CR - Computer und Recht Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologie

CR - Computer und Recht

Folgende Rubriken sind enthalten: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet. Inklusive der Zeitschrift CRI – Computer Law Review International (6 x jährlich) und inklusive Beratermodul CR - Computer und Recht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Antworten auf bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts
  • Analysen zu Rechtsprechungstrends und Gesetzgebungsvorhaben
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul CR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0179-1990

Jahresbezugspreis 2025: 671 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 35,90 € (inkl. MwSt.), Ausland: 54,20 €

Vorzugspreis für Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI): 570 € (inkl. MwSt.)
Wenn Sie vorzugspreisberechtigt sind, teilen Sie uns dies bitte im Kommentarfeld beim Abschluss Ihrer Bestellung mit. Wenn möglich geben Sie dort bitte Ihre Mitglieds-ID an.

Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter.

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul CR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

  • Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet: Experten strukturieren und beantworten bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts und zeigen die Trends der Rechtsentwicklung auf. 

  • Ausführlich und übersichtlich am Puls der Zeit: Analysen zu Rechtsprechungstrends, Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene sowie die maßgebliche Rechtsprechung im Originaltext. 

  • Strukturiert in 5 Rubriken: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik

  • Vorsprung durch Rechtsvergleich: State-of-the-art Denk- und Lösungsansätze und Rechtsprechung aus anderen Jurisdiktionen auf Englisch – online only in der Zeitschrift Computer Law Review International (CRi)

  • Beratermodul CR: Online-Zugriff auf alle Inhalte von CR seit 1985, 12 Ausgaben pro Jahr, sowie CRi seit dem Jahr 2000, 6 Ausgaben pro Jahr. Inklusive Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der CR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul CR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der Zeitschrift CR seit 1985

  • Archiv der Zeitschrift CRi seit 2000

  • IT-rechtliche Gerichtsentscheidungen im Volltext, Gesetzestexte

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Entdecken Sie jetzt unseren IT-Recht Blog
Profitieren Sie von Expertenmeinungen und aktuellen Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand, indem Sie unseren Blog regelmäßig besuchen und sich umfassend informieren.

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.

Aktuelles Heft

Heft 2/2025

IT und Software

Aufsätze

Pech, Sebastian, Urheberrecht trifft Produktsicherheitsrecht: Urheberrechtliche Implikationen der KI-VO – Teil 2, CR 2025, 69-76

Nachdem Teil 1 die urheberrechtlichen Grundlagen bei generativer KI sowie die Pflichten zu einer Urheberrechtsstrategie und zur Trainingsdaten-Zusammenfassung behandelt hat (Pech, CR 2024, 773), stellt Teil 2 die Pflicht zur Kennzeichnung synthetischer Inhalte vor (Art. 50 Abs. 2 KI-VO) und ihre urheberrechtlichen Implikationen vor. Zudem wird untersucht, inwiefern die urheberrechtsbezogenen Pflichten aus der KI-VO auch zivilrechtlich durchgesetzt werden können.

Rechtsprechung

BGH v. 26.9.2024 - I ZR 1/24, BGH: Vergütungsabgabe bei Veräußerung von Speichermedien an gewerbliche Endabnehmer, CR 2025, 76

Daten und Sicherheit

Aufsätze

Hubert, Tom, Die Identifizierbarkeit i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO insbesondere durch Informationen aus dem Internet, CR 2025, 77-85

Die Identifizierbarkeit i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO bestimmt die Reichweite des Datenschutzrechts. Die Rechtsprechungslinie des EuGH lässt hierzu sowohl hinsichtlich der Perspektive zur Ermittlung der Verhältnismäßigkeit des Identifizierungsaufwands als auch hinsichtlich der konkreten Maßstäbe bei dieser Prüfung große Auslegungsspielräume. Der Beitrag arbeitet die Weichenstellungen des EuGH zur Identifizierbarkeit heraus und untersucht, wie der Identifizierungsaufwand zu bemessen ist und welche Rolle externe Informationsquellen – wie insbesondere das Internet – dabei spielen.

