Steuer-Seminar Praktische Fälle des Steuerrechts
Steuer-Seminar - Monatliche Fachzeitschrift für Steuerrecht
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- Darstellung auch komplizierter steuerrechtlicher Probleme anhand praktischer Steuerfälle in Sachverhalt - Frage - Antwort - Begründung
- Konkrete, praxisbezogene Lösungen für Steuerfälle statt umfangreicher theoretischer Erörterungen: Monat für Monat 10 - 12 Fälle aus allen Steuerrechtsgebieten
- Ausführliche Begründungen mit Hinweisen auf zugrunde liegende Gesetze, Urteile und Verwaltungsanweisungen
- Steuerliche Auswirkungen neuer Gesetze und geänderter Rechtsprechung sowie Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Steuerarten werden deutlich
- Inklusive Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Steuerrechtliche Probleme an praktischen Steuerfällen erklärt
Diese Fachzeitschrift von Erich Fleischer wird bei Otto Schmidt fortgeführt. Sie erklärt steuerrechtliche Probleme anhand praktischer Steuerfälle. Sie stellt Problemfälle strukturiert dar und bietet konkrete praxisbezogene Lösungen. Steuerliche Auswirkungen neuer Gesetze und geänderter Rechtsprechung sowie Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Steuerarten werden deutlich gemacht.
Ab sofort gehört zur Zeitschrift auch das Beratermodul Steuer-Seminar in der Datenbank Otto Schmidt online.
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Aktuelles Heft
Heft 1/2026
Praktische Fälle des Steuerrechts
Einkommensteuer
Fischer, Uwe, Wann sind Ausgleichszahlungen für Zinsswaps Betriebsausgaben?, StSem 2026, 1-3
Bei einem Termingeschäft in Form eines Zinsswaps und der Darlehensaufnahme handelt es sich um rechtlich selbständige Verträge. Fraglich war, inwieweit ein Swap-Geschäft und ein betriebliches Darlehen verknüpft sein müssen, um die Zahlungen aus dem Swap-Geschäft den betrieblichen Einkünften zuordnen zu können.
Weber, Christian, Doppelte Haushaltsführung: Mietzahlungen für die Zweitwohnung durch den anderen Ehegatten, StSem 2026, 3-5
Insbesondere in Fällen, in denen die Kosten der Zweitwohnung nicht unmittelbar vom Arbeitnehmer selbst, sondern vom Ehegatten getragen werden, kann sich die Frage stellen, ob und unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung dem berufstätigen Ehegatten steuerlich zugerechnet werden können.
Schoor, Hans Walter, Isolierte Übertragung der Anteile an der Betriebs-GmbH bei Betriebsaufspaltung, StSem 2026, 5-9
Bei einem (Teil-)Verkauf der Anteile an der Betriebs-GmbH stellt sich die Frage, ob dadurch ein Entnahmegewinn entsteht und wie dieser ggf. zu besteuern ist.
Ruscheinsky, Werner, Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz § 6b-Rücklage für den Veräußerungsgewinn aus einer GmbH-Beteiligung, StSem 2026, 10-11
Kann auf einen Betriebsaufgabegewinn der ermäßigte Steuersatz gem. § 34 Abs. 1 EStG (sog. Fünftelregelung) auch dann angewendet werden, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung einer zum Betriebsvermögen gehörenden GmbH-Beteiligung entfällt, eine Rücklage nach § 6b Abs. 10 EStG gebildet wird?
Gewerbesteuer
Fischer, Uwe, Erweiterte Kürzung bei Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze durch eine Kapitalgesellschaft?, StSem 2026, 11-13
Die erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen entfällt, sobald die Grenze von der reinen Vermögensverwaltung zum gewerblichen Grundstückshandel überschritten wird. Das ist der Fall, wenn sowohl die Drei-Objekt-Grenze überschritten, als auch – bei Einzelunternehmern und Personengesellschaften – das Kriterium der Nachhaltigkeit erfüllt wird. Strittig war, ob letzteres auch für Kapitalgesellschaften gilt. Jetzt hat der BFH für Klarheit gesorgt.
