CR - Computer und Recht Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologie

Folgende Rubriken sind enthalten: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet. Inklusive der Zeitschrift CRI – Computer Law Review International und inklusive Beratermodul CR - Computer und Recht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Antworten auf bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts
  • Analysen zu Rechtsprechungstrends und Gesetzgebungsvorhaben
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul CR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0179-1990

Jahresbezugspreis 2026: 713 € (inkl. MwSt.)
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul CR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

  • Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet: Experten strukturieren und beantworten bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts und zeigen die Trends der Rechtsentwicklung auf. 

  • Ausführlich und übersichtlich am Puls der Zeit: Analysen zu Rechtsprechungstrends, Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene sowie die maßgebliche Rechtsprechung im Originaltext. 

  • Strukturiert in 5 Rubriken: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik

  • Vorsprung durch Rechtsvergleich: State-of-the-art Denk- und Lösungsansätze und Rechtsprechung aus anderen Jurisdiktionen auf Englisch – online only in der Zeitschrift Computer Law Review International (CRi)

  • Beratermodul CR: Online-Zugriff auf alle Inhalte von CR seit 1985, 12 Ausgaben pro Jahr, sowie CRi seit dem Jahr 2000, 6 Ausgaben pro Jahr. Inklusive Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der CR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul CR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der Zeitschrift CR seit 1985

  • Archiv der Zeitschrift CRi seit 2000

  • IT-rechtliche Gerichtsentscheidungen im Volltext, Gesetzestexte

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.

Aktuelles Heft

Heft 11/2025

IT und Software

Aufsätze

Becker, Maximilian / Birnstill, Pascal / Ebert, Andreas, Erklärbarkeit von KI-Systemen unter der KI-Verordnung, CR 2025, 701-708

Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Transparenzanforderungen der KI-VO für Hochrisiko-KI-Systeme. Anhand eines auf Kreditdaten entwickelten KI-Modells werden Erklärverfahren als Lösungsansätze aus dem Bereich der XAI gegenübergestellt und diskutiert, inwiefern bzw. mit welchen Einschränkungen die Transparenzanforderungen der KI-VO nach aktuellem Stand erfüllt werden könnten.

Rechtsprechung

KG v. 1.7.2025 - 2 U 37/22, KG: Gerichtsstandsvereinbarung bei Vertrieb cloudbasierter Softwaredienstleistungen, CR 2025, 708-711

Daten und Sicherheit

Aufsätze

Nebel, Jens, Das Ende der Auftragsverarbeitung?, CR 2025, 711-718

Der EuGH hat mit Urteil v. 4.9.2025 in der Rs. C-413/23 P – Einheitlicher Abwicklungsausschuss (SRB) die Relativität des Personenbezugs hervorgehoben: Ein Datum kann für den Verantwortlichen personenbezogen und zugleich für eine datenempfangende Person anonym sein. In Fällen ausgelagerter Datenverarbeitung stellt sich daher die Frage, wann es überhaupt noch einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung bedarf. Dieser Frage geht der Beitrag nach.

Teichmann, Fabian, NIS-2-Schulungspflicht der Geschäftsleitung – Regulatorische Grauzonen und nationale Umsetzung, CR 2025, 718-725

Dieser Beitrag beleuchtet die unklare Rechtslage bei der Schulungspflicht der Geschäftsleitung in der aktuellen Zwischenphase, analysiert regulatorische Unschärfen und diskutiert offene Fragen zur Definition der “Geschäftsleitung“ sowie Überschneidungen mit bestehendem IT-Sicherheitsrecht. Zudem wird dargestellt, welche Pflichten de facto bereits jetzt gelten (z.B. aus allgemeinen Sorgfalts- und Überwachungspflichten) und wie sich Unternehmen trotz verzögerter Gesetzgebung vorbereiten können.

Rechtsprechung

EuGH v. 4.9.2025 - C-655/23, EuGH: Negative Gefühle als immaterieller Schaden, CR 2025, 725-731

BGH v. 17.6.2025 - KVR 77/22, BGH: Auftragsdatenverarbeitung als wettbewerblich relevante Inlandstätigkeit für Zugang zu Endkundendaten, CR 2025, 731-737

BGH v. 15.5.2025 - VI ZR 217/24, BGH: Stufenklage auf immateriellen DSGVO-Schadensersatz, CR 2025, 737-738

Internet und E-Commerce

BGH v. 17.7.2025 - III ZR 388/23, BGH: Fristloses Kündigungsrecht und Vertragsverlängerungsklausel bei Online-Partnervermittlung, CR 2025, 738-742

BGH v. 31.7.2025 - I ZR 155/23, BGH: Haftung des Betreibers eines Content Delivery Networks für Urheberrechtverletzungen, CR 2025, 744-749

