NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis

NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis

Die Inhalte der Fachzeitschrift für Notare geben Antworten auf zentrale Beratungs- und Gestaltungsprobleme in der notariellen Arbeit. Sie finden direkt nutzbare Handlungshilfen, Muster und Formulierungsbeispiele.

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  • Überblick über die notarspezifischen Rechtsgebiete und deren Fortentwicklung
  • Handlungshilfen, Muster und Formulierungsbeispiele
  • Inklusive Beratermodul NotBZ mit Archiv seit 1997
  • Zugriff auf die aktuellen Inhalte des Leipziger Kostenspiegel
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1433-1780

Jahresbezugspreis 2026: 406 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 34,50 € (inkl. MwSt.), Ausland: 51,30 €

12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul Otto Schmidt NotBZ und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Konkrete, umsetzbare Handlungshilfen stehen im Vordergrund der fundierten Information, die auch wichtige Fälle aus der Rechtsprechung mit einschließt. Die NotBZ trägt damit den ständig steigenden Anforderungen an die Beratungspflicht der Notare Rechnung. Sie verschafft einen umfassenden Überblick über die notarspezifischen Rechtsgebiete und deren Fortentwicklung.

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der NotBZ steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul NotBZ mit folgenden Inhalten zur Verfügung. 

  • Archiv der NotBZ seit 1997

  • Aktuelle Inhalte des Leipziger Kostenspiegel und der Notarvorschriften

  • Volltexte zu Gesetzen und Gerichtsentscheidungen

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Als kostenlose Leseprobe stellen wir Ihnen von Harald Wudy, wiss. Leiter Prüf.-Abt. Ländernotarkasse, Leipzig die Einführung in das neue Notarkostenrecht (GNotKG) zur Verfügung.

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 25.

Aktuelles Heft

Heft 3/2026

Aufsätze

Erbrecht

Woinar, Thomas / Becker, Hendrik / Steiner, Maximilian, “Unsere Schwiegertochter“ ist nicht “die Ehefrau unseres Kindes“, NotBZ 2026, 81-86

Der Beitrag beschäftigt sich mit einer Entscheidung des OLG Brandenburg, in der dieses die Ersatzerbeneinsetzung der “Ehefrau“ des gemeinsamen Sohnes in einem gemeinschaftlichen Testament als nicht wechselbezüglich ansah. Dabei wird insbesondere auf die Bedeutung der Verwendung von Gattungsbegriffen in gemeinschaftlichen Testamenten eingegangen.

Grundbuchrecht

Böhringer, Walter, Hofraumverordnung nunmehr befristet bis 31.12.2035, NotBZ 2026, 86-89

In den ehemals preußischen Gebieten der neuen Bundesländer ist im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchs bei Grundstücken im Innenstadtbereich gelegentlich ein Anteil an einem ungetrennten Hofraum eingetragen. Mit der Hofraumverordnung wird die formale Grundbuchfähigkeit (z.B. Veräußerung oder Belastung) ungetrennter Hofräume erreicht. Allerdings war die Geltungsdauer der Hofraumverordnung bisher bis 31.12.2025 befristet. Die Hofraumverordnung ist nunmehr befristet bis 31.12.2035. Die neue Rechtslage für den notariellen Grundstücksverkehr soll im Überblick dargestellt werden.

Notarielles Berufsrecht

Waldhoff, Christian, Verfassungswidrigkeit der Altersgrenze für Anwaltsnotare, NotBZ 2026, 89-99

Rechtsfragen des Alters und des Alterns gewinnen quantitativ wie qualitativ angesichts der demographischen Entwicklung an Bedeutung. Im Zentrum stehen oft Höchstaltersgrenzen für bestimmte Berufsgruppen. Am Beispiel der Anwaltsnotare hat das BVerfG durch Urteil vom 23.9.2025 – 1 BvR 1796/23 eine Grundsatzentscheidung getroffen, die von der bisherigen Rechtsprechung abweicht. Nach der Entscheidungsbegründung dürfte dies keine Auswirkungen auf das Nur-Notariat haben. Der Gesetzgeber ist zur Reparatur aufgerufen.