Erbschaftsteuer
Haar, Horst, Stundung bei Erbschaft von zu Wohnzwecken vermietetem Grundstück, StSem 2026, 13-16
Bei Grundstücken, die zum Erwerb von Todes wegen gehören, kann die darauf entfallende Erbschaftsteuer u.U. für 10 Jahre gestundet werden. Die Grundstücke müssen allerdings zu Wohnzwecken vermietet sein. Im Übrigen ist Voraussetzung, dass ohne die Stundung die anteilige Steuer auf die zu Wohnzwecken vermieteten Grundstücke nur beglichen werden kann, wenn das Grundstück verkauft wird.
Erbschaftsteuer/Abgabenordung
Haar, Horst, Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer, StSem 2026, 16-18
Wenn ein Testament erst längere Zeit nach dem Tod des Erblassers gefunden wird, kann sich dadurch die Erbfolge verändern. Dann kann sich die Frage stellen, ob hinsichtlich der Erbschaftsteuerfestsetzungen bereits Verjährung eingetreten ist und eventuell bereits erteilte Erbschaftsteuerbescheide noch geändert werden können.
Abgabenordnung
Weber, Christian, Änderung gemäß § 175b AO nach Nichtberücksichtigung von erklärten Einkünften, StSem 2026, 19-21
Ein Steuerbescheid ist nach § 175b Abs. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit von einer mitteilungspflichtigen Stelle an die Finanzbehörden übermittelte Daten i.S.d. § 93c AO bei der Steuerfestsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden. Der BFH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Änderung nach § 175b Abs. 1 AO auch möglich ist, wenn eine Rentenbezugsmitteilung der Rentenversicherung zwar noch nicht elektronisch vorgelegen hat, der Stpfl. die Einnahmen aber erklärt und das Finanzamt diese – aufgrund der fehlenden elektronischen Übermittlung – unberücksichtigt gelassen hat.
Rüsch, Gary, Entkräftung der Bekanntgabevermutung bei einem strukturellen Zustellungsdefizit, StSem 2026, 21-23
Kommt es im Zusammenhang mit der Übermittlung von Verwaltungsakten zu Streit über den Zeitpunkt der Bekanntgabe, hängt die Wirksamkeit von Rechtsbehelfen maßgeblich davon ab, ob die Zugangsfiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO greift. Der BFH hatte über die Frage zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen die gesetzliche Bekanntgabevermutung bei der Zustellung durch private Postdienstleister als erschüttert anzusehen ist.
Grotehen, Rainer, Trügerische Sicherheit: Kassenführung bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung, StSem 2026, 23-29
Die Rechtsprechung der letzten Jahre zeigt, dass Mängel in der Kassenführung bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung – gerade bei bargeldintensiven Betrieben – annähernd gleich hoch bewertet werden wie bei Bilanzierung. Um Schätzungsfälle auszuschließen, stellt sich die Frage, ob die “offene Ladenkasse“, die oftmals zur Vermeidung der Anforderungen an elektronische Kassensysteme und Registrierkassen gewählt wird, die größten Gefahren für eine Schätzung birgt.
Finanzgerichtsordnung
Ulbrich, Matthias, Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt als (fristgemäße) Bezeichnung des Klagebegehrens, StSem 2026, 30-31
Das FG kann einem Kläger eine Ausschlussfrist setzen, um den Gegenstand seines Klagebegehrens zu bezeichnen, wenn die Klage nicht den Anforderungen hinsichtlich des Inhalts entspricht. Fraglich ist, ob diese Präklusionsfrist auch gewahrt ist, wenn dem Finanzamt kurz vor Ablauf dieser Frist Steuererklärungen als Klagebegehren übermittelt werden, ohne das FG hierüber zu informieren.
Autoren und Redaktion
Herausgeber: Dipl.-Finw. (FH) Rainer Thierfeld, Achim.
Redaktion: Dipl.-Finw. (FH) Rainer Thierfeld – Ulrike Burmann, RAin/StBin.
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