BGH v. 22.7.2025 - XI ZR 107/24, BGH: Schadensersatzanspruch der Bank bei vom Kunden grob fahrlässig verursachtem Online-Banking-Missbrauch, CR 2025, 749-752

KG v. 25.8.2025 - 10 W 70/25, KG: Meldeverfahren nach Art. 16 DSA nur optional für Nutzer, CR 2025, 752-753

OLG Braunschweig v. 28.5.2025 - 2 U 16/25, OLG Braunschweig: Unzureichendes Impressum auf Anwalts-Homepage, CR 2025, 753-756

OLG Bamberg v. 5.5.2025 - 4 U 120/24 e, OLG Bamberg: Kein immaterieller Schadensersatzanspruch gegen Mobilfunkanbieter wegen Weiterleitung von Positivdaten an Schufa, CR 2025, 756-757

EuGH v. 10.9.2025 - T-55/24, EuGH: Methodik zur Festlegung der Aufsichtsgebühr für VLOP, CR 2025, 757-758

EuGH v. 3.9.2025 - T-348/23, EuGH: Benennung von Zalando als VLOP, CR 2025, 758

Telekommunikation und Medien

BGH v. 20.8.2025 - VII ZB 16/24, BGH: beA-Schriftsatz-Übersendung: Auseinanderfallen von einfach signierender und versendender Person, CR 2025, 758-760

OLG Bamberg v. 28.11.2024 - 3 UKl 7/24 e, OLG Bamberg: Sonderkündigungsrecht des TK-Vertrages bei Umzug, CR 2025, 760-762

Report und Technik

Aufsätze

Schiefer, David / Kremer, Sascha, Deepfakes in der Unternehmenskommunikation – Teil 4, CR 2025, 762-768

Nach einer kurzen Einleitung zum haftungsrechtlichen Status Quo in Bezug auf das Praxisbeispiel aus Teil 1 (Buchholz/Kremer, CR 2025, 56-64 – Datenschutz und Persönlichkeitsrecht) dieser Beitragsreihe (I.). erörtert der Beitrag die urheberrechtlichen Haftungsrisiken für Unternehmen, die einen Deepfake-Generator betreiben und die so erzeugte Deepfakes in der Unternehmenskommunikation verwenden. Dazu knüpft der Beitrag an die in Teil 2 (Buchholz/Kremer, CR 2025, 202–208 – Urheberrecht) erläuterten Verletzungshandlungen an (II.). Abschließend werden die haftungsrechtlichen Risiken unter KI-regulatorischen Gesichtspunkten überprüft und bewertet. Dazu wird an die Betrachtung des Praxisbeispiels aus KI-regulatorischer Perspektive in Teil 3 (Buchholz/Kremer, CR 2025, 343–352 – KI-Verordnung) und die dort dargestellten Pflichten nach der KI-VO angeknüpft (III.). Eine kurze Zusammenfassung (IV.) und Praxishinweise (V.) runden den Beitrag ab.

IT und Software

Pfeiffer, Jan, OLG Frankfurt: PDF-Repräsentat auch bei Fotos ausreichend, CR 2025, R133

Daten und Sicherheit

Hunter, Julian, EuGH: Generelle Veröffentlichung von Doping-Fällen unter Klarnamen rechtswidrig, CR 2025, R133-R134

Pfeiffer, Jan, BGH: SIM-Sperre ohne Passwort, CR 2025, R134-R135

Pfeiffer, Jan, AG München: Erreichbarkeit per WhatsApp ausreichend, CR 2025, R135

Limbach, Paul, OLG Stuttgart: Google-Bewertungen als zulässige Meinungsäußerungen, CR 2025, R135-R136

Pfeiffer, Jan, LG Koblenz: Grenzen des Auskunftsanspruchs bei Social-Media-Profilen, CR 2025, R136-R137

Internet und E-Commerce

Wasilewski, David, OLG Celle: Fristlose Kündigung eines Nutzerkontos, CR 2025, R137

Autoren und Redaktion

Schriftleitung:
RA Dr. Malte Grützmacher, LL.M. (London), Hamburg;
RA Prof. Niko Härting, Berlin;
RA Sven-Erik Heun, Frankfurt a.M.;
RA Thomas Heymann, Frankfurt a.M.;
RA Prof. Dr. Jochen Schneider, München;
RA Prof. Dr. Fabian Schuster, Düsseldorf;
Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.).

Herausgegeben gemeinsam mit DGRI e.V.

RA Ulrich Gasper, LL.M. (Edinburgh) (verantwortl. Redakteur)
Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), jew. Anschrift des Verlags, Tel. 02 21/9 37 38-1 80, Fax 02 21/9 37 38-9 03, E-Mail: computerundrecht@otto-schmidt.de.

Angaben zur Produktsicherheit

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