Computer und Recht - CR Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologie

Folgende Rubriken sind enthalten: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet. Inklusive der Zeitschrift CRI – Computer Law Review International (6 x jährlich) und inklusive Beratermodul CR - Computer und Recht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Beratermodul IT-Recht
Beratermodul CR - Computer und Recht
juris IT-Recht
Owlit Rechtsabteilung
- Antworten auf bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts
- Analysen zu Rechtsprechungstrends und Gesetzgebungsvorhaben
- Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul CR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
- Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet: Experten strukturieren und beantworten bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts und zeigen die Trends der Rechtsentwicklung auf.
- Ausführlich und übersichtlich am Puls der Zeit: Analysen zu Rechtsprechungstrends, Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene sowie die maßgebliche Rechtsprechung im Originaltext.
- Strukturiert in 5 Rubriken: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik
- Vorsprung durch Rechtsvergleich: State-of-the-art Denk- und Lösungsansätze aus anderen Jurisdiktionen auf englisch jeden zweiten Monat in der beigefügten Zeitschrift Computer Law Review International (CRi)
- Beratermodul CR: Online-Zugriff auf alle Inhalte von CR seit 1985, 12 Ausgaben pro Jahr, sowie CRi seit dem Jahr 2000, 6 Ausgaben pro Jahr. Inklusive Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der CR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul CR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
- Archiv der Zeitschrift CR seit 1985
- Archiv der Zeitschrift CRi seit 2000
- IT-rechtliche Gerichtsentscheidungen im Volltext, Gesetzestexte
- Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
- Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter www.degruyter.com
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.
Aktuelles Heft
Heft 9 / 2023
IT und Software
Aufsätze
Imhof, Ralf, Der Erwerb von Daten, CR 2023, 565-572
Im unternehmerischen und privaten Bereich wird der Bedarf an Daten immer größer. Digitale Zwillinge, Building Information Modeling, KI-Trainingsdaten und viele Begriffe mehr stehen für diesen Bedarf. Rechtlich wird die Bedarfsdeckung durch Überlassungsverträge geregelt. In diesem Beitrag geht es um die Überlassung auf Dauer, ohne eine Rückgabepflicht. Es ist unschwer zu prognostizieren, dass der Erwerb von Daten einen neuen Typus der Überlassungsverträge bilden wird. Die gesetzlichen Bestimmungen sind gemäß den Besonderheiten des Vertragsgegenstandes anzuwenden. Der Beitrag zeigt, welche Aspekte bei dem entgeltlichen Erwerb von Daten zu beachten sind. Der Fokus liegt dabei auf zwischen Unternehmen geschlossenen Verträgen. Die neueren verbraucherrechtlichen Vorschriften werden ebenfalls in den Blick genommen.
Maatz, Jann, Ein Zurechnungsprinzip kraft Status für digitale Agentenerklärungen?, CR 2023, 572-580
Die Frage, wie die Rechtsgeschäftslehre mit autonomen Softwareagenten umzugehen hat, stößt in der Privatrechtswissenschaft auf ein Konglomerat von Lösungsansätzen, die oftmals schon rechtsmethodologisch an der Konstruktion eines Vertragsschlusses scheitern, spätestens aber an Folgefragen wie der Lösungsmöglichkeit des Verwenders von der Erklärung seines Softwareagenten. Der Beitrag unternimmt den Versuch, anstelle einer abermaligen Apologie für eine Rechtsfortbildung im Rahmen des Stellvertretungsrechts ein Zurechnungsprinzip mittels eines romanistischen Strukturvergleichs vorzustellen und für die Einordnung entsprechender Agentenerklärungen in unsere Privatrechtsordnung fruchtbar zu machen. Darüber hinaus ist jenes Zurechnungsprinzip dazu in der Lage, ein altbekanntes Problem des Stellvertretungsrechts zu überwinden.
Rechtsprechung
BGH v. 20.6.2023 - X ZR 31/21, BGH: Patentfähigkeit eines GPS-Leistungsüberwachungsgerätes, CR 2023, 581-583
Daten und Sicherheit
Aufsätze
Breß, Constantin, Und es gibt ihn doch! (Zivilrechtlicher) Unterlassungsanspruch im Anwendungsbereich der DSGVO, CR 2023, 584-589
Nach kurzer Darstellung des aktuellen Meinungsbildes (I.) zum Unterlassungsanspruch betroffener Personen arbeitet der Beitrag heraus, warum die DSGVO demgegenüber keine Sperrwirkung entfaltet. Dafür werden zunächst die Voraussetzungen einer Sperrwirkung des Unionsrechts gegenüber nationalem Recht dargestellt (II.) und untersucht, woraus sich eine solche im Einzelnen ergeben könnte (III.–V.). Abschließend wird erläutert, warum ein solcher Anspruch nicht nur nicht durch die DSGVO gesperrt ist (VI.), sondern sogar grundrechtlich geboten ist (VII.).
Kohpeiß, Marcel / Schaller, Till, Systeme zur Angriffserkennung nach § 8a Abs. 1a BSIG, CR 2023, 589-595
Seit dem 1.5.2023 müssen Betreiber von Kritischen Infrastrukturen nach § 8a Abs. 1a BSIG Systeme zur Angriffserkennung in ihren Unternehmen einsetzen. Die Vorschrift führt in der rechtswissenschaftlichen Literatur bisweilen ein Schattendasein. Zwar versuchen die Aufsichtsbehörden durch Orientierungshilfen zur Angriffserkennung eine Hilfestellung bei der Implementierung zu geben. Gerade für Rechtsanwendende bleiben aber viele Begrifflichkeiten und technische Umsetzungsmöglichkeiten schwer zugänglich. Insbesondere auch, weil die genauen Inhalte der Verpflichtung noch unbekannt sind und das Verhältnis zu der allgemeinen Verpflichtung des § 8a Abs. 1 BSIG, der die Einrichtung von “angemessenen technisch-organisatorischen Vorkehrungen“ nach dem Stand der Technik vorsieht, nicht einfach zu entschlüsseln ist.
