GesR - GesundheitsRecht Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.
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juris Medizinrecht
- Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- GesR online (powered by juris)
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Beschreibung
Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
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Entscheidungen im Volltext
Gesetzestexte
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Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.
Aktuelles Heft
Heft 8/2026
Aufsätze
Dirksen, Hans-Hermann / Welsch, Karina Lydia, Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) – Eine Lösung zur (Sekundär-)Nutzung von Gesundheitsdaten in der Forschung?, GesR 2026, 477-482
Durch das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll der Zugang zu Gesundheitsdaten für Forschung und weitere gemeinwohlorientierte Zwecke erleichtert werden. Im Mittelpunkt steht § 6 GDNG, der neue Möglichkeiten für die Weiterverarbeitung und Anonymisierung von Versorgungsdaten eröffnet. Der Beitrag befasst sich mit der Reichweite des § 6 Abs. 3 GDNG und geht der Frage nach, ob die Norm einen Ausgleich zwischen Forschungsinteressen, Datenschutz und informationeller Selbstbestimmung ermöglicht.
Eufinger, Alexander, Zur Zulässigkeit der Untersagung von Schwangerschaftsabbrüchen bei konfessionellen Krankenhausträgern, GesR 2026, 483-489
Der Beitrag untersucht, ob konfessionelle Krankenhausträger Schwangerschaftsabbrüche in ihren Einrichtungen untersagen dürfen. Im Mittelpunkt steht das Spannungsverhältnis zwischen dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV), der Berufsfreiheit der behandelnden Ärzte sowie den grundrechtlich geschützten Interessen Schwangerer. Ausgehend von den §§ 218 ff. StGB wird gezeigt, dass zwar kein Anspruch auf die Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs besteht, konfessionelle Verbote jedoch arbeitsrechtlich an den Grenzen des Direktionsrechts (§ 106 GewO) und dem Maßstab des billigen Ermessens zu messen sind. Unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung des LAG Hamm werden die Zulässigkeit entsprechender Weisungen und arbeitsvertraglicher Regelungen sowie ihre Auswirkungen auf die medizinische Versorgung analysiert.
Kleinschmidt, Julia / Schulte, Marina, Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten in der ambulanten und stationären Versorgung durch die private Krankenversicherung – ein Überblick, GesR 2026, 490-496
Mit einem Versichertenanteil von rund 10,5 % ist die private Krankenversicherung (PKV) ein zentraler Pfeiler des dualen Gesundheitssystems in Deutschland (KBV, Versichertenstruktur 2023, https://www.kbv.de/infothek/zahlen-und-fakten/gesundheitsdaten/versichertenstruktur, Stand 23.2.2026). Während die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch ein kollektivvertragliches System geprägt ist, basiert die PKV auf dem Prinzip der Individualversicherung. Medizinprodukte im Sinne der Verordnung (EU) 2017/745 (Medical Device Regulation, MDR) reichen von einfachen Verbandmitteln über diagnostische Geräte bis hin zu komplexen Implantaten. Ihre Erstattungsfähigkeit in der PKV hängt nicht nur von der medizinischen Notwendigkeit ab, sondern auch von der konkreten Vertragsgestaltung, der Versorgungsform und der Abrechnungslogik. Dieser Beitrag beleuchtet überblicksweise die rechtlichen Grundlagen, die praktische Umsetzung und die Herausforderungen für Versicherte, Leistungserbringer und Hersteller (zur Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten in der GKV, vgl. Retter/Schulte, Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten in der ambulanten Versorgung gesetzlich Versicherter: Eine Übersicht, GesR 2026, 17; Greiff/Schulte, Erstattungsfähigkeit für Medizinprodukte in der stationären Versorgung gesetzlich versicherter Patienten, GesR 2026, 76).
