Kriminalistik Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis

Kriminalistik

Bereits seit über 75 Jahren erscheint KRIMINALISTIK als unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis. Sie behandelt regelmäßig Themen u.a. aus den Bereichen Kriminalpolitik, Kriminologie, Kriminaltechnik, Kriminalprävention, Strafrecht, Polizeiliche Aus- und Fortbildung sowie Rechtsmedizin. Inklusive Online-Archiv der Kriminalistik seit 1999.

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ISSN 0023-4699

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Beschreibung

Die Kriminalistik liefert in 11 Ausgaben pro Jahr fundierte Informationen und Beiträge kompetenter Fachleute zu aktuellen Themen aus den Bereichen Kriminalpolitik, Kriminalistik, Kriminologie, Kriminaltechnik, Kriminalprävention, Strafrecht, Polizeiliche Aus- und Fortbildung und Rechtsmedizin. Rubriken wie Recht Aktuell, Kriminalistik Schweiz, Kriminalistik-Campus sowie Literatur runden den Inhalt ab.

Umfassende Informationen zur aktuellen Ausgabe und Online-Archiv mit kostenlosem Zugriff für Abonnenten auf die Inhalte aller Kriminalistik-Ausgaben seit 1999 auf www.kriminalistik.de.

Erscheinungsweise:
11 x jährlich

Aktuelles Heft

Heft 4/2025

Editorial

Faßbender, Joachim, Editorial, Krimi 2025, 193

Beiträge

Hohner, Julian, Wie TikTok Radikalisierung und politisch motivierte Kriminalität fördert, Krimi 2025, 194-198

TikTok spielt eine zunehmend zentrale Rolle in der Verbreitung radikaler Inhalte und der politischen Mobilisierung. Der algorithmische Fokus auf emotionale und polarisierende Inhalte fördert nicht nur die Verbreitung extremistischer Narrative, sondern senkt auch die Schwelle zur (illegalen) politischen Partizipation. Die Plattform prägt politische Identitäten, normalisiert extremistische Einstellungen und begünstigt illegale und physische Handlungen. TikTok fungiert damit als Schnittstelle zwischen digitaler Kommunikation und Offline- Aktivitäten, was sowohl Chancen als auch Risiken birgt.

Preuß, Tamina, RADAR-iTE 2.0 – Ein aktuarisches Risk Assessment Instrument aus dem Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus, Krimi 2025, 199-207

Terroristische Anschläge, durch dem islamistischen Spektrum zuzuordnende Attentäter wie Anis Amri, haben regelmäßig eine öffentliche und politische Diskussion zur Folge, ob die Taten durch rechtzeitiges Intervenieren der Sicherheitsbehörden hätten verhindert werden können. Hierbei spielt auch der Einsatz von Risk Assessment Instrumenten eine wesentliche Rolle. Dies sind Tools, die die behördlichen Anwender bei der Risikobewertung unterstützen, wie das aktuarische Risk Assessment Instrument RADAR-iTE (Regelbasierte Analyse potentiell destruktiver Täter zur Einschätzung des akuten Risikos – islamistischer Terrorismus), das aktuell in der Version 2.0 eingesetzt wird. Über RADAR-iTE 2.0 liegen nur wenige für die Öffentlichkeit zugängliche Informationen vor. Ziel dieses Beitrags ist es, die zu diesem Risk Assessment Instrument verfügbaren Informationen zusammenzustellen und auf der Basis des aktuellen Wissenstands zu untersuchen, inwiefern RADAR-iTE 2.0 für die Behörden ein effektives Hilfsmittel zur Verhinderung islamistisch motivierter Terrorattentate darstellt.

Lang, Isabel, Extremismus jenseits des Jugendalters, Krimi 2025, 208-212

Das Thema Radikalisierung und Radikalisierungsprävention wird heute ganz überwiegend mit Blick auf junge Menschen behandelt. Dies betrifft auch die Deradikalisierung. Zahlreiche Studien beschäftigen sich mit Ursachen der Radikalisierung von und Möglichkeiten der Prävention für Menschen in jungem Alter. Nur sehr selten wird Radikalisierung und mögliche Deradikalisierung von Menschen im mittleren oder sogar höheren Lebensalter in die Betrachtung einbezogen. Der vorliegende Beitrag setzt sich dafür ein, diese mit zu bedenken und in Zukunft Konzepte auszuarbeiten, die besser an die einzelnen Lebensphasen und deren Herausforderungen angepasst sind.

