MacLaughlin, Saskia / Kanic, Helen, Wenn Auslandseinsätze zum Risiko werden, ZAU 2026, 292-294

Internationale Personaleinsätze gehören heute zum Unternehmensalltag – zunehmend auch in Regionen mit politischer Instabilität oder erhöhten Sicherheitsrisiken. Für Arbeitgeber stellen sich dabei umfangreiche Fürsorge- und Haftungsfragen. Der Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick über zentrale Risiken bei Auslandseinsätzen in Krisengebieten und zeigt auf, mit welchen organisatorischen Maßnahmen sowie vertraglichen Regelungen Unternehmen diese Risiken wirksam begrenzen können.

Scharff, Bettina / Wassermann, Sönke, Das BetrVG im internationalen Konzern, ZAU 2026, 295-297

Das BetrVG findet grundsätzlich nur Anwendung für Betriebe in Deutschland. Arbeitnehmer, die solchen Betrieben zugeordnet sind, aber außerhalb Deutschlands für den Arbeitgeber tätig werden, können allerdings aufgrund der sog. Ausstrahlung unter den Anwendungsbereich des BetrVG fallen. Dann bestehen die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte des (deutschen) Betriebsrats nach BetrVG trotz der Auslandstätigkeit. Die Feststellung der betrieblichen Zuordnung kann jedoch gerade in Matrixstrukturen herausfordernd sein.

Leister, Thomas, Grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung, ZAU 2026, 298-300

Viele Unternehmen sind auf eine flexible Möglichkeit des internationalen Fremdpersonaleinsatzes angewiesen. Gerade im Bereich von Remote-Arbeit ist die Gestaltung rechtlich anspruchsvoll. Nach einer Kehrtwende der Bundesagentur für Arbeit besteht nun wieder mehr Rechtssicherheit.

Stöhr, Ulrike / Gläser, Franziskus, Rente im sonnigen Süden, ZAU 2026, 301-303

Spanien ist für deutsche Rentner das drittbeliebteste Auswanderungsland. Damit die Freude an Sonne, Strand und Meer ungetrübt bleibt, sollten die wesentlichen Grundsätze des Steuer- und Sozialversicherungsrechts beachtet werden. In diesem Beitrag werden zwei gängige Szenarien der Lebensplanung und des Verzugs nach Spanien vorgestellt. Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen auf die deutsche gesetzliche Rente gelegt.

Park-Said, Malek, America Second, ZAU 2026, 304-306

Selbst bei routinemäßigen Dienstreisen in die USA geraten Arbeitgeber und Beschäftigte zunehmend zwischen unternehmerischen Interessen und dem Schutz der Privatsphäre in Konflikt. Unternehmen sollten nicht nur neue und aktuelle Fragen, sondern auch Reaktions- und Gestaltungsmöglichkeiten kennen.

Hauer, Anna Franziska / Ittner, Thomas, Grenzüberschreitender Personaleinsatz von Drittstaatsangehörigen, ZAU 2026, 307-310

Sowohl der grenzüberschreitende Einsatz von Arbeitnehmern als auch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern gehören inzwischen zum arbeitsrechtlichen Alltag. Komplex wird es dort, wo beide Modelle zusammentreffen – insb. beim Einsatz von Leiharbeitnehmern ohne EU-Staatsangehörigkeit. In diesen Konstellationen verlaufen die Grenzen zwischen unionsrechtlicher Mobilität und nationalem Aufenthaltsrecht nicht selten unscharf. Die genaue Kenntnis des rechtlich Zulässigen und des praktisch Möglichen ist hier von größter Bedeutung.

Morgenroth, Sascha / Philippi, Florian, Employer of Record, ZAU 2026, 311-312

“Employer of Record“ versprechen Unternehmen in Zeiten des Fachkräftemangels eine scheinbar pragmatische Lösung: die unkomplizierte Beschäftigung von Fremdpersonal. Aus rechtlicher Perspektive ist hier jedoch Vorsicht geboten.

Arbeitsrecht im Unternehmen

Zumkeller, Alexander R., 1.000 € Entlastungsprämie zu verteilen, ZAU 2026, 313-315

Ein Tausender vom Staat – fürs Tanken. Klingt nach “Danke, Chef“. In der Praxis ist es eher: Danke für zusätzliche Verhandlungen, Excel-Akrobatik und beleidigte Belegschaften. Ein kleiner Reality-Check aus Unternehmens- und Betriebsrats-Perspektive.

