CR - Computer und Recht Zeitschrift für die Praxis des Rechts der Informationstechnologie

Folgende Rubriken sind enthalten: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet. Inklusive der Zeitschrift CRI – Computer Law Review International (6 x jährlich) und inklusive Beratermodul CR - Computer und Recht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Beratermodul IT-Recht
Beratermodul CR - Computer und Recht
juris IT-Recht
Owlit Rechtsabteilung
- Antworten auf bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts
- Analysen zu Rechtsprechungstrends und Gesetzgebungsvorhaben
- Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul CR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Wissenschaftlich fundiert und für die Praxis aufbereitet: Experten strukturieren und beantworten bislang ungelöste Fragen des IT-Rechts und zeigen die Trends der Rechtsentwicklung auf.
Ausführlich und übersichtlich am Puls der Zeit: Analysen zu Rechtsprechungstrends, Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und europäischer Ebene sowie die maßgebliche Rechtsprechung im Originaltext.
Strukturiert in 5 Rubriken: IT und Software, Daten und Sicherheit, Internet und E-Commerce, Telekommunikation und Medien, Report und Technik
Vorsprung durch Rechtsvergleich: State-of-the-art Denk- und Lösungsansätze und Rechtsprechung aus anderen Jurisdiktionen auf Englisch – online only in der Zeitschrift Computer Law Review International (CRi)
Beratermodul CR: Online-Zugriff auf alle Inhalte von CR seit 1985, 12 Ausgaben pro Jahr, sowie CRi seit dem Jahr 2000, 6 Ausgaben pro Jahr. Inklusive Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der CR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul CR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der Zeitschrift CR seit 1985
Archiv der Zeitschrift CRi seit 2000
IT-rechtliche Gerichtsentscheidungen im Volltext, Gesetzestexte
Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Profitieren Sie von Expertenmeinungen und aktuellen Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand, indem Sie unseren Blog regelmäßig besuchen und sich umfassend informieren.
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.
Aktuelles Heft
Heft 2/2025
IT und Software
Aufsätze
Pech, Sebastian, Urheberrecht trifft Produktsicherheitsrecht: Urheberrechtliche Implikationen der KI-VO – Teil 2, CR 2025, 69-76
Nachdem Teil 1 die urheberrechtlichen Grundlagen bei generativer KI sowie die Pflichten zu einer Urheberrechtsstrategie und zur Trainingsdaten-Zusammenfassung behandelt hat (Pech, CR 2024, 773), stellt Teil 2 die Pflicht zur Kennzeichnung synthetischer Inhalte vor (Art. 50 Abs. 2 KI-VO) und ihre urheberrechtlichen Implikationen vor. Zudem wird untersucht, inwiefern die urheberrechtsbezogenen Pflichten aus der KI-VO auch zivilrechtlich durchgesetzt werden können.
Rechtsprechung
BGH v. 26.9.2024 - I ZR 1/24, BGH: Vergütungsabgabe bei Veräußerung von Speichermedien an gewerbliche Endabnehmer, CR 2025, 76
Daten und Sicherheit
Aufsätze
Hubert, Tom, Die Identifizierbarkeit i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO insbesondere durch Informationen aus dem Internet, CR 2025, 77-85
Die Identifizierbarkeit i.S.d. Art. 4 Nr. 1 DSGVO bestimmt die Reichweite des Datenschutzrechts. Die Rechtsprechungslinie des EuGH lässt hierzu sowohl hinsichtlich der Perspektive zur Ermittlung der Verhältnismäßigkeit des Identifizierungsaufwands als auch hinsichtlich der konkreten Maßstäbe bei dieser Prüfung große Auslegungsspielräume. Der Beitrag arbeitet die Weichenstellungen des EuGH zur Identifizierbarkeit heraus und untersucht, wie der Identifizierungsaufwand zu bemessen ist und welche Rolle externe Informationsquellen – wie insbesondere das Internet – dabei spielen.