Ižová, Katarína / Juříček, Ludvík / Fujdiak, Ina / Procházka, David Anthony / Polák, Tomáš, Beseitigung der Kriminalität unter Berufsschülern der Sekundarstufe, Krimi 2025, 213-220

Der vorliegende Artikel behandelt die Notwendigkeit, Aktivitäten an Berufsschulen zu organisieren und zu verwalten, die zu einer Reduzierung von Verstößen und Straftaten (ST) einerseits durch Schüler und andererseits an den Schülern dieser Schulen führen. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Ergebnissen unserer eigenen Forschung mittels Fragebogenbefragung und Wissenstest unter gleichzeitiger Nutzung polizeilicher Statistiken, welche die Häufigkeit negativer Phänomene aufzeigen, in denen Schüler sowohl als Täter auftreten als auch selbst zu Opfern werden.

Ettmann, Anna Christina, Schuld und Strafe bei Kinderpornografie-Delikten, Krimi 2025, 221-226

Die Strafe für ein Delikt muss in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Schuld des Täters stehen. Bei Kinderpornografie-Delikten haben die Richterinnen und Richter einen großen Ermessensspielraum bei der Strafzumessung, denn der Strafrahmen für diese Delikte reicht von einer Mindeststrafe von drei Monaten bis zu einer Höchststrafe von 15 Jahren. Gerade bei einem so sensiblen und emotional aufgeladenen Thema wie Kinderpornografie ist jedoch häufig der Blick dafür verstellt, wie schwer die einzelne Tat tatsächlich wiegt und welche Schuld der Täter auf sich geladen hat.

Linnertz, Monique, Einführung eines neuen Straftatbestandes in das Luftsicherheitsgesetz, Krimi 2025, 226-228

Seit Klimaaktivisten unberechtigt auf die Luftseite von Flughäfen vorgedrungen sind und sich zum Teil sogar auf Start-/Landebahnen angeklebt haben, hat sich der Gesetzgeber mit der Notwendigkeit der Schaffung eines neuen Straftatbestandes beschäftigt. Mit dem Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wird eine neue Strafvorschrift angestrebt: Mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe wird bestraft, wer künftig unberechtigt auf die Luftseite bei Flughäfen eindringt, wenn dadurch die Sicherheit des Luftverkehrs beeinträchtigt wird. Strafschärfend soll sich auswirken, wenn bei der Tat verbotene Gegenstände mit sich geführt werden.

Vannier, Jean-Luc, Vade-mecum zu psychoanalytischen Gesprächen mit Radikalisierten und Dschihadisten auf Bewährung oder im Gefängnis, Krimi 2025, 228-231

Während die Psychoanalyse bei der Arbeit mit Inhaftierten im deutschen Strafvollzug praktisch keine Rolle spielt, zeigt der nachfolgende Aufsatz aus Frankreich einen interessanten Einsatz dieser Methode bei Radikalisierten und Dschihadisten auf. Dieses Vademecum versucht, den Unterschied zwischen “Neurotikern“ und “Psychotikern“ detailliert und mit einer Reihe von präzisen pathognomonischen Zeichen für Polizei- und Justizbeamte darzustellen, die mit der Beurteilung von Radikalisierten oder Dschihadisten im Gefängnis betraut sind. Dieser in den Beurteilungsgesprächen zu erkennende Unterschied hat unserer Meinung nach wesentliche Konsequenzen: Nur Psychotiker neigen dazu, in einem Terrorakt einen Ausweg aus ihrem psychischen Zusammenbruch zu finden, während der intrapsychische Konflikt bei Neurotikern als Stütze fungiert, die das Risiko einer Tat erheblich verringert.

