GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht

GA - Goltdammer's Archiv für Strafrecht

Die älteste deutsche wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Fachzeitschrift für Strafrecht. Inklusive Online-Archiv der GA seit 2016.

ISSN 0017-1956

12 Ausgaben pro Jahr
Jahresbezugspreis 2026:  479 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland 55,80 € und Ausland 84,60 €  

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Online-Archiv "Goltdammers Archiv online" und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Goltdammer’s Archiv für Strafrecht (GA), 1853 von dem preußischen Obertribunalsrat Theodor Goltdammer begründet, ist die älteste deutsche Fachzeitschrift für Strafrecht. Die wissenschaftliche und zugleich praxisbezogene Zeitschrift erscheint monatlich in Heften von durchschnittlich 60 Seiten. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem deutschen, europäischen und internationalen Strafrecht und Strafprozessrecht mit Bezügen zum Polizei- und Verfassungsrecht. Besondere Bedeutung haben dabei die Verzahnung der Strafrechtslehre mit Strafjustiz, Strafverteidigung und Gesetzgebung sowie die Internationalisierung der Strafrechtsdogmatik unter Berücksichtigung der Menschenrechtskonventionen. Wissenschaftliche Abhandlungen aus dem In-  und Ausland, die Besprechung von Entscheidungen der höchsten deutschen und europäischen Gerichte, Berichte über internationale Tagungen und neuere Gesetze sowie die Publikation von Gesetzentwürfen aus der Wissenschaft fördern diese Ziele – verstärkt durch die Besprechung wichtiger neuerer (deutscher wie fremdsprachiger) Bücher.

Informationen zur aktuellen Ausgabe und Online-Archiv mit kostenlosem Zugriff für Abonnenten auf die Inhalte aller GA-Ausgaben seit 2016 auf: www.goltdammers-archiv.de 

Erscheinungsweise:
12 x jährlich

Aktuelles Heft

Heft 11/2025

Abhandlungen

Renzikowski, Joachim, Feuerbachs Strafrecht: Eine Spurensuche, GA 2025, 601-614

Feuerbach gilt weithin als rechtsphilosophisch denkender Jurist und als Denker des entstehenden liberalen Rechtsstaats. Seine zur Wende zum 19. Jahrhundert erschienene “Revision der Grundsätze und der Grundbegriffe des positiven peinlichen Rechts“ (1799/1800) und kurz danach das “Lehrbuch des gemeinen in Deutschland gültigen peinlichen Rechts“ (1801) werden als Beispiele einer streng systematisch nach philosophischen Prinzipien argumentierenden, aufgeklärten Strafrechtswissenschaft gerühmt. Es ist daher immer wieder reizvoll, den rechtsphilosophischen Wurzeln in Feuerbachs Strafrecht nachzuspüren.

Winkler, Nils, Zum Erfordernis einer restriktiven Anwendung und Auslegung der Regelbeispiele des § 177 StGB nach “Nein heißt Nein“, GA 2025, 614-632

Die Bewertung des Regelbeispiels der Vergewaltigung gem. § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB ist nach der umfassenden Reform durch das 50. StÄG im Jahre 2016 umstritten. Vereinzelt wird gefordert, dass die allgemeinen Verschiebungen der Strafbarkeitsgrenzen auch Auswirkungen auf das Regelbeispiel haben müssen. Im Folgenden werden zunächst der gegenwärtige Stand der Diskussion und die damit einhergehenden Probleme erfasst. Es wird aufgezeigt, dass die Frage einer restriktiven Auslegung in mehreren Fallgruppen virulent sein kann. Schließlich werden Argumente entwickelt, mit denen etwaige Restriktionen begründet werden können, um von dem erhöhten Strafrahmen des § 177 Abs. 6 Satz 1 StGB – Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren – absehen zu können.

Gehrlein, Tobias, Die Strafantragsbefugnis des Betreuers im Hinblick auf § 247 StGB, GA 2025, 632-647

Auch die Reform des Betreuungsrechts hat auf die in der Praxis relevante Fragestellung nach der Befugnis des gesetzlichen Betreuers zur Stellung von Strafanträgen nach § 247 StGB keine Antwort gefunden. Der Beitrag nimmt die bereits vor über einem Jahrzehnt ergangene, zentrale Entscheidung des BGH sowie die vorausgegangenen Entscheidungen der OLGe in den Blick und zeigt unter Berücksichtigung der betreuungsrechtlichen Prinzipien sowie der relevanten straf- und verfassungsrechtlichen Grundsätze auf, dass in begründeten Einzelfällen sowohl dem Betreuer als auch dem Kontrollbetreuer die entsprechende Antragsbefugnis bei Vorliegen eines Anfangsverdachts ohne gesonderte Übertragung zusteht, obwohl es sich bei dem Strafantragsrecht des § 247 StGB um ein höchstpersönliches Recht handelt. Daran anschließend wird die in der Praxis ebenfalls bedeutende Fragestellung des Beginns der Strafantragsfrist im Fall einer entsprechenden Antragsbefugnis des (Kontroll-)Betreuers erörtert.

Schrifttum

Neumann, Ulfrid, Mara Sieren-Tietmeyer, Rechtfertigender Notstand und staatliche Verfahren, GA 2025, 648-651

Sander, Günther M., Klaus Marxen, Schießbefehl. Roman, GA 2025, 651-652

Wasserburg, Klaus, Jürgen Wolter/Mark Deiters (Hrsg.), SK-StPO, GA 2025, 653-657

Kühne, Hans-Heiner, Yara del Carmen Bröcker, Amnestien vor dem Internationalen Strafgerichtshof., GA 2025, 657-660

Autoren und Redaktion

Schriftleitung: Prof. Dr. Martin Asholt, Prof. Dr. Armin Engländer

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
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Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg
E-Mail:
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