ITRB - IT-Rechtsberater Informationsdienst für IT-Recht und Datenschutz

ITRB - IT-Rechtsberater

Der IT-Rechtsberater informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis
  • Lösungsmöglichkeiten und Hinweise
  • Inklusive Beratermodul ITRB
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO

ISSN 1617-1527

Jahresbezugspreis 2025: 394 € (inkl. MwSt.)
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1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ITRB und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Der IT-Rechtsberater (ITRB) informiert praxisgerecht und anwendungsbezogen über alle aktuellen Entwicklungen in IT-Recht und Datenschutz. Im Vordergrund steht, die im IT-rechtlichen Alltag auftretenden Problembereiche aufzuzeigen und Lösungsmöglichkeiten anzubieten. In einem Rechtsprechungsteil werden die für die Beratungspraxis besonders wichtigen gerichtlichen Entscheidungen zusammengefasst, kommentiert und ihre praktischen Konsequenzen konkret aufgezeigt. In einem Kompaktteil werden IT-Rechtsfragen aus der Praxis leicht verständlich erläutert und ihre konkrete Bedeutung für die juristische Beratung dargestellt. Zudem geben erfahrene IT-Rechtler klare Hinweise zur Gestaltung IT-rechtlicher Verträge. Abgerundet wird ITRB mit aktuellen Kurzmitteilungen über Entwicklungen aus Gesetzgebung und IT-Praxis. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul ITRB: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ITRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ITRB, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv des IT-Rechtsberaters seit 2001

  • Volltexte zu Gesetzen und Entscheidungen

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO.  Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 1.

Aktuelles Heft

Heft 8/2025

Aktuelle Kurzinformationen

Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, OLG Frankfurt: Löschung eines ausschließlich für Persönlichkeitsrechtsverletzungen genutzten Facebook-Kontos, ITRB 2025, 197

Scheuch, Brian, LG Berlin II: Fehlende Dringlichkeit des Antrags auf Datenzugang nach DSA, ITRB 2025, 197

Scheuch, Brian, Generalanwältin beim EuGH: Bußgeld in Milliardenhöhe für Google, ITRB 2025, 197

Niclas, Vilma / Sommer, Tobias, Digitalministerkonferenz zu digitaler Souveränität, ITRB 2025, 198

Sommer, Tobias / Niclas, Vilma, Russland: Gesetzgebungsvorhaben zu Überlastungsangriffen (DDoS), ITRB 2025, 198

Rechtsprechung

OLG Köln v. 23.5.2025 - 15 UKl 2/25 / Rössel, Markus, KI-Training mit sozialem Netzwerk, ITRB 2025, 199-201

OLG Dresden v. 12.5.2025 - 4 U 1466/24 / Rössel, Markus, Kein Laienprivileg bei journalistischem Auftritt eines Bloggers, ITRB 2025, 201-202

OLG München v. 9.4.2024 - 18 U 4603/22 / Trost, Sebastian, Kennzeichnung von Falschinformationen auf Social Media-Plattformen, ITRB 2025, 203

OLG Köln v. 28.2.2025 - 6 U 107/24 / Oelschlägel, Kay, Verantwortung für YouTube-Inhalte einer Gesellschaft – Counter-Notification, ITRB 2025, 203-204

OLG Frankfurt v. 7.11.2024 - 6 U 90/24 / Vogt, Aegidius, Löschung negativer Internetbewertungen als unzulässige Rechtsdienstleistung, ITRB 2025, 204-206

LAG Hessen v. 10.3.2025 - 16 TaBV 109/24 / Aghamiri, Bahram, Ausschluss aus Betriebsrat wegen Datenschutzverstoßes, ITRB 2025, 206-207

VG Ansbach v. 19.2.2025 - AN 14 K 22.02562 / Oelschlägel, Kay, Vorlagefragen zur Auskunftspflicht einer Datenschutzbehörde gegenüber Betroffenem, ITRB 2025, 207-209

Beiträge für die Beratungspraxis

IT-Rechtsfragen aus der Praxis

Weitzel, Christian, Die Büchse der PanDORA, ITRB 2025, 209-217

Das Inkrafttreten der EU-Verordnung zur Stärkung der digitalen operationellen Resilienz – kurz DORA – am 17.1.2022 verursachte zunächst wenig Aufregung. Und das bei einer Vorschrift, die nach Schätzungen der Finanzaufsicht von 3.600 Unternehmen im deutschen Finanzsektor anzuwenden ist (https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2024/fa_bj_2402_DORA.html). Indirekt werden rund 10.000 Dienstleister (im komplizierten Sprachgebrauch der DORA “IKT-Drittdienstleister“) in Deutschland betroffen sein.
Bis heute kämpfen viele Unternehmen mit der Umsetzung dieser anspruchsvollen Vorschrift. Dieser Beitrag zeigt überraschende Erkenntnisse und Probleme auf, die in der praktischen Umsetzung zutage treten.

Söbbing, Thomas, Transparenzpflichten nach der KI-VO, ITRB 2025, 218-222

Neben weiteren Transparenzpflichten nach der KI-VO sind die Transparenzanforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme gem. Art. 13 KI-VO zentraler Bestandteil der rechtssicheren und verantwortungsvollen Nutzung solcher Systeme. Art. 13 KI-VO enthält detaillierte Vorgaben zur Transparenz, die von Herstellern, Einführern, Anbietern, Händlern sowie Betreibern von Hochrisiko-KI-Systemen künftig zwingend zu beachten sind. Eine Missachtung dieser Pflichten birgt rechtliche Risiken und kann für die betroffenen Akteure mit erheblichen finanziellen und regulatorischen Konsequenzen verbunden sein.

Literaturempfehlungen

Klotz, Isabella, Risikofragen im Kontext von Cyberversicherungen, ITRB 2025, 222-223

Autoren und Redaktion

Herausgeber: RA Prof. Dr. Jochen Schneider

RAin Stefanie Fuchs-Galilea, LL.M. (verantw. Redakteurin), Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlages, Tel. 02 21/9 37 38-1 89 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 97 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 02 21/9 37 38-9 03 (Redaktions-Sekr.) bzw. -9 43 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: itrb@otto-schmidt.de

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