Baumjohann, Kristina / Benecke, Mark, Informationsgehalt kriminalbiologischer Spuren, Krimi 2025, 232-236

In einer Wohnung war der Vormieter verstorben, dessen Verwesungsflüssigkeit über längere Zeit in die Holzdielen des Altbaus gesickert. Der Nachmieter sandte uns Proben des Holzes und verschiedener Insekten zu, die aus der Wohnung stammten. In der Wohnung sei ein auffälliger Leichengeruch wahrzunehmen. Wir wurden damit beauftragt zu klären, ob die Verfärbungen im Holzboden durch eingesickerte Leichenflüssigkeit entstanden waren und ob das Auftreten der Insekten im Zusammenhang mit dem verstorbenen Vormieter standen. Die Art-Zusammensetzung der Insekten und ein Ammoniak-Test deuteten sicher auf das längere Vorhandensein von mindestens Verwesungsflüssigkeit hin.

Recht aktuell

AG Karlsruhe v. 28.10.2024 - 17 Cs530 js 455/23 / Vahle, Jürgen, Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter eines (Fußball-)Fanprojekts, Krimi 2025, 237

BGH v. 16.12.2024 - 6 StR 335/23 / Vahle, Jürgen, Mitwirkung eines der Bestechlichkeit verdächtigen Staatsanwalts im Strafverfahren, Krimi 2025, 237-238

OLG Bremen v. 8.1.2025 - 1 ORs 26/24 / Vahle, Jürgen, Entsperren eines Mobiltelefons durch Auflegen des Fingers eines Beschuldigten, Krimi 2025, 238-239

OVG Bautzen v. 10.1.2025 - 6 B 6/25 / Vahle, Jürgen, Zur Einrichtung eines versammlungsrechtlichen Kontrollbereichs, Krimi 2025, 239-240

Kriminalistik – Schweiz

Ottiker, Thomas / Arnold, Jörg, Kriminalistisches Denken: systematisch, methodisch, logisch – Teil 2, Krimi 2025, 241-246

Die Spurensicherung am Tat-, Ereignis- oder Unfallort steht in vielen Fällen am Beginn der Aufklärung von Kriminal- und Unfällen. Trotz Digitalisierung und künstlicher Intelligenz bleibt die Relevanz des physischen Sachbeweises bestehen. In einem Kriminalistik-Artikel aus dem Jahr 2019 (Kriminalistik 1/2019, S. 50) haben wir das Konzept der drei Frage- und Antwort-Level beleuchtet. Im vorliegenden 2. Teil zum systematischen, methodischen und logischen kriminalistischen Denken gehen wir auf mögliche Fragen und Antworten an die Kriminaltechnik und die Grundsätze der Befundbewertung ein. Je nach Fallumständen und Spuren stehen unterschiedliche spurenkundliche Aspekte im Vordergrund. Durch die systematische Bewertung von mindestens zwei Hypothesen kann der Problematik des Bias entgegengewirkt werden.

Kriminalistik – Campus

Michaelis, Lara, Terror, Amok, Termok, Krimi 2025, 247-254

Heutzutage spricht man von einer sog. Individualisierung des Terrors, welcher die Grenzen zwischen Terrorismus und Amoktaten verschwimmen lässt. Insbesondere der Rechtsextremismus und zunehmend auch der Jihadismus weisen in diesem Zusammenhang ein großes Gefahrenpotential auf und stellen die Sicherheitsbehörden vor eine große Herausforderung. In diesem Aufsatz, dem eine wesentlich umfangreichere Untersuchung im Rahmen einer Bachelorarbeit zugrunde liegt, werden die Phänomene ‚Lone Wolf’- Terrorismus und Amoktaten vergleichend betrachtet. Das Ziel der Arbeit ist primär, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Modi Operandi herauszuarbeiten. Damit einhergehend wird ein Überblick über die strafrechtliche Einordnung solcher Taten verschafft und präventive Maßnahmen unter Einbezug der Früherkennungsmöglichkeiten beleuchtet. (Redaktion: Prof. Dr. Sigmund Martin)

Autoren und Redaktion

 KD i.H. Joachim Faßbender, Prof. Dr. Sigmund P. Martin, LL.M. (Yale) 

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