ITRB - IT-Rechtsberater Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz
Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
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Beratermodul IT-Recht
Beratermodul ITRB - IT-Recht und Datenschutz
ITRB bei juris:
juris IT-Recht
- Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
- Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
- Inklusive Beratermodul ITRB
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
Beschreibung
Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
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Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen
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Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
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Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.
Aktuelles Heft
Heft 1/2026
Aktuelle Kurzinformationen
Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, Digitaler Omnibus – Angriff auf den Datenschutz?, ITRB 2026, 1
Scheuch, Brian, EuGH: Entscheidung der Polizei über Notwendigkeit der Datenspeicherung, ITRB 2026, 1-2
Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, Thüringer OLG: Keine biometrische Überwachung bei Online-Prüfungen, ITRB 2026, 2
Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, Kanada: Herausgabe von Nutzerdaten auf europäischen Servern, ITRB 2026, 2
Scheuch, Brian, (Digitale) US-Sanktionen gegen IStGH-Richter, ITRB 2026, 2-3
Rechtsprechung
EuGH v. 2.12.2025 - C-492/23 / Rössel, Markus, Plattformhaftung für Datenschutz, ITRB 2026, 3-5
EuG v. 3.9.2025 - T-553/23 / Rössel, Markus, Gleichwertiges US-Datenschutzniveau, ITRB 2026, 5-7
BGH v. 25.9.2025 - I ZR 11/20 / Vogt, Aegidius, Vorlagefrage zur Preisgabe personenbezogener Daten als Kosten, ITRB 2026, 7-8
BGH v. 20.8.2025 - VII ZB 16/24 / Wübbeke, Michael, Wiedereinsetzung bei unterbliebenem Hinweis auf fehlerhafte beA-Übermittlung, ITRB 2026, 8-10
BGH v. 10.7.2025 - III ZR 59/24 / Trost, Sebastian, Unwirksame Einbeziehung im Internet abrufbarer AGB, ITRB 2026, 10
OLG Stuttgart v. 23.9.2025 - 6 UKl 2/25 / Vogt, Aegidius, Zulässige Bezeichnung einer App als kostenlos trotz Bezahlens mit Daten, ITRB 2026, 10-12
OLG Köln v. 14.3.2025 - 6 U 82/24 / Daum, Oliver, Smart-Glasses mit Aufnahmefunktion als Beweismittel, ITRB 2026, 12-13
Beiträge für die Beratungspraxis
IT-Rechtsfragen aus der Praxis
Kreitz, Benedict, Datenschutzrechtliche Anforderungen an digitale Geschäftsmodelle um das vernetzte Auto, ITRB 2026, 14-20
In einer digitalisierten Wirtschaft stehen Automobilhersteller unter einem erheblichen Anpassungsdruck für die Neuerfindung ihrer Geschäftsmodelle im Hinblick auf Marktanteile und Margen. Digitale Innovationen im Bereich der Individualmobilität müssen sich dabei jedoch in die bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen einfügen. Besonders relevant sind die Anforderungen der DSGVO und die sich um diese stets fortentwickelnde Rechtsprechung der Unionsgerichte sowie der nationalen Instanzgerichte. Dabei tritt die DSGVO als regulatorisches Korsett nicht isoliert auf, sondern wird auch exemplarisch flankiert durch die Anforderungen des sektorspezifischen Datenschutzes sowie das IT-Sicherheitsrecht.
Hinweise zur Vertragsgestaltung
Söbbing, Thomas, IT-Verträge: Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertrag, ITRB 2026, 20-24
Die Abgrenzung zwischen Kauf- und Werkvertrag gehört zu den zentralen Grundfragen des Schuldrechts. Praktische Relevanz hat sie insb. bei Verträgen über noch herzustellende oder anzupassende Software (z.B. bei Standard- vs. Individualsoftware). § 650 BGB (Werklieferungsvertrag) bildet die gesetzliche Schnittstelle und ordnet – mit punktuellen werkvertraglichen Flankierungen – grundsätzlich Kaufrecht an, selbst wenn die Sache erst zu produzieren ist.
Dennoch kommt es in der Praxis immer wieder zu rechtlichen Fragen bei der Abgrenzung, da sich IT-Sachverhalte häufig nicht so einfach in diese Typologie einordnen lassen. Das gilt auch für das Projekt, das Erwerb von (parametrierbarer/zu customizierender) Standardsoftware und die individuelle Anpassung zum Gegenstand hat, evtl. in verschiedenen Verträgen – was im Ergebnis zu unterschiedlichen Rechtfolgen führen kann.
Literaturempfehlungen
Klotz, Isabella, KI-Einsatz im Zivilprozess: Wer haftet für Halluzinationen?, ITRB 2026, 25
Autoren und Redaktion
Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider
RAin Stefanie Fuchs-Galilea, LL.M. (verantw. Redakteurin), Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlages, Tel. 02 21/9 37 38-1 89 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 97 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 02 21/9 37 38-9 03 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 43 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: itrb@otto-schmidt.de
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