DER KONZERN Zeitschrift & Digital (Bundle) Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht und Rechnungslegung der verbundenen Unternehmen
DER KONZERN stellt gezielt die Wechselwirkungen zwischen Konzernrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht und Rechnungslegung in den Fokus und liefert Ihnen Handlungsempfehlungen für weitsichtige Entscheidungen. Mit Expertenwissen aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und sowie Beratungs- und Unternehmenspraxis gewinnen Sie neue Spielräume für Ihre Konzernstrategie.
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Aktionsmodul Finance & Accounting
Beratermodul DER KONZERN
Beratermodul Rechnungslegung und Bilanzierung (inkl. ehemals ADS)
DER KONZERN bei juris:
juris Steuerrecht Premium
- Fachbeiträge zu Konzern-, Steuer-, Bilanz- und Rechnungslegungsrecht – maßgeschneidert für verbundene Unternehmen.
- Praxisorientierte Handlungsempfehlungen und Strategien für Geschäftsführung, Steuer- und Finanzabteilungen.
- Inklusive DER KONZERN Online-Archiv
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Beschreibung
Neue Spielräume für Ihre Konzernstrategie
Verbundene Unternehmen erfordern Weitblick und fachübergreifende Lösungsansätze. Der Konzern liefert Expertenwissen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Unternehmenspraxis.
Die wichtigste Organisationsform für Unternehmen ist nicht die selbstständige Gesellschaft, sondern der Konzern.
Verbundene Unternehmen mit komplexen Verflechtungen erfordern jedoch Weitblick und fachübergreifende Lösungsansätze in vielen Themengebieten:
Ertragsteuerliche Organschaft und Vertragskonzernrecht
Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht
Internationalisierung der Rechnungslegung
Internationalisierung des Gesellschafts- und Steuerrechts
Handelsbilanz, Konzernabschluss und steuerliche Gewinnermittlung
DER KONZERN stellt gezielt die Wechselwirkungen zwischen Konzernrecht, Steuerrecht, Bilanzrecht und Rechnungslegung in den Fokus und liefert Ihnen Handlungsempfehlungen für weitsichtige Entscheidungen. Mit Expertenwissen aus Rechtsprechung, Finanzverwaltung und sowie Beratungs- und Unternehmenspraxis gewinnen Sie neue Spielräume für Ihre Konzernstrategie.
DER KONZERN richtet sich an Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Steuern, Recht, Finanzen und Controlling in Konzernen.
Erscheinungsweise:
1x im Monat
Aktuelles Heft
Heft 9/2026
Steuerrecht
Kraft, Cornelia / Hohage, Uwe, Implikationen für die deutsche Grunderwerbsteuer, DK 2026, 329-333
Der EuGH hat in der Rechtssache Nova Iberomoldes die Erhebung einer der Grunderwerbsteuer vergleichbaren portugiesischen Steuer auf Anteilsübertragungen an grundbesitzenden Gesellschaften als unionsrechtswidrig erkannt. Der Beitrag analysiert die Urteilsgründe und zeigt die weitreichenden, daraus resultierenden Schlussfolgerungen für die deutsche Grunderwerbsteuer auf. Insbesondere kommt eine Erhebung von Grunderwerbsteuer bei allen Umstrukturierungsvorgängen, die unter den Anwendungsbereich der Kapitalansammlungsrichtlinie fallen, nicht mehr in Betracht. Daraus ergeben sich erhebliche Einschnitte für die grunderwerbsteuerlichen Grund- und Ersatztatbestände, soweit Grundstücke im Zuge von Umstrukturierungen direkt oder indirekt übertragen werden.