Gieseler, Christoph, Kontrollierter Kontrollverlust – Verantwortlichkeit und immaterieller Schaden im Online-Datenschutz, CR 2025, 85-89
Die DSGVO schützt die Kontrolle über die eigenen personenbezogenen Daten – ergo ist die Schwelle zum immateriellen Schaden niedrig, wenn DSGVO-Verstöße diese Kontrolle beeinträchtigen. Internet-Nutzerinnen müssen indes mit den Datenverarbeitungen leben, die sie transparent und zwangsläufig auslösen. Klickt jemand auf einen Link, besteht daher im Gegensatz zur Einschätzung des EuG weder eine Verantwortlichkeit der verlinkenden Webseitenbetreiberin noch ein Schaden bei der betroffenen Person.
Hofmann, Moritz, Datenschutzrechtliche Erlaubnistatbestände für den Einsatz von predictive analytics im Beschäftigungsverhältnis, CR 2025, 89-96
Aufgrund des erheblichen Gefahrenpotentials von predictive analytics Anwendungen im Beschäftigungsverhältnis ist es für Anwender unerlässlich, sich mit den datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Einsatz zu befassen. Der Beitrag untersucht zwei typische Anwendungsszenarien für predictive analytics und untersucht die Belastbarkeit der relevanten Rechtfertigungsgründe für die Datenverarbeitung.
Rechtsprechung
EuGH v. 9.1.2025 - C-394/23, EuGH: Erforderlichkeit geschlechtsspezifischer Kunden-Anrede beim Online-Ticketerwerb, CR 2025, 96-101
EuGH v. 19.12.2024 - C-65/23, EuGH: Anforderungen an Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage zur Beschäftigtendatenverarbeitung, CR 2025, 101-104
EuGH v. 28.11.2024 - C-169/23, EuGH: Umfang der DSGVO-Informationspflicht bei Datenerhebung von Dritten, CR 2025, 104-107
EuG v. 8.1.2025 - T-354/22, EuG: Immaterieller Schadensersatz für unzulässige Übermittlung der IP-Adresse in ein Drittland durch EU-Behörde, CR 2025, 107-112
BGH v. 31.10.2024 - VI ZR 10/24, BGH: Facebook-Scraping: Kontrollverlust als immaterieller Schaden und Bestimmung eines Leitentscheidungsverfahrens, CR 2025, 112-113
EuGH v. 9.1.2025 - C-416/23, EuGH: Handlungsoptionen der DSGVO-Aufsichtsbehörde bei exzessiven Anfragen, CR 2025, 113
BGH v. 23.1.2024 - II ZB 7/23, BGH: Kein DSGVO-Löschungsanspruch für GmbH-Geschäftsführer gegenüber Handelsregister, CR 2025, 113
OLG Hamm v. 24.7.2024 - 11 U 69/23, OLG Hamm: DSGVO-Verstoß durch Corona-Impfzentrum, CR 2025, 114
Internet und E-Commerce
Aufsätze
Etzkorn, Philipp, Das Vertragsverhältnis von Dateninhaber und Datenempfänger in der praktischen Umsetzung, CR 2025, 114-119
Der Beitrag entwickelt für das Verhältnis zwischen Dateninhaber und Datenempfänger nach dem Data Act (DA) belastbare Vorschläge für die Vertragspraxis. Zwar besteht zwischen diesen beiden Parteien ein Kontrahierungszwang, der Dateninhaber darf aber zum einen vom Datenempfänger nach Art. 9 DA eine “Gegenleistung“ bzw. einen Ausgleich verlangen. Zum anderen ist der Dateninhaber berechtigt, Kategorien von Datenempfängern zu unterscheiden. Es lohnt sich also für Dateninhaber, sich auf die Anfragen von Datenempfängern vorzubereiten.
