Steuer-Seminar Praktische Fälle des Steuerrechts

Steuer-Seminar

Steuer-Seminar - Monatliche Fachzeitschrift für Steuerrecht

  • Darstellung auch komplizierter steuerrechtlicher Probleme anhand praktischer Steuerfälle in Sachverhalt - Frage - Antwort - Begründung
  • Konkrete, praxisbezogene Lösungen für Steuerfälle statt umfangreicher theoretischer Erörterungen
  • Ausführliche Begründungen mit Hinweisen auf zugrunde liegende Gesetze, Urteile und Verwaltungsanweisungen
  • Steuerliche Auswirkungen neuer Gesetze und geänderter Rechtsprechung sowie Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Steuerarten werden deutlich
  • Monat für Monat 7 bis 10 Fälle aus allen Steuerrechtsgebieten
  • Inklusive Beratermodul Steuer-Seminar
  • Inklusive Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 0177-9656

Jahresbezugspreis 2026: 84 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 14,80 € (inkl. MwSt), Ausland: 47,70

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul Steuer-Seminar und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Steuerrechtliche Probleme an praktischen Steuerfällen erklärt

Diese Fachzeitschrift von Erich Fleischer wird bei Otto Schmidt fortgeführt. Sie erklärt steuerrechtliche Probleme anhand praktischer Steuerfälle. Sie stellt Problemfälle strukturiert dar und bietet konkrete praxisbezogene Lösungen. Steuerliche Auswirkungen neuer Gesetze und geänderter Rechtsprechung sowie Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Steuerarten werden deutlich gemacht.

Ab sofort gehört zur Zeitschrift auch das Beratermodul Steuer-Seminar in der Datenbank Otto Schmidt online.

Ihre Vorteile:

  • Recherchieren Sie in allen Jahrgängen der Steuer-Seminar ab 2019 und nutzen Sie die Verlinkungen mit Gesetzen und Urteilsvolltexten.

  • Lesen Sie die Steuer-Seminar auch in der Otto Schmidt Zeitschriften-App auf Ihrem Smartphone.

  • Digital lesen Sie die neuen Inhalte jeweils einige Tage früher als das gedruckte Heft.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an den Kundenservice: kundenservice@otto-schmidt.de oder per Telefon 0221/93738-01.

Aktuelles Heft

Heft 12/2025

Praktische Fälle des Steuerrechts

Einkommensteuer

Schoor, Walter, Bilanzänderung bei Mitunternehmerschaften, StSem 2025, 353-356

Ein bilanzierender Stpfl. darf eine Bilanzänderung nur vornehmen, wenn sie in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung steht und soweit die Auswirkung der Bilanzberichtigung auf den Gewinn reicht. Wird der Gewinn durch eine Bilanzberichtigung erhöht, stellt sich die Frage, ob diese Erhöhung durch eine Änderung der Sonderbilanz eines Gesellschafters ausgeglichen werden kann.

Ruscheinsky, Werner, Diebstahl eines zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw auf einer Privatfahrt mit und ohne Versicherungsentschädigung, StSem 2025, 357-359

Wird ein zum Betriebsvermögen gehörender Pkw auf einer Privatfahrt gestohlen, stellt sich die Frage, ob der Restbuchwert als Betriebsausgaben abgezogen werden kann, und wie eine über dem Restbuchwert liegende Entschädigung zu behandeln ist.

Schoor, Walter, Abzugsfähigkeit von verdeckten Gewinnausschüttungen in Form von ersparten Renovierungskosten beim Besitzunternehmen, StSem 2025, 359-361

Übernimmt die Betriebs-GmbH Renovierungskosten für das gepachtete Betriebsgebäude, obwohl es für die Zahlungen keine pachtvertragliche Regelung gibt, führt die Vorteilszuwendung zu einer vGA. Kann das Besitzunternehmen die als vGA anzusehenden Renovierungskosten in voller Höhe als fiktive Betriebsausgaben bei seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb abziehen?

Weber, Christian, Unmittelbare Verwendung des geförderten Kapitals bei Herstellung einer Wohnung, StSem 2025, 362-363

Bei der sog. “Wohn-Riester“-Förderung ist eine Entnahme aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen für wohnungswirtschaftliche Zwecke grundsätzlich zulässig. Es stellt sich die Frage, in welchem Zeitraum nach Auszahlung des Kapitals die Selbstnutzung beginnen muss, insbesondere wenn das Kapital für die Herstellung eines Eigenheims verwendet wird.