Hageböke, Jens / Sendke, Thomas, Anmerkungen zur EuGH-Vorlage des BFH vom 20.05.2026 (X R 27/22) betreffend die Vereinbarkeit von § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG mit Art. 7 FRL, DK 2026, 334-337
Mit Beschluss vom 20.05.2026 (X R 27/22, DK 2026 S. [• •] (in diesem Heft)) hat der X. Senat des BFH dem EuGH im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens die Frage vorgelegt, ob Art. 7 Abs. 1 der Fusionsrichtlinie einem pauschales Betriebsausgabenabzugsverbot i.H.v. 5% des Übernahmegewinns, wie es in § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG vorgesehen ist, entgegensteht. Diese grundlegende Frage ist auch 20 Jahre nach Einführung des UmwStG 2006 (SEStEG) trotz frühzeitiger und zahlreicher Kritik im Schrifttum nicht geklärt. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüßen, dass sich der X. Senat nunmehr für ein Vorabentscheidungsersuchen entschieden hat. Denn nur der EuGH kann letztverbindlich über die Auslegung von Art. 7 Abs. 1 FRL entscheiden. Die inhaltlichen Ausführungen des X. Senats im Vorlagebeschluss können allerdings nur teilweise überzeugen, da der Vorlagebeschluss wesentliche Aspekte zur Gegenauffassung, die von einer Unvereinbarkeit von § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG mit Art. 7 FRL ausgeht, unberücksichtigt lässt, die in diesem Beitrag in der gebotenen Kürze nochmals dargestellt werden.
Rechnungslegung/Corporate Governance
Schiffer, Mark / Pollmann, René, Hyperinflation und IAS 29, DK 2026, 338-346
Die Rechnungslegung unter Hochinflation nach IAS 29 betrifft alle IFRS-Abschlüsse, deren funktionale Währung die eines Hochinflationslandes ist – auch bei Konzernen mit ausländischen Tochtergesellschaften. Zum 30.06.2026 gelten mindestens 9 Länder als Hochinflationsländer, darunter die Türkei, Argentinien und Venezuela. Nicht-monetäre Posten (Sachanlagen, Vorräte, immaterielle Vermögenswerte) sind ab Anschaffungsdatum mit dem allgemeinen Preisindex anzupassen; monetäre Posten bleiben unverändert. Gewinne und Verluste aus der Nettoposition monetärer Posten sind erfolgswirksam zu erfassen und gesondert auszuweisen. Im Konzernabschluss ist die restate-translate-Methode anzuwenden: erst IAS-29-Anpassung, dann Währungsumrechnung nach IAS 21 zum Stichtagskurs. Die IFRS IC-Agenda-Entscheidung (Juni 2025) bestätigt, dass der allgemeine Preisindex nicht allein aufgrund eines einzelnen IAS-29.3-Indikators ermittelt wird.
Lanfermann, Georg / Laue, Jens / Liepe, Marco, Effizienzsteigerung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung, DK 2026, 347-353
Mit Abschluss der Überarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind die umfangreichen Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in starkem Maße vereinfacht worden. Diese “Simplified ESRS“ werden für die deutsche Berichtspraxis verpflichtend, sobald das derzeit noch im Bundestag beratene deutsche CSRD-Umsetzungsgesetz (CSRD-UG) in Kraft tritt. Gleichzeitig schreitet die technische Entwicklung weiter voran, wobei Künstliche Intelligenz (KI) und automatisierte Systeme zunehmend genutzt werden, um Berichtsprozesse effizient und zuverlässig auszugestalten. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über zentrale Hebel zur Effizienzsteigerung im Prozess der Nachhaltigkeitsberichterstattung, die sich für berichtspflichtige Unternehmen im Zusammenspiel von vereinfachten Vorschriften mit innovativen technischen Lösungen eröffnen.
Lenz, Hansrudi, Beschränkungen von Auskunfts-, Einsichts- und Herausgaberechten des Auftraggebers einer Abschlussprüfung durch Allgemeine Auftragsbedingungen, DK 2026, 354-356
Das BGH-Urteil vom 11.12.2025 gibt dem Auftraggeber weitreichende Auskunfts-, Einsichts- und Herausgaberechte in Bezug auf die Hand- bzw. Prüfungsakte des von ihm beauftragten Abschlussprüfers. Diese umfassen auch dessen Arbeitspapiere, soweit sie die Prüfungshandlungen und -ergebnisse dokumentieren. Auf dieses Urteil hat das Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) mit einer Ergänzung seiner Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfergesellschaften (AAB WP) reagiert, die diese Rechte deutlich begrenzen. Gute Gründe sprechen dafür, dass dadurch die geprüften Unternehmen i.S.v. § 307 BGB unangemessen benachteiligt werden. Aufsichtsräte und Prüfungsausschüsse von AG als Auftraggeber von Abschlussprüfungen sollten deshalb die Klauseln beim Abschluss des Prüfungsvertrages explizit ausschließen.
