MietRB - Miet-Rechtsberater Informationsdienst zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht

MietRB - Miet-Rechtsberater

Der Miet-Rechtsberater, die Fachzeitschrift mit aktuellen, punktgenauen Informationen und unmittelbar umsetzbaren Praxistipps zum gesamten Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Knapp, präzise und lösungsorientiert. Inklusive Beratermodul Miet- und WEG-Recht!

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Aktionsmodul Zivilrecht
Beratermodul Miet- und WEG-Recht

MietRB bei juris:
juris Miet- und WEG-Recht

  • Vorschläge zum Umgang mit wichtigen Problemen der miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Praxis
  • Tipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien
  • Praxistipps, Musterformulierungen, Beraterhinweise
  • Inklusive Beratermodul Miet- und WEG-Recht
  • Otto Schmidt Zeitschriften-App – inkl. Selbststudium nach § 15 FAO

ISSN 1612-040X

Jahresbezugspreis 2026: 380 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 30,80 € (inkl. MwSt.), Ausland: 47,70 €

12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul Otto Schmidt Miet- und WEG-Recht und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Als konsequent praxisorientierter Informationsdienst vermittelt der MietRB die laufende Übersicht über die aktuelle Judikatur und Vorschläge zum Umgang mit wichtigen Problemen der miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Praxis – kurz: Alles zum miet- und wohnungsrechtlichen Mandat. Schwerpunkt des MietRB ist die Präsentation der aktuellen Rechtsprechung. Der besondere Clou: Die Entscheidungen werden von ausgewiesenen Experten „auf den Punkt“ bearbeitet sowie mit knappen Darstellungen der sich aus ihnen ergebenden Konsequenzen für die Praxis und mit weiterführenden Beraterhinweisen angereichert. Der MietRB geht darüber hinaus in prägnanten Kurzaufsätzen auf wichtige Probleme der Beratungs- und Prozesspraxis ein. Er vermittelt Vorschläge zur Vertragsgestaltung, Tipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien und vielerlei sonst nützliche Arbeitshilfen für im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht tätige Praktiker. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des MietRB steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul Miet- und WEG-Recht mit folgenden Inhalten zur Verfügung.

  • Archiv des Miet-Rechtsberaters seit 2003

  • Jennißen, Wohnungseigentumsgesetz Kommentar 

  • Lützenkirchen, Mietrecht Kommentar

  • Lützenkirchen, Anwalts-Handbuch Mietrecht

  • Köhler, Anwalts-Handbuch WEG-Recht

  • Lehmann-Richter/Wobst, WEG-Reform 2020

  • Sternel, Mietrecht aktuell

  • Zivilrechtliche Entscheidungen im Volltext, Gesetzestexte und Formulare

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich  gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone  oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 10.

Aktuelles Heft

Heft 8/2026

Rechtsprechung

Wohnraummiete

BGH v. 20.5.2026 - VIII ZR 6/24 / Pfeifer, Frank-Georg, Wirtschaftlichkeitsgebot: Verletzung fällt unter Einwendungsausschluss des § 556 Abs. 3 S. 5, 6 BGB, MietRB 2026, 233-234

BGH v. 20.5.2026 - VIII ZR 47/25 / Mettler, Ulrich C., Umstellung auf Wärmecontracting: wer zahlt die Zeche?, MietRB 2026, 234-235

LG Wuppertal v. 23.10.2025 - 9 S 32/25 / Gündel, Katharina, Wartungskosten für Rauchwarnmelder auf Gemeinschaftsflächen, MietRB 2026, 235-236

AG Frankfurt/M. v. 10.6.2026 - 33029 C 130/25 / Börstinghaus, Ulf P., Mietpreisbremse: in Hessen seit 1.12.2025 unwirksam, MietRB 2026, 236-237

AG Hanau v. 8.6.2026 - 32 C 6/26 / Rave, Nele, Schriftsatzkündigung: keine drucktechnische Hervorhebung erforderlich!, MietRB 2026, 237

AG Berlin-Mitte v. 11.11.2025 - 8 C 5056/25 / Maas, Sandra, Kein Eigenbedarf für eine GbR, MietRB 2026, 238

Gewerberaummiete

OLG Karlsruhe v. 27.3.2026 - 4 U 102/24 / Bettenhausen, Philipp M., Umlage von Wartungskosten durch AGB, MietRB 2026, 238-239

OLG Dresden v. 15.10.2025 - 12 U 128/25 / Hörndler, Ira, Überzahlung hindert Zahlungsverzug nicht, MietRB 2026, 239-240

OLG Dresden v. 15.10.2025 - 12 U 128/25 / Hörndler, Ira, Mieter und Untermieter immer gemeinsam verklagen!, MietRB 2026, 240

OLG München v. 25.9.2025 - 32 U 626/25 e / Burbulla, Rainer, Mietlaufzeit: stillschweigende Verlängerung und geltende Mietbedingungen, MietRB 2026, 241

Wohnungseigentum

BGH v. 12.6.2026 - V ZR 68/25 / Elzer, Oliver, Zweiergemeinschaft: keine Extrawurst bei Anwendung des WEG!, MietRB 2026, 242

BGH v. 12.6.2026 - V ZR 68/25 / Elzer, Oliver, Sondernutzungsrecht: Zuweisungsgehalt für bauliche Veränderungen, MietRB 2026, 242-243

BGH v. 12.6.2026 - V ZR 68/25 / Elzer, Oliver, Bauliche Veränderung: keine Beeinträchtigung, wenn man sie nicht (mehr) sieht?, MietRB 2026, 243-244

OLG Karlsruhe v. 9.2.2026 - 19 W 77/25 (Wx) / Grziwotz, Herbert, WEG-Verwalter: Bestellung im Verwaltervertrag und Verbot aus Selbstkontrahierens bei der Zustimmungserklärung, MietRB 2026, 244-245

