CR - Computer und Recht Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologie

Folgende Rubriken sind enthalten: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet. Inklusive der Zeitschrift CRI – Computer Law Review International und inklusive Beratermodul CR - Computer und Recht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Antworten auf bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts
  • Analysen zu Rechtsprechungstrends und Gesetzgebungsvorhaben
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO
  • Inklusive Beratermodul CR
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0179-1990

Jahresbezugspreis 2026: 713 € (inkl. MwSt.)
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul CR und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

  • Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet: Experten strukturieren und beantworten bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts und zeigen die Trends der Rechtsentwicklung auf. 

  • Ausführlich und übersichtlich am Puls der Zeit: Analysen zu Rechtsprechungstrends, Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene sowie die maßgebliche Rechtsprechung im Originaltext. 

  • Strukturiert in 5 Rubriken: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik

  • Vorsprung durch Rechtsvergleich: State-of-the-art Denk- und Lösungsansätze und Rechtsprechung aus anderen Jurisdiktionen auf Englisch – online only in der Zeitschrift Computer Law Review International (CRi)

  • Beratermodul CR: Online-Zugriff auf alle Inhalte von CR seit 1985, 12 Ausgaben pro Jahr, sowie CRi seit dem Jahr 2000, 6 Ausgaben pro Jahr. Inklusive Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der CR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul CR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der Zeitschrift CR seit 1985

  • Archiv der Zeitschrift CRi seit 2000

  • IT-rechtliche Gerichtsentscheidungen im Volltext, Gesetzestexte

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.

Aktuelles Heft

Heft 12/2025

IT und Software

Aufsätze

Zech, Herbert, Vom IT-Recht zum Recht der Digitalisierung, CR 2025, 769-775

Der Beitrag zeichnet die Entwicklung nach, die in den 1970er Jahren mit der Rechtsinformatik ihren Ausgang genommen hat und heute in ein umfassendes Recht der Digitalisierung eingemündet ist (I.). Zugleich wird gezeigt, wie das Recht der Digitalisierung durch sozio-technische Entwicklungen vorangetrieben wurde (II.) und wie es sich zu einem eigenständigen, traditionelle Rechtsgebiete übergreifenden Rechtsgebiet mit eigenen Regelungsaufgaben entwickelt hat (III.). Die Darstellung erfolgt aus deutscher Perspektive und geht auf den zunehmenden Einfluss des Unionsrechts besonders ein (IV.). Zuletzt werden die Anforderungen gezeigt, die das Digitalrecht aktuell an interdisziplinäre Zusammenarbeit stellt und es dadurch zu einem Teil der Digitalisierungsforschung machen (V.).

Coenen, Jonas, Datenweitergabe durch Vertrag: Der Kontrahierungszwang im Data Act im Lichte bestehender Kontrahierungspflichten, CR 2025, 775-782

Der Beitrag untersucht den aus Art. 5 i.V.m. Art. 8 und 9 DA resultierenden Kontrahierungszwang und arbeitet heraus, inwieweit sich aus anderen Kontrahierungszwängen Rückschlüsse auf dessen Ausgestaltung und Durchsetzung ziehen lassen.

Rechtsprechung

LG München I v. 11.11.2025 - 42 O 14139/24, LG München I: Nutzung urheberrechtlich geschützter Texte durch ChatGPT, CR 2025, 782-791

Daten und Sicherheit

Aufsätze

Piltz, Carlo / Kukin, Ilia, “Naming and Shaming“ durch Datenschutzbehörden – Dürfen in Pressemitteilungen zu Bußgeldern auch Namen der Unternehmen genannt werden?, CR 2025, 791-797

Der Beitrag geht der Frage nach, auf welchen Rechtsgrundlagen die Namensnennung sanktionierter Unternehmen im Datenschutzrecht beruhen könnte und inwieweit sich die von der Rechtsprechung in anderen Rechtsgebieten entwickelten Grundsätze auf diesen Bereich übertragen lassen.

Schweinoch, Martin / Peintinger, Stefan, Die Rechtsprechungslinie des EuGH zur Reichweite des Personenbezugs von Daten, CR 2025, 797-805

Der Beitrag fasst die Entwicklung der relevanten EuGH-Rechtsprechung zur Reichweite des Personenbezugs zusammen und zeigt auf deren Basis praktische Lösungsansätze für bestimmte Verarbeitungssituationen auf.

