NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis

NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis

Die Inhalte der Fachzeitschrift für Notare geben Antworten auf zentrale Beratungs- und Gestaltungsprobleme in der notariellen Arbeit. Sie finden direkt nutzbare Handlungshilfen, Muster und Formulierungsbeispiele.

Online erhältlich auch in diesen Modulen: 
Beratermodul NotBZ
juris Notare Premium 

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  • Überblick über die notarspezifischen Rechtsgebiete und deren Fortentwicklung
  • Handlungshilfen, Muster und Formulierungsbeispiele
  • Inklusive Beratermodul NotBZ mit Archiv seit 1997
  • Zugriff auf die aktuellen Inhalte des Leipziger Kostenspiegel
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1433-1780

Jahresbezugspreis 2024: 356 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 29,50 € (inkl. MwSt.), Ausland: 44,30 €

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Otto Schmidt NotBZ und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Konkrete, umsetzbare Handlungshilfen stehen im Vordergrund der fundierten Information, die auch wichtige Fälle aus der Rechtsprechung mit einschließt. Die NotBZ trägt damit den ständig steigenden Anforderungen an die Beratungspflicht der Notare Rechnung. Sie verschafft einen umfassenden Überblick über die notarspezifischen Rechtsgebiete und deren Fortentwicklung.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der NotBZ steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul NotBZ, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der NotBZ seit 1997
  • Aktuelle Inhalte des Leipziger Kostenspiegel und der Notarvorschriften
  • Volltexte zu Gesetzen und Gerichtsentscheidungen

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Als kostenlose Leseprobe stellen wir Ihnen von Harald Wudy, wiss. Leiter Prüf.-Abt. Ländernotarkasse, Leipzig die Einführung in das neue Notarkostenrecht (GNotKG) zur Verfügung.

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 25.

Aktuelles Heft

Heft 11 / 2023

Aufsätze

BNotO/BeurkG

Heckschen, Heribert / Merkel, Michael, Überweisungen vom Notaranderkonto während der Vertretung im Amt, NotBZ 2023, 401-404

Ein Vertreter kann für den Notar nach § 39 Abs. 1 BNotO für die Zeit seiner Abwesenheit oder Verhinderung bestellt werden. Der häufigste Grund der Verhinderung ist wohl der Urlaub. Auf Grund von § 44 Abs. 1 Satz 2 BNotO kann sich jedoch die Frage stellen, ob der Notar am Strand die Vorzüge der modernen Technik nutzen kann und eine Überweisung mittels Online-Freigabe von einem Notaranderkonto aus tätigen kann, oder ob diese Tätigkeit für die Zeit seiner Vertretung nur durch den Vertreter wahrgenommen werden kann.
Diese Frage, der im Folgenden nachgegangen wird, ist von großer praktischer Bedeutung, setzt die Freigabe einer Online-Überweisung in der Regel doch einen personalisierten Zugangsaccount voraus. Dies würde in der Konsequenz bedeuten, dass für den Vertreter ein solcher angelegt werden müsste, wenn er während seiner Vertretung Überweisungen vornehmen soll.

Notarkosten

Heinze, Volker, Die Auswirkungen eines sog. schuldrechtlichen Agios auf die Notarkosten bei der Stammkapitalerhöhung einer GmbH und im Rahmen einer GmbH-Geschäftsanteilsabtretung, NotBZ 2023, 405-410

Gesellschaftervereinbarungen in der Unterform der Beteiligungsvereinbarung treten oft derart in Erscheinung, dass ein Neugesellschafter zur Beteiligung an einer GmbH nur unter der Voraussetzung zugelassen wird, dass er eine Geld- oder Sachleistung in die Kapitalrücklage der GmbH leistet. Der nachstehende Beitrag untersucht, ob und auf welcher kostenrechtlichen Grundlage ein solcher Umstand Auswirkungen auf den Geschäftswert der Stammkapitalerhöhung bzw. der Geschäftsanteilsabtretung (und damit die Höhe) der Notarkosten haben kann.

Freiwillige Gerichtsbarkeit

Holzer, Johannes, Die Vollstreckung in der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Teil 2), NotBZ 2023, 411-420

Das Vollstreckungsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde durch das FamFG wesentlich verändert. Fast 15 Jahre nach seinem Inkrafttreten sind noch immer Fragen ungeklärt. Der folgende (in zwei Teilen erscheinende) Beitrag geht diesen vor dem Hintergrund einer eingehenden Darstellung des Verfahrens und seiner Entwicklung nach.
Der in diesem Heft abgedruckte Beitrag stellt die Fortsetzung des in NotBZ 2023, 361 begonnenen Beitrags dar.

