Steuer-Seminar Praktische Fälle des Steuerrechts
Steuer-Seminar - Monatliche Fachzeitschrift für Steuerrecht
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Beratermodul Steuer-Seminar
Beratermodul Ausbildung und Praxis Steuerrecht
Beratermodul Steuerrecht
Beratermodul Steuerberater-Center
Aktionsmodul Steuerrecht
- Darstellung auch komplizierter steuerrechtlicher Probleme anhand praktischer Steuerfälle in Sachverhalt - Frage - Antwort - Begründung
- Konkrete, praxisbezogene Lösungen für Steuerfälle statt umfangreicher theoretischer Erörterungen: Monat für Monat 10 - 12 Fälle aus allen Steuerrechtsgebieten
- Ausführliche Begründungen mit Hinweisen auf zugrunde liegende Gesetze, Urteile und Verwaltungsanweisungen
- Steuerliche Auswirkungen neuer Gesetze und geänderter Rechtsprechung sowie Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Steuerarten werden deutlich
- Inklusive Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Steuerrechtliche Probleme an praktischen Steuerfällen erklärt
Diese Fachzeitschrift von Erich Fleischer wird bei Otto Schmidt fortgeführt. Sie erklärt steuerrechtliche Probleme anhand praktischer Steuerfälle. Sie stellt Problemfälle strukturiert dar und bietet konkrete praxisbezogene Lösungen. Steuerliche Auswirkungen neuer Gesetze und geänderter Rechtsprechung sowie Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Steuerarten werden deutlich gemacht.
Ab sofort gehört zur Zeitschrift auch das Beratermodul Steuer-Seminar in der Datenbank Otto Schmidt online.
Ihre Vorteile:
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Aktuelles Heft
Heft 8/2026
BMF
Thor, Helena, Homeofficebetriebsstätte, StSem 2026, 225-228
Mit dem BMF-Schreiben v. 18.6.2026 nimmt die Finanzverwaltung eine umfassende Überarbeitung der Grundsätze zum Begriff und zur Begründung von Betriebsstätten aus dem Jahr 1999 vor und reagiert damit auf Entwicklungen in Rechtsprechung und Arbeitsrealität.
AO/FGO
Radon, Marc, Anfechtungsbeschränkung nach § 351 Abs. 2 AO setzt einen erlassenen Grundlagenbescheid voraus, StSem 2026, 228-230
Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid können nur durch dessen Anfechtung, nicht aber durch Anfechtung des Folgebescheids angegriffen werden (§ 351 Abs. 2 AO). Der BFH stellt klar, dass diese Anfechtungsbeschränkung nur eingreift, wenn ein Grundlagenbescheid auch tatsächlich erlassen wurde.
EStG
Schoor, Hans Walter, Unentgeltliche oder entgeltliche Betriebsübertragung bei Übernahme des negativen Kapitalkontos des Übergebers, StSem 2026, 231-236
Der Praxisfall behandelt die Frage, ob eine unentgeltliche oder entgeltliche Betriebsübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge i.S.d. § 6 Abs. 3 EStG vorliegt, wenn der Übergeber des Betriebs ein negatives Kapitalkonto hat, das vom Übernehmer übernommen wird?
Ruscheinsky, Werner, Einlage vollständig abgeschriebener GWG aus dem Privat- in das Betriebsvermögen, StSem 2026, 236-239
Können geringwertige Wirtschaftsgüter, die im Rahmen einer Überschusseinkunftsart vollständig abgeschrieben wurden, nach Einlage in ein Betriebsvermögen nochmals gewinnmindernd abgesetzt werden?
Weber, Christian, Grenzüberschreitende doppelte Haushaltsführung – Aufteilung von Werbungskosten auf steuerfreie und steuerpflichtige Einkünfte, StSem 2026, 239-241
Das FG Hessen hat entschieden, wie die Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung zuzuordnen sind, wenn ein Arbeitnehmer teilweise im Ausland tätig ist und seine Einkünfte nach einem DBA steuerfrei bleiben, während andere Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig sind.
Fischer, Uwe, Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung, StSem 2026, 242-243
Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob die Ansprüche des Vermieters aus einer für den Mieter bestehenden Rückbauverpflichtung während der Dauer des Mietverhältnisses zu aktivieren sind, wenn der Mieter für diese Rückbauverpflichtung bereits entsprechende Rückstellungen gebildet hat.
ErbStG
Haar, Horst, Anwaltskosten bei Teilungsversteigerung als Nachlassverbindlichkeit, StSem 2026, 244-248
Nachlassregelungskosten sind nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abziehbar, während die Kosten der Verwaltung des Nachlasses nicht abziehbar sind. Es ist im Einzelfall immer wieder schwierig, die Nachlassregelungskosten und die Kosten der Verwaltung des Nachlasses auseinanderzuhalten. Zu den Nachlassregelungskosten gehören insbesondere die Kosten, die entstehen können, um in den Besitz des Nachlasses zu kommen. Kosten, die nach der Inbesitznahme des Nachlasses entstehen, sind generell Kosten der Verwaltung. Der BFH hat sich erneut mit der Fragestellung beschäftigen müssen, wie diese beiden Bereiche voneinander abzugrenzen sind.
GewStG
Oehrle, Jost, Keine gewerbesteuerrechtliche Umqualifizierung vermögensverwaltender Einkünfte einer gewerblich geprägten Personengesellschaft bei gewerblichen Beteiligungseinkünften?, StSem 2026, 248-250
Der BFH hat in der Vergangenheit im Wege einer verfassungskonformen Auslegung entschieden, dass eine vermögensverwaltende Personengesellschaft, die infolge der (Aufwärts-)Abfärbung (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 Alt. 2 EStG) gewerbliche Einkünfte erzielt, nicht zugleich als ein der Gewerbesteuer unterliegender Gewerbebetrieb gilt. Wie der Fall zu behandeln ist, wenn die Personengesellschaft zusätzlich gewerblich geprägt ist (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), konnte nun das FG Münster entscheiden.
UStG
Fischer, Uwe, Zur Ortsbestimmung beim Leistungsbezug im Verhältnis von Stammhaus und Betriebsstätte, StSem 2026, 251-252
Häufig unterhalten Drittlandsunternehmen Repräsentations- bzw. Verbindungsbüros im Inland. Fraglich vor dem BFH war deren Recht auf Vorsteuerabzug, wenn sie zwar Leistungen in Auftrag geben, diese aber im Wesentlichen dem Stammhaus zugutekommen.
Grotehen, Rainer, Gelangensbestätigung keine Voraussetzung für den Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, StSem 2026, 253-256
Die umsatzsteuerliche Behandlung innergemeinschaftlicher Lieferungen ist einer der Brennpunkte des Umsatzsteuerrechts. Gerade in Abholfällen treten regelmäßig Nachweisprobleme auf, die nicht selten zur Versagung der Steuerfreiheit führen. Mit einem aktuellen Beschluss widerspricht der BFH der bislang vielfach vertretenen Auffassung, wonach die Gelangensbestätigung eine wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Vertrauensschutzes gem. § 6a Abs. 4 UStG darstellt.
Autoren und Redaktion
Herausgeber: Dipl.-Finw. (FH) Rainer Thierfeld, Achim.
Redaktion: Dipl.-Finw. (FH) Rainer Thierfeld – Ulrike Burmann, RAin/StBin.
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