Rechtsprechung
BGH v. 23.5.2023 - VI ZR 476/18, BGH: Umfang der Nachweispflicht für Auslistungsanspruch gegen Suchmaschinenbetreiber, CR 2023, 596-601
OLG Karlsruhe v. 26.5.2023 - 10 U 24/22, OLG Karlsruhe: Strafrecht und soziale Netzwerke, CR 2023, 601
Internet und E-Commerce
Aufsätze
Spindler, Gerald, Der Referentenentwurf für ein Digitales Dienste Gesetz (DDG-RefE) – good bye TMG und NetzDG, CR 2023, 602-611
Der Beitrag behandelt das geplante Umsetzungsgesetz zum Digital Service Act. Während das Gesetz einen Fokus auf die Zuständigkeitsbestimmung von Behörden in Deutschland zur Aufsicht setzt, enthält es auch wichtige Weichenstellungen gegenüber dem durch das DDG zukünftig entfallenden TMG, die eher verborgen bleiben. Ob der Gesetzgeber tatsächlich das TMG erfolgreich und ohne inhaltliche Änderungen weiterführt, erscheint en detail eher zweifelhaft. Der Beitrag analysiert grosso modo die jeweiligen Umsetzungsbestimmungen.
Rechtsprechung
BGH v. 21.7.2023 - V ZR 112/22, BGH: Suchmeldung eines Kulturgutes auf Internetseite der Lost Art-Datenbank, CR 2023, 611-615
BGH v. 13.7.2023 - I ZR 152/21, BGH: Wettbewerbsverstoß durch Anzeigenwerbung in kommunalem Internetauftritt – muenchen.de, CR 2023, 615-620
BGH v. 4.7.2023 - XI ZR 77/22, BGH: Keine teleologische Reduktion von § 357 BGB bei rückabzuwickelndem Online-Verbraucherdarlehensvertrag, CR 2023, 620-622
BGH v. 25.5.2023 - V ZR 134/22), BGH: Folgen fristwahrender Schriftsatz-Ersatzeinreichung bei technischen Hindernissen für beA-Übermittlung, CR 2023, 622-623
KG v. 27.3.2023 - 10 W 30/23, KG: Streitwert für Löschung kurzer Beiträge aus sozialen Netzwerken, CR 2023, 623
OLG Schleswig v. 9.3.2023 - 6 U 36/22, OLG Schleswig: Nicht funktionsfähiger Link zur OS-Plattform, CR 2023, 623
Telekommunikation und Medien
BGH v. 18.4.2023 - VI ZB 36/22, BGH: Anwaltliche Prüfpflichten nach beA-Schriftsatz-Übermittlung – Eingangsbestätigung, CR 2023, 623-625
Report und Technik
Aufsätze
Papastefanou, Stefan, Non-Fungible Token (NFTs) – Eine Bestandsaufnahme ein Jahr nach Zerplatzen der Krypto-Blase, CR 2023, 625-632
Der Beitrag versucht, zunächst eine Ursache für die häufig eher undifferenzierte Auseinandersetzung mit NFTs zu identifizieren (I.). Sodann werden die wesentlichen technologischen -häufig übersehenen – Grundlagen der NFTs dargestellt, die für eine Analyse der Rechtnatur von NFTs erforderlich sind (II.), um danach die Schwierigkeiten in der Rechtsprechung und administrativen Richtlinien auf internationaler Ebene aufzuzeigen (III.). Auf Grundlage der maßgeblichen technischen Grundlagen erfolgt schließlich ein Ausblick auf rechtliche Konsequenzen hinsichtlich der (geistigen) Eigentumsrechte (IV.).
Daten und Sicherheit
Pfeiffer, Jan, BAG: Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe, CR 2023, R100
Pfeiffer, Jan, OVG Berlin-Bdb.: Entlassung eines Polizeibeamten nach “Like“ der “Neue Rechten“, CR 2023, R100-R101
Pfeiffer, Jan, LG Frankenthal: Nachweisverpflichtung über Tatsachenbehauptung in Online-Bewertung, CR 2023, R101
Internet und E-Commerce
Pfeiffer, Jan, LG Bonn: Verstoß gegen Gebot der Staatsferne der Presse durch Nationales Gesundheitsportal, CR 2023, R101-R102
Report und Technik
Pfeiffer, Jan, BGH: Haftstrafen für Mitgliedschaft in der “Goyim Partei“ rechtskräftig, CR 2023, R102
Buchbesprechungen
Beckmann, Reinhold, Kipker, Cybersecurity Rechtshandbuch, CR 2023, R102-R103
Autoren
Redaktion: RA Ulrich Gasper, LL.M. (Edinburgh).
Schriftleitung:
RA Prof. Dr. Michael Bartsch, Karlsruhe;
RA Dr. Malte Grützmacher, LL.M. (London), Hamburg;
RA Prof. Niko Härting, Berlin;
RA Sven-Erik Heun, Frankfurt a.M.;
RA Thomas Heymann, Frankfurt a.M.;
RA Prof. Dr. Jochen Schneider, München;
RA Prof. Dr. Fabian Schuster, Düsseldorf;
Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.);
Prof. Dr. Gerald Spindler, Universität Göttingen.