Kostenrecht

Aus der Praxis der Ländernotarkasse

Ländernotarkasse A.d.ö.R., Prüfungsabteilung der, Hinterlegungsvereinbarung, NotBZ 2026, 99-100

Rechtsprechung kompakt

BGH v. 26.11.2025 - II ZB 20/24 / Vossius, Oliver, Zulässigkeit der rein elektronischen Unterschriftsbeglaubigung im Rahmen einer Handelsregisteranmeldung, NotBZ 2026, 100-101

BGH v. 10.12.2025 - II ZR 132/24 / Otto, Dirk-Ulrich, Anspruch eines Vereinsmitglieds auf Mitteilung der E-Mail-Adressen anderer Mitglieder, NotBZ 2026, 101-103

BGH v. 17.9.2025 - V ZB 22/24 / Heinemann, Jörn, Anwendbarkeit des § 878 BGB auf den Vollzugsantrag der Teilungserklärung mehrerer Grundstücke, NotBZ 2026, 103-105

OLG München v. 5.8.2025 - 34 Wx 167/25 e / Marski, David, Alleinvertretung des Kindes bei der Überlassung einer Immobilie, NotBZ 2026, 105-107

LG Nürnberg-Fürth v. 24.11.2025 - 12 Qs 41/25 / Ladiges, Manuel, Unzulässiges Herausgabeverlangen gem. § 95 Abs. 1 StPO gegen unverdächtigen Notar, NotBZ 2026, 107-109

Rechtsprechung

BVerfG v. 23.9.2025 - 1 BvR 1796/23, Verfassungswidrigkeit der Altersgrenze für Anwaltsnotare, NotBZ 2026, 109-110

KG v. 19.3.2025 - 22 W 2/25, Konkrete und individuelle Angabe des Unternehmensgegenstandes, NotBZ 2026, 110-111

OLG Brandenburg v. 4.7.2025 - 3 W 79/24, Wechselbezüglichkeit einer Ersatzschlusserbeneinsetzung in einem Berliner Testament, NotBZ 2026, 111-113

OLG Nürnberg v. 30.1.2025 - 15 W 1883/24, Dingliche Wirkung eines Vorausvermächtnisses an den Alleinvorerben, NotBZ 2026, 113-114

OLG Saarbrücken v. 4.4.2025 - 5 W 14/25, Keine Ausnahme vom Voreintragungsgrundsatz bei transmortaler Vollmacht, NotBZ 2026, 114-117

OLG Schleswig v. 17.3.2025 - 3x W 65/24, Keine grundsätzliche Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthaltsortes bei Aufnahme in ein Hospiz, NotBZ 2026, 118-120

Buchbesprechungen

Ladiges, Manuel, Sebastian Herrler (Hrsg.), Gesellschaftsrecht in der Notar- und Gestaltungspraxis, NotBZ 2026, 120

Aktuelles

Gesetzgebung

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, NotBZ 2026, R4

Deutscher Notarverein

“24-Stunden-Gründung“: Deutscher Notarverein legt Positionspapier vor, NotBZ 2026, R5

Rechtsprechung

Reichweite des Halbteilungsgrundsatzes beim Erwerb eines Einfamilienhauses – BGH-Verhandlungstermin am 21.5.2026 in Sachen I ZR 111/25, NotBZ 2026, R5

Forschungsstelle für Notarrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München

Tagung zum Thema “Gestaltung von Eheverträgen“, NotBZ 2026, R5-R6

Institut für Notarrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena

Jubiläumssymposium zum Thema “Notarielle Praxis und Europa“, NotBZ 2026, R6

Institut für Notarrecht – Universität Würzburg

Symposium zum Thema “Aktuelle Herausforderungen im Immobilienrecht“, NotBZ 2026, R6

Fortbildungen

Auditorium Celle, NotBZ 2026, R7

DAI, NotBZ 2026, R7

Personalien

Aktuelle Änderungen im Tätigkeitsbereich der Ländernotarkasse A.d.ö.R., NotBZ 2026, R7

Autoren und Redaktion

Herausgeberbeirat

  • Notar Prof. Dr. Heribert Heckschen, Dresden
  • Notar Sebastian Herrler, München
  • Notar Dr. Alfons Hueber, Chemnitz
  • Notar Prof. Dr. Stefan Hügel, Weimar
  • Notar Thomas Krause, Staßfurt
  • Notar a.D. Dr. Hans-Frieder Krauß, München
  • Notar Prof. Dr. Peter Limmer, Würzburg
  • RAin Dr. Gabriele Müller, Würzburg
  • Notar Dr. Wolfgang Reetz, Köln
  • Notar Hagen Stavorinus, Fürstenwalde
  • Notar Dr. Roland Suppliet, Rostock
  • Notar Dr. Oliver Vossius, München
  • Notar Prof. Dr. Maximilian Zimmer, Wernigerode

Schriftleitung:
Dr. iur. Robert Kühne (verantwortlich)

Redaktionsassistenz:
Karen Pfauter M.A.

Ländernotarkasse A.d.ö.R
Springerstr. 8
04105 Leipzig

Tel.   0341-59081-26
Fax   0341-59081-66

Mail: notbz@laendernotarkasse.de

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