Rechtsprechung kompakt
OGH v. 18.11.2025 - 2 Ob 77/25z / Huber, Christian, Rechtsfolgen einer ungewollten Schwangerschaft infolge einer fehlerhaften Spirale nach der Produkthaftung, GesR 2026, 496-498
VGH BW v. 25.2.2026 - 9 S 761/25 / Scholz, Anna, Zum Begriff der Unzuverlässigkeit i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 2 NotSanG, GesR 2026, 498-499
OLG Hamm v. 12.5.2026 - 4 UKl 3/25 / Just, Christoph / Hofmann, Alina, Haftung des Verwenders eines Chatbots trotz zutreffender Trainingsdaten, GesR 2026, 499-500
LG Nürnberg-Fürth v. 8.1.2026 - 12 KLs 46 Js 10361/25 / Renkl, Johanna, Gewinn statt Versorgung: Strafrechtliche Folgen des Handels mit staatlich beschafftem Paxlovid®, GesR 2026, 500-502
Rechtsprechung
BSG v. 26.3.2026 - B 1 KR 5/25 R, Anforderungen an geriatrisch frührehabilitative Komplexbehandlung, GesR 2026, 503-508
BSG v. 26.3.2026 - B 1 KR 6/25 R, Verjährung ambulanter Krankenhausleistungen, GesR 2026, 508-511
VG Berlin v. 8.6.2026 - 33 K 352/23, Klageart gegen Ausgleichszahlungen im Krankenhausbereich, GesR 2026, 511-514
LSG Berlin-Bdb. v. 22.4.2026 - L 7 KA 29/24, Ermächtigung eines Medizinischen Behandlungszentrums, GesR 2026, 514-517
BGH v. 2.6.2026 - VI ZB 90/23, Prozesskostenhilfe für Minderjährige (“Geburtsschaden“), GesR 2026, 518-521
BGH v. 12.6.2026 - 5 StR 738/24, Strafbarkeit der Tötung sterbender Patienten, GesR 2026, 521-525
BVerfG v. 20.5.2026 - 1 BvR 2324/24, Verbot von Eigenbluttherapien durch Heilpraktiker, GesR 2026, 525-529
EuGH v. 21.5.2026 - C-604/24, Internationaler Vertrieb nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, GesR 2026, 529
LG Neuruppin v. 18.3.2026 - 4 S 59/25, Unzulässige Datenweitergabe von Labor an Zweitlabor, GesR 2026, 529-533
AG Köln v. 15.1.2026 - 146 C 56/25, GOÄ-Abrechnung gegenüber Privatpatienten mit Basistarif Versicherungsschutz, GesR 2026, 533-535
OLG Frankfurt v. 27.4.2026 - 8 U 131/24, Haftung bei Abgabe rezeptpflichtiger Arzneimittel ohne Rezept, GesR 2026, 535-540
BSG v. 5.3.2026 - B 3 KR 14/24 R, Rückwirkende Entgelterhöhung für Krankentransportleistungen?, GesR 2026, 540-544
Aktuelles
Ethikrat
Uta Eser in den Vorstand des Deutschen Ethikrates gewählt, GesR 2026, R60
GKV Spitzenverband
Gemischtes Zwischenfazit nach zwei Jahren Blankoverordnung in der Ergotherapie, GesR 2026, R60-R61
KBV
Spargesetz tritt in Kraft: Das sind die Auswirkungen für Praxen, GesR 2026, R61
Homöopathika, Anthroposophika und Cannabisblüten nicht mehr verordnungsfähig, GesR 2026, R61-R62
KBV-Vorstand: “Patientendaten müssen vertraulich bleiben“, GesR 2026, R62
BfArM
25.000 Datensätze für die Genommedizin der Zukunft: Modellvorhaben zur Genomsequenzierung erreicht wichtigen Meilenstein, GesR 2026, R62-R63
BÄK/PKV-Verband
GOÄ-Entwurf: Erfolgreiche Aktualisierung als Basis für ein zügiges Verordnungsverfahren, GesR 2026, R63
Autoren und Redaktion
Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn, RA Dr. Rudolf Ratzel und RA Prof. Dr. Jens Prütting, LL.M.oec; Herausgeber-Redaktion: RAin Anna Scholz, LL.M. (MedR)
Adresse:
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Westfalendamm 263
44141 Dortmund
Tel. (0231) 58995400
Fax (0231) 58995401
Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.
GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren
Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.
GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt
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Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.
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