Reiland, Johanna / von Bühler, Christian, Missbrauch des Auskunftsrechts, ZAU 2026, 316-318

Kaum ist das Trennungsgespräch beendet, folgt ein datenschutzrechtliches Auskunftsersuchen – so umfassend formuliert, dass eine vollständige Erfüllung praktisch unmöglich erscheint. Was als Wahrnehmung eines Grundrechts daherkommt, dient in Wahrheit häufig einem ganz anderen Ziel: Druck aufbauen, Kosten verursachen und Vergleichsbereitschaft erzwingen. Ein aktuelles Urteil des EuGH vom 19.03.2026 – C-526/24 könnte die Kräfteverhältnisse nun verschieben – und zeichnet Wege auf, diesem Vorgehen Einhalt zu gebieten.

Personal & Digital

Lilienthal, Nadine, Beyond GDPR?, ZAU 2026, 319-320

Rechtsabteilungen müssen Datensicherheit neu denken. Je nach UnternehmensSetup kann es erforderlich sein, über marktübliche Standards hinauszugehen.

Schneiders, Sebastian, Global Mobility ist kein Benefit, sondern Haftungsbeschleuniger, ZAU 2026, 321-324

Beim Thema Global Mobility gewinnt nicht die beste Absicht. Es gewinnt die beste Nachweiskette. Der Beitrag zeigt die unterschätzten Trigger in Entgeltabrechnung, Arbeitsrecht, Sozialversicherung sowie Lohnsteuer und wie Unternehmen mit Klassifikation und Datenmanagement internationale Arbeit rechtssicher steuern.

Schwarz, Sebastian, Digitalisierung im Mittelstand, ZAU 2026, 325-326

Der Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft und steht gleichzeitig vor einer der größten Transformationsherausforderungen seiner Geschichte. Digitalisierung ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern gelebte Realität: in der Produktion, im Vertrieb, in der Kommunikation. Doch hinter der Fassade vieler mittelständischer Unternehmen verbirgt sich eine digitale Flickenlandschaft, die mehr bremst als beschleunigt.

Patzal, Carsten, Remote und digital lernen mit generativer KI, ZAU 2026, 327-330

Weiterbildung wird in Organisationen zunehmend als Fähigkeit verstanden, die Beschäftigte “on the job“ und eigenverantwortlich realisieren sollen. Selbstgesteuertes Lernen setzt dabei insbesondere Planung, Monitoring und Reflexion des eigenen Lernprozesses voraus. Für Juristen ist dieser Ansatz nicht neu – sie sind es in einem hohen Maße gewohnt, ihre Kompetenzen und ihr Wissen selbst einzuschätzen und ihre Weiterbildungsbedarfe zu identifizieren und anzugehen.

Federle, Manuel, Das Versorgungswerk, ZAU 2026, 331-332

Erfahren Sie regelmäßig mehr über Ihre berufsständische Versorgung, deren Charakteristika und Vorteile. Bei einer Tätigkeit im Ausland gibt es verschiedene Konstellationen und Besonderheiten, die beachtet werden sollten.

Fachbeiträge

Schiefer, Bernd / Arnold, Iris, Rechtsprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht, ZAU 2026, 333-340

Der Beitrag knüpft an eine Rechtsprechungsübersicht zum Individualarbeitsrecht in DB 2026 S. 187 ff. an und berichtet über weitere – aus Sicht der Autoren – besonders praxisrelevante Entscheidungen; wiederum ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Barry, Lena / Hahn, Jan-Moritz, Die Einheit des Verhinderungsfalls im Entgeltfortzahlungsrecht, ZAU 2026, 341-343