Rechtsprechung

EuG v. 3.9.2025 - T-553/23, EuG: Datenschutzniveau unter EU-US Data Privacy Framework angemessen, CR 2025, 805-818

BGH v. 15.9.2025 - I ZB 36/25, BGH: Keine Modifikation des Anwaltszwangs durch Art. 80 DSGVO, CR 2025, 818-819

Internet und E-Commerce

Aufsätze

Kreutzer, Till, Softwareurheberrecht zwischen Rechtsschutz und Nutzerautonomie, CR 2025, 819-823

In den Entscheidungen Action Replay II und Werbeblocker IV des BGH geht es letztlich um die Grenzziehung zwischen Rechtsschutz und Nutzungsfreiheit: Welche Handlungen und technischen Vorgänge sind vom Schutzbereich der §§ 69a ff. UrhG erfasst? Wo endet der Rechtsschutz und wo beginnt die vom Urheberrecht unberührte Autonomie des Nutzers? Zu diesen Fragen wird die Rechtsprechung des EuGH und des BGH dargestellt (I.) und ihre Bedeutung für die grundsätzliche Reichweite des urheberrechtlichen Softwareschutzes eingeordnet (II.), bevor ein bewertendes Fazit gezogen wird (III.).

Rechtsprechung

EuGH v. 13.11.2025 - C-654/23, EuGH: Verarbeitung einer E-Mail-Adresse für Newsletterversand, CR 2025, 823-827

BGH v. 25.9.2025 - I ZR 11/20, BGH: Facebook-Registrierung: Kostenlos trotz Datenpreisgabe?, CR 2025, 827-829

Telekommunikation und Medien

BGH v. 16.9.2025 - VIII ZB 25/25, BGH: Formwirksame Schriftsatzeinreichung über beA einer anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft, CR 2025, 829-832

OLG Köln v. 14.3.2025 - 6 U 82/24, OLG Köln: Videobeweis durch Smartglasses, CR 2025, 832-834

Report und Technik

Aufsätze

Hoeren, Thomas / Pinelli, Stefan, Quantencomputing und Recht – Herausforderungen für Datenschutz, Beweisrecht und Produkthaftung, CR 2025, 834-840

Der Übergang in das Zeitalter des Quantencomputings stellt das Informationsrecht vor grundlegende Umbrüche. Die Kombination aus Künstlicher Intelligenz und Quantencomputing verändert die Voraussetzungen von Datenschutz, Beweisrecht und Produkthaftung grundlegend. Der Beitrag untersucht, wie sich bestehende europäische Rechtsakte – von der DSGVO über die NIS-2-Richtlinie bis zum Cyber Resilience Act – auf die neuen technischen Gegebenheiten einstellen müssen, um die Integrität, Rechtssicherheit und Verantwortlichkeit im digitalen Raum zu wahren.

IT und Software

Wasilewski, David, LG München I: Unzulässige Vervielfältigung durch Memorisierung im KI-Sprachmodell und durch dessen Output, CR 2025, R144

Daten und Sicherheit

Pfeiffer, Jan, BGH: Übermittlung sog. Positivdaten an SCHUFA zulässig, CR 2025, R145

Internet und E-Commerce

Berhane, Noel B., EuG: Einstufung von Amazon als sehr große Online-Plattform, CR 2025, R145-R146

TK und Medien

Schröder, Lilly, BVerfG: Verstoß gegen Rundfunkfreiheit durch Wohnungsdurchsuchung bei Redakteur, CR 2025, R146

Pfeiffer, Jan, OLG Frankfurt: Verbot von Vorher-/Nachher-Bildern bei Instagram, CR 2025, R147

Pfeiffer, Jan, OLG Frankfurt: Keine Verantwortung für Handy-Verkäufer bei Tarif Bundle, CR 2025, R147-R148

Report und Technik

Pfeiffer, Jan, OLG Frankfurt: Haftung aufgrund leichtfertiger Geldwäsche nach Online-Betrug, CR 2025, R148-R149

Tagungsberichte

Sanno, Karl, Tagungsbericht zur DGRI-Jahrestagung 2025, CR 2025, R149-R151

Buchbesprechungen

Heckmann/Paschke (Hrsg.), Cyber Resilience Act, Kommentar, (C.H.Beck), 2025, 631 S., 139 €, CR 2025, R151

Autoren und Redaktion

Schriftleitung:
RA Dr. Malte Grützmacher, LL.M. (London), Hamburg;
RA Prof. Niko Härting, Berlin;
RA Sven-Erik Heun, Frankfurt a.M.;
RA Thomas Heymann, Frankfurt a.M.;
RA Prof. Dr. Jochen Schneider, München;
RA Prof. Dr. Fabian Schuster, Düsseldorf;
Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.).

Herausgegeben gemeinsam mit DGRI e.V.

RA Ulrich Gasper, LL.M. (Edinburgh) (verantwortl. Redakteur)
Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), jew. Anschrift des Verlags, Tel. 02 21/9 37 38-1 80, Fax 02 21/9 37 38-9 03, E-Mail: computerundrecht@otto-schmidt.de.

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
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