Kostenrecht

Aus der Praxis der Ländernotarkasse

Ländernotarkasse A.d.ö.R., Prüfungsabteilung der, Erbauseinandersetzung mit Kompensationsleistungen und Abgeltungsklausel, NotBZ 2023, 420

Rechtsprechung kompakt

BGH v. 20.6.2023 - II ZB 18/22 / Vossius, Oliver, Kein Recht des Gläubigers auf Amtslöschung eines Formwechsels, NotBZ 2023, 421

BGH v. 16.2.2023 - III ZR 210/21 / Brüning, Ulf, Notarhaftung – Beweislastverteilung für Kausalität und Zurechnungszusammenhang, NotBZ 2023, 422-425

BGH v. 27.10.2022 - IX ZR 213/21 / Böhme, Benjamin, Wirksamkeit insolvenzbedingter Lösungsklauseln, NotBZ 2023, 425-426

Rechtsprechung

BGH v. 26.4.2023 - IV ZB 11/22, Bindungswirkung eines die Erbunwürdigkeit aussprechenden Versäumnisurteils für das Erbscheinsverfahren, NotBZ 2023, 427-430

BGH v. 14.6.2023 - XII ZB 43/23, Kein Antragsrecht des Vorsorgebevollmächtigten bei transmortaler Vollmacht nach Tod des Betroffenen, NotBZ 2023, 430-431

OLG Brandenburg v. 31.1.2023 - 7 W 12/23, Klauselerteilung an den Rechtsnachfolger einer gelöschten Personengesellschaft, NotBZ 2023, 431-432

OLG Hamburg v. 10.1.2023 - 13 W 59/22, Keine Voreintragung notwendig bei postmortaler Vollmacht des Erblassers, NotBZ 2023, 432-433

OLG Hamm v. 29.11.2022 - 15 W 271/22, Vergrößerung des Miteigentumsanteils durch Übertragung von Anteilen innerhalb der GdWE, NotBZ 2023, 433-434

OLG München v. 9.2.2023 - 33 UH 4/23, Gewöhnlicher Aufenthalt bei fehlender Geschäftsfähigkeit des Erblassers, NotBZ 2023, 434-436

OLG Saarbrücken v. 25.1.2023 - 5 W 87/22, Bestellung einer Grundschuld als Verfügung über das Vermögen im Ganzen, NotBZ 2023, 436-438

OLG Schleswig v. 21.2.2023 - 2 Wx 50/22, Offenlegung des von der GmbH übernommenen Gründungsaufwands im Gesellschaftsvertrag, NotBZ 2023, 438-439

LG Rostock v. 29.11.2022 - 10 OH 35/21, Vollständigkeit des Entwurfs eines Grundstückskaufvertrages bei vorzeitiger Beendigung des Beurkundungsverfahrens, NotBZ 2023, 439-440

Aktuelles

Bundesnotarkammer

Konferenz zu “Digitalisierung und Gesellschaftsrecht“ am 21.9.2023 in Brüssel, NotBZ 2023, R4

Gesetzgebung

Erleichterungen für Steckersolargeräte und virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen, NotBZ 2023, R4-R5

Rechtsprechung

Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers bei Einrichtung eines Datenraums, BGH v. 15.9.2023 – V ZR 77/22, NotBZ 2023, R5-R7

Rheinisches Institut für Notarrecht

Vortrag zum Thema “Der Nutzen dinglicher Rechte“, NotBZ 2023, R7

Fortbildungen

Auditorium Celle, NotBZ 2023, R7

DAI, NotBZ 2023, R7

Personalien

Aktuelle Änderungen im Tätigkeitsbereich der Ländernotarkasse A.d.ö.R., NotBZ 2023, R7

Autoren

Herausgeberbeirat

  • Notar Prof. Dr. Heribert Heckschen, Dresden
  • Notar Sebastian Herrler, München
  • Notar Dr. Alfons Hueber, Chemnitz
  • Notar Prof. Dr. Stefan Hügel, Weimar
  • Notar Thomas Krause, Staßfurt
  • Notar a.D. Dr. Hans-Frieder Krauß, München
  • Notar Prof. Dr. Peter Limmer, Würzburg
  • RAin Dr. Gabriele Müller, Würzburg
  • Notar Dr. Wolfgang Reetz, Köln
  • Notar Hagen Stavorinus, Fürstenwalde
  • Notar Dr. Roland Suppliet, Rostock
  • Notar Dr. Oliver Vossius, München
  • Notar Prof. Dr. Maximilian Zimmer, Wernigerode

Redaktion

Schriftleitung:
Dr. iur. Robert Kühne (verantwortlich)

Redaktionsassistenz:
Karen Pfauter M.A.

Ländernotarkasse A.d.ö.R
Springerstr. 8
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Tel.   0341-59081-26
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