Gieseler, Christoph, Kontrollierter Kontrollverlust – Verantwortlichkeit und immaterieller Schaden im Online-Datenschutz, CR 2025, 85-89

Die DSGVO schützt die Kontrolle über die eigenen personenbezogenen Daten – ergo ist die Schwelle zum immateriellen Schaden niedrig, wenn DSGVO-Verstöße diese Kontrolle beeinträchtigen. Internet-Nutzerinnen müssen indes mit den Datenverarbeitungen leben, die sie transparent und zwangsläufig auslösen. Klickt jemand auf einen Link, besteht daher im Gegensatz zur Einschätzung des EuG weder eine Verantwortlichkeit der verlinkenden Webseitenbetreiberin noch ein Schaden bei der betroffenen Person.

Hofmann, Moritz, Datenschutzrechtliche Erlaubnistatbestände für den Einsatz von predictive analytics im Beschäftigungsverhältnis, CR 2025, 89-96

Aufgrund des erheblichen Gefahrenpotentials von predictive analytics Anwendungen im Beschäftigungsverhältnis ist es für Anwender unerlässlich, sich mit den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Einsatz zu befassen. Der Beitrag untersucht zwei typische Anwendungsszenarien für predictive analytics und untersucht die Belastbarkeit der relevanten Rechtfertigungsgründe für die Datenverarbeitung.

Rechtsprechung

EuGH v. 9.1.2025 - C-394/23, EuGH: Erforderlichkeit geschlechtsspezifischer Kunden-Anrede beim Online-Ticketerwerb, CR 2025, 96-101

EuGH v. 19.12.2024 - C-65/23, EuGH: Anforderungen an Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage zur Beschäftigtendatenverarbeitung, CR 2025, 101-104

EuGH v. 28.11.2024 - C-169/23, EuGH: Umfang der DSGVO-Informationspflicht bei Datenerhebung von Dritten, CR 2025, 104-107

EuG v. 8.1.2025 - T-354/22, EuG: Immaterieller Schadensersatz für unzulässige Übermittlung der IP-Adresse in ein Drittland durch EU-Behörde, CR 2025, 107-112

BGH v. 31.10.2024 - VI ZR 10/24, BGH: Facebook-Scraping: Kontrollverlust als immaterieller Schaden und Bestimmung eines Leitentscheidungsverfahrens, CR 2025, 112-113

EuGH v. 9.1.2025 - C-416/23, EuGH: Handlungsoptionen der DSGVO-Aufsichtsbehörde bei exzessiven Anfragen, CR 2025, 113

BGH v. 23.1.2024 - II ZB 7/23, BGH: Kein DSGVO-Löschungsanspruch für GmbH-Geschäftsführer gegenüber Handelsregister, CR 2025, 113

OLG Hamm v. 24.7.2024 - 11 U 69/23, OLG Hamm: DSGVO-Verstoß durch Corona-Impfzentrum, CR 2025, 114

Internet und E-Commerce

Aufsätze

Etzkorn, Philipp, Das Vertragsverhältnis von Dateninhaber und Datenempfänger in der praktischen Umsetzung, CR 2025, 114-119

Der Beitrag entwickelt für das Verhältnis zwischen Dateninhaber und Datenempfänger nach dem Data Act (DA) belastbare Vorschläge für die Vertragspraxis. Zwar besteht zwischen diesen beiden Parteien ein Kontrahierungszwang, der Dateninhaber darf aber zum einen vom Datenempfänger nach Art. 9 DA eine “Gegenleistung“ bzw. einen Ausgleich verlangen. Zum anderen ist der Dateninhaber berechtigt, Kategorien von Datenempfängern zu unterscheiden. Es lohnt sich also für Dateninhaber, sich auf die Anfragen von Datenempfängern vorzubereiten.

Rechtsprechung

BGH v. 21.11.2024 - I ZR 107/23, BGH: Wettbewerbsverhältnis auf Online-Ticketbörse – DFL-Supercup, CR 2025, 119-123

BGH v. 23.10.2024 - I ZR 112/23, BGH: Haftung des Online-Marktplatz-Betreibers für rechtwidrigen User-Content – Manhattan Bridge, CR 2025, 123-130

OLG Hamburg v. 2.5.2024 - 5 U 106/22, OLG Hamburg: Dringlichkeitsvermutung bei Einstweiliger Verfügung aufgrund Markenrechtsverletzung auf Amazon-Marketplace, CR 2025, 130-132