Steuerrecht
Solowjeff, Julian, Kritische Anmerkung zum BMF-Schreiben vom 17.07.2026 zur körperschaftsteuerlichen Organschaft, DK 2026, 357-359
Das BMF hat mit Schreiben vom 17.07.2026 seine Verwaltungsauffassung zur körperschaftsteuerlichen Organschaft nach Maßgabe der §§ 14 bis 17 KStG grundlegend überarbeitet und das mehr als zwanzig Jahre alte Schreiben vom 10.11.2005 abgelöst. Der Beitrag stellt die wesentlichen Neuregelungen, die Abweichungen von der bisherigen Verwaltungspraxis sowie von der aktuellen Rspr. des BFH dar und unterzieht diese einer kritischen Würdigung.
Bardens, Saskia / Lührs, Jannis, EU-Tax-Omnibus-Richtlinie: Wesentliche Reformvorschläge und Auswirkungen aufs deutsche Steuerrecht, DK 2026, 359-360
Am 24.06.2026 hat die EU-Kommission den Entwurf einer neuen Tax-Omnibus-Richtlinie vorgestellt, die bestehende EU-Regeln zur Unternehmensbesteuerung im Bereich der direkten Steuern umfassend vereinfachen, modernisieren und aufeinander abstimmen soll. Die Richtlinie würde insgesamt sechs bestehende EU-Richtlinien ändern: Anti-Tax Avoidance Directive (“ATAD“), die Zins-/Lizenzgebührenrichtlinie (“ZLR“), die Mutter-/Tochterrichtlinie (“MTR“), die Fusionsrichtlinie, die Streitbeilegungsrichtlinie sowie die FASTER-Richtlinie. Ausdrückliches Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen, unnötige administrative Belastungen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarktes zu stärken. Im Fokus dieses Beitrags stehen die wesentlichen Änderungen nebst den möglichen Auswirkungen auf das deutsche Steuerrecht sowie derzeit noch offene Fragen.
Konzernrecht
BAG v. 25.11.2025 - 1 ABR 38/24, Aufhebung einer Versetzung auf Antrag des Betriebsrats im Gemeinschaftsbetrieb, DK 2026, 361-364
Steuerrecht
EuGH v. 4.6.2026 - C-837/24, Sachgründung einer Gesellschaft durch Einlage von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften, DK 2026, 365-369
BFH v. 20.5.2026 - X R 27/22, Pauschale Bemessung nicht abziehbarer Betriebsausgaben i.H.v. 5% des Verschmelzungsgewinns (§ 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 2006 i.V.m. § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG) und Art. 7 Abs. 1 der Fusionsrichtlinie, DK 2026, 369-375
BMF v. 17.7.2026 - IV C 2 – S 2770/00042/002/081, Körperschaftsteuerliche Organschaft (§ 14 KStG) – Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags, Personengesellschaft als Organträger, DK 2026, 376
Autoren und Redaktion
Herausgeber: Dr. Hageböke, Jens; Dr. Stephan, Klaus-Dieter; Prof. Dr. Cahn, Andreas; Prof. Dr. Böcking, Hans-Joachim; Prof. Dr. Stangl, Ingo; Prof. Dr. Winkeljohann, Norbert; Prof. Dr. Simon, Stefan
Philipp Anspach (verantw. Redakteurin), Anschrift: Verlag Dr. Otto Schmidt KG Niederlassung Düsseldorf Neumannstr. 10 40235 Düsseldorf, Tel. 0211 210 911 75 bzw. 0221/93738-997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: p.anspach@fachmedien.de
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