Goltdammer's Archiv für Strafrecht

Goltdammer's Archiv für Strafrecht

Die älteste deutsche wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Fachzeitschrift für Strafrecht. Inklusive Online-Archiv der GA seit 2016.

Online erhältlich auch in diesen Modulen:
GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht online

ISSN 0017-1956

12 Ausgaben pro Jahr
Jahresbezugspreis 2024:  439 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland 48,20 € und Ausland 73,60 €  

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Online-Archiv "Goltdammers Archiv online" und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Goltdammer’s Archiv für Strafrecht (GA), 1853 von dem preußischen Obertribunalsrat Theodor Goltdammer begründet, ist die älteste deutsche Fachzeitschrift für Strafrecht. Die wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Zeitschrift erscheint monatlich in Heften von durchschnittlich 60 Seiten. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem deutschen, europäischen und internationalen Strafrecht und Strafprozessrecht mit Bezügen zum Polizei- und Verfassungsrecht. Besondere Bedeutung haben dabei die Verzahnung der Strafrechtslehre mit Strafjustiz, Strafverteidigung und Gesetzgebung sowie die Internationalisierung der Strafrechtsdogmatik unter Berücksichtigung der Menschenrechtskonventionen. Wissenschaftliche Abhandlungen aus dem In-  und Ausland, die Besprechung von Entscheidungen der höchsten deutschen und europäischen Gerichte, Berichte über internationale Tagungen und neuere Gesetze sowie die Publikation von Gesetzentwürfen aus der Wissenschaft fördern diese Ziele – verstärkt durch die Besprechung wichtiger neuerer (deutscher wie fremdsprachiger) Bücher.

Informationen zur aktuellen Ausgabe und Online-Archiv mit kostenlosem Zugriff für Abonnenten auf die Inhalte aller GA-Ausgaben seit 2016 auf: www.goltdammers-archiv.de 

Erscheinungsweise:
12 x jährlich

Aktuelles Heft

Heft 3 / 2024

Abhandlungen

Engländer, Armin / Rückert, Christian, Brauchen wir eine Reform des Notwehrrechts?, GA 2024, 121-136

Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem in GA 2023, 241 vorgestellten Entwurf der Arbeitsgruppe “Reform des Strafrechts Allgemeiner Teil“ des Kriminalpolitischen Kreises zur Neuregelung des Notwehrrechts auseinander. Er zeigt auf, dass zum einen wesentliche Probleme auf der Ebene der tatgerichtlichen Praxis – hier insbesondere die Bestimmung des relativ mildesten Mittels – nicht angegangen und möglicherweise sogar verschärft werden und zum anderen der Entwurf neue Unklarheiten in das Notwehrrecht hineinträgt. Besonders problematisch sind in diesem Zusammenhang die Vorschläge zur Ausgestaltung der Gebotenheit. Kritisch zu sehen ist zudem die beabsichtigte weitgehende Zulassung der aufgedrängten Nothilfe.

Goena Vives, Beatriz, Unternehmensstrafrecht als Strict Liability? Überlegungen zur strafrechtlichen Haftung bei der Unternehmensnachfolge, GA 2024, 137-151

Die Bestrafung beziehungsweise Sanktionierung des aus einer Umwandlung entstehenden neuen Unternehmens für die Straftaten der ursprünglichen Gesellschaft steht in einem prekären Verhältnis mit dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Höchstpersönlichkeit der Strafe. Die vorliegende Untersuchung versucht daher, die de lege lata vorausgesetzte Verantwortung auf eine Weise zu begründen, die rechtlichen Legitimitätsstandards genügt. Die Sanktionierung in der Unternehmensnachfolge stellt weder eine Übertragung von Sanktionen dar noch antwortet sie auf eine Verantwortung, die sich aus der Unternehmensnachfolge speist. Vielmehr handelt es sich um die Übertragung einer bereits bestehenden Verantwortung, die dem Nachfolgeunternehmen als seine eigene zugerechnet wird. Das heißt: Es ist eine Haftung des Nachfolgeunternehmens für sein eigenes Organisationsdefizit, das darin besteht, den Organisationsmangel des Vorgängerunternehmens zu perpetuieren. Diese Deutung legt eine einschränkende Interpretation der einschlägigen Regeln nahe.

Schönmehl, Simone, Die Verteilung von Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen und die Staatskasse gem. § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO: ein undurchsichtiges Geschäft, GA 2024, 152-169

Vor dem Hintergrund immer wieder auftretender “Auffälligkeiten“ bei der Zuweisung von Geldauflagen an gemeinnützige Einrichtungen durch Gerichte und Staatsanwaltschaften beschäftigt sich die Verfasserin mit dem Zweck der Geldauflage, welcher sich – wie auch bei der Strafe – im Wesentlichen im Präventionsgedanken findet. Um diesen umzusetzen, muss sich nicht nur das “Ob“ der Einstellung gegen Geldauflage, sondern auch die Auswahl des konkreten Zuweisungsempfängers an Aspekten der Spezial- und Generalprävention orientieren. Die Modalitäten des Zuweisungsverfahrens sind allerdings sowohl in der Strafprozessordnung als auch in den Verwaltungsvorschriften der Länder nur unzureichend geregelt, was zu Rechtsunsicherheit und Missbrauch führen kann. Einige Bundesländer haben daher strengere Vorgaben bzw. individuelle Zuweisungsmodelle geschaffen. Der Beitrag verdeutlicht, dass dennoch weiterhin dringender Reformbedarf besteht.

Schrifttum

Heghmanns, Michael, Claus Roxin, Bernd Schünemann, Strafverfahrensrecht., GA 2024, 170-173

Kaspar, Johannes, Victoria Schrader, Über Schuld und Durchschnittsmenschen – auch ein Beitrag zum Verbandsstrafrecht., GA 2024, 173-176

Lehmann, Jens, Hannah Andres, Karl Peters (1904–1998)., GA 2024, 176-180

Autoren

Schriftleitung: Prof. Dr. Martin Asholt, Prof. Dr. Armin Engländer