Weber, Christian, Unterschreiten der ortsüblichen Vermietungszeit um mehr als 25 %, StSem 2025, 364-365

Bei ausschließlich an Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnungen wird Überschusserzielungsabsicht unterstellt, wenn die Vermietung die ortsübliche Vermietungszeit nicht erheblich (d.h. um mindestens 25 %) unterschreitet. Nicht geklärt war bislang, auf welchen Zeitraum sich diese Betrachtung bezieht.

Fischer, Uwe, Verlust aus Trickbetrug als außergewöhnliche Belastung?, StSem 2025, 366-367

Werden Geldbeträge an Trickbetrüger gezahlt, die zuvor telefonisch eine akute Notlage naher Angehöriger vorgetäuscht haben, stellt sich die Frage, ob solche Verluste als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind. Jetzt hat sich ein FG mit dieser Problematik befasst.

Erbschaftsteuer

Haar, Horst, Verstoß gegen Behaltensfrist bei Ausgliederung des geerbten Unternehmens, StSem 2025, 368-370

Wird begünstigungsfähiges Vermögen erworben und die Regel- oder die Optionsverschonung in Anspruch genommen, unterliegt das erworbene Vermögen der Behaltensfrist des § 13a Abs. 6 ErbStG von 5 bzw. 7 Jahren. Wird das erworbene Vermögen verschenkt, gilt dies nicht als Verstoß, wenn der Beschenkte das ihm übertragene Vermögen bis zum Ende der Behaltensfrist behält. Gilt das auch, wenn das erworbene Vermögen ausgegliedert wird?

Haar, Horst, Befreiung als Familienheim bei bestehendem Wohnrecht, StSem 2025, 370-372

Für Befreiung eines Familienheims muss der Erwerber unverzüglich erklären, das Familienheim beziehen zu wollen und dies dann auch in die Tat umsetzen. Verwaltung und BFH gehen davon aus, dass ein Bezug grundsätzlich innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod des Erblassers zu erfolgen hat. Nur in besonders gelagerten Fällen kann nach bisheriger Auffassung auch ein Beziehen nach Ablauf der 6 Monate noch als unverzüglich gesehen werden. Gilt das auch, wenn ein bestehendes Wohnrecht ein unverzügliches Beziehen des Familienheimes verhindert?

Umsatzsteuer

Fischer, Uwe, Berichtigung der Bemessungsgrundlage bei Zahlungsunfähigkeit einer Abrechnungsstelle, StSem 2025, 373-374

In bestimmten Branchen bedienen sich Unternehmer häufig Dritter zur Einziehung der von den Leistungsempfängern geschuldeten Entgelte für Rechnung des Leistenden. Werden vereinbarte Entgelte uneinbringlich, ist grundsätzlich der geschuldete Steuerbetrag zu berichtigen. Gilt dies auch für Entgelte, die von den Dritten zwar bereits vereinnahmt, aber infolge von Zahlungsunfähigkeit nicht mehr an die Unternehmer weitergeleitet werden können?

Abgabenordnung

Weber, Christian, Festsetzungsverjährung: Wirkt der Antrag auf Günstigerprüfung anlaufhemmend?, StSem 2025, 375-376

Der BFH hat die Frage entschieden, ob der Antrag auf Günstigerprüfung eine Pflichtveranlagung auslöst, so dass die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO in Gang gesetzt wird und Festsetzungsverjährung damit grundsätzlich erst später eintreten würde.

Walter, Axel, Bekanntgabe von Steuer- und Feststellungsbescheiden im Fall einer nicht mehr existenten Personengesellschaft, StSem 2025, 377-381

Ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen richtet sich gegen die Stpfl., denen der Gegenstand der Feststellung bei der Besteuerung zuzurechnen ist. Es stellt sich die Frage, wie zu verfahren ist, wenn es sich bei dem Feststellungssubjekt um eine nicht mehr existente Personengesellschaft handelt.

Ulbrich, Matthias, E-Mails als im Rahmen einer Außenprüfung vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe, StSem 2025, 381-384

Bei einer Außenprüfung haben Stpfl. mitzuwirken. Sie haben insbesondere Auskünfte zu erteilen und u.a. Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Fraglich war, ob auch E-Mails zu den vorzulegenden Unterlagen gehören.

Autoren und Redaktion

Herausgeber: Dipl.-Finw. (FH) Rainer Thierfeld, StB, Achim.
Redaktion: Dipl.-Finw. (FH) Rainer Thierfeld, StB – Ulrike Burmann, RAin/StBin.

Angaben zur Produktsicherheit

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Juristische Methodenlehre

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