Rechtsprechung
BGH v. 21.11.2024 - I ZR 107/23, BGH: Wettbewerbsverhältnis auf Online-Ticketbörse – DFL-Supercup, CR 2025, 119-123
BGH v. 23.10.2024 - I ZR 112/23, BGH: Haftung des Online-Marktplatz-Betreibers für rechtwidrigen User-Content – Manhattan Bridge, CR 2025, 123-130
OLG Hamburg v. 2.5.2024 - 5 U 106/22, OLG Hamburg: Dringlichkeitsvermutung bei Einstweiliger Verfügung aufgrund Markenrechtsverletzung auf Amazon-Marketplace, CR 2025, 130-132
BGH v. 20.2.2024 - KVB 69/23, BGH: Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gegenüber beigeladenen Wettbewerbern in Kartellverwaltungssache, CR 2025, 132
OLG Hamburg v. 21.12.2023 - 5 W 31/23, OLG Hamburg: Wahrheitspflicht bei Antrag auf Einstweilige Verfügung wegen Urheberrechtsverletzung, CR 2025, 132
OLG Hamburg v. 14.12.2023 - 5 U 18/22, OLG Hamburg: Unzureichende Werbekennzeichnung durch Influencerin, CR 2025, 132
Telekommunikation und Medien
BGH v. 27.11.2024 - VIII ZR 155/23, BGH: Zugang von in elektronischer Form abgegebener empfangsbedürftiger Willenserklärung, CR 2025, 132-133
BGH v. 23.10.2024 - XII ZB 411/23, BGH: Wiedereinsetzung: Einreichung eines beA-Rechtsmittelantrages beim unzuständigen Gericht und ausbleibender Weiterleitung, CR 2025, 133
Report und Technik
Aufsätze
Rexin, Lewin, Gesetzesentwurf zur Umsetzung der e-Evidence-Richtlinie: Diensteanbieter im Pflichtenlabyrinth des EBewMG, CR 2025, 133-140
Der Beitrag analysiert den Referentenentwurf des Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs- und Durchführungsgesetzes (EBewMG-E), das die Vorgaben der e-Evidence-VO und -RL in deutsches Recht überführen soll (I.). Besonderer Fokus liegt dabei auf den organisatorischen Pflichten für Diensteanbieter, insbesondere deren Benennung/Bestellung von Adressaten samt entsprechender Mitteilung (II.) und ihrem Verhältnis zum Adressaten (III.). Um Rechtsunsicherheiten und Widersprüche zu beseitigen, muss der Gesetzgeber zum einen Nachbesserungen und zum anderen Anpassungen in TDDDG und StPO vornehmen (IV.).
In eigener Sache
CRi Redaktion, , Computer Law Review International (CRi), CR 2025, R17
Daten und Sicherheit
Wöbbeking, Maren K., BGH: Rechtmäßigkeit der Verwertung von Anom-Chatdaten, CR 2025, R17-R18
Wasilewski, David, OLG Karlsruhe: Keine Speicherung von (personenbezogenen) Daten zur Verteidigung von Klagen, CR 2025, R18
Pfeiffer, Jan, VG Mainz: Auskunftsanspruch über Behandlung eines verstorbenen Patienten, CR 2025, R18-R19
Internet und E-Commerce
Hunter, Julian, OLG Oldenburg: Volle Nutzbarkeit von Social Media-Konto durch Erben, CR 2025, R19
Pfeiffer, Jan, EuGH: Angabe der Geschlechtsidentität nicht erforderlich, CR 2025, R20
Pfeiffer, Jan, LG München I: Rückzahlung von 1.500 € durch Online-Coach zu Kryptowährung, CR 2025, R20-R21
TK und Medien
Pfeiffer, Jan, VG Köln: Kein Mobbing durch Bundesinnenministerium, CR 2025, R21
Buchbesprechungen
Lejeune, Mathias, Rezension Marly Praxishandbuch Softwarerecht 8. Aufl. 2024, CR 2025, R21-R22
DGRI-Informationen
Nachruf auf Prof. Dr. Prof. h.c. Jürgen Taeger, CR 2025, R22
Autoren
Schriftleitung:
RA Prof. Dr. Michael Bartsch, Karlsruhe;
RA Dr. Malte Grützmacher, LL.M. (London), Hamburg;
RA Prof. Niko Härting, Berlin;
RA Sven-Erik Heun, Frankfurt a.M.;
RA Thomas Heymann, Frankfurt a.M.;
RA Prof. Dr. Jochen Schneider, München;
RA Prof. Dr. Fabian Schuster, Düsseldorf;
Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.);
Prof. Dr. Gerald Spindler, Universität Göttingen.
Herausgegeben gemeinsam mit DGRI e.V.
Redaktion
RA Ulrich Gasper, LL.M. (Edinburgh) (verantwortl. Redakteur)
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