Der Beitrag analysiert den einheitlichen Verhinderungsfall als Instrument zur Begrenzung der Entgeltfortzahlung auf sechs Wochen und setzt sich mit den Leitlinien des BAG zur abgestuften Darlegungslast einschließlich der Anforderungen an eine laienverständliche, überprüfbare Krankheitsdarstellung und an Schweigepflichtentbindungen der behandelnden Ärzte auseinander. Das BAG identifiziert als wesentliche Verdachtskriterien die Anschlussdichte aufeinanderfolgender Arbeitsunfähigkeitszeiträume und die Ursachenidentität der Erkrankungen, während eine dokumentierte tatsächliche Arbeitsaufnahme als starkes Gegenindiz in Betracht kommt. Der Beitrag zeigt zudem, dass die sorgfältige Dokumentation dieser Indizien über die bloße Einstellung der Entgeltfortzahlung hinaus prozess- und verhandlungsrelevante Folgen hat, insb. für Rückforderungen nach § 812 BGB, die Gestaltung von Vergleichen sowie den Anspruchsübergang auf die gesetzliche Krankenkasse nach § 115 SGB X.

Hohe, Thomas / Schroeren, Nina, Unverhoffte Anwendung deutschen Arbeitsrechts bei grenzüberschreitendem Fremdpersonaleinsatz, ZAU 2026, 344-348

Was als flexible internationale Personaleinsatzstrategie geplant ist, endet in der Praxis nicht selten in der überraschenden Anwendung zwingenden deutschen Arbeitsrechts. Mindestlohn, Arbeitsschutz und sogar Lieferkettensorgfaltspflichten greifen häufig unabhängig von der vereinbarten Rechtswahl. Verstärkt durch neue europäische Regulierungen und digitalisierte Prüfverfahren steigen Entdeckungsrisiken und Haftungsfolgen erheblich. Der Beitrag beleuchtet zentrale arbeitsrechtliche Fallstricke des grenzüberschreitenden Fremdpersonaleinsatzes und analysiert die maßgeblichen Haftungsrisiken und Mitbestimmungsfolgen für Arbeitgeber.

Rechtsprechung Kompakt

Zaumseil, Frank, Zur Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats bei Regelungen für mobile Arbeit, ZAU 2026, 349

Das LAG Düsseldorf stellt klar, dass es sich bei mobiler Arbeit um eine teilmitbestimmte Angelegenheit handelt, über deren Einführung der Arbeitgeber frei entscheiden kann. Der Arbeitgeber kann daher die Ebene der Mitbestimmung bestimmen. Die Ausgestaltung der mobilen Arbeit sei ein einheitlicher Regelungsgegenstand. Ist der Gesamtbetriebsrat zuständig, müsse er die gesamte Angelegenheit mit dem Arbeitgeber regeln.

Westhues, Jan, Auswirkung des Wechsels des gewöhnlichen Arbeitsorts auf das anwendbare Recht, ZAU 2026, 350

Ein dauerhafter Wechsel des Arbeitsorts im Verlauf eines Arbeitsverhältnisses kann dazu führen, dass der gewöhnliche Arbeitsort im Sinne der Rom-I-Verordnung nicht mehr eindeutig bestimmbar ist. In diesem Fall ist grds. auf die Niederlassung des Arbeitgebers abzustellen. Es ist jedoch stets zu prüfen, ob die Gesamtheit der Umstände eine engere Verbindung zu einem anderen Staat begründet, sodass das Recht dieses Staates Anwendung findet.

Posluschny, Claudia / Bachmeier, Michaela, Keine unbefristete Arbeitnehmerüberlassung durch AGB-Kontrolle bei befristeter Auslandsentsendung, ZAU 2026, 351

Eine AGB-Kontrolle einer befristeten Vereinbarung über eine Auslandsentsendung kann nicht zu einer dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung innerhalb eines Konzerns führen. Diese Rechtsfolge liefe den grundlegenden Wertungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes zuwider.

Zobel, Katharina, Kündigung wegen Verlust von Aufenthaltstitel, ZAU 2026, 352

Auch eine mehrmonatige Abwesenheit eines Arbeitnehmers aufgrund des Verlustes des Aufenthaltstitels im Ausland rechtfertigt nicht automatisch eine verhaltensbedingte Kündigung aufgrund einer Pflichtverletzung, selbst bei vorher erfolgten Abmahnungen. Ausschlaggebend sind die Umstände des Einzelfalls.

Autoren und Redaktion

Anna Viola Bücker (verantw. Redakteurin), Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210911-11 bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: a.buecker@fachmedien.de

Angaben zur Produktsicherheit

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