BGH v. 20.2.2024 - KVB 69/23, BGH: Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegenüber beigeladenen Wettbewerbern in Kartellverwaltungssache, CR 2025, 132

OLG Hamburg v. 21.12.2023 - 5 W 31/23, OLG Hamburg: Wahrheitspflicht bei Antrag auf Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung, CR 2025, 132

OLG Hamburg v. 14.12.2023 - 5 U 18/22, OLG Hamburg: Unzureichende Werbekennzeichnung durch Influencerin, CR 2025, 132

Telekommunikation und Medien

BGH v. 27.11.2024 - VIII ZR 155/23, BGH: Zugang von in elektronischer Form abgegebener empfangsbedürftiger Willenserklärung, CR 2025, 132-133

BGH v. 23.10.2024 - XII ZB 411/23, BGH: Wiedereinsetzung: Einreichung eines beA-Rechtsmittelantrages beim unzuständigen Gericht und ausbleibender Weiterleitung, CR 2025, 133

Report und Technik

Aufsätze

Rexin, Lewin, Gesetzesentwurf zur Umsetzung der e-Evidence-Richtlinie: Diensteanbieter im Pflichtenlabyrinth des EBewMG, CR 2025, 133-140

Der Beitrag analysiert den Referentenentwurf des Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs- und Durchführungsgesetzes (EBewMG-E), das die Vorgaben der e-Evidence-VO und -RL in deutsches Recht überführen soll (I.). Besonderer Fokus liegt dabei auf den organisatorischen Pflichten für Diensteanbieter, insbesondere deren Benennung/Bestellung von Adressaten samt entsprechender Mitteilung (II.) und ihrem Verhältnis zum Adressaten (III.). Um Rechtsunsicherheiten und Widersprüche zu beseitigen, muss der Gesetzgeber zum einen Nachbesserungen und zum anderen Anpassungen in TDDDG und StPO vornehmen (IV.).

In eigener Sache

CRi Redaktion, , Computer Law Review International (CRi), CR 2025, R17

Daten und Sicherheit

Wöbbeking, Maren K., BGH: Rechtmäßigkeit der Verwertung von Anom-Chatdaten, CR 2025, R17-R18

Wasilewski, David, OLG Karlsruhe: Keine Speicherung von (personenbezogenen) Daten zur Verteidigung von Klagen, CR 2025, R18

Pfeiffer, Jan, VG Mainz: Auskunftsanspruch über Behandlung eines verstorbenen Patienten, CR 2025, R18-R19

Internet und E-Commerce

Hunter, Julian, OLG Oldenburg: Volle Nutzbarkeit von Social Media-Konto durch Erben, CR 2025, R19

Pfeiffer, Jan, EuGH: Angabe der Geschlechtsidentität nicht erforderlich, CR 2025, R20

Pfeiffer, Jan, LG München I: Rückzahlung von 1.500 € durch Online-Coach zu Kryptowährung, CR 2025, R20-R21

TK und Medien

Pfeiffer, Jan, VG Köln: Kein Mobbing durch Bundesinnenministerium, CR 2025, R21

Buchbesprechungen

Lejeune, Mathias, Rezension Marly Praxishandbuch Softwarerecht 8. Aufl. 2024, CR 2025, R21-R22

DGRI-Informationen

Nachruf auf Prof. Dr. Prof. h.c. Jürgen Taeger, CR 2025, R22

Autoren

Schriftleitung:
RA Prof. Dr. Michael Bartsch, Karlsruhe;
RA Dr. Malte Grützmacher, LL.M. (London), Hamburg;
RA Prof. Niko Härting, Berlin;
RA Sven-Erik Heun, Frankfurt a.M.;
RA Thomas Heymann, Frankfurt a.M.;
RA Prof. Dr. Jochen Schneider, München;
RA Prof. Dr. Fabian Schuster, Düsseldorf;
Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.);
Prof. Dr. Gerald Spindler, Universität Göttingen.

Herausgegeben gemeinsam mit DGRI e.V.

Redaktion

RA Ulrich Gasper, LL.M. (Edinburgh) (verantwortl. Redakteur)
Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), jew. Anschrift des Verlags, Tel. 02 21/9 37 38-1 80, Fax 02 21/9 37 38-9 03, E-Mail: computerundrecht@otto-schmidt.de.

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail:
info@otto-schmidt.de