LG Frankfurt/M. v. 28.5.2026 - 2-13 S 118/24 / Jennißen, Georg, Anfechtung der Abrechnungsergebnisse: Fehlende Einnahmen, MietRB 2026, 245

LG Frankfurt/M. v. 28.5.2026 - 2-13 S 89/24 / Becker, Matthias, Bauliche Veränderung: Beseitigungsanspruch gegen Gemeinschaft, MietRB 2026, 245-246

LG Frankfurt/M. v. 25.3.2026 - 2-13 S 107/24 / Sommer, Michael, Reichweite ordnungsmäßiger Verwaltung, MietRB 2026, 246-247

AG München v. 24.10.2025 - 1292 C 26250/24 WEG / Agatsy, Kai-Uwe, Anschlussbestellung: Vergleichsangebote nicht erforderlich, MietRB 2026, 247-248

Makler- und Bauträger

BGH v. 21.5.2026 - I ZR 224/25 / Burbulla, Rainer, Wohnungsvermittlung: keine Maklerprovision für Hausverwalter, MietRB 2026, 248-249

BGH v. 30.4.2026 - III ZR 164/25 / Wichert, Joachim, Darf ein Makler eine Immobilie ohne Auftrag des Eigentümers am Markt anbieten?, MietRB 2026, 249-250

Verfahren

BGH v. 6.5.2026 - XII ZR 109/23 / Burbulla, Rainer, Vermieterwechsel durch Grundstücksveräußerung: Bestreiten der Rechtswirksamkeit der Auflassung, MietRB 2026, 250-251

OLG Dresden v. 15.4.2026 - 12 W 159/26 / Dötsch, Wolfgang, Räumungsverfügung bei der Gewerbemiete?, MietRB 2026, 251-252

Beiträge für die Beratungspraxis

Miete

Burbulla, Rainer, Kauf bricht nicht Miete – auch analog? – Teil II, MietRB 2026, 253-256

Die Frage, ob § 566 Abs. 1 BGB direkt bzw. analog anwendbar ist, ist in der (Immobilien-)Transaktionspraxis sehr bedeutsam. Sie entscheidet darüber, ob bestehende Mietverträge auf den (Grundstücks-) Erwerber gesetzlich übergehen oder nicht. Geht ein Mietvertrag über, tritt der Erwerber in die Vermieterstellung ein. Geht der Mietvertrag nicht (gesetzlich) über, ist der Übergang für den Erwerber jedoch von entscheidender Bedeutung, müssen die (Kaufvertrags-)Parteien eine rechtsgeschäftliche Überleitung herbeiführen. Diese setzt als dreiseitige Vereinbarung die Mitwirkung des Mieters voraus. Ist der Abschluss eines entsprechenden Nachtrags zwischen dem Veräußerer, dem Erwerber und dem Mieter ungewiss, sind dann auch kaufvertragliche Abreden zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber für den Fall angezeigt, dass es nicht zum Abschluss des Nachtrags kommt (Kaufpreiseinbehalte, Fälligkeitsvoraussetzungen, Rücktrittsrechte etc.). Der Vorschrift des § 566 Abs. 1 BGB kommt damit zugleich eine besondere Bedeutung für das Zusammenspiel zwischen Mietrecht und (Immobilien-)Kaufvertragsrecht zu. Die Fallgruppen, in denen eine analoge Anwendung von § 566 Abs. 1 BGB in Betracht kommt, sind Gegenstand dieses Beitrages, der die Ausführungen in MietRB 2026, 224 fortsetzt.

Wohnraummiete

Eckert-Rinallo, Laura / Banzhaf, Marc Oliver, Nebenkostenansatz nach unterlassener Umlage in den Vorjahren, MietRB 2026, 256-260

Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Frage, ob Grundsätze des Miet- oder des allgemeinen Zivilrechts einer Nebenkostenumlage entgegenstehen, wenn die Umlagefähigkeit zwar mietvertraglich vereinbart wurde, der Vermieter die betreffende Kostenposition jedoch über einen oder mehrere Abrechnungszeiträume nicht geltend gemacht hat.

MietRBinformativ

Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI), MietRB 2026, R5

Autoren und Redaktion

Abramenko, Dr. Dr. Andrik; Agatsy, Kai-Uwe; Becker, Prof. Dr. Matthias; Aust, Andre; Bittner, Marc; Burbulla, Dr. Rainer; Dötsch, Wolfgang; Elzer, Dr. Oliver; Grziwotz, Prof. Dr. Dr. Herbert; Harsch, Robert; Heinemann, Dr. Jörn; Hoffmann, Jochen; Hogenschurz, Dr. jur. Johannes; Horst, Dr. Hans Reinold; Hügel, Prof. Dr. Stefan; Jennißen, Dr. Georg; Junker, Walter;     Köhler, Wilfried J.; Kranzkowski, Marius; Kunze, Dr. Catharina; Kurek, Nürnberg; Lehmann-Richter, Dr. Arnold; Lützenkirchen, Dr. Klaus; Mettler, Ulrich C.; Monschau, Norbert; Münch, Mathias; Ott, Dr. Andreas; Pfeifer, Frank-Georg; Rave, Nele; Schneider, Norbert; Schultzky, Hendrik; Siegmund, Astrid; Specht, Ralf; Sommer, Dr. Michael; Suilmann, Dr. Martin; Tank, Susanne; Wichert, Dr. Joachim; Willmann, Thomas.


Frau Rechtsanwältin Elke Schlüter (verantwortliche Redakteurin)

Verena Krehlik (Herstellung)

Anita Schmidt (Redaktionsassistenz)

Tel. 0221/93738-501; Fax: 0221/93738-951
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